Aussagekraft von Antigen-Schnelltests auf das Coronavirus SARS-CoV-2
der Abgeordneten Detlev Spangenberg, Dr. Robby Schlund, Uwe Witt, Jörg Schneider, Paul Viktor Podolay, Dr. Axel Gehrke, Udo Theodor Hemmelgarn, Ulrich Oehme, Jürgen Braun, Dr. Heiko Wildberg, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Laut Robert Koch-Institut (RKI) sind Antigen-Schnelltests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 eine ergänzende Maßnahme zur Pandemie-Eindämmung (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Downloads/Flyer-Antigentests.pdf?__blob=publicationFile). Laut RKI zeigt ein positives Ergebnis „an, dass eine Person mit einiger Wahrscheinlichkeit infiziert und ansteckend ist. Das Ergebnis muss ernst genommen werden. Daher sollten positiv getestete Personen sofort zu Hause bleiben, sich so gut es geht isolieren und keine Kontakte haben“ (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Downloads/Flyer-Antigentests.pdf?__blob=publicationFile).
Laut Hamburger Senat sind dort (Hamburg) aber derzeit 80 Prozent der positiven Antigen-Schnelltests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 falsch positiv (https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/80-Prozent-der-positiven-Corona-Schnelltests-falsch-positiv-421053.html).
Sowohl ein positiver PCR-Test als auch ein positiver Antigen-Schnelltest (auch Point-of-care oder kurz PoC-Antigentest genannt) auf das Coronavirus SARS-CoV-2 sind meldepflichtig (https://www.kbv.de/html/coronavirus.php#content44579).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Wie hoch liegt nach Kenntnis der Bundesregierung die Rate falsch positiver Antigen-Schnelltests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 in den einzelnen Bundesländern und durchschnittlich bundesweit?
Ist aus Sicht der Bundesregierung vor dem Hintergrund der Hamburger Zahlen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) ein positiver Antigen-Schnelltest auf das Coronavirus SARS-CoV-2 weiterhin ein geeigneter Indikator für Quarantäneanordnungen?
Plant die Bundesregierung, aufgrund der hohen Fehleranfälligkeit bei Antigen-Schnelltests die Regelung zur Verhängung von Bußgeldern wegen Verstößen gegen Corona-Quarantäneanordnungen zu überarbeiten, (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wenn nein, warum nicht?