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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Betriebliche Altersvorsorge und Vorstandsboni bei der Deutschen Bahn AG

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

21.10.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3248816.09.2021

Betriebliche Altersvorsorge und Vorstandsboni bei der Deutschen Bahn AG

der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, Jörg Schneider, René Springer, Wolfgang Wiehle und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Im August 2021 führte ein Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL) zu starken Einschränkungen bei der Deutschen Bahn (DB). Der Streik erfolgte maßgeblich auch mit Blick auf drohende Kürzungen bei den Betriebsrenten der Eisenbahner, vgl. Streikaushang vom 12. August 2021 (https://uploads.gdl.de/Aktuell-2021/Aushang-1628781403.pdf). Weitere Streikmaßnahmen drohen, die deutsche Wirtschaft und Reisende zu belasten.

Der Vorstand der zu 100 Prozent im Bundesbesitz stehenden Deutsche Bahn AG hat ein eigenes Vergütungssystem (https://ir.deutschebahn.com/fileadmin/Deutsch/2020/Berichte/DB_IB20_d_web_01.pdf#page=48). Teil dieses Vergütungssystems sind auch Versorgungszusagen zum Ruhegeld. Zu diesen Altersbezügen ergibt sich aus dem Geschäftsbericht der Deutschen Bahn für 2020, dass die Bezüge für die ehemaligen Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen mehr als 10 Mio. Euro (https://ir.deutschebahn.com/fileadmin/Deutsch/2020/Berichte/DB_IB20_d_web_01.pdf#page=243) betrugen. Zugleich wurden im Jahr 2020 Pensionsrückstellungen für aktive Vorstandsmitglieder in Höhe von 1,633 Mio. Euro gebildet. Laut dem Geschäftsbericht wurde im Jahr 2017 die Systematik der Versorgungszusagen abgeändert: Während alte Vorstandmitglieder eine Zusage für eine laufende Versorgung erhalten haben, bekommen die neuen Vorstände eine beitragsorientierte Zusage mit späterer Kapitalstockauszahlung; die grundsätzliche Altersgrenze beträgt 65 Jahre (https://ir.deutschebahn.com/fileadmin/Deutsch/2020/Berichte/DB_IB20_d_web_01.pdf#page=49). Der Geschäftsbericht macht jedoch nicht transparent, in welcher Höhe das durchschnittliche Ruhegeld gewährt wird.

Nach dem Vergütungssystem für den Vorstand erhalten die Mitglieder neben einer fixen Grundvergütung auch erfolgsabhängige Jahrestantiemen sowie Leistungen aus einem langfristigen Bonusprogramm. Die variablen Vergütungen waren in der Vergangenheit ähnlich hoch wie die feste Vergütung. Nach dem Geschäftsbericht der Deutschen Bahn betrugen im Jahr 2019 die variablen Vergütungen und geldwerten Vorteile für die Vorstandsmitglieder 3,2 Mio. Euro (https://www.deutschebahn.com/resource/blob/5029910/5bdee6f2cac4fc869ad491d141539be9/Integrierter-Bericht-2019-data.pdf#page=55) und im Jahr 2018 4,2 Mio. Euro (https://www.deutschebahn.com/resource/blob/4045194/462384b76cf49fe8ec715f41e4a3202a/19-03-IB_en-data.pdf#page=47). Für 2020 wurden dagegen keine positiven variablen Vergütungen gewährt (https://ir.deutschebahn.com/fileadmin/Deutsch/2020/Berichte/DB_IB20_d_web_01.pdf#page=243).

Die wirtschaftliche Situation der Deutschen Bahn hat sich – auch bedingt durch die Lockdown-Maßnahmen und den Einbruch der Fahrgastzahlen – erheblich zugespitzt. Es wird für 2021 ein neuer Schuldenstand von 35 Mrd. Euro erwartet (https://www.handelsblatt.com/unternehmen/dienstleister/schienenverkehr-milliardenverlust-in-der-coronakrise-treibt-verschuldung-der-deutschen-bahn/26770616.html?ticket=ST-6983747-fGiQIdbMGs31PZLEbbqD-ap1).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Betriebsrente (betriebliche Altersvorsorge – bAV) für die GDL-Mitglieder und die anderen tarifgebundenen Arbeitnehmer der DB bislang geregelt, und wie sahen die konkreten Leistungen aus (bitte zu tarifvertraglichen Regelungen bei GDL und EVG [Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft] sowie eine Musterrechnung zur betrieblichen Altersvorsorge mit arbeitgeberfinanzierten bAV-Beitrag für einen durchschnittlichen Arbeitnehmer – Lokführer – mit 25 Jahren Beschäftigungszeit bei der DB darlegen)?

2

Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung für die betriebliche Altersvorsorge der GDL-Mitglieder und anderer tarifgebundener Arbeitnehmer Veränderungen eingetreten, und inwieweit ergeben sich daraus für die Arbeitnehmer Kürzungen bzw. ein „Einfrieren“ bzw. „Nicht-zur-Anwendung-bringen“ von Leistungen der bAV?

3

Welche Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge gelten nach Kenntnis der Bundesregierung für die Neueinstellungen bei der DB (Neueinstellungen ab 1. Januar 2021)?

4

Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung von Seiten des Vorstands der Deutschen Bahn die Kündigung bzw. Nichtfortführung der bisherigen Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge begründet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

5

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die betriebliche Altersvorsorge für die Leitenden Angestellten (ÜT-Verträge) geregelt (ggf. wird um eine nähere Angabe zur Höhe der beitragsorientierten Zusage in Abhängigkeit vom Gehalt gebeten)?

6

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum von 2010 bis 2020 die Gesamtausgaben und die Zahl der Begünstigten für die Altersbezüge ehemaliger Mitglieder des Vorstands der Deutschen Bahn AG entwickelt (bitte tabellarisch nach Gesamtausgaben und Personenanzahl sowie nach Durchschnitt und Median aufschlüsseln)?

7

Wie hoch werden nach Kenntnis der Bundesregierung voraussichtlich die monatlichen Versorgungsansprüche der aktuellen Vorstandsmitglieder mit einer alten Versorgungszusage – vor den Änderungen im Jahr 2017 – sein, und wie werden diese dynamisiert (bitte Angaben zum Durchschnitt und Median machen; soweit aus datenschutzrechtlichen Gründen keine konkreten Zahlen genannt werden können, wird um eine überschlägige Schätzung auf Basis der bekannten Pensionsrückstellungen, des bekannten Alters der Begünstigten sowie der Erfahrungen zu den bereits jetzt gewährten Pensionen gebeten)?

8

Wie hoch werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Versorgungszusagen der aktuellen Vorstandsmitglieder mit einer Versorgungszusage – in der geänderten Form von 2017 mit Beitragszusage – sein (bitte näher zur Höhe der beitragsorientierten Zusagen in Abhängigkeit vom Gehalt angeben)?

9

Inwieweit wurden nach Kenntnis der Bundesregierung den Vorständen der Deutschen Bahn AG in den Jahren 2010 bis 2020 sogenannte Boni (variable Vergütungen bzw. vergleichbare Vergütungsbestandteile, Sonderzahlungen, Erfolgsbeteiligungen) gewährt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, dritter Absatz, Integrierter Bericht; bitte detailliert tabellarisch unter Angabe des Gesamtbetrages für variable Vergütungen sowie der Durchschnitts-Boni und Median-Boni darstellen)?

10

Wurden bzw. werden nach Kenntnis der Bundesregierung den Vorständen der Deutschen Bahn AG im Jahr 2021 bzw. im Jahr 2022 für das Geschäftsjahr 2021 sogenannte Boni (variable Vergütungen bzw. vergleichbare Vergütungsbestandteile, Sonderzahlungen, Erfolgsbeteiligungen) gewährt (wenn ja, bitte detailliert tabellarisch unter Angabe des Gesamtbetrages für Boni sowie der Durchschnitts-Boni und Median-Boni darstellen)?

11

Ist seitens des Eigentümers eine Reform der Vergütungsregelungen für die Vorstände der Deutschen Bahn AG 2021 geplant, und wenn ja, bis wann soll eine solche Reform umgesetzt werden?

Berlin, den 20. August 2021

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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