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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Anklage der Bundesanwaltschaft gegen mutmaßliche Mitglieder einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung (sog. Gruppe E.)

(insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

15.10.2021

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3263501.10.2021

Anklage der Bundesanwaltschaft gegen mutmaßliche Mitglieder einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung (sog. Gruppe E.)

der Abgeordneten Sebastian Münzenmaier, Thomas Seitz, Jens Maier, Roman Johannes Reusch, Stephan Brandner und Tobias Matthias Peterka und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Wie der Generalbundesanwalt in einer Pressemitteilung vom 28. Mai 2021 mitteilte, hat die Bundesanwaltschaft am 14. Mai 2021 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden Anklage gegen vier deutsche Staatsangehörige erhoben (vgl. https://www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/aktuelle/Pressemitteilung-vom-28-05-2021.html); die Hauptverhandlung hat mittlerweile begonnen.

Die Angeklagten sind mutmaßlich Mitglieder einer kriminellen Vereinigung aus dem Spektrum des Linksextremismus, die durch entsprechende Medienberichterstattung auch als die „Gruppe E.“ bekannt wurde (vgl. https://www.zeit.de/2020/49/linksextremismus-ermittlungen-polizei-lina-e-ueberfall). Der Gruppe um die Studentin Lina E. aus Leipzig werden zahlreiche politisch motivierte Straftaten und Gewaltverbrechen zugerechnet (vgl. https://www.mdr.de/tv/programm/sendung929430.html).

Während die mutmaßliche Anführerin der Gruppe, Lina E., aufgrund eines Haftbefehls in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Chemnitz in Untersuchungshaft sitzt, befinden sich die übrigen damaligen Angeschuldigten, heutigen Angeklagten auf freiem Fuß (vgl. https://www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/aktuelle/Pressemitteilung-vom-28-05-2021.html).

Bei Mitgliedern der linksextremen Szene in Leipzig, auch bei Personen um die Gruppe E., wurden überdies gefälschte Ausweispapiere gefunden (vgl. https://www.welt.de/politik/plus231390455/Linksextremismus-Generalbundesanwalt-erhebt-Anklage-gegen-Lina-E.html). Zudem stellten Beamte im Rahmen einer Hausdurchsuchung bei Lennart A., einem der nun Angeklagten, einen Ausweisdrucker mit behördlicher Kennzeichnung sicher (vgl. ebd.).

Im April 2021 wurde aufgrund polizeilicher Ermittlungen gegen Mitglieder der linken Szene in Leipzig bekannt, dass ein mutmaßlicher Gewaltstraftäter als Mitarbeiter der Stadtverwaltung in Leipzig beschäftigt wird (https://www.bild.de/regional/leipzig/leipzig-news/rathaus-stellt-strafanzeige-nach-razzia-bei-stadtmitarbeiter-76629950.bild.html).

Der mutmaßliche Verlobte von Lina E., Johann G., wird gegenwärtig gesondert verfolgt. Er befindet sich auf der Flucht und ist untergetaucht (vgl. https://www.bild.de/regional/leipzig/leipzig-news/linksextremismus-in-leipzig-wo-versteckt-sich-der-freund-von-lina-e-76277354.bild.html).

Nach Medienberichten bestritt die Hauptbeschuldige ihren Lebensunterhalt zu nicht unerheblichen Teilen durch Zuwendungen ihrer Mutter aus Kassel, etwa durch Zuwendungen zur Finanzierung einer Mietwohnung sowie durch die Zurverfügungstellung eines PKWs (vgl. https://www.die-dezentrale.net/ploetzlich-zur-terroristin-gemacht/). In Interviews mit Publikationen der linken Szene, die auch auf nach Einschätzung der Fragesteller mutmaßlich gewaltbereite Gruppierungen des linksextremistischen Spektrums verweisen, relativiert die Mutter von Lina E. die mutmaßlich von ihrer Tochter und der Gruppe E. begangenen Anschläge (vgl. ebd. sowie https://www.die-dezentrale.net/verzeichnis/#gruppen) und nimmt auch öffentlich an Veranstaltungen teil, auf denen Solidarität mit Lina E. bekundet wird (https://taz.de/Soli-Demo-fuer-Lina-E-in-Leipzig/!5802334/; https://anfdeutsch.com/aktuelles/free-lina-infotour-mit-der-mutter-in-der-schweiz-27992). Gegenstand der Presseberichterstattung und diesbezüglicher rechtlicher Auseinandersetzungen ist ferner regelmäßig die mögliche Unterstützung der militanten linksextremistischen Szene durch Akteure in der Politik (https://www.welt.de/politik/deutschland/plus227274267/Leipzig-Hamburg-Berlin-Linksextremisten-und-ihre-Helfer-in-der-Politik.html).

Im Laufe des Jahres 2021 kam es zu einem neuen Phänomen der politisch motivierten Gewalt: Bei zwei mutmaßlich von Linksextremisten begangenen schweren Gewaltstraftaten verschafften sich die Täter als Polizisten getarnt Zugang zu Wohnräumen von politischen Gegnern, um diese (sowie teilweise deren Lebenspartner) schwer zu misshandeln. Ein Fall ereignete sich im März 2021 im sächsischen Eilenburg (vgl. https://www.tagesspiegel.de/politik/falsche-polizisten-verschaffen-sich-zutritt-npd-jungpolitiker-wurde-offenbar-in-eigener-wohnung-attackiert/26998012.html). Ein weiterer Fall ereignete sich im Mai 2021 in Erfurt (vgl. https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/mitte-thueringen/erfurt/ueberfall-rechtsextremer-polizisten-kripo-100.html). Ferner kam es zu einer Brandserie mutmaßlich linksextremer Täter gegen diverse Immobilien, die in Publikationen politischen Gegnern zugerechnet werden (vgl. https://www.thueringer-allgemeine.de/politik/cdu-will-braende-in-rechten-szenetreffs-im-innenausschuss-besprechen-id232583627.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Wie viele mutmaßliche Straftaten rechnet die Bundesregierung der Gruppe E. sowie deren Umfeld und einzelnen Mitgliedern und Unterstützern zu (bitte nach Tattag, Tatort, Tathergang, Straftatbestand, Themenfeld der Politisch motivierten Kriminalität, Anzahl der Beschuldigten und deren Alter, Anzahl der Geschädigten und deren Alter aufschlüsseln)?

2

Zu wie vielen Anklageerhebungen, Erlassen von Strafbefehlen oder Verfahrenseinstellungen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich aller in Frage 1 abgefragten Straftaten (bitte nach Tattag, Tatort, Tathergang, Straftatbestand, Themenfeld der Politisch motivierten Kriminalität, Anzahl der Beschuldigten und deren Alter, Anzahl der Geschädigten und deren Alter sowie Art der Verfahrenserledigung aufschlüsseln)?

3

Zu wie vielen Verurteilungen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich aller in Frage 1 abgefragten Straftaten (bitte nach Tattag, Tatort, Tathergang, Straftatbestand, Themenfeld der Politisch motivierten Kriminalität, Anzahl der Verurteilten und deren Alter, jeweiliger Strafzumessung, Anzahl der Geschädigten und deren Alter aufschlüsseln)?

4

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ferner zu Straftaten vor, an denen die in den Fragen 1 bis 3 gegenständlichen Personen oder Gruppierungen, denen die fraglichen Personen gegenwärtig angehören oder in der Vergangenheit angehörten, vor deren Mitwirkung an der Gruppe E. beteiligt waren (bitte gemäß der Systematik der Frage 1 aufschlüsseln)?

5

Wie verteilen sich die in den Fragen 1 bis 3 abgefragten Sachverhalte auf die Bundesländer?

6

Sind vor dem Hintergrund der nach Einschätzung der Fragesteller erkennbaren Gemeinsamkeiten mit den der Gruppe E. vorgeworfenen Straftaten nach Kenntnis der Bundesregierung Ermittlungen hinsichtlich einer Beteiligung oder gar Rädelsführerschaft der Gruppe E. respektive von Personen aus dem Umfeld der Gruppe an den in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Gewaltstraftaten in Eilenburg und Erfurt oder an der erwähnten Brandserie erfolgt, und wenn ja, welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor (bitte ausführen)?

7

Sieht die Bundesregierung ggf. Gemeinsamkeiten zwischen den in der Frage 6 bzw. in der Vorbemerkung der Fragesteller geschilderten Straftaten und den Straftaten, die der Gruppe E. etwaig zugerechnet werden, und wenn ja, welche?

8

Schätzt die Bundesregierung die Aktivitäten der Gruppe E. sowie die Vorgehensweise bei den in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Gewaltstraftaten sowie bei besagter Brandserie als terroristisch ein (bitte ausführen und begründen)?

9

Welchen bekannten linksextremistischen Strukturen (militanter „Antifaschismus“, Autonome) wird die Gruppe um Lina E. nach Kenntnis der Bundesregierung zugerechnet?

10

Wie viele Personen rechnet die Bundesregierung der Gruppe E. über die in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten nun angeklagten Kernmitglieder hinaus als Unterstützer, Förderer, Mitwisser oder auf andere Art und Weise dem organisatorischen Umfeld zu (bitte ausführen und regionale Operationsschwerpunkte nach Bundesländern, Landkreisen und Städten aufschlüsseln )?

11

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor hinsichtlich etwaiger personeller Überschneidungen, Mitgliedschaften, Unterstützungshandlungen, Kenn- und Näheverhältnisse (z. B. Haftbesuche) oder sonstiger zurechenbarer personeller, organisatorischer und politischer Verbindungen der Gruppe E. bzw. deren Umfeld zu

a) politischen Parteien oder parlamentarischen Fraktionen; insbesondere zu der sächsischen Landtagsabgeordneten Juliane Nagel (vgl. https://www.welt.de/politik/deutschland/plus227274267/Leipzig-Hamburg-Berlin-Linksextremisten-und-ihre-Helfer-in-der-Politik.html),

b) Jugend- und Vorfeldorganisationen von politischen Parteien,

c) Mitgliedern des Deutschen Bundestages, der Landtage oder Mitgliedern kommunaler Volksvertretungen,

d) Behörden sowie Behördenmitarbeitern aller Art, insbesondere aber bei der Stadt Leipzig,

e) nicht vereinsmäßig organisierten Gruppierungen (etwa Antifa-Gruppen, Autonome usw.),

f) Gewerkschaften oder syndikalistischen Zusammenschlüssen, vor dem Hintergrund, dass es bereits zur Unterstützung von Antifa-Gruppen durch Gewerkschaften gekommen ist (vgl. https://www.haz.de/Nachrichten/Der-Norden/Politiker-Gewerkschafter-und-linke-Gruppen-sprechen-sich-gegen-moegliches-Verbot-von-Antifa-Gruppen-in-Niedersachsen-aus oder https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/antifa-veranstalter-einigen-sich-mit-gewerkschaft,QYm0wtt),

g) der Graffitisprühergruppe „Nakam“ (teilweise auch „nakamcrew“), die in Leipzig und Umgebung aktiv ist und im sozialen Netzwerk Instagram unter dem Motto „Nazis Kaputt Machen“ veröffentlicht,

h) sonstigen Zusammenschlüssen (Sportgemeinschaften, Künstlerkollektive, Nachbarschaftsinitiativen, Fußballvereine und deren Fanclubs usw.; vgl. https://www.wirsindallelinx.com/unterzeichnerinnen/)?

12

Welche Erkenntnisse strafrechtlicher oder extremismusrelevanter Art sowie zur Größe des Personenpotenzials liegen der Bundesregierung hinsichtlich der Graffitisprühergruppe „Nakam“ vor (bitte ausführen)?

13

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor hinsichtlich persönlicher, organisatorischer oder sonstiger Beziehungen zwischen Mitgliedern und Unterstützern der Gruppe E. und dem mutmaßlichen Verlobten der Hauptbeschuldigten Lina E., dem flüchtigen und gesondert verfolgten Johann G. (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte ausführen)?

14

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor hinsichtlich einer (möglicherweise auch strafrechtlich relevanten) Unterstützung der Gruppe E. durch die Mutter der Hauptbeschuldigten aus Kassel?

15

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor hinsichtlich etwaiger persönlicher, organisatorischer oder sonstiger Beziehungen zwischen Johann G. und

a) politischen Parteien oder parlamentarischen Fraktionen, insbesondere zu der sächsischen Landtagsabgeordneten Juliane Nagel (s. o.),

b) Jugend- und Vorfeldorganisationen von politischen Parteien,

c) Mitgliedern des Deutschen Bundestages, der Landtage oder Mitgliedern kommunaler Volksvertretungen,

d) Behörden sowie Behördenmitarbeitern aller Art, insbesondere aber bei der Stadt Leipzig,

e) nicht vereinsmäßig organisierten Gruppierungen (etwa Antifa-Gruppen, Autonome usw.),

f) Gewerkschaften oder syndikalistischen Zusammenschlüssen, vor dem Hintergrund, dass es bereits zur Unterstützung von Antifa-Gruppen durch Gewerkschaften gekommen ist (vgl. https://www.haz.de/Nachrichten/Der-Norden/Politiker-Gewerkschafter-und-linke-Gruppen-sprechen-sich-gegen-moegliches-Verbot-von-Antifa-Gruppen-in-Niedersachsen-aus oder https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/antifa-veranstalter-einigen-sich-mit-gewerkschaft,QYm0wtt),

g) der Graffitisprühergruppe „Nakam“ (teilweise auch „nakamcrew“), die in Leipzig und Umgebung aktiv ist und im sozialen Netzwerk Instagram unter dem Motto „Nazis Kaputt Machen“ veröffentlicht,

h) sonstigen Zusammenschlüssen (Sportgemeinschaften, Künstlerkollektive, Nachbarschaftsinitiativen, Fußballvereinen und deren Fanclubs usw.; vgl. https://www.wirsindallelinx.com/unterzeichnerinnen/)?

16

Wird Johann G. durch Bundesbehörden bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung durch Landesbehörden als sog. Gefährder eingestuft?

17

Sofern Johann G. als Gefährder eingestuft ist, seit wann und aus welchen Gründen ist dies nach Kenntnis der Bundesregierung der Fall (bitte ausführen und begründen)?

18

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass sich Johann G. auf der Flucht befindet, und wenn ja, ob er vorab Warnungen aus Behördenkreisen bekommen hat?

19

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob sich der flüchtige Johann G. gegenwärtig in das Ausland abgesetzt hat (bitte ausführen)?

20

Wenn Johann G. als sog. Gefährder eingestuft war oder ist und sich gegenwärtig auf der Flucht vor den Behörden befindet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), aus welchen Gründen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bislang von einer Öffentlichkeitsfahndung abgesehen bzw. kein Gebrauch gemacht (bitte ausführen und begründen)?

21

Aus welchen Gründen wird Johann G. gesondert verfolgt und nicht unmittelbar der Gruppe E. zugerechnet (bitte ausführen und begründen)?

22

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, nach denen Mitglieder der Gruppe E. oder Personen aus deren Umfeld den Einsatz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen erwogen oder bereits geplant oder vorbereitet haben (vgl. https://www.focus.de/politik/deutschland/prozess-nach-politischen-gewalttaten-linksextreme-gewalt-angeklagter-soll-geld-von-demokratie-projekt-erhalten-haben_id_20927983.html; bitte ausführen)?

23

Welche konkreten materiellen Gründe waren nach Kenntnis der Bundesregierung vorliegend ausschlaggebend dafür, dass die neben der mutmaßlichen Anführerin Beschuldigten auf freiem Fuß gelassen wurden und von einer Untersuchungshaft in allen drei Fällen abgesehen worden ist (bitte ausführen und begründen)?

24

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse dahin gehend vor, ob Teile der Gruppe E. oder Personen aus deren Umfeld eine Flucht bzw. ein sog. Abtauchen in den Untergrund planten (bitte ausführen)?

25

Ist der Bundesregierung bekannt, ob der im Wege einer Hausdurchsuchung bei Lennart A. durch Polizeibeamte sichergestellte Ausweisdrucker aus behördlichen Beständen stammt (bitte ausführen)?

26

Sind vor dem Hintergrund, dass die SoKo LinX in anderer Sache gegen Henry A. ermittelt hat (https://www.bild.de/regional/leipzig/leipzig-news/rathaus-stellt-strafanzeige-nach-razzia-bei-stadtmitarbeiter-76629950.bild.html), nach Kenntnis der Bundesregierung Ermittlungen hinsichtlich etwaiger Aktivitäten des Henry A. zur Unterstützung der Gruppe E. sowie des Johann G., insbesondere in Bezug auf mögliche Flucht- bzw. Abtauchpläne erfolgt, und wenn ja, welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor (bitte ausführen)?

Berlin, den 13. September 2021

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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