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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Herstellung umfassender Barrierefreiheit

Gesetzliche und untergesetzliche Regelungen sowie sonstige Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung von Arbeitsplätzen, im Gesundheits- und Pflegebereich, im Wohnumfeld, Verkehrswesen, Tourismus und im Bereich öffentlicher Gaststätten

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

26.07.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/252307. 07. 2010

Herstellung umfassender Barrierefreiheit

der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben), Anette Kramme, Uwe Beckmeyer, Sören Bartol, Martin Burkert, Petra Ernstberger, Elke Ferner, Iris Gleicke, Michael Groß, Hans-Joachim Hacker, Gustav Herzog, Gabriele Hiller-Ohm, Josip Juratovic, Angelika Krüger-Leißner, Ute Kumpf, Caren Marks, Gabriele Lösekrug-Möller, Kirsten Lühmann, Katja Mast, Hilde Mattheis, Thomas Oppermann, Anton Schaaf, Ottmar Schreiner, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Die demografischen Prognosen sagen für die Jahre bis 2050 eine stetig wachsende Zahl von pflegebedürftigen und hochaltrigen Menschen voraus. Es werden dann bis zu 10 Millionen Menschen über 80 Jahre alt sein. Diesen Menschen muss ein normales Leben mitten in der Gesellschaft ermöglicht werden. Der Mangel an barrierearmem und barrierefreiem Wohnraum, barrierefreier Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur, barrierefreier Kommunikation und barrierefreien kommunalen Netzwerken führt zum gesellschaftlichen Ausschluss von Menschen, die durch eine Behinderung oder durch Pflegebedürftigkeit darauf angewiesen sind.

Viele ältere Menschen müssen bei Pflegebedürftigkeit in Pflegeheime gehen, obwohl die ambulante Versorgung in einer barrierefreien Umgebung oft günstiger wäre. Betroffene und Angehörige sind weitgehend allein gelassen in ihrer ohnehin schwierigen Situation. Sie geben aus Angst vor Versorgungsmangel und Vereinsamung, aufgrund mangelnder Information über sowie aus Mangel an barrierefreien Umgestaltungsmöglichkeiten ihres Wohnumfeldes sowie barrierefreier Infrastruktur in ihrer Umgebung lieber ihre Privatsphäre auf und ziehen in Heime.

Angesichts der seit dem 26. März 2009 in Deutschland rechtlich verbindlichen Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen (UN-Behindertenrechtskonvention) und des fortschreitenden demografischen Wandels rückt die soziale Teilhabe aller Menschen in den Mittelpunkt der Politik. Insbesondere Menschen mit Behinderung, ältere und chronisch kranke Menschen werden durch räumliche und sprachliche Barrieren von der sozialen Teilhabe ausgeschlossen. Barrieren treten im Zusammenwirken von dauerhafter oder vorübergehender körperlicher, seelischer oder psychischer Funktionseinschränkung sowie sozialer und räumlicher Umwelt auf. Niemand wird allein durch seine Funktionseinschränkung von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen; dies ist vielmehr Ergebnis fehlender Barrierefreiheit und Zugänglichkeit der Umwelt. Die Gesellschaft ist dafür verantwortlich, für Menschen mit Behinderung, für ältere Menschen und für Familien gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe zu gewährleisten – Barrierefreiheit ist dafür unbedingte Voraussetzung.

Barrierefreiheit ist ein umfassendes Prinzip bei der Gestaltung des öffentlichen Raums, der Kommunikationsmittel und der sozialen Leistungen. Insbesondere beim Wohnraum, im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, bei öffentlichen Gebäuden und Dienstleistungen, bei der Kommunikation sowie im Gesundheitswesen müssen verbindliche Vorgaben geschaffen werden. Mit Zielvereinbarungen allein wird keine konsequente Barrierefreiheit geschaffen, obwohl selbst diese in vielen Bereichen fehlen. Nach Auffassung des Deutschen Behindertenrates hat das Instrument der Zielvereinbarungen bei der Schaffung von Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft bislang keine hinreichende Wirkung entfaltet, da bisher lediglich acht Zielvereinbarungen existieren.

In einem Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, der derzeit von der Bundesregierung entwickelt wird und im März 2011 vorgestellt werden soll, müssen die bestehenden Verpflichtungen zur Schaffung von Barrierefreiheit überprüft und weiterentwickelt werden. Beispielsweise besteht seit Dezember 2009 die Verpflichtung für öffentliche und private Bahnunternehmen durch eine EU-Verordnung, barrierefreies Reisen zu ermöglichen. Das Behindertengleichstellungsgesetz und die Gleichstellungsgesetze der Länder fordern schon heute die verbindliche Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum. Die Umsetzung ist indes oftmals mangelhaft. Auch für private Dienstleister gibt es bereits Regelungen: Nach § 4 Absatz 1 Nummer 2a des Gaststättengesetzes ist fehlende Barrierefreiheit als Versagungsgrund für die Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte verankert, soweit eine Baugenehmigung für Neu- oder Umbauten nach dem 1. November 2002 eingeholt wurde oder Umbauten nach dem 1. Mai 2002 fertiggestellt wurden, die keine Baugenehmigung erforderten.

Die barrierefreie Gestaltung der räumlichen Umwelt muss nach den Prinzipien „universelles Design“ oder „Nutzen für alle“ vollzogen und alle relevanten gesellschaftlichen Gruppen müssen als Experten in eigener Sache beteiligt werden. Barrierefreiheit nach diesen Prinzipien unterstützt die Nutzung unabhängig von der individuellen Einschränkung und in Wechselwirkung mit bedarfsgerechten Hilfsmitteln. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit nicht ausschließlich an der Zahl gegenwärtiger Nutzer orientiert, sondern langfristig wichtige wirtschaftspolitische Impulse erzeugt, die eine nachhaltige Bewirtschaftung öffentlicher und privater Ressourcen insbesondere im demografischen Wandel auslösen. Die Entwicklung von leicht zu handhabenden Produkten bringt Wirtschaft und Gesellschaft insgesamt weiter. Im Rahmen der Kampagne „alle inklusive! Die neue UN-Konvention“ der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen in der 16. Legislaturperiode wurde zudem die Forderung nach einer Überarbeitung von § 3 Absatz 2 der Arbeitsstättenverordnung geäußert. Darin soll festgeschrieben werden, dass Arbeitsstätten nicht nur dann barrierefrei vorzuhalten sind, wenn ein Unternehmen Menschen mit Behinderung beschäftigt. Vielmehr müssen Arbeitsplätze grundsätzlich so gestaltet werden, dass sie mit geringem Aufwand barrierefrei nutzbar sind, um tatsächliche Chancen von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt zu wahren.

Diese Kleine Anfrage dient der Information des Deutschen Bundestages über die Erkenntnisse, Planungen und Aktivitäten der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Komplex Barrierefreiheit, der einen Querschnitt von Politikfeldern und Zuständigkeiten betrifft.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen42

1

Was unternimmt die Bundesregierung, um der Barrierefreiheit eine größere Akzeptanz in Wirtschaft und Gesellschaft zu ermöglichen? Plant die Bundesregierung dazu Kampagnen/Projekte?

2

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Änderung des § 3 Absatz 2 der Arbeitsstättenverordnung, wonach Arbeitsplätze grundsätzlich so zu gestalten sind, dass sie mit geringem Aufwand barrierefrei nutzbar sind, die Chancen von Menschen mit Behinderung in der Praxis verbessern würde?

3

Beabsichtigt die Bundesregierung, eine entsprechende Änderung von § 3 Absatz 2 der Arbeitsstättenverordnung in den geplanten Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen aufzunehmen?

4

Welche weiteren Anstrengungen, wie z. B. Förderprogramme des Bundes, Informationskampagnen oder Kooperationen mit den Industrie- und Handelskammern, wird die Bundesregierung unternehmen, um die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen durch gesetzliche oder untergesetzliche Regelungen zu verbessern bzw. zu erleichtern?

5

Wo sieht die Bundesregierung die Ursachen dafür, dass das Instrument der Zielvereinbarungen hinsichtlich der Schaffung von Barrierefreiheit in privaten Unternehmen bislang keine hinreichende Wirkung entfaltet hat?

6

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem in der 16. Legislaturperiode erstellten Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages zu den Chancen und Perspektiven behinderungskompensierender Technologien am Arbeitsplatz für die Förderung barrierefreier Arbeitsplätze, und wie wird sie die in dem Bericht aufgezeigten Handlungsoptionen im Rahmen ihrer Zuständigkeit umsetzen?

7

Wird sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer Verantwortung für die Fortentwicklung der Versorgungsstrukturen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung dafür einsetzen, dass der bauliche und auch nicht bauliche barrierefreie Zugang zu Arzt- und Therapiepraxen zukünftig bundesweit einheitlich für die Versicherten gegeben ist? Wenn ja, wie kann dies im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit gefördert werden?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit der Pflegestützpunkte, Menschen mit Behinderung eine niedrigschwellige Beratung zu bieten und die örtlichen Leistungserbringer, wie Verwaltung, Kirchengemeinden, gewerbliche Anbieter und bürgerschaftliches Engagement, zu vernetzen?

9

Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, durch die Umsetzung des Vorschlags für einen neuen teilhabeorientierten Pflegebedürftigkeitsbegriff, wie er seit dem 29. Januar 2009 vorliegt, die Pflege von Menschen mit Behinderung zu verbessern?

10

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um bei Studium und Ausbildung von Architektinnen und Architekten und Ingenieurinnen und Ingenieuren dafür zu sorgen, dass barrierefreies Bauen zur Norm sowohl für den privaten als auch den öffentlichen Bereich wird und nicht länger die Ausnahme bleibt?

11

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die steuerliche und finanzielle Unterstützung bei Baumaßnahmen an die Erfüllung der Barrierefreiheit zu knüpfen?

12

Welche positiven Folgen für die Wirtschaft sieht die Bundesregierung durch Umbaumaßnahmen für die Barrierefreiheit im Altbaubestand? Ist die Bundesregierung bereit, hierfür ein Anschubprogramm aufzulegen?

13

Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, das Programm der KfW Bankengruppe zum altengerechten Umbau des Wohnraumbestandes, angesichts des in Zukunft weiter wachsenden und derzeit nicht einmal annähernd gedeckten Bedarfs, deutlich aufzustocken, und wie wird die Bundesregierung trotz Haushaltskonsolidierung die barrierefreie und barrierearme Wohnraummodernisierung weiter fördern?

14

Welche Maßnahmen staatlicher Förderung bestehen in anderen EU-Staaten, die als Vorbild in Deutschland dienen können?

15

Gibt es Berechnungen zu den möglichen Einspareffekten insbesondere für die Pflegeversicherung durch die öffentliche Förderung von Umbaumaßnahmen zu barrierearmen Wohnungen?

16

Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung bezüglich der Kritik von Behindertenverbänden an der Begrenzung des Basisausgleichs für Mobilitätshilfen (gemäß der Hilfsmittelliste nach § 139 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) auf das Wohnumfeld?

17

Wie wird die Bundesregierung den Abschluss von Zielvereinbarungen als Ergänzung oder Vorstufe von gesetzlichen Regelungen durch private Dienstleister vorantreiben?

18

Welche Gründe führen nach Auffassung der Bundesregierung dazu, dass die DIN-Norm 18040-3 vorerst zurückgestellt wurde, und wie schätzt die Bundesregierung diese Norm fachlich ein?

19

Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die Barrierefreiheit als verbindliches Kriterium bei der Gestaltung von Verkehrsanlagen auf der Grundlage diverser technischer Regelwerke berücksichtigt wird?

20

Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass bei der kontinuierlichen Überarbeitung der technischen Regelwerke die Bedürfnisse behinderter Menschen ein verbindliches Kriterium darstellen, und wie sind die Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA 1992) im Hinblick auf die Bedürfnisse für blinde und sehbehinderte Menschen überarbeitet worden?

21

Welche Defizite sieht die Bundesregierung bei den nach § 2 Absatz 3 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) von den Verkehrsunternehmen vorzulegenden Programmen zur Herstellung von Barrierefreiheit?

22

Plant die Bundesregierung, bei der anstehenden Novelle des Personenbeförderungsgesetzes, weitergehende Regelungen zur Barrierefreiheit zu verankern, und wenn ja, welche?

23

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich des Anteils an barrierefreien Fernbahnhöfen vor?

24

Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass bei der Fortschreibung des Programms der Deutschen Bahn AG zur Barrierefreiheit künftig auch Bahnhöfe umfassend barrierefrei (Bau von Aufzügen oder langen Rampen) zu gestalten sind, die eine geringere Reisendenfrequenz vorweisen können als die bisher vereinbarten 1 000 Personen täglich? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

25

Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass im Nahverkehr grundsätzlich ein spontanes Reisen sichergestellt wird, insbesondere, wenn das Fahrzeug über eine fahrzeuggebundene Einstiegshilfe verfügt aber kein Zugbegleiter im Zug ist, der diese bedienen könnte, damit behinderte Reisende nicht bis um 12 Uhr des Vortages ihre Reise bei der Mobilitätsservicezentrale anmelden müssen?

26

Wie steht die Bundesregierung den Forderungen der Behindertenverbände gegenüber, die Spezifikationen TSI PRM (Technische Spezifikationen für die Interoperabilität Personen mit eingeschränkter Mobilität betreffend) unter Einbeziehung der Behindertenverbände grundlegend zu überarbeiten und Standards zur Barrierefreiheit zu verankern?

27

Wie wird die Bundesregierung bei der Überprüfung der Gemeindeverkehrsfinanzierung bis Ende 2013 die den Ländern zugewiesenen Finanzierungsmittel so anpassen, dass die Länder in die Lage versetzt werden, einen höheren Standard bei den Verkehrsleistungen (wie zum Beispiel die Schaffung barrierefreier Lösungen) bestellen und bezahlen zu können?

28

Wie unterstützt die Bundesregierung die gesamte Reisekette (von der Buchung über Dienstleistungen am Bahnhof und in der Bahn, der Gepäcklogistik, dem Ein-, Um- und Aussteigen bis hin zur Kooperation mit anderen Verkehrsträgern), um Mobilität von behinderten Bahnreisenden weitestgehend zu gewährleisten?

29

Wie ist der derzeitige Stand der Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 und der Vorschriften der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung zur Barrierefreiheit auf Bahnhöfen in Deutschland? Bei wie vielen und welchen Bahnhöfen ist die Barrierefreiheit bereits umgesetzt, findet eine barrierefreie Umrüstung in diesem Jahr statt, und wie viele und welche Bahnhöfe werden erst ab 2011 umgebaut?

30

Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, Barrierefreiheit zu einem Förderkriterium für Fördermittel des Bundes zu machen? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

31

Wie ist der derzeitige Umsetzungsstand des durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in Auftrag gegebenen Projekt „Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsraum für seh- und hörgeschädigte Menschen“ aus dem Jahr 2008?

32

Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung entfaltet, um die an der zivilen Luftfahrt beteiligten Fluggesellschaften, Kabinenausstatter, Flughäfen und Reiseunternehmen für eine verstärkte Berücksichtigung von Barrierefreiheit im Luftverkehr zu sensibilisieren?

33

Wie und mit welchen Maßnahmen wird die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität zum Beispiel beim Bau des Airport Berlin Brandenburg International BBI umgesetzt?

34

Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer im Flughafenbereich grundsätzlich ununterbrochen ihren eigenen Rollstuhl nutzen können und nicht flughafen- oder Airlineeigene Rollstühle nutzen müssen?

35

Wie wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass verbindliche Bestimmungen auf europäischer Ebene die barrierefreie Zugänglichkeit von Diensten, die Nichtdiskriminierung und die Unterstützung von Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität im Bereich der See- und Binnenschifffahrt gewährleistet werden?

36

Wie viele Zielvereinbarungen zwischen Verbänden und Unternehmen konnten mit Unterstützung des Bundeskompetenzzentrums Barrierefreiheit (BKB) seit dem Bestehen der Institution getroffen werden und mit wie vielen Partnern steht das BKB derzeit in Verhandlungen?

37

Welche Anstrengungen unternimmt die neue Bundesregierung zur Umsetzung der tourismuspolitischen Leitlinien aus der letzten Legislaturperiode unter besonderer Berücksichtigung der Thematik „Barrierefreiheit“, besonders im Hinblick auf die Annahme des Antrags „Barrierefreien Tourismus weiter fördern“ (Bundestagsdrucksache 16/12101)?

38

Welche Ergebnisse des Projektes „Gesunde und aktive Freizeit für Alle“ der Nationalen Koordinationsstelle Tourismus für Alle (NatKo) liegen der Bundesregierung vor, und wird eine Förderung des Projektes über das Jahr 2010 hinaus angestrebt?

39

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der Auswirkungen von § 4 Absatz 1 Nummer 2a des Gaststättengesetzes auf den Anteil an barrierefreien Gaststätten vor?

40

Welche Maßnahmen und Initiativen ergreift der Bund, um sicherzustellen, dass auch nach der Überführung des Gaststättenrechts in die Kompetenz der Länder Regelungen zur barrierefreien Gestaltung von Gaststätten verankert werden?

41

Geht der Bund davon aus, dass mit Inkrafttreten der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung eine mögliche landesgesetzliche Verschlechterung der Regelungen zur Barrierefreiheit im Gaststättenrecht die Vereinbarung der Vertragsstaaten – insbesondere Artikel 9 der Konvention – verletzen würde?

42

Entsprechen die derzeitigen noch bestehenden bundesgesetzlichen Regelungen zur Barrierefreiheit im Gaststättenrecht nach Auffassung der Bundesregierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung?

Berlin, den 7. Juli 2010

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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