BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Das Bundesprogramm Demokratie leben

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

22.11.2021

Aktualisiert

10.11.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/1308.11.2021

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“

der Abgeordneten Martin Reichardt, Enrico Komning, Thomas Ehrhorn und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ fördert zivilgesellschaftliches Engagement für Demokratie, für Vielfalt und gegen Extremismus auf der kommunalen, regionalen und überregionalen Ebene (https://www.demokratie-leben.de/fileadmin/Demokratie-Leben/Downloads_Dokumente/Foerdergrundsaetze/200813_Grundsaetze_der_Foerderung_Kommune.pdf). Es ist ein Teil des gesamtdeutschen Fördersystems und liegt in der Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Die Zielgruppen sind Kinder und Jugendliche, Eltern, Familienangehörige, Bezugspersonen, junge Erwachsene und ehren-, neben- sowie hauptamtlich in der Kinder- und Jugendhilfe tätige Beschäftigte (ebd., S. 3). Die Handlungsbereiche des Bundesprogrammes beziehen sich auf die Kommunen, die Länder, den Bund sowie Modellprojekte in den vorgenannten drei Handlungsbereichen (ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie hoch waren die veranschlagten und verausgabten Mittel in den Jahren 2018 bis 2020 (bitte tabellarisch und nach Kapiteln bzw. Titeln und Bundesländern und Gemeinden auflisten und nach Oberzentrum, Mittelzentrum, Unterzentrum, Kleinzentrum und Kleinstzentrum gemäß § 1 des Raumordnungsgesetzes [ROG] aufteilen)?

2

Wann wurde die beihilferechtliche Genehmigung erteilt, und wo wurde diese veröffentlicht?

3

Wie viele Förderverfahren wurden im Zeitraum von 2018 bis 2020 beendet (bitte tabellarisch auflisten)?

4

Bei wie vielen Förderverfahren gingen die Verwendungsnachweise rechtzeitig oder verspätet ein bzw. sind noch offen (bitte tabellarisch nach Jahresscheiben aufteilen)?

5

Wie viele dieser Förderverfahren wurden bereits abschließend geprüft (bitte tabellarisch nach Jahresscheiben aufteilen)?

6

Wie viele dieser Förderverfahren waren ggf. zu beanstanden (bitte nach der Art der Beanstandung tabellarisch nach Jahresscheiben aufteilen)?

7

Welche Maßnahmen leitete die Verwaltung nach dem Feststellen der Beanstandung ggf. ein (bitte ggf. Art der Maßnahme tabellarisch nach Jahresscheiben aufteilen)?

8

Führt das zuständige Ministerium eine Erfolgsprüfung der verwendeten Mittel durch?

a) Wenn ja, anhand welcher Kriterien?

b) Wenn nein, wieso wird diese nicht durchgeführt?

9

Wie viele Projektträger bzw. Zuwendungsempfänger, die über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gefördert wurden bzw. werden, wurden seit 2018 zu welchem Zeitpunkt durch welche Sicherheitsbehörden des Bundes bezüglich der Einhaltung der Förderrichtlinien überprüft?

a) Aus welchen Themenbereichen kamen die überprüften Projektträger bzw. Zuwendungsempfänger (Rechtsextremismus, Linksextremismus bzw. linke Militanz, Islamismus), und was waren die konkreten Projekte?

b) In welchen der angeführten Fälle ging die Überprüfung auf Bitten des Projektträgers zurück, und welche Überprüfungen wurden von Seiten des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) bzw. BMFSFJ veranlasst?

c) In wie vielen der o. g. Fälle kam es ggf. zu Einschränkungen oder Beendigungen der Förderung, und was war der jeweils konkrete Anlass dafür (bitte nach Themenbereichen der Projekte und konkreten Projekten aufschlüsseln)?

10

Wie hoch waren bzw. sind die Rückforderungen durch die Bewilligungsbehörden aufgrund der o. g. Sachverhalte?

a) Wie viele Mahnbescheide wurden ausgestellt?

b) Wie hoch sind die Beträge, die bis jetzt von den betroffenen Zuwendungsempfängern rückerstattet wurden?

11

In wie vielen Fällen hat die Bewilligungsbehörde von 2018 bis heute Zuwendungsbescheide ersatzweise an juristische Personen des privaten Rechts erteilt, die nur bis zur Erlangung der Gemeinnützigkeit nach den §§ 51 ff. der Abgabenordnung (AO) den Nachweis der Stellung eines erfolgversprechenden Antrags auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit führten?

12

Welche Konsequenzen ziehen die zuständigen Bundesbehörden, wenn die vorgenannten juristischen Personen des privaten Rechts einen begünstigenden Zuwendungsbescheid erhielten, im Nachhinein aber keine Gemeinnützigkeit erlangt haben?

Berlin, den 27. Oktober 2021

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen