BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Entwicklungs- und menschenrechtspolitische Zusammenarbeit mit Kolumbien

Deutsch-kolumbianische Zusammenarbeit, Entwicklungspolitik, Einladung des neuen kolumbianischen Staatspräsidenten, Menschenrechtslage in Kolumbien und Engagement der dortigen Regierung, Aktionspläne, verschwundene Personen, illegale bewaffnete Gruppen, Aktivitäten des kolumbianischen Geheimdienstes DAS, Überwachung von Menschenrechtsaktivisten, deutsche Geheimdienste, Hoher Kommissar der VN für Menschenrechte, VN-Sonderberichterstatter für Menschenrechtsverteidiger, Justizreform, Drogen- und Verbrechensbekämpfung, Hinrichtungen, gewaltsame Vertreibungen, indigene Bevölkerung

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

20.08.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/254408. 07. 2010

Entwicklungs- und menschenrechtspolitische Zusammenarbeit mit Kolumbien

der Abgeordneten Thilo Hoppe, Tom Koenigs, Hans-Christian Ströbele, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel, Ulrike Höfken, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Ute Koczy, Agnes Malczak, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesregierung bezeichnet die Stärkung der Beziehungen zu Lateinamerika als einen Schwerpunkt ihrer Außenpolitik (Webseite des Auswärtigen Amts, 7. März 2010). Nach einer Ankündigung des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, soll die Zusammenarbeit mit Kolumbien ausgebaut und der Umgang mit dem Land in Zukunft „ideologiefreier“ gestaltet werden (epd, 18. November 2009). Was die Bundesregierung darunter genau versteht, lässt sie jedoch vollkommen offen. Es ist zu befürchten, dass die Bundesregierung vor allem im wirtschaftlichen Bereich Kooperationen mit Kolumbien anstrebt und dabei die entwicklungs- und menschenrechtspolitische Dimension vernachlässigt, wenn nicht sogar konterkariert.

Auch die bekannt gewordene Überwachung und Verleumdung kolumbianischer Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten und europäischer Politikerinnen und Politiker durch den kolumbianischen Geheimdienst DAS sowie das abgeschlossene EU-Freihandelsabkommen mit Kolumbien und Peru ohne verbindliche Menschenrechtsklauseln und konkrete Sanktionsmechanismen sind Hinweise darauf.

Die Bundesregierung hat den neuen kolumbianischen Präsidenten, Juan Manuel Santos, für den 7. Juli 2010 zu Gesprächen eingeladen, ohne dass dieser bisher seinen Amtseid abgelegt oder sein politisches Engagement für Entwicklung und Menschenrechte unter Beweis gestellt hat. Über konkrete Inhalte der Gespräche wurde der Deutsche Bundestag bislang nicht informiert.

Über ein Jahr nach der Überprüfung der Menschenrechtslage in Kolumbien im Rahmen des Staatenüberprüfungsverfahrens (Universal Periodic Review – UPR) des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen am 10. Dezember 2008 machen Berichte der Vereinten Nationen und internationaler Menschenrechtsorganisationen auf die weiterhin prekäre Menschenrechtslage in Kolumbien aufmerksam (Bericht der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, März 2010, A/HRC/13/72; Amnesty International Report 2010; Human Rights Watch, Paramilitaries’ Heirs, 2010). Alle Parteien des internen Konflikts – Sicherheitskräfte, Paramilitärs und Guerillagruppen – sind für schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und systematische Menschenrechtsverletzungen verantwortlich. Vor allem Oppositionelle, Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten, indigene und afrokolumbianische Bevölkerungsgruppen werden Opfer außergerichtlicher Hinrichtungen, gewaltsamen Verschwindenlassens, von Vertreibungen und sexualisierter Gewalt. Die Verflechtung staatlicher Autoritäten mit weiterhin fortbestehenden paramilitärischen Netzwerken verhindert die Unabhängigkeit der kolumbianischen Justiz sowie eine stabile Rechtsstaatlichkeit. Eine Wiedereingliederung der Paramilitärs ins zivile Leben geht nur stockend voran.

Kolumbien ist dringend auf die Unterstützung der internationalen Staatengemeinschaft bei der Umsetzung der UPR-Empfehlungen angewiesen, zu denen sich die kolumbianische Regierung größtenteils verpflichtet hat. Welche Anstrengungen die Bundesregierung unternommen hat, um Kolumbien bei der Umsetzung zu unterstützen und wie die Bundesregierung die bisherige Umsetzung durch die kolumbianische Regierung beurteilt, ist nicht bekannt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen53

1

Wie begründet die Bundesregierung die Einladung des gewählten aber noch nicht ins Amt eingeführten Präsidenten Juan Manuel Santos zu einem Gespräch mit der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am 7. Juli 2010?

1

Welche Mitglieder der Bundesregierung traf Juan Manuel Santos während seines Besuches außerdem?

1

Welche Themen wurden bei dem Treffen besprochen?

1

Welche Rolle spielte die Menschenrechtssituation in Kolumbien bei den Gesprächen?

1

Welche Rolle spielten die Aktivitäten des kolumbianischen Geheimdienstes DAS zur Überwachung, Kontrolle und Bekämpfung kolumbianischer Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten durch Maßnahmen der Desinformation von europäischen Politikerinnen und Politikern und Abgeordneten?

1

Welche Rolle spielte die deutsch-kolumbianische Entwicklungszusammenarbeit bei den Gesprächen?

2

Was versteht die Bundesregierung unter einem ideologiefreien Umgang mit Kolumbien, den der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, am 18. November 2009 in einem Interview mit dem Evangelischen Pressedienst (epd) ankündigte?

Welche konkreten Auswirkungen wird ein ideologiefreierer Umgang mit Kolumbien nach Ansicht der Bundesregierung auf die deutsch-kolumbianische Zusammenarbeit haben?

3

In welchen Bereichen plant die Bundesregierung die entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit Kolumbien auszubauen, und welche zusätzlichen Projekte werden diskutiert?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung die entwicklungspolitische Kooperation mit anderen Gebern hinsichtlich der Zusammenarbeit mit Kolumbien?

5

Mit welchen Gebern und in welchen Bereichen ist die Zusammenarbeit erfolgreich, mit welchen Gebern und in welchen Bereichen sieht die Bundesregierung Kohärenzdefizite und Handlungsbedarf?

6

Will die Bundesregierung auch in der künftigen Zusammenarbeit eine wahrnehmbare Trennung zwischen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und zivil-militärischen Projekten gewährleisten?

Wenn ja, wie?

Wenn nein, wie wird dies begründet?

Inwiefern kommt für die Bundesregierung bei der konkreten Ausgestaltung der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Kolumbien die Unterstützung zivil-militärischer Projekte in Frage?

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass es sich beim Projekt „Plan zur integralen Konsolidierung der Macarena“ (Plan de Consolidación Integral de la Macarena – PCIM) um ein zivil-militärisches Projekt handelt?

Trifft es zu, dass die kolumbianische Regierung die Bundesregierung gebeten hat, das PCIM-Projekt zu unterstützen?

Wenn ja, bis wann will die Bundesregierung entscheiden, ob sie dieser Anfrage nachkommt?

Inwiefern wurde diese Anfrage beim Besuch des gewählten Präsidenten Juan Manuel Santos am 7. Juli 2010 mit der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel thematisiert?

Wie kann die Bundesregierung garantieren, dass eine mögliche Unterstützung des PCIM-Projekts durch die Bundesregierung nicht für militärische Zwecke verwendet wird, und wie plant die Bundesregierung, dies zu kontrollieren?

Plant die Bundesregierung zu prüfen, ob die Projekte der Strategie der integralen Aktion und insbesondere das PCIM-Projekt die verfassungsmäßigen Funktionen und die Subsidiarität der Gebietskörperschaften auf lokaler, departementaler und nationaler Ebene nicht verletzen, falls dieses von Deutschland unterstützt werden sollte?

Wenn ja, wie?

Wie beurteilt die Bundesregierung Berichte von Menschenrechtsorganisationen über schwere Menschenrechtsverletzungen, die im Zusammenhang mit dem PCIM-Projekt von staatlichen Sicherheitskräften begangen wurden?

Wie könnte die Bundesregierung garantieren, dass es bei einer Unterstützung des PCIM-Projektes nicht zu Menschenrechtsverletzungen kommt?

7

Inwiefern erwägt die Bundesregierung eine Kooperation mit dem Koordinationszentrum für integrale Aktion (Centro de Coordinación de Acción Integral – CCAI), und welche Rolle spielt dabei die Tatsache, dass die Führung des CCAI ebenso wie die Führung der zivil-militärischen Koordination von den kolumbianischen Sicherheitsbehörden dominiert wird?

8

Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung die kolumbianische Regierung bei der Aufklärung von Menschenrechtsverletzungen zu unterstützen, die bei der Umsetzung der zivil-militärischen Strategie im Rahmen der Seguridad Democrática (demokratischen Sicherheit) begangen wurden?

9

Inwieweit ist die Bundesregierung den Hinweisen der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (Schriftliche Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 17/1695), Tom Koenigs (Brief vom 6. Mai 2010 an den Bundesminister des Auswärtigen Dr. Guido Westerwelle) sowie der Abgeordneten des Europaparlaments Barbara Lochbihler (Brief vom 4. Mai 2010 an die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel) über Aktivitäten des kolumbianischen Geheimdienstes DAS zur Überwachung, Kontrolle und Bekämpfung kolumbianischer Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten durch Maßnahmen der Desinformation, insbesondere von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und Journalistinnen und Journalisten in Kolumbien, aber auch während deren Auslandsreisen in Europa von europäischen Politikerinnen und Politikern und Abgeordneten, mit denen die Kolumbianerinnen und Kolumbianer Kontakt aufnahmen, nachgegangen?

10

Hat sich die Bundesregierung dafür eingesetzt, die kolumbianische Regierung zu einem transparenten Dialog über die kriminellen Aktivitäten des DAS zu bewegen?

Wenn nein, warum nicht?

11

Trifft es zu, dass die Bundesregierung nicht von der Europäischen Kommission über die Aktivitäten des DAS in Brüssel informiert wurde, obwohl die EU-Kommission selbst in ihrer Antwort auf die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ulrike Lunacek (an die EU-Kommission P-3126/10EN) darauf hinweist, dass „es sich um Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedsstaaten fallen“ handelt?

12

Hat der DAS-Direktor Felipe Muñoz die Bundesregierung bei seinem Besuch in Deutschland im Februar 2010 oder anlässlich seines Besuches im März 2010 in Brüssel bei der Europäischen Kommission über die beschriebenen Aktivitäten des DAS informiert?

Falls nicht, wie bewertet dies die Bundesregierung, und welche Konsequenzen zieht sie daraus für ihre zukünftigen Beziehungen zu Kolumbien?

Wann soll ein solcher Delegationsbesuch das nächste Mal stattfinden?

13

Ist die Bundesregierung bei der kolumbianischen Regierung vorstellig geworden, damit die Akten über die oben genannten Aktionen gegen europäische Bürgerinnen und Bürger offengelegt werden?

14

Wurden deutsche amtliche Stellen von kolumbianischer Seite darüber informiert, dass es in den von der kolumbianischen Staatsanwaltschaft beschlagnahmten DAS-Unterlagen solche mit schriftlichen Kommentaren von DAS-Mitarbeitern gibt, in denen Nachfragen bei deutschen Geheimdiensten zu Reisen von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern erwähnt werden?

15

Wurden von deutschen Geheimdiensten Informationen über Reisen kolumbianischer Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger nach Deutschland gesammelt und an den DAS oder andere kolumbianische Behörden weitergegeben?

16

Wird die Bundesregierung von der kolumbianischen Regierung verlangen, die betroffenen deutschen Bürgerinnen und Bürger wie Friederike Müller zu rehabilitieren, entsprechende Eintragungen zu löschen und die Betroffenen zu entschädigen?

17

Kann die Bundesregierung versichern, dass die Zusammenarbeit zwischen dem DAS und dem Bundesnachrichtendienst nicht in Zusammenhang mit den genannten kriminellen Aktivitäten steht?

18

Steht die von der kolumbianischen Staatsanwaltschaft beschlagnahmte Akte des DAS aus dem Jahr 2005 (req-svio alemán) nach Kenntnis der Bundesregierung mit den genannten Aktivitäten des DAS in Verbindung?

Wurde diese Akte an die Bundesregierung überstellt?

Falls nicht, warum nicht?

19

Hat die Bundesregierung sich bemüht, über die deutsche Botschaft in Bogota von der Staatsanwaltschaft in Kolumbien oder von dortigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten oder Menschenrechtsorganisationen Kopien der beschlagnahmten Akten mit Deutschlandbezug zu erhalten, insbesondere von solchen wie der vorgenannten Unterlage und anderen, die auf eine Zusammenarbeit des DAS mit deutschen Geheimdiensten hinweisen?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?

20

Hat die Bundesregierung sich mit der Europäischen Kommission, der dieser Fall bereits seit mindestens sechs Monaten bekannt ist (siehe Antwort der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin Catherine Ashton auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten des Europaparlaments Barbara Lochbihler, P-3078/ 10DE), darüber verständigt, wie solche kriminellen Aktivitäten des kolumbianischen Geheimdienstes (oder möglicherweise seiner Nachfolgeinstitutionen) in Zukunft unterbunden werden können?

21

Wie bewertet es die Bundesregierung, dass der DAS dem kolumbianischen Staatspräsidenten unterstellt ist, dieser den Leiter des DAS ernennt, und dass der Präsident (bzw. der ehemalige Präsident Alvaro Uribe) daher Verantwortung für die kriminellen Aktivitäten trägt?

22

Warum hat die Bundesregierung aus den oben genannten Vorkommnissen bislang keine Konsequenzen gezogen, beispielsweise in Form einer Aussetzung der Ratifizierung des kürzlich paraphierten Freihandelsabkommens mit Kolumbien?

23

Wie bewertet die Bundesregierung die geplanten Maßnahmen Kolumbiens, die die Auflösung des DAS, eine Säuberung der DAS-Archive und strukturelle Änderungen wie eine neue Abteilung mit reduziertem Aufgabenbereich und Personal unter einem neuen Spionagegesetz beinhalten?

24

Wie bewertet die Bundesregierung das Engagement der kolumbianischen Regierung bei der Umsetzung der Empfehlungen des Universal-Periodic-Review-Verfahrens insgesamt?

25

In welchen Empfehlungsbereichen wurden nach Ansicht der Bundesregierung Fortschritte erzielt, und in welchen Bereichen besteht der größte Handlungsbedarf?

26

Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die kolumbianische Regierung bei der Umsetzung der Empfehlungen des Universal-Periodic-Review-Verfahrens?

Um welche Empfehlungen und welche Unterstützung handelt es sich konkret?

27

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass die kolumbianische Regierung die Konvention zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht ratifiziert hat?

28

Inwieweit ist die kolumbianische Regierung nach Meinung der Bundesregierung der Empfehlung gefolgt, Fälle gewaltsamen Verschwindenlassens zu verhindern und den Nationalen Plan zur Suche verschwundener Personen (Plan Nacional de búsqueda de personas desaparecidas) auszuweiten?

Wird verschwundenen indigenen Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern darin besondere Beachtung beigemessen?

29

Wie beurteilt die Bundesregierung die Umsetzung der Empfehlungen der UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechtsverteidiger (A/HRC/13/22/Add. 3), über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen (A/HRC/14/24/Add. 2), über die Unabhängigkeit der Richter und Anwälte (A/HRC/14/26/Add. 2) und zur Lage der Menschenrechte und grundlegenden Freiheiten indigener Völker (A/HRC/15/34) durch die kolumbianische Regierung?

30

Inwieweit hat die kolumbianische Regierung nach Ansicht der Bundesregierung die freiwilligen Verpflichtungen der Resolution 9/12 des UN-Menschenrechtsrates umgesetzt?

31

Wie bewertet die Bundesregierung die Zusammenarbeit der kolumbianischen Regierung mit dem Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte und die Umsetzung der Empfehlungen des Hohen Kommissars für Menschenrechte vom Februar 2008 (A/HRC/7/39)?

32

Wie beurteilt die Bundesregierung die Verzögerungen bei der Erstellung des Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht (Plan Nacional de Acción de Derechos Humanos y Derecho Internacional Humanitario)?

Werden die Vorschläge kolumbianischer Menschenrechtsorganisationen für den Nationalen Aktionsplan nach Meinung der Bundesregierung ausreichend berücksichtigt?

33

Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung der Empfehlung, Bildungsprogramme für die kolumbianische Zivilgesellschaft und das Militär zum Thema Menschenrechte anzubieten?

34

Wie bewertet die Bundesregierung das Engagement der kolumbianischen Regierung bei der Empfehlung, stärker gegen Fälle von Folter vorzugehen?

35

Wie bewertet die Bundesregierung das Engagement der kolumbianischen Regierung bei der Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt?

Inwieweit hat die kolumbianische Regierung das Urteil des Verfassungsgerichts vom Mai 2008 zum Schutz gewaltsam vertriebener Frauen umgesetzt?

Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um sexueller Gewalt vorzubeugen und Täter vor Gericht zu bringen?

36

Inwieweit ist die kolumbianische Regierung der Empfehlung gefolgt, neue Evaluationsmethoden für ihre Streitkräfte zu entwickeln, in denen die Zahl der demobilisierten oder gefangen genommenen Personen im Vordergrund steht und nicht die der getöteten?

37

Wie beurteilt die Bundesregierung das Engagement der kolumbianischen Regierung im Kampf gegen bewaffnete Gruppen, die sich nach dem Demobilisierungsprozess der Paramilitärs neu gebildet haben?

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass sich die kolumbianische Regierung weigert, mit Guerillagruppen zu verhandeln und den Konflikt auf friedliche Art und Weise zu lösen?

38

Wie beurteilt die Bundesregierung den Versuch der kolumbianischen Regierung, den Einfluss illegaler bewaffneter Gruppen wie FARC, ELN oder paramilitärischer Einheiten wie den Águilas Negras zu reduzieren und die Zivilbevölkerung vor Übergriffen dieser Gruppen zu schützen?

39

Wie beurteilt die Bundesregierung die Umsetzung der in Paragraph 42 des UPR National Report von 2008 festgehaltenen Verpflichtungen der kolumbianischen Regierung in Bezug auf Antipersonenminen?

40

In welcher Weise bemüht sich die kolumbianische Regierung um den Schutz von Kindern, insbesondere denen, die Opfer des internen Konflikts wurden?

Inwieweit ist die kolumbianische Regierung der Empfehlung gefolgt, der Rekrutierung von Kindersoldaten durch Guerillas und Paramilitärs vorzubeugen und minderjährige Kombattanten in illegalen bewaffneten Gruppen zu demobilisieren und in die Gesellschaft zu reintegrieren?

Wie bewertet die Bundesregierung die Kooperation der kolumbianischen Regierung mit den Vereinten Nationen bei der Umsetzung der Resolution 1612 (2005) des Sicherheitsrates zum Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten?

Hat die kolumbianische Regierung adäquate Maßnahmen ergriffen, um physischer und sexueller Gewalt gegen Kinder insbesondere in ländlichen Gebieten vorzubeugen und die juristische Aufarbeitung solcher Fälle zu garantieren?

Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Maßnahmen?

41

In welcher Weise hat die kolumbianische Regierung Reformen durchgeführt, um Unabhängigkeit, Stärke und Funktionieren des Justizsektors zu garantieren?

Vertritt die Bundesregierung die Ansicht, dass die kolumbianische Regierung ausreichend finanzielle Mittel bereitstellt, um Menschenrechtsverletzungen in einem angemessenen Zeitraum vor Zivilgerichten verhandeln zu lassen?

Ist die kolumbianische Regierung nach Meinung der Bundesregierung der Empfehlung gefolgt, Straflosigkeit – insbesondere bei Menschenrechtsverletzungen – zu beseitigen?

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass zahlreiche ehemalige Mitglieder des Militärs, der Guerilla oder paramilitärischer Einheiten, die Menschenrechtsverletzungen begingen, heute von Amnestiegesetzen profitieren?

Wie bewertet die Bundesregierung die Kooperation der kolumbianischen Regierung mit der Nationalen Kommission für Entschädigung und Versöhnung (Comisión Nacional de Reparación y Reconciliación) bei der Aufklärung und Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen während des bewaffneten Konflikts?

Inwiefern ist die kolumbianische Regierung der Empfehlung gefolgt, Fälle von Menschenrechtsverletzungen nicht vor Militärgerichten verhandeln zu lassen?

Inwiefern ist die kolumbianische Regierung der Empfehlung gefolgt, alle Tötungsdelikte und Fälle von Verschwindenlassen von Zivilgerichten untersuchen zu lassen?

Wurde die Abteilung für Menschenrechte der Fiscalía General de la Nación nach Ansicht der Bundesregierung in ausreichendem Maße verstärkt?

Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung des Gesetztes Justicia y Paz – Gerechtigkeit und Frieden?

In welcher Weise wurden die vom Verfassungsgericht erwähnten Mängel beseitigt?

In welcher Weise wurden die Opfer- und Zeugenschutzprogramme ausgeweitet?

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass ehemalige Kommandeure der Paramilitärs in die USA abgeschoben wurden, statt ihre Aussagen vor kolumbianischen Gerichten aufzunehmen und so zur Aufklärung vieler Verbrechen beizutragen?

Wie bewertet die Bundesregierung die Unterstützung des Justizsektors durch die kolumbianische Regierung bei der Aufdeckung von Verbindungen zwischen staatlichen Akteuren und Paramilitärs?

Was unternimmt die kolumbianische Regierung, um Verstrickungen zwischen staatlichen Akteuren und illegalen bewaffneten Gruppen zu verhindern?

42

Wie bewertet die Bundesregierung die Aktivitäten der kolumbianischen Regierung im Kampf gegen organisiertes Verbrechen, Drogenhandel und insbesondere Menschenhandel?

43

Inwieweit ist die kolumbianische Regierung nach Ansicht der Bundesregierung der Empfehlung gefolgt, die Unterstützung für gewaltsam Vertriebene zu verbessern?

Inwiefern werden Binnenvertriebene bei der Rückkehr in ihre befriedete Heimat unterstützt?

Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Rückgabe von Landbesitz zu garantieren oder eine angemessene Entschädigung zu zahlen?

Welche Hilfsprogramme gibt es speziell für gewaltsam vertriebene Angehörige ethnischer Minderheiten?

Was unternimmt die kolumbianische Regierung, um Eigentumsrechte zu schützen und Verantwortliche für gewaltsame Vertreibungen zur Rechenschaft zu ziehen?

Inwieweit hat die kolumbianische Regierung ihre Verpflichtungen aus den Paragraphen 67, 71 und 76 des UPR National Report von 2008 zum Schutz von Vertriebenen, insbesondere von Frauen und Kindern, eingehalten?

44

Wie bewertet die Bundesregierung das Verhalten der kolumbianischen Regierung gegenüber Menschenrechtsorganisationen?

Inwiefern ist die kolumbianische Regierung der Empfehlung gefolgt, einen konstruktiven Dialog mit Menschenrechtsorganisationen aufzunehmen?

Welche konkreten Schutzmaßnahmen hat die kolumbianische Regierung für Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger, Gewerkschaftlerinnen und Gewerkschaftler, Mitglieder von Nichtregierungsorganisationen und Journalistinnen und Journalisten, insbesondere in ländlichen Gebieten, ergriffen?

Inwieweit ist die kolumbianische Regierung der Empfehlung gefolgt, Angriffe gegen Angehörige dieser Gruppen in höchstem Maße zu verurteilen und Straflosigkeit in solchen Fällen zu beseitigen?

Welche Programme wurden ins Leben gerufen, um Staatsbediensteten und Zivilgesellschaft die Bedeutung und Legitimität der Arbeit von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern zu vermitteln und Stigmatisierungen, z. B. als „Terroristen“, entgegenzuwirken?

Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung der Directiva Presidencial No. 7 von 1999 zur Unterstützung von Menschenrechtsorganisationen durch den kolumbianischen Staat?

Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung des Schutzprogramms für Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger des Innenministeriums?

45

Inwiefern ist die kolumbianische Regierung der Empfehlung gefolgt, eine kostenlose Grundschulbildung anzubieten?

Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um einen universellen Zugang zu Grundschulbildung zu garantieren?

46

Inwieweit ist die kolumbianische Regierung der Empfehlung gefolgt, mit der indigenen Bevölkerung in einen Dialog zu treten und sie zu schützen?

Inwieweit ist die kolumbianische Regierung den Empfehlungen des UN-Sonderberichterstatters zur Lage der Menschenrechte und grundlegenden Freiheiten indigener Völker von 2004 gefolgt?

Inwiefern berücksichtigt die kolumbianische Regierung die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte indigener Völker bei der Implementierung öffentlicher Politiken?

Inwiefern ist die kolumbianische Regierung der Empfehlung gefolgt, ein effektives Geburtenregister einzurichten, das auch Menschen in abgelegenen Gebieten und solche ohne Papiere erreicht?

Welche Maßnahmen hat die kolumbianische Regierung ergriffen, um die soziale Exklusion indigener und afrokolumbianischer Gruppen zu beseitigen?

Inwiefern ist die kolumbianische Regierung der Empfehlung gefolgt, speziell auf die ländliche Entwicklung ausgerichtete Programme zu entwickeln?

47

Wie beurteilt die Bundesregierung das Engagement der kolumbianischen Regierung im Kampf gegen Vorurteile und Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und/oder Geschlechtsidentität?

48

Wie bewertet die Bundesregierung den Umgang der kolumbianischen Regierung mit Fällen außergerichtlicher Hinrichtungen durch staatliche Sicherheitskräfte (so genannten falsos positivos)?

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwiefern die Verantwortlichen dieser Verbrechen zur Rechenschaft gezogen und die Angehörigen der Opfer angemessen entschädigt wurden?

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwiefern die kolumbianische Regierung Maßnahmen zur Vorbeugung außergerichtlicher Hinrichtungen ergriffen hat?

Berlin, den 8. Juli 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen