Verjährungsbedingte Einnahmeausfälle des Bundesamtes für Justiz bei Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs – Stand 31. Oktober 2021
des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Mit der Kleinen Anfrage „Verjährungsbedingte Einnahmeausfälle des Bundesamtes für Justiz bei Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs“ (Bundestagsdrucksache 19/23216) wurde unter anderem erfragt, wie viele Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs (HGB) das Bundesamt für Justiz (BfJ) jährlich seit der Einführung dieses Verfahrens im Jahr 2007 bis zum Jahr 2019 wirksam eingeleitet hat. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die bereits vorliegenden Daten nun auf einen aktuellen Stand gebracht werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Wie viele Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB hat das BfJ nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich seit der Einführung dieses Verfahrens im Jahr 2007 bis zum 31. Oktober 2021 wirksam eingeleitet, wie viele Ordnungsgeldforderungen wurden dabei jährlich festgesetzt, und wie viele Ordnungsgeldforderungen wurden jährlich vollstreckt (bitte jeweils nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen Gesamtsummen an Ordnungsgeldern, die im Rahmen des Ordnungsgeldverfahrens nach § 335 HGB seit der Einführung dieses Verfahrens im Jahr 2007 bis zum 31. Oktober 2021 jeweils vom BfJ eingenommen wurden (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Wie viele Ordnungsgeldforderungen konnten nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich seit der Einführung des Ordnungsgeldverfahrens nach § 335 HGB im Jahr 2007 bis zum 31. Oktober 2021 aufgrund von Verjährung nach Artikel 9 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) nicht vollstreckt werden, und wie hoch war dabei die jährliche Gesamtsumme an Ordnungsgeldern, die dem Staat infolgedessen entgangen ist (bitte jeweils getrennt nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Konnte die Bundesregierung mittlerweile die Prüfung hinsichtlich etwaiger zu ergreifender Maßnahmen zur Steigerung der Beitreibungsquote abschließen?
Wenn ja, welche Maßnahmen sollen nach Ansicht der Bundesregierung ergriffen werden, um die Quote an verjährungsbedingten Einnahmeausfällen bei Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB zu verringern, und erscheinen diese Alternativen gegenüber einer gesetzlichen Fristverlängerung als vorzugswürdig, welche Kosten wären hiermit voraussichtlich verbunden (die Antwort bitte begründen)?