BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Geplante Änderung des Staatsbürgerrechts

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

21.12.2021

Aktualisiert

15.11.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/22108.12.2021

Geplante Änderung des Staatsbürgerrechts

der Abgeordneten Thomas Seitz, Corinna Miazga, Dr. Gottfried Curio, Martin Hess, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Der Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP sieht die Schaffung eines „modernen Staatsangehörigkeitsrechts“ vor (Koalitionsvertrag, veröffentlicht unter https://www.spd.de/koalitionsvertrag2021/, S. 118). Im Kern geht es um folgende Maßnahmen:

  • Einbürgerungen sollen in der Regel bereits nach fünf Jahren, bei besonderen Integrationsleistungen nach drei Jahren möglich sein (ebd.).
  • Wer eingebürgert wird, darf seinen alten Pass oder die alten Pässe behalten (ebd.).
  • Lebt ein Elternteil seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland, erhalten die in Deutschland geborenen Kinder der Eltern automatisch den deutschen Pass (ebd.).
  • Es soll eine allgemeine Härtefallregelung für den erforderlichen Sprachnachweis eingeführt werden (ebd.). Das heißt, wer den deutschen Pass will, muss, so das Verständnis der Fragesteller, nicht deutsch sprechen können. Wer von der Sprachtestpflicht ausgenommen sein soll, definieren die Ausländerbehörden. Für die Gastarbeitergeneration im Besonderen soll das nachzuweisende Sprachniveau abgesenkt werden (ebd.).

Außerdem soll der Familiennachzug ausgeweitet werden: „Wir werden die Familienzusammenführung zu subsidiär Geschützten mit den GFK-Flüchtlingen [GFK = Genfer Flüchtlingskonvention] gleichstellen.“, heißt es im Koalitionsvertrag (ebd., S. 140).

Künftig sollen auch Asylbewerber, die illegal nach Deutschland eingereist sind oder geringe Asylanerkennungschancen haben, eine Arbeitserlaubnis erhalten (ebd., S. 139).

Geduldete Personen, also Ausreisepflichtige, die ihrer Ausreisepflicht nicht nachkommen, sollen eine einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten (ebd., S. 138).

„Falls dieser Plan in die Tat umgesetzt wird, dürfte Deutschland bald das westliche Land sein, dass Zuwanderer am schnellsten zu Staatsbürgern macht.“, so Marcel Leubecher („Der große Ampel-Plan; Ampel will Zuwanderung attraktiver machen“, Artikel erschienen in Die Welt, vom 25. November 2021).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie viele Personen wären nach Kenntnis der Bundesregierung davon betroffen, wenn eine Einbürgerung nach drei bzw. nach fünf Jahren erfolgen würde (zum Stichtag 30. September 2021)?

2

Wie viele in Deutschland geborene Kinder mit mindestens einem Elternteil, das bereits seit fünf Jahren in Deutschland lebt, halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland auf (zum Stichtag 30. September 2021)?

3

Wie viele Personen leben nach Einschätzung der Bundesregierung derzeit in Deutschland, die nicht über den für eine Einbürgerung erforderlichen Sprachnachweis verfügen (zum Stichtag 30. September 2021)?

4

Wie viele Personen leben derzeit in Deutschland, die als subsidiär geschützt im Sinne des § 4 Absatz 1 des Asylgesetzes (AsylG) eingestuft sind (zum Stichtag 30. September 2021)?

5

Wie viele Asylbewerber leben derzeit in Deutschland, die illegal nach Deutschland eingereist sind (zum Stichtag 30. September 2021)?

6

Wie viele Asylbewerber haben nach bisheriger Praxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge nur geringe Chancen auf Asylanerkennung (zum Stichtag 30. September 2021)?

7

Wie viele geduldete Personen im Sinne des § 60a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) leben derzeit in Deutschland (zum Stichtag 30. September 2021)?

Berlin, den 2. Dezember 2021

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen