Rückforderung von Soforthilfen
der Abgeordneten Thomas Seitz, Corinna Miazga, Stephan Brandner und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das Bundeskabinett hat am 23. März 2020 Corona-Soforthilfe in einem Umfang von 50 Mrd. Euro beschlossen. Antragsberechtigt waren zu diesem Zeitpunkt kleine Unternehmen, Soloselbstständige, Freiberufler und Landwirte, denen zur Bewältigung der schwierigen wirtschaftlichen Lage und zur Überwindung von Liquiditätsengpässen geholfen werden sollte (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200329-weg-fuer-gewaehrung-corona-bundes-soforthilfen-ist-frei.html). In dieser Situation konnten in der Regel zwischen 5 000 bis 9 000 Euro, in Sonderfällen sogar bis zu 50 000 Euro, Sofortgelder beantragt werden (https://www.wiwo.de/politik/deutschland/millionen-an-rueckforderungen-die-coronahilfen-werden-fuer-viele-unternehmen-zumbumerang/27643706.html).
Nun haben die ersten Landesbanken angefangen, Empfänger der Corona-Soforthilfe zu kontaktieren und zusätzliche Angaben zu den Anfang 2020 gestellten Anträgen einzufordern (https://www.wiwo.de/politik/deutschland/millionen-an-rueckforderungen-die-coronahilfen-werden-fuer-viele-unternehmen-zum-bumerang/27643706.html). Dies beinhaltet insbesondere eine umfangreiche Liquiditätsberechnung, mit welcher der damalige geschätzte Liquiditätsengpass überprüft werden soll. Hierbei kann es zu Rückzahlungen in erheblicher Höhe kommen (ebd.).
Die Banken überprüfen auch die zweckmäßige Verwendung der erhaltenen Gelder und melden hierbei festgestellte Auffälligkeiten als Verdachtsfall an die Staatsanwaltschaften oder die für Geldwäscheverdachtsfälle zuständige Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU; ebd.). In der Praxis gehen die meisten Ermittlungen auf diese Meldungen zurück (ebd.).
Die Höhe des Anspruchs auf Corona-Soforthilfe orientierte sich am ermittelten Liquiditätsengpass. Hierbei konnte es jedoch schnell dazu kommen, dass dieser letztlich geringer war als ursprünglich gedacht. Dies hätten die betroffenen Betriebe eigentlich als „Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse“ binnen drei Monaten nach Antragstellung an die Banken melden müssen (ebd.). In vielen Fällen, so Alexander Littich, Fachanwalt für Steuer- und Strafrecht bei einem Beratungsnetzwerk, seien solche Meldungen jedoch unterblieben (ebd.). „Viele Empfänger sind kleine mittelständische Betriebe, etwa Handwerker, die haben einmal im Leben mit so einem Thema zu tun und lesen da in einer Krisenlage nicht die letzten Detailregeln, sagt Littich. Immer wieder stellt er fest, dass Betroffene überrascht werden. Viele seien mit der Situation schlicht überfordert gewesen. „Kaum jemand wollte mutwillig Geld behalten, das ihm eigentlich nicht zusteht.“ (ebd.).
Die unterbliebene Unterrichtung über die Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse hat für die betroffenen Betriebe auch strafrechtliche Folgen: Hier steht schnell der Vorwurf des Subventionsbetruges im Raum (ebd.).
Allein in Berlin würden praktisch nach jeder Rückzahlung strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet. Anders als im Steuerrecht gäbe es hier keine strafbefreiende Selbstanzeige, so der Fachanwalt im genannten Artikel. Als Strafe könne es schnell um 60 bis 90 Tagessätze gehen (ebd.). In Berlin wurden inzwischen fast 1 000 Strafverfahren gegen Rückzahler von Corona-Hilfen abgeschlossen (https://www.tagesspiegel.de/berlin/die-meisten-wurden-eingestellt-fast-1000-strafverfahren-gegenrueckzahler-von-berliner-corona-hilfen-beendet/27571404.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie viele Rückzahlungen von Corona-Hilfen wurden bis heute nach Kenntnis der Bundesregierung freiwillig geleistet (bitte nach Anzahl der Betriebe, Höhe der Rückzahlungen und Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Rückzahlungen von Corona-Hilfen wurden bis heute aufgrund von Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen nach Kenntnis der Bundesregierung geleistet (bitte nach Anzahl der Betriebe, Höhe der Rückzahlungen und Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Strafverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bis heute gegen Rückzahler von Corona-Hilfen eingeleitet und sind anhängig (bitte nach Bundesländern und Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele Verurteilungen, Strafbefehle und Einstellungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung gegen Rückzahler von Corona-Hilfen (bitte nach Bundesländer, Jahren, Art der Verfahrensbeendigung und Höhe der Strafe aufschlüsseln)?
Wie viele Unternehmen und Selbstständige haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn der Corona-Krise bis heute Insolvenz beantragt (bitte nach Jahren, Bundesländern, Branchen und Größe der Betriebe aufschlüsseln)?
Besteht aus Sicht der Bundesregierung die Gefahr, dass bestehende Rückzahlungsverpflichtungen die betroffenen Betriebe vor allem in Gestalt von Klein- und Kleinstbetrieben angesichts anhaltender negativer Auswirkungen der Corona-Maßnahmen auf das jeweilige Geschäftsmodell und die Liquidität zur Unzeit treffen und negative Folgen bis hin zur Zahlungsunfähigkeit haben können?
Wenn ja, von welcher Höchstzahl möglicherweise betroffener Betriebe und von welcher Höchstzahl möglicherweise betroffener Arbeitsplätze geht die Bundesregierung aus?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Maßnahmen wären aus Sicht der Bundesregierung ggf. angezeigt, um zu verhindern, dass die betroffenen Betriebe in eine wirtschaftliche Schieflage geraten oder eine bereits bestehende sich bis zur Zahlungsunfähigkeit ausweitet?