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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Derzeitige Anwendung und Neufassung der Dublin-II-Verordnung

Dublin-II-Verordnung zur Festlegung der Zuständigkeit für Asylanträge innerhalb der EU: Anzahl der Übernahmeersuchen im zweiten Quartal 2010, Asylverfahren, Anwendung der Ermessensklausel, Anhörung von Antragstellern, Anzahl der an die zuständigen Staaten überstellten Personen, medizinische Hilfe während des Transports, bilaterale Verwaltungsabkommen mit anderen Staaten, Kosten des Dublin-Systems, Neuregelung der Dublin-II-Verordnung, Kohärenz mit EU-Richtlinien<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

26.07.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/255409. 07. 2010

Derzeitige Anwendung und Neufassung der Dublin-II-Verordnung

der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel, Josef Philip Winkler, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Ulrike Höfken, Ingrid Hönlinger, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Memet Kilic, Ute Koczy, Tom Koenigs, Agnes Malczak, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Dublin-II-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18. Februar 2003) legt die Zuständigkeit für Asylanträge unter den Mitgliedstaaten fest. Mit einem Vorschlag zur Neufassung zielt die EU-Kommission (KOM(2008) 820) darauf, eine Reihe von Mängel zu beheben, die die Leistungsfähigkeit des derzeitigen Systems und den Umfang des Schutzes betreffen, der Personen gewährt wird, die internationalen Schutz im Rahmen des Dublin-Verfahrens beantragen.

Die Neufassung der Dublin-II-Verordnung soll den Anwendungsbereich auf Personen ausweiten, die subsidiären Schutz genießen. Die Übereinstimmung mit den bestehenden und derzeit ebenfalls in der Überarbeitung befindlichen Asylvorschriften soll laut Kommissionsvorschlag ebenso sichergestellt werden. Die belgische EU-Ratspräsidentschaft hat in ihrem Programm die Absicht erklärt, der Reform der Dublin-Verordnung hohe Priorität einzuräumen (Ausschuss für die Angelegenheit der Europäischen Union, Ausschussdrucksache 17(21)0208, S. 49).

Trotz weiterhin bestehender Defizite im Vorschlag zur Neufassung der Dublin-II-Verordnung begrüßen Menschenrechts- und Flüchtlingsverbände insgesamt die einzelnen Veränderungsvorschläge der EU-Kommission. Die Verhandlungen der Neufassung der Dublin-II-Verordnung im Rat und im Europäischen Parlament sind im Zusammenhang mit den von der EU-Kommission vorgelegten Richtlinien zu sehen, die Teil der im Juni 2008 vorgelegten sogenannten Asylstrategie sind. Ziel ist es, mit Kohärenz zwischen den unterschiedlichen Asylrechtsakten qualitativ bessere und stärker vereinheitlichte Standards im Bereich des Asyl- und Flüchtlingsschutzes in der Europäischen Union zu schaffen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Wie viele Übernahmeersuchen stellte Deutschland an andere Staaten unter der Dublin-II-Verordnung im zweiten Quartal 2010 (bitte Vergleichswert für das vorherige Quartal anführen)?

Wie viele Zustimmungen zur Übernahme gab es durch andere Staaten in diesem Zeitraum?

Wie viele Personen wurden in diesem Zeitraum tatsächlich aus Deutschland an den zuständigen Staat überstellt?

2

Wie viele Übernahmeersuchen stellten andere Staaten an Deutschland unter der Dublin-II-Verordnung im zweiten Quartal 2010 (bitte Vergleichswert für das vorherige Quartal anführen)?

Wie vielen Übernahmeersuchen stimmte Deutschland in diesem Zeitraum zu?

Wie viele Personen wurden während dieser Zeit tatsächlich aus diesen Staaten nach Deutschland überstellt?

3

In wie vielen Fällen hat Deutschland im Jahr 2009 und in der ersten Hälfte des Jahres 2010 einen Asylantrag gemäß Artikel 3 Absatz 2 (Selbsteintritt) und Artikel 15 (humanitäre Klausel) der Dublin-II-Verordnung geprüft, in wie vielen Fällen wurde internationaler Schutz gewährt, und was waren in den individuellen Fällen die jeweiligen Beweggründe?

4

Unterstützt die Bundesregierung Artikel 17 des Neufassungsvorschlags zur Dublin-II-Verordnung, der die Kriterien und Verfahren für die Anwendung der Ermessensklausel (humanitäre Klausel und Souveränitätsklausel) unter den Mitgliedstaaten vereinheitlichen und effizienter gestalten und die Zustimmung des Antragstellers erforderlich machen soll, und wenn nein, mit welcher Begründung?

5

Inwiefern wird bisher im Rahmen der Dublin-II-Verordnung mit Antragstellern ein Gespräch bzw. Interview im Rahmen einer Anhörung geführt, um die notwendigen Informationen für die Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats einzuholen und ihn über seine Rechte und den Ablauf des Überstellungsverfahrens zu informieren?

6

Unterstützt die Bundesregierung Artikel 5 des Neufassungsvorschlags zur Dublin-II-Verordnung, nach dem der zuständige Mitgliedstaat einem Antragsteller die Gelegenheit garantiert, ein persönliches Gespräch mit einer nach innerstaatlichem Recht hierzu bef��higten Person zu führen, und wenn nein, mit welcher Begründung?

7

Wie lange betrug im Jahr 2009 und in der ersten Hälfte des Jahres 2010 die durchschnittliche Aufenthaltsdauer von Antragstellern, die von Deutschland in den nach der Dublin-II-Verordnung zuständigen Mitgliedstaat überstellt wurden, und wurde auch nach Ablauf der in Artikel 19 Absatz 3 vorgesehenen Frist von sechs Monaten ab der Annahme des Antrags auf Aufnahme oder der Entscheidung über den Rechtsbehelf, wenn dieser aufschiebende Wirkung hat, Antragsteller überstellt, und wenn ja, in wie vielen Fällen?

8

Wie wird innerhalb der bisherigen Regelungen der Dublin-II-Verordnung bei einer Überstellung von Deutschland ggf. medizinische Hilfe während des Transports gewährleistet, und wie wird sichergestellt, dass der übernehmende Staat über zurückliegende ärztliche und psychologische Untersuchungen bzw. notwendige Medikamentierungen der rückgeführten Person alle vorhandenen Angaben erhält?

9

Unterstützt die Bundesregierung Artikel 30 des Neufassungsvorschlags zur Dublin-II-Verordnung zum Austausch relevanter Informationen vor der Überstellung, und wenn nein, mit welcher Begründung?

10

Mit welchen Staaten gibt es bei Dublin-Überstellungen bilaterale Verwaltungsabkommen nach Artikel 23 der Dublin-II-Verordnung, und was ist – neben der Zuständigkeit der Bundespolizei für die Überstellung – noch Bestandteil dieser Kooperation?

11

Unterstützt die Bundesregierung Artikel 26 des Neufassungsvorschlags zur Dublin-II-Verordnung, der entsprechend der Verpflichtungen aus Artikel 6 (Recht auf ein faires Verfahren) und Artikel 13 (Recht auf wirksame Beschwerde) der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Artikel 47 (Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht) der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (z. B. Fall Unión de Pequeños Agricultores (C-50/00), Urteil vom 25. Juli 2002, Antragsnummer ECR I-667, Absatz 41) das Recht des Antragstellers auf einen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen einen Rückführungsbeschluss vorsieht, und wenn nein, mit welcher Begründung?

12

Unterstützt die Bundesregierung Artikel 27 des Neufassungsvorschlags zur Dublin-II-Verordnung hinsichtlich der Ingewahrsamnahme zum Zwecke der Überstellung von Antragstellern, der in Übereinstimmung mit der Aufnahmerichtlinie liegt, und wenn nein, mit welcher Begründung?

13

Unterstützt die Bundesregierung Artikel 31 des Neufassungsvorschlags zur Dublin-II-Verordnung, der die vorläufige Aussetzung von Überstellungen vorsieht, und wenn nein, mit welcher Begründung wendet sie sich dagegen, und welche Änderungsvorschläge macht sie im Gegenzug, um „den Grundsatz der Solidarität und gerechten Aufteilung von Verantwortlichkeiten unter Mitgliedstaaten“ (Artikel 80 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV) gegenüber Mitgliedstaaten zu wahren, deren Asylsystem außergewöhnlich schweren Belastungen ausgesetzt ist?

14

Gibt es eine Analyse bzw. Evaluation durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder die Bundesregierung hinsichtlich der Kosten des Dublin-Systems für Deutschland?

Sollte dies der Fall sein, nach welchen Kriterien ist eine solche Kostenanalyse durchgeführt worden, und welche unterschiedlichen Aspekte wurden bei dieser Analyse berücksichtigt (bitte detailliert beschreiben)?

15

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der Gesamtkosten des Dublin-Systems für die Bundesrepublik Deutschland vor?

Auf welche Höhe belaufen sich die jährlichen Kosten des Dublin-Systems für Deutschland (seit 2007)?

16

Wie stellen sich die jeweiligen jährlichen Kosten für Deutschland (seit 2007) hinsichtlich der einzelnen Phasen des Dublin-Verfahrens dar, insbesondere

welche Verwaltungskosten sind im Rahmen des Dublin-Verfahrens für Deutschland entstanden,

welche Kosten sind durch die Überstellung von Asylbewerbern von Deutschland an den jeweils zuständigen Staat entstanden?

17

Stellt die Bundesregierung bei den aktuellen Verhandlungen zur Neufassung der Dublin-II-Verordnung im Rat sicher, dass sie mit den Richtlinien, die Teil der im Juni 2008 von der EU-Kommission vorgelegten sog. Asylstrategie (KOM(2008) 360), kohärent sind?

Berlin, den 9. Juli 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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