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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Auswirkungen der Unternehmensteuerreform 2008

Geschätzte und tatsächliche finanzielle Auswirkungen bei Körperschaft- und Einkommensteuer, Zinsschranke, Begünstigung von thesaurierten Gewinnen, Abgeltungsteuer, weitere geplante Änderungen, wissenschaftliche Erkenntnisse und statistische Daten, Einführung steuerlicher Forschungsförderung

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

03.08.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/256409. 07. 2010

Auswirkungen der Unternehmensteuerreform 2008

der Abgeordneten Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Lisa Paus, Dr. Gerhard Schick, Birgitt Bender, Alexander Bonde, Katrin Göring-Eckardt, Maria Klein-Schmeink, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Elisabeth Scharfenberg, Christine Scheel, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Mit der Unternehmensteuerreform 2008 wurden viele wichtige Änderungen im Bereich der Unternehmensbesteuerung eingeführt wie die Senkung des Körperschaftsteuersatzes, die Einführung der Zinsschranke, die Einführung der Abgeltungsteuer sowie eine Begünstigung von thesaurierten Gewinnen. Über die Auswirkung der Reform ist bisher noch wenig bekannt. Dennoch wurden von der Bundesregierung im Wachstumsbeschleunigungsgesetz sowie im Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften bei einigen Maßnahmen z. B. bei der Zinsschranke und der Besteuerung von Funktionsverlagerungen bereits Korrekturen vorgenommen.

Laut Koalitionsvertrag planen CDU, CSU und FDP zudem die Prüfung einiger weiterer Maßnahmen bei der Unternehmensbesteuerung: Die Verlustverrechnung, die grenzüberschreitende Besteuerung von Unternehmenserträgen, die Organschaft und Probleme der zweifachen Besteuerung von Unternehmenserträgen auf der Ebene der Unternehmen und Anteilseigner einerseits und der nur einfachen Besteuerung der Erträge aus risikoarmen Zinsprodukten andererseits. Wir wollen wissen, auf Basis welcher Informationen diese Prüfungen vorgenommen werden sollen und ob bereits Ergebnisse vorliegen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen37

1

Wie haben sich die geschätzten finanziellen Auswirkungen innerhalb der Unternehmensteuerreform 2008 bei der Körperschaftsteuer und der Einkommensteuer (vgl. Finanzbericht 2008, Anlage 13.7) inzwischen realisiert, und bei welchen Positionen gibt es Abweichungen der tatsächlich vereinnahmten Steuern zu den Angaben des Finanztableaus, und in welcher Höhe jeweils?

2

Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der a) wirtschaftlichen und b) der Aufkommenswirkungen der Unternehmensteuerreform inzwischen vor, und wie bewertet die Bundesregierung die bislang bekannt gewordenen Forschungsergebnisse?

3

Wurde das Ziel der Bundesregierung bei der Unternehmensteuerreform 2008 bzgl. der Senkung der Körperschaftsteuer auf 15 Prozent, weniger Gewinne ins Ausland zu verlagern und mehr ausländische Direktinvestitionen anzulocken, erreicht?

4

Ist der Bundesregierung bekannt, dass eine Reihe von Dax-Unternehmen ihre Körperschaftsteuerzahlungen weitgehend minimieren konnten, und sieht sie darin einen korrekturbedürftigen systemischen Grund, und wenn ja, bei der Körperschaftsteuer oder an anderer Stelle, und welches sind gegebenenfalls die Ursachen?

5

Wurde das Ziel der Bundesregierung erreicht, durch die Zinsschranke zu verhindern, dass

a) Konzerne mittels grenzüberschreitender konzerninterner Fremdkapitalfinanzierung in Deutschland erwirtschaftete Erträge ins Ausland transferiert werden und

b) Konzerne sich gezielt über ihre deutschen Töchter auf dem Kapitalmarkt verschulden und über die gezahlten Zinsen vor allem in Deutschland die Steuerbemessungsgrundlage verringern,

und welche Indikatoren hat die Bundesregierung für ihre Einschätzung?

6

Wie viele Unternehmen sind von der Zinsschranke betroffen, bei der Höhe von 1 Mio. Euro bzw. bei einer Grenze von 3 Mio. Euro?

7

Wie hat sich die Anhebung der Grenze von 1 Mio. auf 3 Mio. Euro bei der Zinsschranke im Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung bzw. Wachstumsbeschleunigungsgesetz auf die Wirksamkeit der Zinsschranke ausgewirkt?

8

Plant die Bundesregierung weitere Änderungen und Korrekturen bei der Zinsschranke, und wie bewertet sie derzeit die europarechtlichen Anforderungen an Thin-capitalization-Regelungen?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung die bürokratischen Belastungen der Unternehmen bei der Escapeklausel, und plant sie Maßnahmen zur Vereinfachung bei der Escapeklausel einzuführen?

10

Wie hat sich die Thesaurierungsbegünstigung für Personengesellschaften bezüglich des Steueraufkommens ausgewirkt, und wie viele Personengesellschaften machen von dieser Möglichkeit bisher Gebrauch?

11

Sieht die Bundesregierung die Rechtsformneutralität durch die Thesaurierungsbegünstigung bei Personengesellschaften als erreicht an, und wenn nein, plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen hierzu?

12

Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Erfahrungen mit der zum 1. Januar 2009 eingeführten Abgeltungsteuer, und wie hat sich das Aufkommen der Abgeltungsteuer krisenbedingt entwickelt?

13

Wie beurteilt die Bundesregierung die Abgeltungsteuer im Hinblick auf die Gleichbehandlung von Fremd- und Eigenkapital?

14

Gibt es Überlegungen der Bundesregierung, die Besteuerung von Fremdkapital zu Eigenkapital zugunsten der Eigenkapitalbesteuerung zu verstärken, und welchen Ansatz zu einer solchen Verschiebung der Steuerlast sieht die Bundesregierung gegebenenfalls?

15

Plant die Bundesregierung Änderungen an der Abgeltungsteuer vorzunehmen, und wenn ja, mit welchem Ziel?

16

Wie beurteilt die Bundesregierung die Einführung der Abgeltungsteuer im Hinblick auf die Verlagerung von Kapital ins Ausland, und auf welche Daten stützt die Bundesregierung ihre Einschätzung?

17

Welche Wirkung hätte nach Ansicht der Bundesregierung die von Prof. Dr. Peter Bofinger, Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, geforderte Erhöhung der Abgeltungsteuer auf 30 Prozent, und wie beurteilt die Bundesregierung diesen Vorschlag?

18

Welche verfahrenstechnischen Änderungen plant die Bundesregierung bei der Abgeltungsteuer, und aus welchen Gründen?

19

Werden Änderungen des Abgeltungsteuersatzes zur Verwirklichung von Finanzierungsneutralität in Betracht gezogen, und wenn ja, welche?

20

Plant die Bundesregierung Änderungen bei der Besteuerung von Dividenden auf Gesellschafts- und/oder Anteilseignerebene vorzunehmen, und wenn ja, welche?

21

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Wirkung der Besteuerung von Funktionsverlagerungen bezüglich Anzahl der betroffenen Unternehmen, Bürokratie und Steuereinahmen?

22

Wann wird es eine neue Gewerbesteuer- bzw. Körperschaftsteuerstatistik geben?

23

Mit welchen statistischen, zeitnäheren Daten zur Unternehmensbesteuerung arbeitet die Bundesregierung, möglicherweise in Kooperation mit Wirtschaftsforschungsinstituten?

24

Liegen dem Bundesministerium der Finanzen aktuellere Stichproben bzw. Simulationsmodelle für die Evaluation von Unternehmensteueränderungen vor?

25

Kommt die Bundesregierung der Aufforderung der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN nach (Bundestagsdrucksache 16/4310), eine aussagekräftig Datenbasis zur tatsächlichen Unternehmensteuerbelastung vorzulegen, und wenn nein, warum nicht, bzw. wenn ja, in welcher Form, und wann?

26

Plant die Bundesregierung Unternehmensteuerveränderungen in der 17. Legislaturperiode?

27

Plant die Bundesregierung gesetzliche Änderungen zur steuerlichen Entlastung des Mittelstands, und wenn ja, welche?

28

Welche Vorteile sieht die Bundesregierung bei der steuerlichen Forschungsförderung, und hält die Bundesregierung eine Beschränkung auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) für sinnvoll, und wenn ja, welche KMU-Definition legt sie zugrunde?

29

Plant die Bundesregierung eine steuerliche Forschungsförderung für Unternehmen einzuführen, und wenn ja, in welcher finanziellen Größenordnung, mit welcher Ausgestaltung bezüglich der Unternehmensgröße und welchen Beschränkungen (z. B. auf Personalkosten), und plant die Bundesregierung diese Reform aufkommensneutral durchzuführen, und wenn ja, wie soll Aufkommensneutralität erreicht werden?

30

Wann plant die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf zur steuerlichen Forschungsförderung vorzulegen?

31

Wie beurteilt die Bundesregierung Regelungen zur Verlustverrechnung, und welche Pläne hat die Bundesregierung zur Neustrukturierung der Regelungen?

32

Wie bewertet die Bundesregierung die Regelungen zur grenzüberschreitenden Besteuerung von Unternehmenserträgen, und welche Pläne hat die Bundesregierung für Änderungen hierzu?

33

Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Organschaft und plant die Bundesregierung die Einführung eines Gruppenbesteuerungssystems anstelle der bisherigen Organschaft, und wenn ja, mit welcher Ausgestaltung, und wann?

34

Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Gruppenbesteuerungsrechte in anderen europäischen Ländern, z. B. die österreichische Gruppenbesteuerung?

35

Plant die Bundesregierung Änderungen der deutschen Doppelbesteuerungsabkommen, die Folgen für die Besteuerung von Unternehmensgewinnen hätten?

36

Wie beurteilt die Bundesregierung eine Anrechnungsmethode zur Verhinderung von Doppelbesteuerung, und in welchen Fällen erwägt die Bundesregierung von der Freistellungsmethode zugunsten einer Anrechnungsmethode abzuweichen?

37

Wie beurteilt die Bundesregierung das Problem der zweifachen Besteuerung von Unternehmenserträgen auf der Ebene der Unternehmen und Anteilseigner einerseits und der nur einfachen Besteuerung der Erträge aus risikoarmen Zinsprodukten andererseits, und plant die Bundesregierung hierzu Änderungen vorzulegen, und wenn ja, wann?

Berlin, den 9. Juli 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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