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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Perpetuierung der Corona-Impfungen und Dokumentation der Booster-Impfungen durch (digitale) Booster-Karte

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

02.02.2022

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/39912.01.2022

Perpetuierung der Corona-Impfungen und Dokumentation der Booster-Impfungen durch (digitale) Booster-Karte

der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Götz Frömming, Dr. Christina Baum, Jörg Schneider, Thomas Dietz, Kay-Uwe Ziegler, Carolin Bachmann, Jürgen Braun, Robert Farle, Martin Reichardt, Frank Rinck, Nicole Höchst, Gereon Bollmann, Dr. Michael Kaufmann und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Der Deutsche Ethikrat empfiehlt die Ausweitung der gesetzlichen Impfpflicht bezüglich COVID-19 (https://www.ethikrat.org/mitteilungen/mitteilungen/2021/deutscher-ethikrat-empfiehlt-ausweitung-der-gesetzlichen-impfpflicht/?cookieLevel=not-set).

Auffrischungsimpfungen (Booster) werden in kürzeren Abständen empfohlen. Galten kürzlich noch Fristen von mindestens sechs Monaten für im Allgemeinen ausreichend, wird die dritte Impfung nun schon nach drei Monaten empfohlen (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/coronavirus-auffrischungsimpfung-faq-1970900#:~:text=Wann%20sollte%20eine%20Impfung%20aufgefrischt,Monate%20nach%20der%20letzten%20Impfung).

Auffrischungsimpfungen (Booster) werden nicht nur in kürzeren Abständen, sondern auch häufiger empfohlen. Nach der dritten Impfung rechnet die Bundesregierung nun bereits mit der Erforderlichkeit einer vierten (https://www.zdf.de/nachrichten/video/wieler-lauterbach-massnahmen-live-100.html).

Die Bundesregierung lässt die Sinnhaftigkeit der Einführung eines Impfregisters prüfen (https://www.rnd.de/politik/karl-lauterbach-nationales-impfregister-wird-geprueft-kevin-kuehnert-ist-dagegen-3UTJIRYETGGCSROV6S4K4HRX4.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Geht die Bundesregierung davon aus, dass sich die Bürger künftig mehrfach jährlich gegen das Corona-Virus impfen lassen müssen, und wenn ja, warum?

2

In welchen Abständen und wie häufig hält die Bundesregierung eine sogenannte Booster-Impfung für sinnvoll?

3

Welche Ergebnisse hat die Prüfung der Einführung eines Impfregisters erbracht (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

4

Wird es für die Dokumentation der Impfungen ein nationales Impfregister geben, in dem der Impfstatus der Bürger zentral erfasst werden soll?

5

Gibt es bereits Pläne zur individuell-persönlichen Dokumentation der Auffrischungsimpfungen, die über die bisherige Dokumentation hinausgehen (z. B. durch die Einführung einer [digitalen] „Booster-Karte“)?

6

Wie beabsichtigt die Bundesregierung, in diesem Zusammenhang den Eingriff bzw. die Einschränkung von Grundrechten zu rechtfertigen, zu dem bzw. der es nach Ansicht der Fragesteller kommt, wenn wir uns auf Jahre hinaus mehrfach gegen das COVID-19-Virus impfen lassen müssen (vgl. Frage 1), bzw. wenn Ungeimpfte nicht im gleichen Ausmaß wie Geimpfte am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können?

7

Sieht die Bundesregierung ein Problem darin, wenn die Wahrnehmungsmöglichkeit von Grundrechten an ein dauerhaft zu wiederholendes Impfen geknüpft wird?

8

Ab der wie vielten Impfung sieht die Bundesregierung ein verfassungsrechtliches Problem beim Eingriff bzw. bei der Einschränkung von Grundrechten in Abhängigkeit vom Impfstatus (vgl. Urteile des Bundesverfassungsgerichts – BVerfG – vom 19. November 2021, 1 BvR 971/21, 1 BvR 1069/21, Leitsatz 4)?

Berlin, den 7. Januar 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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