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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Erfassung von Gewaltdelikten mit Messern durch die Bundespolizei bis Ende 2021

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

27.01.2022

Aktualisiert

02.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/43414.01.2022

Erfassung von Gewaltdelikten mit Messern durch die Bundespolizei bis Ende 2021

der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Steffen Janich, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Auf Bundestagsdrucksache 20/140 antwortet die Bundesregierung zu Frage 11, dass die Bundespolizei zusätzlich zu den Erhebungen der Polizeilichen Kriminalstatistik statistische Daten zu Gewaltdelikten, die unter dem Einsatz von Messern verübt wurden, seit Juli 2018 im Rahmen der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES BPOL) erfasst. In diesem Kontext erfolge auch die Erhebung der Staatsangehörigkeiten des oder der festgestellten Beschuldigten. Angaben zu deren Aufenthaltsstatus seien auf Grundlage der PES BPOL nicht möglich, so die Antwort der Bundesregierung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Welche möglichen Aufschlüsselungsparameter liegen der Bundesregierung seit Juli 2018 bis Ende 2021 (Stichtag: 31. Dezember 2021) grundsätzlich in Bezug auf Gewaltdelikte, die unter Einsatz von Messern begangen worden sind, vor?

2

Wie schlüsseln sich die in der Vorbemerkung der Fragesteller erfragten Gewaltdelikte (i. V. m. Messern) seit Juli 2018 bis Ende 2021 (Stichtag: 31. Dezember 2021) jeweils nach deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen auf (bitte nach Jahren bzw. Jahreszeiträumen und ggf. Phänomenbereichen aufschlüsseln, soweit möglich)?

3

Welche zehn Staatsangehörigkeiten waren unter den nichtdeutschen Tatverdächtigen (Frage 2) am häufigsten vertreten (bitte ebenfalls nach jeweiligen Jahren bzw. Jahreszeiträumen aufschlüsseln, soweit möglich)?

4

Konnten nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Erfassung nichtdeutscher Tatverdächtiger (Frage 2) auch Staatsangehörigkeiten nicht ermittelt werden, und wenn ja, wie viele (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

5

Sofern die Staatsangehörigkeiten im Sinne von Frage 4 im Rahmen weiterer Ermittlungen geklärt werden konnten, wird dann auch die PES BPOL nachträglich korrigiert, und wenn ja, mit welcher zeitlichen Verzögerung?

6

Nach welchen Altersgruppen schlüsseln sich jeweils die deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen (Frage 2) auf (bitte nach Jahren bzw. Jahreszeiträumen aufschlüsseln, soweit möglich)?

7

Lassen sich die Gewaltdelikte unter dem Einsatz von Messern weiter nach einzelnen Straftatbeständen aufschlüsseln, und wenn ja, welche waren dabei am häufigsten vertreten (bitte nach Jahren bzw. Jahreszeiträumen aufschlüsseln, soweit möglich)?

8

Welche fünf Staatsangehörigkeiten unter den nichtdeutschen Tatverdächtigen konnten am häufigsten den jeweiligen Straftatbeständen in Frage 7 zugeordnet werden (bitte nach Jahren bzw. Jahreszeiträumen aufschlüsseln, soweit möglich)?

9

Welche häufigen Tatörtlichkeiten kann die Bundesregierung mit den erfassten Tatverdächtigen im Sinne der Vorbemerkung der Fragesteller (und Frage 2) bzw. mit dem Zeitpunkt der Tat in Verbindung setzen (bitte nach Anzahl der jeweiligen Tatörtlichkeit und Jahren aufschlüsseln, soweit möglich)?

10

Zu welchen sicherheitsrelevanten Schlussfolgerungen gelangt die Bundesregierung im Rahmen einer Auswertung der seit Juli 2018 erfassten Messerangriffe, und inwieweit spielt dabei Zuwanderung aus Drittstaaten eine Rolle?

11

Welche Bewertungen durch die Bundespolizei liegen der Bundesregierung zur Entwicklung der erfassten Fallzahlen im Sinne von Frage 2 und Frage 10 vor?

12

Wurden die Ergebnisse der Erfassung im Sinne der Vorbemerkung der Fragesteller auf der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) thematisiert, und wenn ja, wann, in welchem Zusammenhang und mit welchen Ergebnissen?

13

In wie vielen Fällen, an welchen Orten und zu welchem Datum sowie aus welchem Anlass wurden von der Bundespolizei seit 2018 bis Dezember 2021 temporäre Waffenverbotszonen auf Grundlage von § 14 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) verfügt, und wie viele und welche Waffen wurden bei diesen Anlässen jeweils bei Kontrollen gefunden (bitte so aufschlüsseln wie in der Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/3548)?

14

Können die gefundenen Waffen im Sinne von Frage 13 wieder rückwirkend Personen und ihren Staatsangehörigkeiten zugeordnet werden, und wenn ja, welche Staatsangehörigkeiten waren dabei wie oft im Hinblick auf welche aufgefundenen Waffen in welchem Jahr vertreten?

Berlin, den 12. Januar 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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