Konkrete Auswirkungen der Vereinbarungen der bisherigen Bildungsgipfel auf die Qualitätsverbesserungen im Bildungswesen
der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn), Kai Gehring, Krista Sager, Sylvia Kotting-Uhl, Ekin Deligöz, Katja Dörner, Agnes Krumwiede, Monika Lazar, Tabea Rößner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Nach zwei vorhergehenden Treffen im Oktober 2008 und Dezember 2009 traf sich die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am 10. Juni 2010 mit den Ministerpräsidenten und der Ministerpräsidentin der Länder zum dritten so genannten Bildungsgipfel. Um einen Überblick über die Ergebnisse der Gespräche zu erhalten, fragen wir die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Wie weit sind die inhaltlichen Konzepte und die jeweilige finanzielle Planung der Programme vorangeschritten, und wie hoch sind gegebenenfalls bereits getätigte Ausgaben, die zur Umsetzung der Maßnahmen des Bundes notwendig sind (bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Bereichen und den für die kommenden Jahre vorgesehenen Mitteln) für
a) Bildungsbündnisse (mit dem besonderen Fokus auf der Förderung lokaler Bildungsbündnisse wie z. B. Fördervereinen an Grundschulen, das Erreichen der Zielgruppe Kinder aus der sogenannten PISA-Risikogruppe);
b) den Ausbau einer präventiven außerschulischen Jugendbildung (mit Blick auf die Schaffung eines integrierten Systems der Jugendsozialarbeit in Abstimmung mit den Ländern);
c) die Unterstützung von Kindern aus bedürftigen Haushalten (v. a. mit Blick auf die aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes erforderliche Überarbeitung der Regelsätze für Kinder, bei denen zukünftig auch Mittel für Bildung berücksichtigt werden müssen);
d) das Zukunftskonto (mit Blick auf die ursprüngliche Idee eines staatlich geförderten Bildungssparvertrags mit Startguthaben in Höhe von 150 Euro und Auszahlungsbeginn frühestens mit Vollendung des 18. Lebensjahres);
e) den Ausbau der Begabtenförderung (mit Blick auf die Anhebung der Stipendien der zwölf Begabtenförderungswerke);
f) das Bologna-Mobilitätspaket (mit Blick auf konkrete Maßnahmen zur Verbesserung von Mobilität, Anerkennung und Betreuungsrelationen sowie eine Stärkung der „sozialen Dimension“);
g) die Nachqualifizierung für Arbeitslose im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) (mit Blick auf zusätzliche Maßnahmen zum gezielten Nachholen von Berufsabschlüssen für Langzeitarbeitslose);
h) den weiteren Aufbau der Aufstiegsstipendien für beruflich Qualifizierte (mit Blick auf die Aufstockung der bisher vorgesehenen Mittel)?
Wie weit sind die inhaltlichen Konzepte und die jeweilige finanzielle Planung der Programme vorangeschritten, und wie hoch sind gegebenenfalls bereits getätigte Ausgaben, die zur Umsetzung der gemeinsamen Maßnahmen von Bund und Ländern notwendig sind (bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Bereichen und den für die kommenden Jahre vorgesehenen Mitteln) für
a) die Weiterentwicklung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG);
b) die Schaffung eines Stipendienprogramms;
c) den Qualitätspakt Lehre als dritte Säule des Hochschulpaktes (mit dem Schwerpunkt der besseren Betreuung der Studierenden und einer Stärkung der Lehre);
d) die Ausfinanzierung des Hochschulpaktes (mit Blick auf die tatsächlichen Studienanfängerzahlen, die die dem Hochschulpakt zugrunde gelegten Prognosen der Kultusministerkonferenz (KMK) übersteigen);
e) den Wettbewerb „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“ (mit Blick auf die Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung);
f) einen Pakt für frühkindliche Bildung (gezielte Sprach- und Integrationsförderung und Aufbau von Angeboten zur aufsuchenden Elternsozialarbeit als Bildungsangebot, das auch unterstützend Erziehungsarbeit für Eltern einschließt);
g) die Initiative „Abschluss und Anschluss“ (zur Verbesserung des Übergangs von Jugendlichen von der Schule in eine Berufsausbildung);
h) die bildungspolitische Umsetzung der Konvention über Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen (VN) (zur VN-Konvention wird die Bundesregierung einen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen und Projekten erarbeiten, deren wesentlicher Teil Maßnahmen im Bildungsbereich sein werden);
i) eine Weiterbildungsallianz (mit Blick auf eine Weiterbildungsallianz mit den Sozialpartnern mit dem Ziel der Steigerung der Beteiligung der Erwerbsbevölkerung an formalisierter Weiterbildung);
j) die Anerkennung und Bewertung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen (mit Blick auf den Anspruch auf Durchführung von Anerkennungsverfahren auch bei nicht reglementierten Berufen mit geregelter Aus- und Fortbildung, die Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren, einen Ausbau der Beratungsangebote und Verfahrensbegleitung, die Verbesserung von Möglichkeiten zu Ergänzungs- und Anpassungsqualifizierungen und eine Verbesserung der Datenerhebung)?
Welche jährliche nominale Steigerungsrate der Bildungs- und Forschungsausgaben ist zugrunde gelegt worden, wenn es im Beschluss des Bildungsgipfels vom 16. Dezember 2009 unter Nummer 4 heißt: „Unter der Voraussetzung, dass Bund und Länder ihre Bildungs- und Forschungshaushalte […] im vorgesehenen Umfang fortschreiben“?
Welche Ausgaben wurden im Einzelnen in welcher Höhe über die offizielle Bildungsstatistik hinaus als Bildungsausgaben veranschlagt, so dass die festgestellte Lücke für Bildung, um das 7-Prozent-Ziel im Jahr 2015 zu erreichen, „mindestens 13 Mrd. Euro“ beträgt?
Welche Berechnungen und welche Annahmen liegen der Aussage zugrunde, dass von den im Jahr 2015 zum Erreichen des 10-Prozent-Ziels notwendigen 13 Mrd. Euro ein Anteil von 2,6 Mrd. Euro von der Wirtschaft erbracht werden müsse (Quelle: Mitschrift der Pressebegegnung der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten Kurt Beck und Stanislaw Tillich am Donnerstag, dem 10. Juni 2010 in Berlin, unter www.bundeskanzlerin.de/nn_683698/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2010/06/2010-06-10-bkin-mp-laender.html; Abruf am 24. Juni 2010)?
Wie kommt es dazu, dass die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel im Pressegespräch am 10. Juni 2010 davon ausgeht, dass die Bildungsausgaben im Jahr 2013 um 2,6 Mrd. Euro höher sein werden als im Jahr 2009, während der Bundesminister der Finanzen Dr. Wolfgang Schäuble von einer Differenz von 3,75 Mrd. Euro für den gleichen Zeitraum ausgeht (Quelle: Schreiben des Vorsitzenden der Finanzministerkonferenz Dr. Ulrich Nussbaum vom 3. Juni 2010 an MPK, GWK und KMK)?
Welchen Aufwuchs plant die Bundesregierung jeweils für Bildung und Forschung in den Jahren 2011, 2012 und 2013, um in dem Zeitraum 2010 bis 2013 insgesamt 12 Mrd. Euro mehr für Bildung und Forschung verausgaben als 2009, und in welchen Ressorts werden diese Aufwüchse in welcher Höhe jeweils veranschlagt?
Wie genau unterlegt die Bundesregierung die in Aussicht gestellten 6 Mrd. Euro für Bildung mit Programmen, nachdem der Bildungsgipfel am 10. Juni 2010 gescheitert ist?
Wie genau unterlegt die Bundesregierung die in Aussicht gestellten 6 Mrd. Euro für Bildung mit Programmen, unter der Annahme eines weiter fortbestehenden grundgesetzlichen Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich?
Wie hoch wird der Betrag der bisher von der Bundesregierung für die Jahre bis 2013 zur Bildungsfinanzierung vorgesehenen Mittel sein, der gemäß der Ankündigung der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Dr. Ursula von der Leyen im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 16. Juni 2010 geplant ist und nach Aussage ihrer Sprecherin „ein nicht unerheblicher Teil der für Bildung und Forschung geblockten zusätzlichen 12 Milliarden Euro“ sein wird (Quelle: taz, 11. Juni 2010)?
Sind die im Entwurf für den Haushalt 2011 als „allgemeine Vorsorge für die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts“ eingestellten 480 Mio. Euro zum bildungsbezogenen Bedarf für Kinder aus Hartz-IV-Familien vorgesehen, und sind sie Teil der 6 Mrd. Euro, die innerhalb des 12-Mrd.-Euro-Programms der Bundesregierung für den Bildungsbereich vorgesehen sind?
Welche Art von Leistungen für bildungsbezogenen Bedarf für Kinder aus Hartz-IV-Familien soll daraus finanziert werden?
Wann und wo wird die Bundesregierung den Konflikt mit den Ländern beilegen, ob die Länder vom Bund dauerhaft Umsatzsteuerpunkte erhalten? In welcher Größenordnung wird ein Angebot des Bundes liegen, angesichts der unterschiedlichen Anforderungen der Länder, die die Bundeskanzlerin am 10. Juni 2010 als entweder „Teil des 40-Prozent-Ziels, das wir uns vorgenommen haben“ oder als „am besten ein bisschen darüber hinaus“ beschrieb (Quelle: Mitschrift der Pressebegegnung der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten Kurt Beck und Stanislaw Tillich am Donnerstag, dem 10. Juni 2010 in Berlin, unter www.bundeskanzlerin.de/ nn_683698/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2010/06/2010-06- 10-bkin-mp-laender.html; Abruf am 24. Juni 2010)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Bereitschaft der Länder, mit Blick auf die von diesen geforderten Umsatzsteuerpunkte „diese zusätzlichen finanziellen Mittel des Bundes ausschließlich für die Umsetzung der in der Anlage zum Beschluss benannten Maßnahmen zu verwenden“ (Beschluss des Zweiten Bildungsgipfels, 16. Dezember 2009, Nummer 6 Absatz 2)?
Wie steht die Bundesregierung zu der vom Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich bei der Pressebegegnung nach dem Treffen erwähnten Möglichkeit, die weiterhin offenen Fragen der Bildungsfinanzierung „Ende dieses Jahres bei der Frage der Gemeindefinanzen mit ins Gespräch bzw. in die Diskussion mit einzubeziehen“ (Quelle: Mitschrift der Pressebegegnung der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten Kurt Beck und Stanislaw Tillich am Donnerstag, dem 10. Juni 2010 in Berlin, unter www.bundeskanzlerin.de/ nn_683698/Content/DE/Mitschrift/ Pressekonferenzen/2010/06/2010-06-10-bkin-mp-laender.html; Abruf am 24. Juni 2010)?
Welche Aufgaben hat die Ad-hoc-Arbeitsgruppe „3%-Ziel der Lissabon-Strategie“ der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK), die am 1. Juli 2010 tagte? Welche Ergebnisse liegen bereits vor, bzw. bis wann sollen Ergebnisse vorliegen? Wie bewertet die Bundesregierung die Annahme des Statusberichts zum 10-Prozent-Ziel für Bildung und Forschung vom Dezember 2009, dass 2010 das 3-Prozent-Ziel für Forschung erreicht wird?
Wie plant die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag über ihre weiteren Verhandlungen mit den Ländern zu informieren, bzw. wann plant sie, ihn einzubeziehen?
Stellt nach Ansicht der Bundesregierung die in der Vereinbarung von Bund und Ländern zur dritten Säule des Hochschulpaktes getroffene Regelung zur Finanzierung eine „angemessene Lösung zur gemeinschaftlichen finanziellen Absicherung des 10-Prozent-Ziels für Bildung und Forschung“ dar? Wenn ja, worin genau besteht nach Ansicht der Bundesregierung der Beitrag der Länder bzw. des jeweiligen Landes? Wie lässt sich dieser Betrag beziffern, und in welcher Höhe wird er in das Erreichen des 7-Prozent-Ziels für Bildung einberechnet?
Inwiefern ist das in der Verwaltungsvereinbarung vorgesehene Auswahlgremium gehalten, die positive Förderentscheidung für eine Hochschule oder einen Hochschulverbund davon abhängig zu machen, dass gemäß § 5 Absatz 6 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über das gemeinsame „Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre“ konkrete finanzielle Zusagen des jeweiligen Sitzlandes gemacht werden? Wenn das nicht der Fall ist, inwiefern hält die Bundesregierung diesen Weg für Erfolgversprechend, dass die in der Verwaltungsvereinbarung nicht quantifizierte Gesamtfinanzierung des Programms durch die Länder sichergestellt wird?
Welche Maßnahmen müssen Bund und/oder Länder ergreifen, damit das in der Präambel der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über das gemeinsame „Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre“ formulierte Ziel, das Programm erhöhe nicht die Kapazität, sichergestellt wird, und welche Schritte wurden von den 17 Programmpartnern (Bund und Länder) bereits angekündigt oder schon eingeleitet?
Welche Einwände haben einzelne Länder gegen die von der Vorsitzenden der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz, Bundesministerin Dr. Annette Schavan, vorgestellte Idee einer Akademie für Studium und Lehre vorgebracht, die dazu führten, dass laut Protokoll der GWK-Sitzung vom 28. Mai 2010 die Staatssekretärsarbeitsgruppe „Hochschulpakt“ gemeinsam mit Vertretern der Hochschulen lediglich prüfen soll, „ob eine Akademie für Studium und Lehre nachhaltige Beiträge zur Verbesserung der Qualität von Lehre und Studium und zur Qualifizierung von Lehrenden leisten kann“?
Zu welchen Terminen und mit welchen Teilnehmern wird die Arbeitsgruppe tagen, um bis zu der Sitzung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz am 25. Oktober 2010 zu berichten oder einen Vorschlag für eine solche Akademie vorzulegen?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Befund in dem Bericht „Bildung in Deutschland 2010“, dass 64 000 Studienplätze mehr benötigt werden als in der zweiten Phase des Hochschulpaktes vereinbart worden sind?