Bereichsausnahme zur Konzessionsvergaberichtlinie für Wasser
der Abgeordneten Dr. Harald Weyel, Hannes Gnauck, Petr Bystron, Edgar Naujok, Enrico Komning, René Springer, Dr. Michael Kaufmann, Dr. Malte Kaufmann, Stefan Keuter, Jan Wenzel-Schmidt, Martin Hess, Dr. Christina Baum, Eugen Schmidt, Thomas Dietz, Dr. Rainer Kraft, Joachim Wundrak, Barbara Lenk, Dr. Götz Frömming, Dietmar Friedhoff, Kay-Uwe Ziegler, René Bochmann, Bernd Schattner und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Europäische Kommission schlägt seit Jahrzehnten immer wieder Initiativen vor, welche die öffentliche Wasserversorgung den europäischen Vergaberegeln unterwerfen und damit für die Privatisierung öffnen sollten. Schon 1971 kam es zu Auseinandersetzungen darüber, ob Wasser als Dienstleistungskonzession unter die Vergaberichtlinie fallen sollte (https://www.stadtwerke-karlsruhe.de/wMedia/docs/service/infomaterial/produkte/Kompendium_Trinkwasser.pdf, S. 27). Am 7. Mai 2003 hat die Generaldirektion Binnenmarkt der EU ihre Binnenmarktstrategie 2003 bis 2006 veröffentlicht, in der sie verschiedene Dienstleistungen, darunter die Wasserversorgung, als Kandidaten für Privatisierung ins Spiel brachte (https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2003:0238:FIN:DE:PDF).
Die Europäische Zentralbank hat im Zeitraum von 2008 bis 2011 nach Berichten – trotz offiziell neutraler Haltung der EU – im Kontext der Staatsschuldenkrise in Portugal, Italien und Griechenland vorangetrieben, die Wasserwirtschaft zu privatisieren (vgl. https://www.tagesspiegel.de/politik/europoly-wasserprivatisierung-in-der-eu-wie-die-troika-in-den-krisenlaendern-wasser-zu-geldmacht/10963574.html). Ihre Eingriffsversuche wurden zum Beispiel in der Form eines vom 5. August 2011 datierten Briefs von Jean-Claude Trichet und Mario Draghi an Silvio Berlusconi publik (https://www.ecb.europa.eu/ecb/access_to_documents/document/pa_document/shared/data/ecb.dr.par2021_0001lettertoItalianPrimeMinister.en.pdf).
Die Reaktionen in Form von öffentlichen Protesten (http://europeanwater.org/actions/country-city-focus/899-anti-water-privatisation-campaign-in-ireland, https://www.deutschlandfunk.de/wasser-ist-ein-grundrecht-100.html, https://english.elpais.com/elpais/2013/01/17/inenglish/1358432246_964502.html, https://www.theguardian.com/world/2015/mar/21/tens-thousands-march-dublin-protest-water-charges), Initiativen (https://europa.eu/citizens-initiative-forum/sites/default/files/2020-01/SEC-17-001_success_story_right2water_EN.pdf) und Volksabstimmungen fielen extrem ablehnend gegen die Privatisierung der öffentlichen Wasserversorgung aus: In Italien stimmten 2011 95 Prozent der Beteiligten gegen Gesetze, die die Privatisierung und Vermarktung von Trinkwasser ermöglichen sollten (https://www.wsws.org/de/articles/2011/06/ital-j21.html), in Griechenland stimmten 2014 in der Stadt Thessaloniki 98 Prozent Deutscher Bundestag Drucksache 20/482 20. Wahlperiode 25.01.2022 gegen die Privatisierung (https://publicservices.international/resources/news/resist-privatisation-of-water-in-thessaloniki?id=7194&lang=en). Im Jahr 2011 beschloss Berlin per Volksentscheid die Veröffentlichung der Verträge über die Teilprivatisierung der Wasserversorgung (https://www.welt.de/print/welt_kompakt/vermischtes/article12547421/Senat-streitet-ueber-richtige-Schluesse-aus-Volksentscheid.html). Bis 2013 hat das Land alle Anteile zurückgekauft. Die europäische Bürgerinitiative Right2Water konnte eine Bereichsausnahme zur Konzessionsvergaberichtlinie vom 26. Februar 2014 als Erfolg im Kampf gegen die Privatisierung von öffentlicher Wasserversorgung verbuchen (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32014L0023, https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/IP_14_277).
Seitdem enthält die Konzessionsvergaberichtlinie, die europaweite Ausschreibungen für staatliche Konzessionen vorschreibt, eine Ausnahme für die Wasserwirtschaft. Laut der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7007 hätte die Europäische Kommission bis zum 18. April 2019 einen Bericht über die Überprüfung an das Europäische Parlament übermitteln sollen. Laut der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 35 auf Bundestagsdrucksache 20/40 hat die Kommission den Bericht bis zum 11. September 2021 immer noch nicht übermittelt. Die Bundesregierung könne nicht vorhersehen, wann der Bericht übermittelt werden würde. Die vorliegende Kleine Anfrage dient u. a. dazu, die möglichen Folgen des Berichts für den Bestand der Bereichsausnahme zu erörtern.
Weiterhin hat die Europäische Kommission am 7. März 2019 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und andere Staaten eröffnet, das darauf abzielt, den Betrieb von Wasserkraftwerken für Privatunternehmen zu öffnen (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_19_1477). Das österreichische Bundeskanzleramt legte am 20. Dezember 2019 seine Argumentation gegen das Verfahren in der Antwort auf eine parlamentarische Frage dar (https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/BR/AB-BR/AB-BR_03438/imfname_776513.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Beinhalten die Wasserrechte, die im Zusammenhang mit Wasserkraftwerken stehen, nach Auffassung der Bundesregierung auch das Recht auf die Verwendung des Wassers als Trinkwasser?
Was ist der Stand des Vertragsverletzungsverfahrens, das am 7. März 2019 durch die Europäische Kommission gegen Deutschland, Österreich und andere Staaten eingeleitet wurde (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_19_1477), weil die betroffenen Staaten angeblich die Vergabe von Wasserkraftkonzessionen in Einklang mit EU-Recht bringen müssten?
Koordiniert Deutschland seine Verteidigung gegen dieses Vertragsverletzungsverfahren (vgl. Frage 2) mit Österreich oder anderen betroffenen Staaten?
Schließt sich die Bundesregierung der Argumentation Österreichs gegen das Vertragsverletzungsverfahren (vgl. Frage 2) an, die in der Antwort mit Geschäftszahl BKA-353.420/0005-IIM/2019 auf eine parlamentarische Anfrage erläutert wird (https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/BR/AB-BR/AB-BR_03438/imfname_776513.pdf)?
Welche Fachkreise hat das damalige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Zusammenhang mit dem Bericht zu den besonderen Ausschlüssen von der Konzessionsvergaberichtlinie 2014/23/EU im Bereich Wasser (im Folgenden: „Bericht“), auf den die Bundesregierung in der Antwort auf die Schriftliche Frage 35 auf Bundestagsdrucksache 20/40 Bezug genommen hat, zu den besonderen Ausschlüssen von der Konzessionsvergaberichtlinie 2014/23/EU im Bereich Wasser befragt (bitte namentlich aufführen)?
Welche Antworten zur Umsetzung des Ausschlusses zur Konzessionsvergaberichtlinie für den Bereich Wasser hat das damalige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 1. April 2021 an die Europäische Kommission übermittelt (bitte den vollen Wortlaut der Antworten mitteilen, oder falls nicht möglich, ein Stimmungsbild der Antworten)?
Haben Vertreter der Bundesregierung oder der ihr unterstellten Bundesministerien an der Veranstaltung am 15. November 2021 (https://ec.europa.eu/growth/events/stakeholder-event-directive-concession-contracts_en) teilgenommen, und wenn ja, welche Position haben sie dabei vertreten?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob weitere, nicht auf der Seite der Europäischen Kommission aufgeführte Gruppen an der virtuellen Veranstaltung der Europäischen Kommission „Stakeholder event on the Directive on concession contracts“ am 15. November 2021 (https://ec.europa.eu/growth/events/stakeholder-event-directive-concession-contracts_en) teilgenommen haben, und wenn ja, welche?
Ist der Bundesregierung bekannt, nach welchen Kriterien „Stakeholder“ zur Veranstaltung am 15. November 2021 (vgl. Frage 8) zugelassen wurden, und wenn ja, welche waren dies?
Teilt die Bundesregierung den Befund der österreichischen Forschungsgruppe in ihrer Präsentation „Selected indicators of water and sanitation systems in six European countries“, dass sowohl die empirische Datenlage als auch die wirtschaftliche Theorie dagegen sprächen, kommunale Wasserversorgung und Abwasserwirtschaft von Privatunternehmen organisieren zu lassen (https://ec.europa.eu/growth/system/files/2021-11/20211115%20Presentation%20Prof%20Getzner.pdf, S. 10)?
Erwartet die Bundesregierung Initiativen oder Maßnahmen der Europäischen Kommission und der anderen europäischen Institutionen in dem Fall, dass der o. g. Bericht eine negative Bewertung der Bereichsausnahme für Wasser beinhaltet, und wenn ja, welche Initiativen oder Maßnahmen erwartet sie?
Setzt sich die Bundesregierung für die Erhaltung der Bereichsausnahme für Wasserversorgung ein, wenn das Ergebnis des Berichts gegen die Erhaltung der Bereichsausnahme spricht?
Wenn ja, mit welchen Mitteln?
Wie viele Verfahren haben die Landeskartellämter in den letzten 20 Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung gegen Wasserversorger eingeleitet (bitte nach Landesamt, Besitzstruktur öffentliche Hand und/oder privat, Jahr und Grund des Verfahrens unterteilen)?
Welche Umstände führen nach Ansicht der Bundesregierung zu einer europaweiten Ausschreibungspflicht bei der Vergabe von Konzessionsverträgen für die kommunale Wasserversorgung?