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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Genderpolitik und Diversgeschlechtlichkeit in Deutschland 2021

(insgesamt 61 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

23.02.2022

Aktualisiert

10.01.2024

BT20/48425.01.2022

Genderpolitik und Diversgeschlechtlichkeit in Deutschland 2021

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Jürgen Pohl, Jan Wenzel Schmidt, Martin Hess, Norbert Kleinwächter, Gerrit Huy, Gereon Bollmann, Dr. Gottfried Curio, Hannes Gnauck, Jörg Schneider und der Fraktion der AfD Genderpolitik und Diversgeschlechtlichkeit in Deutschland 2021 Der Deutsche Bundestag hat im Dezember 2018 die Einführung einer dritten Geschlechtsoption beschlossen. Neben „männlich“ und „weiblich“ ist im Geburtenregister künftig auch die Option „divers“ für intersexuelle Menschen möglich. Mit dem Beschluss setzte das Parlament eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts um (vgl. https://www.zeit.de/politik/deutschland/2018- 12/personenstandsrecht-geburtenregister-geschlecht-divers-bundestag?utm_refe rrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F). Die Bundesvereinigung Trans* hatte sich zum Urteil wie folgt geäußert: „Wir begrüßen diesen erdbebenhaften Beschluss als einen Leuchtturm der Hoffnung für jede Person außerhalb der Normen von Körper und Geschlecht in Deutschland und Europa. Es gibt mehr als zwei biologische und soziale Geschlechter. Es ist sehr an der Zeit, die Rechte jeder Person anzuerkennen, die sich nicht als ausschließlich männlich oder weiblich identifiziert, unabhängig von körperlichen Merkmalen. Diese Menschen sind besonders von Gewalt, Diskriminierung und Ungleichbehandlung betroffen, in einem System, das nur ‚männlich‘ oder ‚weiblich‘ kennt.“ (vgl. https://www.gwi-boell.de/de/2017/11/09/erdbeben hafter-push-fuer-die-rechte-von-inter-nicht-binaeren-und-trans-menschen?pa ge=3). Den Entwurf für diese Entscheidung verfasste die Richterin am Bundesverfassungsgericht Prof. Dr. Gabriele B. Ebenfalls mitgewirkt an der Entscheidung hat auch die Richterin am Bundesverfassungsgericht Prof. Dr. Susanne B. (vgl. https://www.bundesverfassungsgericht.de/e/rs20171010_1bvr201916.html). Beide Richterinnen kennen sich schon aus der Zeit vor der Berufung an das Bundesverfassungsgericht. Prof. Dr. Gabriele B. übernahm im Jahr 2001 eine Lehrstuhlvertretung an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld (vgl. https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Richter/Erster-Senat/ BVRin-Prof-Dr-Britz/bvrin-prof-dr-britz_node.html). Im selben Jahr hatte dort Prof. Dr. Susanne B. eine Vertretungsprofessur für Öffentliches Recht. Beide wurden 2011 an das Bundesverfassungsgericht berufen (vgl. https://www.rewi. hu-berlin.de/de/lf/ls/bae/profdrbaer/lebenslauf-prof-dr-susanne-baer-ll-m/inde x.html). Prof. Dr. Gabriele B. auf Vorschlag der SPD, Prof. Dr. Susanne B. auf Vorschlag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (vgl. https://www.lto.de/recht/nac hrichten/n/gerichte-gabriele-britz-zur-bundesverfassungsrichterin-gewaehlt/). Letztere ist Vertreterin der Gendertheorien. Im Jahr 2002 wurde Prof. Dr. Susanne B. als Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an die Humboldt-Universität zu Berlin berufen. Dort lehrte sie Feminis- Deutscher Bundestag Drucksache 20/484 20. Wahlperiode 25.01.2022 tische Rechtswissenschaft. In den Jahren 2003 bis 2010 war Prof. Dr. Susanne B. Direktorin des GenderKompetenzZentrums an der Humboldt-Universität zu Berlin, das bis zum Sommer 2010 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vollfinanziert wurde. Aufgabe des GenderKompetenzZentrums war und ist es, das Programm des Gender Mainstreamings, auf das sich die deutsche Bundesregierung im Jahr 2000 festgelegt hat, politisch und gesellschaftlich in die Praxis umzusetzen (vgl. https://www.die-tagespost.de/politik/aktuell/Regime-der-Heterosexualitae t;art315,121757). Die Verfassungsbeschwerde, die zur oben erwähnten Entscheidung führte, wurde 2016 eingereicht und durch die 2013 gegründete Kampagne „Dritte Option“ vorbereitet und unterstützt (vgl. http://dritte-option.de/juristisches/ u. http://dritt e-option.de/erfolg-vor-dem-bundesverfassungsgericht/). Das Ziel der Kampagne war die juristische und politische Begleitung eines personenstandsrechtlichen Individualverfahrens, mit dem die Möglichkeit eines weiteren Geschlechtseintrages – jenseits von „männlich“ und „weiblich“ – erstritten werden soll (vgl. http://grundundmenschenrechtsblog.de/dritte-option-ein-beispiel-fuer- strategic-litigation-in-deutschland/). Prozessbevollmächtigte des Klägers in diesem Verfahren waren Prof. Dr. Konstanze P. und Privat-Dozentin Dr. Friederike W. (vgl. https://www.bundesverfas sungsgericht .de/e/rs20171010_1bvr201916.html). Verfassungsrichterin Prof. Dr. Susanne B. und die beiden Prozessbevollmächtigten kennen sich aus ihrer beruflichen Tätigkeit. Prof. Dr. Konstanze P. ist Professorin im Zentrum Gender Studies an der Universität Bremen. Prof. Dr. Konstanze P. und Prof. Dr. Susanne B. waren gemeinsam im Vorstand der „Vereinigung für Recht und Gesellschaft e. V.“ (vgl. https://rechtssoziologie.info/ueber-uns/vorstand/). Privat-Dozentin Dr. Friederike W. war Privatdozentin und hat die Professur von Prof. Dr. Susanne B. im Wintersemester 2015/2016 an der Humboldt- Universität zu Berlin vertreten (vgl. https://www.rewi.hu-berlin.de/de/lf/ls/bae/t eam/ehemalige-mitarbeitende/friederike-wapler). Prof. Dr. Susanne B. und Privat-Dozentin Dr. Friederike W. haben unter anderem im Januar 2016 gemeinsam für den Familienausschuss des Deutschen Bundestages eine Stellungnahme zum Thema Kinderrechte angefertigt (vgl. https://www.bundestag.de/res ource/blob/403232/de395a1d2d0eeb46f580d73647da6234/18-13-68g-wapler-d ata.pdf). Im November 2017 hielt Privat-Dozentin Dr. Friederike W. anlässlich eines Thementages zu Intergeschlechtlichkeit im Recht einen Vortrag mit dem Titel „Die ‚Dritte Option‘ vor dem Bundesverfassungsgericht – ein Beispiel für strategische Prozessführung“ (vgl. http://hlcmr.de/thementag-intergeschlechtlichke it-kaempfe-reformen-reformbedarf/2017-10-26-programm-intertag-2/). Ort der Veranstaltung war die „Humboldt Law Clinic“, die von Verfassungsrichterin Prof. Dr. Susanne B. mitbegründet wurde (vgl. https://www.rewi.hu-berlin.de/d e/lf/ls/bae/humboldt-law-clinic/konzept/index.html). Die Initiative „Dritte Option“ ist nicht die einzige Organisation, die strategische Prozessführung betreibt. Ein Verein hat sich explizit zur Bearbeitung dieses Geschäftsfelds gegründet; er nennt sich „Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V.“. Vereinszweck ist die strategische Prozessführung. Nach eigener Darstellung des Vereins geht es darum, Klagen vor die Gerichte zu bringen, um über den Weg der Rechtsprechung über den Einzelfall hinaus weiterreichende Ziele zu erreichen. Dafür sucht man ideale Fälle und Kläger sowie geeignete Gerichte gezielt aus und begleitet die Klagen mit gezielter Öffentlichkeitsarbeit, die Aufmerksamkeit für die zugrunde liegenden Grundrechtsfragen mobilisiert (vgl. https://f reiheitsrechte.org/strategische-klagen/). Zum Vorstand dieses Vereins gehört Nora M. Sie gründete 2010 mit Susanne B. die Humboldt Law Clinic (vgl. https://freiheitsrechte.org/team/). Anzumerken ist noch, wen das Bundesverfassungsgericht in dem Verfahren unter anderem als Sachverständigen angehört hat: das Deutsche Institut für Menschenrechte (vgl. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entsch eidungen/DE/2017/10/rs20171010_1bvr201916.html). Zwischen diesem und dem Genderlehrstuhl von Prof. Dr. Susanne B. an der Humboldt-Universität zu Berlin hat es in der Vergangenheit Kooperationen gegeben. Es ist Kooperationspartner des Genderlehrstuhls von Prof. Dr. Susanne B. an der Humboldt- Universität zu Berlin (vgl. https://web.archive.org/web/20190414054637/http s://www.rewi.hu-berlin.de/de/lf/ls/bae/kooperationenundnetzwerke). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie der Anteil von Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung in Deutschland? Auf welche Daten, Untersuchungen oder Studien beruft sich die Bundesregierung dabei (bitte ausweisen)?  2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2015 2018, 2019, 2020 und 2021 die Anzahl sowie der Anteil der Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung jeweils entwickelt (bitte in absoluten und relativen Zahlen, nach Bund und Bundesländern getrennt ausweisen)? Auf welche Daten, Untersuchungen oder Studien beruft sich die Bundesregierung dabei (bitte ausweisen)?  3. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2019, 2020 und 2021 gemäß § 45b des Personenstandsgesetzes (PStG) gegenüber dem Standesamt erklärt, dass die Angabe zu ihrem Geschlecht gestrichen werden soll (bitte in absoluten und relativen Zahlen nach Bund, Bundesländern sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer getrennt ausweisen)? a) Wie vielen Anträgen auf Streichung des Geschlechtes wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2019, 2020 und 2021 stattgegeben? b) Wie vielen Anträgen auf Streichung des Geschlechtes wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2019, 2020 und 2021 nicht stattgegeben?  4. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2019, 2020 und 2021 gemäß § 45b PStG gegenüber dem Standesamt erklärt, dass die Angabe zu ihrem Geschlecht durch eine andere in § 22 Absatz 3 PStG vorgesehene Bezeichnung ersetzt werden soll (bitte in absoluten und relativen Zahlen, nach Bund, Bundesländern sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer getrennt ausweisen)? a) Wie vielen Anträgen auf Änderung des Geschlechtes wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2019, 2020 und 2021 stattgegeben? b) Wie vielen Anträgen auf Änderung des Geschlechtes wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2019, 2020 und 2021 nicht stattgegeben?  5. Wie viele Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2019, 2020 und 2021 jeweils ohne Angabe zum Geschlecht registriert (bitte nach Bund, Bundesländern sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer getrennt ausweisen)?  6. Wie viele Personen waren 2019, 2020 und 2021 nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Geschlecht „divers“ registriert (bitte in absoluten und relativen Zahlen, nach Bund, Bundesländern sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer getrennt ausweisen)?  7. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2019, 2020 und 2021 die Eintragung ihres Geschlechtes wie folgt ändern lassen: a) von männlich zu weiblich, b) von männlich zu „kein Eintrag“, c) von männlich zu divers, d) von weiblich zu männlich, e) von weiblich zu „kein Eintrag“, f) von weiblich zu divers (bitte nach Bund, Bundesländern sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer getrennt ausweisen)?  8. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß § 45b Absatz 3 PStG a) durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, b) durch Versicherung an Eides statt nachgewiesen, dass eine Variante der Geschlechtsentwicklung vorliegt (bitte nach Bund, Bundesländern sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer getrennt ausweisen)?  9. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2019, 2020 und 2021 Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende) erhalten und waren mit folgenden Angaben zum Geschlecht registriert: a) kein Geschlecht, b) das Geschlecht „divers“ (bitte in absoluten und relativen Zahlen, nach Bund, Bundesländern sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer getrennt ausweisen; sollten Angaben zu den Buchstaben c und d statistisch nicht erfasst werden, warum nicht)? 10. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2019, 2020 und 2021 Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III – (Arbeitsförderung) erhalten und waren mit folgenden Angaben zum Geschlecht registriert: a) weiblich, b) männlich, c) kein Geschlecht, d) das Geschlecht „divers“? Welche Geschlechter werden dabei und seit wann erfasst (bitte in absoluten und relativen Zahlen, nach Bund, Bundesländern sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer getrennt ausweisen)? 11. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2019, 2020 und 2021 Leistungen nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung) erhalten und waren mit folgenden Angaben zum Geschlecht registriert: a) kein Geschlecht, b) das Geschlecht „divers“ (bitte in absoluten und relativen Zahlen, nach Bund, Bundesländern sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer getrennt ausweisen)? 12. Wie viele elektronische Gesundheitskarten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2019, 2020 und 2021 ausgestellt, bei denen a) kein Geschlecht, b) das Geschlecht „divers“ angegeben wurde (vgl. § 291 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 SGB V; bitte in absoluten und relativen Zahlen, nach Bund, Bundesländern sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer getrennt ausweisen)? 13. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2019, 2020 und 2021 Leistungen nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI – Gesetzliche Rentenversicherung) erhalten und waren mit folgenden Angaben zum Geschlecht registriert: a) kein Geschlecht, b) das Geschlecht „divers“ (bitte in absoluten und relativen Zahlen, nach Bund, Bundesländern sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer getrennt ausweisen)? 14. Wie viele Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2019, 2020 und 2021 bei der Deutschen Rentenversicherung mit folgenden Angaben zum Geschlecht registriert: a) kein Geschlecht, b) das Geschlecht „divers“ (bitte in absoluten und relativen Zahlen, nach Bund, Bundesländern sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer getrennt ausweisen)? 15. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2019, 2020 und 2021 Leistungen nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII – Gesetzliche Unfallversicherung) erhalten und waren mit folgenden Angaben zum Geschlecht registriert: a) kein Geschlecht, b) das Geschlecht „divers“ (bitte in absoluten und relativen Zahlen, nach Bund, Bundesländern sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer getrennt ausweisen)? 16. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2019, 2020 und 2021 Leistungen nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe) erhalten und waren mit folgenden Angaben zum Geschlecht registriert: a) kein Geschlecht, b) das Geschlecht „divers“ (bitte in absoluten und relativen Zahlen, nach Bund, Bundesländern sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer getrennt ausweisen)? 17. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2019, 2020 und 2021 Leistungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI – Soziale Pflegeversicherung) erhalten und waren mit folgenden Angaben zum Geschlecht registriert: a) kein Geschlecht, b) das Geschlecht „divers“ (bitte in absoluten und relativen Zahlen, nach Bund, Bundesländern sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer getrennt ausweisen)? 18. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2019, 2020 und 2021 Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII – Sozialhilfe) erhalten und waren mit folgenden Angaben zum Geschlecht registriert: a) das Geschlecht „weiblich“, b) das Geschlecht „männlich“, c) kein Geschlecht, d) das Geschlecht „divers“ (bitte in einzelnen Jahren, absoluten und relativen Zahlen, nach Bund, Bundesländern sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer getrennt ausweisen)? 19. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2019, 2020 und 2021 im Ausländerzentralregister registriert, bei denen a) kein Geschlecht, b) das Geschlecht „divers“ angegeben wurde (vgl. § 3 Absatz 1 Nummer 4 des Gesetzes über das Ausländerzentralregister (AZRG) und der AZRG- Durchführungsverordnung; bitte in absoluten und relativen Zahlen, nach Bund und Bundesländern getrennt ausweisen)? 20. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2019, 2020 und 2021 im Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) registriert, bei denen a) kein Geschlecht, b) das Geschlecht „divers“ angegeben wurde (bitte in absoluten und relativen Zahlen, nach Bund, Bundesländern sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer getrennt ausweisen)? 21. Wie viele Personen mit dem Geschlecht „divers“ wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen a) Bundesministerien, b) obersten Bundesbehörden sowie deren nachgeordneten Dienststellen bislang eingestellt (bitte nach Beamten, Angestellten in Vollzeit, Angestellten in Teilzeit, studentischen Hilfskräften, Auszubildenden, Leiharbeitnehmern differenzieren)? 22. Inwieweit und in welcher Form fanden bzw. finden diversgeschlechtliche Personen nach Kenntnis der Bundesregierung bei Bewerbungs- bzw. Einstellungsverfahren in den a) Bundesministerien, b) obersten Bundesbehörden sowie deren nachgeordneten Dienststellen eine besondere Berücksichtigung? 23. Bei wie vielen Einstellungen in den a) Bundesministerien, b) obersten Bundesbehörden sowie deren nachgeordneten Dienststellen war die Diversgeschlechtlichkeit ein relevanter Entscheidungsfaktor? 24. Wie viele Personen mit dem Geschlecht „divers“ werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen a) Bundesministerien, b) obersten Bundesbehörden sowie deren nachgeordneten Dienststellen aktuell beschäftigt (bitte nach Beamten, Angestellten in Vollzeit, Angestellten in Teilzeit, studentischen Hilfskräften, Auszubildenden, Leiharbeitnehmern differenzieren)? 25. Wie viele Personen mit dem Geschlecht „divers“ wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen a) Bundesministerien, b) obersten Bundesbehörden sowie deren nachgeordneten Dienststellen bislang entlassen (bitte nach Beamten, Angestellten in Vollzeit, Angestellten in Teilzeit, studentischen Hilfskräften, Auszubildenden, Leiharbeitnehmern differenzieren)? 26. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2019, 2020 und 2021 in den einzelnen a) Bundesministerien, b) obersten Bundesbehörden sowie deren nachgeordneten Dienststellen eingestellt, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuzuordnen sind, oder bei denen keine Angabe zum Geschlecht vorliegt (bitte nach Beamten, Angestellten in Vollzeit, Angestellten in Teilzeit, studentischen Hilfskräften, Auszubildenden, Leiharbeitnehmern differenzieren)? 27. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2019, 2020 und 2021 in den einzelnen a) Bundesministerien, b) obersten Bundesbehörden sowie deren nachgeordneten Dienststellen beschäftigt, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuzuordnen sind oder bei denen keine Angabe zum Geschlecht vorliegt (bitte nach Beamten, Angestellten in Vollzeit, Angestellten in Teilzeit, studentischen Hilfskräften, Auszubildenden, Leiharbeitnehmern differenzieren)? 28. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2019, 2020 und 2021 in den einzelnen a) Bundesministerien, b) obersten Bundesbehörden sowie deren nachgeordneten Dienststellen entlassen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuzuordnen sind, oder bei denen keine Angabe zum Geschlecht vorliegt (bitte nach Beamten, Angestellten in Vollzeit, Angestellten in Teilzeit, studentischen Hilfskräften, Auszubildenden, Leiharbeitnehmern differenzieren)? 29. Wie viele Personen wurden in den Jahren 2019, 2020 und 2021 laut „Meldeformular Hospitalisierung in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit gemäß § 6 des Infektionsschutzgesetzes-IfSG sowie aller anderen Coronaspezifischen Meldesysteme in deutschen Kliniken und Krankenhäusern hospitalisiert (bitte nach Geschlechtern männlich, weiblich, divers getrennt ausweisen)? 30. Wurden staatliche Zuwendungen bzw. Förderungen des Bundes in den Jahren 2003 bis 2021 an folgende Vereine bzw. Institutionen ausgereicht, und wenn ja, welche, und mit welcher Begründung: a) Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung e. V. (DGfS; vgl. https://dgf s.info/), b) Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e. V. (dgti; vgl. https://dgti.org/), c) Intersexuelle Menschen e. V. (vgl. https://im-ev.de/), d) Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) e. V. (vgl. https://www.lsvd.de/de/home), e) Bundesvereinigung Trans* e. V. (BVT*; vgl. https://www.bundesverba nd-trans.de/), f) Trans-InterQueer e. V. (TrIQ; vgl. https://www.transinterqueer.org/), g) Verband für lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, intersexuelle und queere Menschen in der Psychologie e. V. (VLSP; vgl. https://www.vls p.de/), h) Freier Zusammenschluss von StudentInnenschaften (fzs) e. V. (vgl. https://www.fzs.de/), i) Gender/Queer e. V. (vgl. http://www.gender-queer.de/), j) GenderKompetenzZentrum (Drittmittelprojekt am Lehrstuhl von Prof. Dr. Susanne B., LL.M. an der Humboldt-Universität zu Berlin; vgl. www.genderkompetenz.info), k) Dritte Option, c/o edition assemblage (vgl. http://www.dritte-optio n.de), l) Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. (vgl. https://freiheitsrechte.org/) (bitte jeweils die Einzelsummen nach Jahren getrennt sowie die Gesamtsumme aller Förderungen ausweisen)? 31. Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung für das vom BMFSFJ aufgebaute Online-Informationsportal „Regenbogenportal“ (vgl. https://www.regenbogenportal.de/) bislang angefallen, und mit welchen zukünftigen Ausgaben rechnet die Bundesregierung (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)? 32. Welche Zugriffszahlen verzeichnete das vom BMFSFJ aufgebaute Online- Informationsportal „Regenbogenportal“ (vgl. https://www.regenbogenport al.de/) nach Kenntnis der Bundesregierung bisher (bitte insgesamt sowie für die einzelnen Monate seit Bestehen des Portals getrennt ausweisen)? 33. Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung für das vom BMFSFJ initiierte Bundesprogramm „Demokratie leben!“ (vgl. https://ww w.demokratie-leben.de/) bislang angefallen, und mit welchen zukünftigen Ausgaben rechnet die Bundesregierung (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)? 34. Welche Firmen, Institutionen und Vereine wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des vom BMFSFJ initiierten Bundesprogramms „Demokratie leben!“ (vgl. https://www.demokratie-leben.de/) bislang mit welchen Beträgen jeweils finanziell unterstützt (bitte nach Jahren sowie nach den konkreten Projekten der einzelnen Firmen, Institutionen und Vereine getrennt ausweisen)? 35. In welcher Höhe und an welche Projekte, Vereine, Firmen, Institutionen etc. wurden in den Jahren von 2010 bis 2021 Fördermittel durch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ausgereicht (bitte nach Jahren sowie einzelnen Firmen, Institutionen und Vereinen getrennt ausweisen)? 36. In welcher Höhe und an welche Projekte, Vereine, Firmen, Institutionen etc. wurden in den Jahren von 2010 bis 2021 Fördermittel durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft für Forschungsprojekte zu den Themenfeldern Genderwissenschaft, Soziale Geschlechter, Inter- und/oder Transgeschlechtlichkeit sowie angrenzende Themenfelder ausgereicht (bitte nach Jahren sowie einzelnen Firmen, Institutionen und Vereinen getrennt ausweisen)? 37. In welcher Höhe wurden welche Projekte, Vereine, Firmen, Institutionen etc. im Rahmen des Förderbereichs „Chancengerechtigkeit und Vielfalt in Wissenschaft und Forschung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) seit dem Bestehen des Förderbereichs gefördert (bitte nach Jahren sowie einzelnen Firmen, Institutionen und Vereinen getrennt ausweisen)? 38. Was versteht die Bundesregierung unter einer „gendersensible[n] Innovationskultur“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/11752, S. 3)? 39. Welche „Maßnahmen zum Ausbau von innovativen Forschungskooperationen und zur Stärkung der Netzwerktätigkeit“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/11752, S. 3, 10) wurden von 2012 bis 2021 konkret veranlasst, durchgeführt oder gefördert, und welche Projekte, Vereine, Firmen, Institutionen etc. wurden im Rahmen dieser Maßnahmen gefördert (bitte nach Jahren sowie einzelnen Firmen, Institutionen und Vereinen getrennt ausweisen)? 40. Welche Projekte, Vereine, Firmen, Institutionen etc. wurden im Rahmen der Förderrichtlinie „Erfolg mit MINT – Neue Chancen für Frauen“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/11752) seit deren Bestehen gefördert, und in welcher Höhe (bitte nach Jahren sowie einzelnen Firmen, Institutionen und Vereinen getrennt ausweisen)? 41. Welche Fördermittel wurden im Rahmen des Professorinnenprogramms des Bundes und der Länder für Professuren mit (Teil-)Denomination „Gender“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/11752, S. 3, 10) seit 2017 aufgewendet (bitte Höhe der Mittel, Förderzwecke sowie geförderte Institutionen bzw. Personen für Bund, Länder und nach West und Ost getrennt ausweisen)? 42. Welche gendersensiblen Studien in der Präventions- und Versorgungsforschung (vgl. Bundestagsdrucksache 19/11752, S. 3) beauftragte oder förderte das BMBF auch und insbesondere im Rahmen der Richtlinie zur Förderung selbstständiger Forschungsgruppen auf dem Gebiet der ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte der modernen Lebenswissenschaften? Wie hoch war die Gesamtsumme aller Förderbeträge? Wann und wo wurden diese Studien veröffentlicht (bitte ggf. Download- Link angeben), und was sind deren zentrale Ergebnisse? 43. Zu welchen Ergebnissen ist die selbstständige Forschungsgruppe zum Thema „Menschliche Diversität in den neuen Lebenswissenschaften: Soziale und wissenschaftliche Effekte biologischer Differenzierungen“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/11752, S. 4) seit ihrem Bestehen bisher gekommen, wann und wo wurden diese veröffentlicht (bitte ggf. Download-Link angeben), und wie hoch waren die Förderbeträge seit Bestehen dieser Forschungsgruppe (bitte Höhe der Mittel und Förderzwecke nach Forschungsprojekten sowie nach Jahren getrennt ausweisen)? 44. Welche Projekte oder Forschungsvorhaben welcher Träger (Institutionen, Firmen, Vereine, Projekte etc). wurden im Bereich der geistes- und sozialwissenschaftlichen Förderung des BMBF seit 2017 für maßgeblich genderbezogene Forschungsvorhaben (vgl. Bundestagsdrucksache 19/11752, S. 4) finanziert, gefördert oder mit anderen Zuwendungen bedacht, was sind die zentralen Ergebnisse der geförderten Forschungen, und wann und wo wurden die Ergebnisse veröffentlicht (bitte exakte Forschungsvorhaben, die begünstigten Institutionen, Firmen, Vereine, Projekte etc. sowie die ihnen zugeflossenen Mittel einzeln nach gefördertem Träger und in Summe sowie nach Jahren und Bundesländern aufgeschlüsselt und die Download-Links der Publikationen angeben)? 45. Welche Gendermaßnahmen oder Genderaspekte wurden im Rahmen der Fördermaßnahme „Globale Ernährungssicherung“ (GlobE; vgl. Bundestagsdrucksache 19/11752, S. 4) bearbeitet oder gefördert, welchen Institutionen, Firmen, Vereinen, Projekten etc. flossen hierfür Fördermittel in welcher Höhe zu, und was waren die zentralen Ergebnisse bzw. Resultate dieser Fördermaßnahme (bitte exakte Projekte, Forschungsvorhaben etc., die begünstigten Institutionen, Firmen, Vereine, Projekte etc. sowie die ihnen zugeflossenen Mittel nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln sowie die Download-Links der Publikationen angeben)? 46. Welche Gendermaßnahmen oder Genderaspekte wurden im Rahmen der Fördermaßnahme „Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/11752, S. 4) bearbeitet oder gefördert, welchen Institutionen, Firmen, Vereinen, Projekten etc. flossen hierfür Fördermittel in welcher Höhe zu, und was waren die zentralen Ergebnisse bzw. Resultate dieser Fördermaßnahme (bitte exakte Projekte, Forschungsvorhaben etc., die begünstigten Institutionen, Firmen, Vereine, Projekte etc. sowie die ihnen zugeflossenen Mittel nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln sowie die Download-Links der Publikationen angeben)? 47. In welcher Höhe und auf welche Weisen hat das BMBF das Projekt „Open Gender Platform“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/11752, S. 4) und damit die flächendeckende Verankerung von Open Access in der Geschlechterforschung im Rahmen der „Förderrichtlinie des freien Informationsflusses in der Wissenschaft – Open Access“ gefördert (bitte exakte Projekte, Forschungsvorhaben etc., die begünstigten Institutionen, Firmen, Vereine, Projekte etc. sowie die ihnen zugeflossenen Mittel nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln sowie die Download-Links der Publikationen angeben)? 48. Inwieweit, auf welche Weisen und in welcher Höhe wurden Genderaspekte in der Forschungsförderung im Rahmen der Hightech-Strategie 2025 (HTS 2025) gefördert, herausgearbeitet oder umgesetzt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/11752, S. 5), und zu welchen Ergebnissen oder Resultaten hat diese Förderung geführt (bitte exakte Projekte, Forschungsvorhaben etc., die begünstigten Institutionen, Firmen, Vereine, Projekte etc. sowie die ihnen zugeflossenen Mittel nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln sowie die Download-Links der Publikationen angeben)? 49. Welche explizit die Genderdimension fokussierenden Projekte wurden und werden im Rahmen des BMBF-„Rahmenprogramm[s] empirische Bildungsforschung“ (vgl. https://www.empirische-bildungsforschung-bmb f.de), hierin insbesondere der Förderrichtlinien zur Forschung zu „Digitalisierung im Bildungsbereich“, „Chancenverteilung und Bildungsteilhabe“, „Abbau von Bildungsbarrieren“, „Berücksichtigung sozialer Disparitäten“ und „Heterogenität“ gefördert, und was sind deren zentrale Ergebnisse oder Resultate (bitte exakte Projekte, Forschungsvorhaben etc., die begünstigten Institutionen, Firmen, Vereine, Projekte etc. sowie die ihnen zugeflossenen Mittel nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln sowie die Download-Links der Publikationen angeben)? 50. Welche Institutionen, Firmen, Vereine, Projekte etc. fördert das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) im Förderschwerpunkt „Geschlechtsspezifische Besonderheiten in der Gesundheitsversorgung, Prävention und Gesundheitsförderung“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/11752, S. 6) auch in seinen jeweiligen Modulen (bitte exakte Projekte, Forschungsvorhaben etc., die begünstigten Institutionen, Firmen, Vereine, Projekte etc. sowie die ihnen zugeflossenen Mittel nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln sowie die Download-Links der Publikationen angeben)? 51. Was sind die zentralen Ergebnisse der vom Bundesministerium für Gesundheit beauftragten Studie „Aktueller Stand der Integration von Aspekten der Geschlechtersensibilität und des Geschlechterwissens in Rahmenlehr- und Ausbildungsrahmenpläne, Ausbildungskonzepte und -curricula und ggf. Lernzielkataloge für Beschäftigte im Gesundheitswesen“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/11752, S. 6), wie hoch waren die Kosten dieser Studie, und wann und wo wurde sie veröffentlicht (bitte Download-Links angeben)? Falls noch keine Veröffentlichung stattgefunden hat, warum nicht, und wann ist diese vorgesehen? 52. Welche Vorhaben wurden im Rahmen der Förderlinie „Quantitative Wissenschaftsforschung“ gefördert (vgl. Bundestagsdrucksache 19/11752, S. 7; bitte exakte Projekte, Forschungsvorhaben etc., die begünstigten Institutionen, Firmen, Vereine, Projekte etc. sowie die ihnen zugeflossenen Mittel nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln sowie die Download- Links der Publikationen angeben)? 53. In welchen Projekten wurden im Rahmen der Förderlinie „Quantitative Wissenschaftsforschung“ (vgl. https://www.wihoforschung.de/wihoforsch ung/de/bmbf-projektfoerderung/foerderlinien/quantitative-wissenschaftsfo rschung/quantitative-wissenschaftsforschung_node) Einflussfaktoren wissenschaftlicher Produktivität bzw. wissenschaftlicher Karrieren oder auch von Berufungsentscheidungen untersucht und/oder gefördert? a) In welchen Projekten werden dabei explizit Genderaspekte thematisiert, und in welchen weiteren Projekten spielen sie implizit eine Rolle? b) Was sind die zentralen Ergebnisse der Untersuchungen (bitte exakte Projekte, Forschungsvorhaben etc., die begünstigten Institutionen, Firmen, Vereine, Projekte etc. sowie die ihnen zugeflossenen Mittel nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln sowie die Download-Links der Publikationen angeben)? 54. Welche Institutionen, Firmen, Vereine, Projekte etc. wurden im Rahmen des Rahmenprogramms „Gesellschaft verstehen – Zukunft gestalten“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/11752, S. 8) seit seinem Bestehen gefördert (bitte exakte Projekte, Forschungsvorhaben etc., die begünstigten Institutionen, Firmen, Vereine, Projekte etc. sowie die ihnen zugeflossenen Mittel nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln sowie die Download-Links der Publikationen angeben)? 55. Welche Anwendungsmöglichkeiten von Künstlicher Intelligenz (KI) in allen gesellschaftlichen Bereichen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/11752, S. 8), insbesondere zu Genderthematiken förderte das BMBF im Rahmen der Strategie Künstliche Intelligenz der Bundesregierung sowie der Plattform Lernende Systeme (PLS; bitte exakte Projekte, Forschungsvorhaben etc., die begünstigten Institutionen, Firmen, Vereine, Projekte etc. sowie die ihnen zugeflossenen Mittel nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln sowie die Download-Links der Publikationen angeben)? 56. Zu welchen zentralen Ergebnissen kam die AG Recht und Ethik der PLS (vgl. Bundestagsdrucksache 19/11752, S. 8) bei der Untersuchung der Bedingungen oder Voraussetzungen der Sicherung von Chancengleichheit und der Vermeidung von Diskriminierung bei der Nutzung von KI- Technologien, und zu welchen Kosten wurden die Untersuchung durchgeführt (bitte zentrale Ergebnisse, Ort und Zeit der Publikationen sowie Download-Links angeben)? 57. Wie plant die Bundesregierung, die Gender- bzw. Geschlechterforschung weiter in der Wissenschaftslandschaft zu verankern (vgl. Bundestagsdrucksache 19/11752), welche Vorhaben oder Projekte sind dazu vorgesehen, und welche Mittel sollen dafür aufgewendet werden? 58. Mittels welcher konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, die Genderdimension stärker in nationalen Forschungsprogrammen zu verankern (vgl. Bundestagsdrucksache 19/11752, S. 9) sowie Programme und Initiativen der Wissenschaftsorganisationen zur Förderung der Gleichstellung weiter auszubauen oder fortzuführen, um welche Programme und Initiativen handelt es sich dabei, und welche Mittel plant die Bundesregierung, dafür im Einzelnen aufzuwenden? 59. Wie und in welcher finanziellen Höhe ist Deutschland an dem Projekt GE- NDERACTION (GENDer equality in the ERA Community To Innovate policy implementatiON) aktiv beteiligt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/11752, S. 12)? 60. Wie viele Treffen der Standing Working Group on Gender in Research and Innovation (SWG GRI; vormals: sog. Helsinki-Gruppe) haben seit deren Gründung stattgefunden, was waren die konkreten Ergebnisse der Treffen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/11752, S. 13), und welche finanziellen Mittel wurden von deutscher Seite für sie aufgewendet? 61. Auf welche Weise leisten die Ergebnisse der Gender- bzw. Geschlechterforschung wichtige Beiträge zur Weiterentwicklung gesellschaftspolitischer Fragestellungen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/11752, S. 13), und womit belegt bzw. begründet die Bundesregierung diese Aussage (bitte Studien, Befragungen etc. sowie andere relevante, empirische Quellen sowie ggf. deren Download-Links angeben)? Berlin, den 17. Januar 2022 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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