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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Genderpolitik und Diversgeschlechtlichkeit in Deutschland 2021
(insgesamt 61 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Datum
23.02.2022
Aktualisiert
10.01.2024
BT20/48425.01.2022
Genderpolitik und Diversgeschlechtlichkeit in Deutschland 2021
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten René Springer, Jürgen Pohl, Jan Wenzel Schmidt, Martin Hess,
Norbert Kleinwächter, Gerrit Huy, Gereon Bollmann, Dr. Gottfried Curio, Hannes
Gnauck, Jörg Schneider und der Fraktion der AfD
Genderpolitik und Diversgeschlechtlichkeit in Deutschland 2021
Der Deutsche Bundestag hat im Dezember 2018 die Einführung einer dritten
Geschlechtsoption beschlossen. Neben „männlich“ und „weiblich“ ist im
Geburtenregister künftig auch die Option „divers“ für intersexuelle Menschen
möglich. Mit dem Beschluss setzte das Parlament eine Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts um (vgl. https://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-
12/personenstandsrecht-geburtenregister-geschlecht-divers-bundestag?utm_refe
rrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F).
Die Bundesvereinigung Trans* hatte sich zum Urteil wie folgt geäußert: „Wir
begrüßen diesen erdbebenhaften Beschluss als einen Leuchtturm der Hoffnung
für jede Person außerhalb der Normen von Körper und Geschlecht in
Deutschland und Europa. Es gibt mehr als zwei biologische und soziale Geschlechter.
Es ist sehr an der Zeit, die Rechte jeder Person anzuerkennen, die sich nicht als
ausschließlich männlich oder weiblich identifiziert, unabhängig von
körperlichen Merkmalen. Diese Menschen sind besonders von Gewalt,
Diskriminierung und Ungleichbehandlung betroffen, in einem System, das nur ‚männlich‘
oder ‚weiblich‘ kennt.“ (vgl. https://www.gwi-boell.de/de/2017/11/09/erdbeben
hafter-push-fuer-die-rechte-von-inter-nicht-binaeren-und-trans-menschen?pa
ge=3).
Den Entwurf für diese Entscheidung verfasste die Richterin am
Bundesverfassungsgericht Prof. Dr. Gabriele B. Ebenfalls mitgewirkt an der Entscheidung
hat auch die Richterin am Bundesverfassungsgericht Prof. Dr. Susanne B. (vgl.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/e/rs20171010_1bvr201916.html).
Beide Richterinnen kennen sich schon aus der Zeit vor der Berufung an das
Bundesverfassungsgericht. Prof. Dr. Gabriele B. übernahm im Jahr 2001 eine
Lehrstuhlvertretung an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität
Bielefeld (vgl. https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Richter/Erster-Senat/
BVRin-Prof-Dr-Britz/bvrin-prof-dr-britz_node.html). Im selben Jahr hatte dort
Prof. Dr. Susanne B. eine Vertretungsprofessur für Öffentliches Recht. Beide
wurden 2011 an das Bundesverfassungsgericht berufen (vgl. https://www.rewi.
hu-berlin.de/de/lf/ls/bae/profdrbaer/lebenslauf-prof-dr-susanne-baer-ll-m/inde
x.html). Prof. Dr. Gabriele B. auf Vorschlag der SPD, Prof. Dr. Susanne B. auf
Vorschlag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (vgl. https://www.lto.de/recht/nac
hrichten/n/gerichte-gabriele-britz-zur-bundesverfassungsrichterin-gewaehlt/).
Letztere ist Vertreterin der Gendertheorien. Im Jahr 2002 wurde
Prof. Dr. Susanne B. als Professorin für Öffentliches Recht und
Geschlechterstudien an die Humboldt-Universität zu Berlin berufen. Dort lehrte sie Feminis-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/484
20. Wahlperiode 25.01.2022
tische Rechtswissenschaft. In den Jahren 2003 bis 2010 war
Prof. Dr. Susanne B. Direktorin des GenderKompetenzZentrums an der
Humboldt-Universität zu Berlin, das bis zum Sommer 2010 vom
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vollfinanziert
wurde. Aufgabe des GenderKompetenzZentrums war und ist es, das Programm des
Gender Mainstreamings, auf das sich die deutsche Bundesregierung im Jahr
2000 festgelegt hat, politisch und gesellschaftlich in die Praxis umzusetzen
(vgl. https://www.die-tagespost.de/politik/aktuell/Regime-der-Heterosexualitae
t;art315,121757).
Die Verfassungsbeschwerde, die zur oben erwähnten Entscheidung führte,
wurde 2016 eingereicht und durch die 2013 gegründete Kampagne „Dritte Option“
vorbereitet und unterstützt (vgl. http://dritte-option.de/juristisches/ u. http://dritt
e-option.de/erfolg-vor-dem-bundesverfassungsgericht/). Das Ziel der
Kampagne war die juristische und politische Begleitung eines
personenstandsrechtlichen Individualverfahrens, mit dem die Möglichkeit eines weiteren
Geschlechtseintrages – jenseits von „männlich“ und „weiblich“ – erstritten werden
soll (vgl. http://grundundmenschenrechtsblog.de/dritte-option-ein-beispiel-fuer-
strategic-litigation-in-deutschland/).
Prozessbevollmächtigte des Klägers in diesem Verfahren waren Prof. Dr.
Konstanze P. und Privat-Dozentin Dr. Friederike W. (vgl. https://www.bundesverfas
sungsgericht .de/e/rs20171010_1bvr201916.html). Verfassungsrichterin
Prof. Dr. Susanne B. und die beiden Prozessbevollmächtigten kennen sich aus
ihrer beruflichen Tätigkeit. Prof. Dr. Konstanze P. ist Professorin im Zentrum
Gender Studies an der Universität Bremen. Prof. Dr. Konstanze P. und
Prof. Dr. Susanne B. waren gemeinsam im Vorstand der „Vereinigung für Recht
und Gesellschaft e. V.“ (vgl. https://rechtssoziologie.info/ueber-uns/vorstand/).
Privat-Dozentin Dr. Friederike W. war Privatdozentin und hat die Professur von
Prof. Dr. Susanne B. im Wintersemester 2015/2016 an der Humboldt-
Universität zu Berlin vertreten (vgl. https://www.rewi.hu-berlin.de/de/lf/ls/bae/t
eam/ehemalige-mitarbeitende/friederike-wapler). Prof. Dr. Susanne B. und
Privat-Dozentin Dr. Friederike W. haben unter anderem im Januar 2016
gemeinsam für den Familienausschuss des Deutschen Bundestages eine
Stellungnahme zum Thema Kinderrechte angefertigt (vgl. https://www.bundestag.de/res
ource/blob/403232/de395a1d2d0eeb46f580d73647da6234/18-13-68g-wapler-d
ata.pdf).
Im November 2017 hielt Privat-Dozentin Dr. Friederike W. anlässlich eines
Thementages zu Intergeschlechtlichkeit im Recht einen Vortrag mit dem Titel
„Die ‚Dritte Option‘ vor dem Bundesverfassungsgericht – ein Beispiel für
strategische Prozessführung“ (vgl. http://hlcmr.de/thementag-intergeschlechtlichke
it-kaempfe-reformen-reformbedarf/2017-10-26-programm-intertag-2/). Ort der
Veranstaltung war die „Humboldt Law Clinic“, die von Verfassungsrichterin
Prof. Dr. Susanne B. mitbegründet wurde (vgl. https://www.rewi.hu-berlin.de/d
e/lf/ls/bae/humboldt-law-clinic/konzept/index.html).
Die Initiative „Dritte Option“ ist nicht die einzige Organisation, die strategische
Prozessführung betreibt. Ein Verein hat sich explizit zur Bearbeitung dieses
Geschäftsfelds gegründet; er nennt sich „Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V.“.
Vereinszweck ist die strategische Prozessführung. Nach eigener Darstellung des
Vereins geht es darum, Klagen vor die Gerichte zu bringen, um über den Weg
der Rechtsprechung über den Einzelfall hinaus weiterreichende Ziele zu
erreichen. Dafür sucht man ideale Fälle und Kläger sowie geeignete Gerichte gezielt
aus und begleitet die Klagen mit gezielter Öffentlichkeitsarbeit, die
Aufmerksamkeit für die zugrunde liegenden Grundrechtsfragen mobilisiert (vgl. https://f
reiheitsrechte.org/strategische-klagen/). Zum Vorstand dieses Vereins gehört
Nora M. Sie gründete 2010 mit Susanne B. die Humboldt Law Clinic (vgl.
https://freiheitsrechte.org/team/).
Anzumerken ist noch, wen das Bundesverfassungsgericht in dem Verfahren
unter anderem als Sachverständigen angehört hat: das Deutsche Institut für
Menschenrechte (vgl. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entsch
eidungen/DE/2017/10/rs20171010_1bvr201916.html). Zwischen diesem und
dem Genderlehrstuhl von Prof. Dr. Susanne B. an der Humboldt-Universität zu
Berlin hat es in der Vergangenheit Kooperationen gegeben. Es ist
Kooperationspartner des Genderlehrstuhls von Prof. Dr. Susanne B. an der Humboldt-
Universität zu Berlin (vgl. https://web.archive.org/web/20190414054637/http
s://www.rewi.hu-berlin.de/de/lf/ls/bae/kooperationenundnetzwerke).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie der
Anteil von Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung in
Deutschland?
Auf welche Daten, Untersuchungen oder Studien beruft sich die
Bundesregierung dabei (bitte ausweisen)?
2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2015
2018, 2019, 2020 und 2021 die Anzahl sowie der Anteil der Personen mit
Varianten der Geschlechtsentwicklung jeweils entwickelt (bitte in
absoluten und relativen Zahlen, nach Bund und Bundesländern getrennt
ausweisen)?
Auf welche Daten, Untersuchungen oder Studien beruft sich die
Bundesregierung dabei (bitte ausweisen)?
3. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2019, 2020 und 2021 gemäß § 45b des Personenstandsgesetzes (PStG)
gegenüber dem Standesamt erklärt, dass die Angabe zu ihrem Geschlecht
gestrichen werden soll (bitte in absoluten und relativen Zahlen nach Bund,
Bundesländern sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer getrennt
ausweisen)?
a) Wie vielen Anträgen auf Streichung des Geschlechtes wurde nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2019, 2020 und 2021
stattgegeben?
b) Wie vielen Anträgen auf Streichung des Geschlechtes wurde nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2019, 2020 und 2021
nicht stattgegeben?
4. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2019, 2020 und 2021 gemäß § 45b PStG gegenüber dem Standesamt
erklärt, dass die Angabe zu ihrem Geschlecht durch eine andere in § 22
Absatz 3 PStG vorgesehene Bezeichnung ersetzt werden soll (bitte in
absoluten und relativen Zahlen, nach Bund, Bundesländern sowie
Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer getrennt ausweisen)?
a) Wie vielen Anträgen auf Änderung des Geschlechtes wurde nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2019, 2020 und 2021
stattgegeben?
b) Wie vielen Anträgen auf Änderung des Geschlechtes wurde nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2019, 2020 und 2021
nicht stattgegeben?
5. Wie viele Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2019, 2020 und 2021 jeweils ohne Angabe zum Geschlecht registriert
(bitte nach Bund, Bundesländern sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche,
Ausländer getrennt ausweisen)?
6. Wie viele Personen waren 2019, 2020 und 2021 nach Kenntnis der
Bundesregierung mit dem Geschlecht „divers“ registriert (bitte in
absoluten und relativen Zahlen, nach Bund, Bundesländern sowie
Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer getrennt ausweisen)?
7. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2019, 2020 und 2021 die Eintragung ihres Geschlechtes wie folgt
ändern lassen:
a) von männlich zu weiblich,
b) von männlich zu „kein Eintrag“,
c) von männlich zu divers,
d) von weiblich zu männlich,
e) von weiblich zu „kein Eintrag“,
f) von weiblich zu divers
(bitte nach Bund, Bundesländern sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche,
Ausländer getrennt ausweisen)?
8. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß
§ 45b Absatz 3 PStG
a) durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung,
b) durch Versicherung an Eides statt
nachgewiesen, dass eine Variante der Geschlechtsentwicklung vorliegt
(bitte nach Bund, Bundesländern sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche,
Ausländer getrennt ausweisen)?
9. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2019, 2020 und 2021 Leistungen nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende) erhalten und
waren mit folgenden Angaben zum Geschlecht registriert:
a) kein Geschlecht,
b) das Geschlecht „divers“
(bitte in absoluten und relativen Zahlen, nach Bund, Bundesländern sowie
Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer getrennt ausweisen; sollten
Angaben zu den Buchstaben c und d statistisch nicht erfasst werden, warum
nicht)?
10. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2019, 2020 und 2021 Leistungen nach dem Dritten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB III – (Arbeitsförderung) erhalten und waren mit folgenden
Angaben zum Geschlecht registriert:
a) weiblich,
b) männlich,
c) kein Geschlecht,
d) das Geschlecht „divers“?
Welche Geschlechter werden dabei und seit wann erfasst (bitte in
absoluten und relativen Zahlen, nach Bund, Bundesländern sowie
Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer getrennt ausweisen)?
11. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2019, 2020 und 2021 Leistungen nach dem Fünften Buch
Sozialgesetzbuch (SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung) erhalten und waren
mit folgenden Angaben zum Geschlecht registriert:
a) kein Geschlecht,
b) das Geschlecht „divers“
(bitte in absoluten und relativen Zahlen, nach Bund, Bundesländern sowie
Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer getrennt ausweisen)?
12. Wie viele elektronische Gesundheitskarten wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2019, 2020 und 2021 ausgestellt, bei denen
a) kein Geschlecht,
b) das Geschlecht „divers“
angegeben wurde (vgl. § 291 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 SGB V; bitte in
absoluten und relativen Zahlen, nach Bund, Bundesländern sowie
Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer getrennt ausweisen)?
13. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2019, 2020 und 2021 Leistungen nach dem Sechsten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB VI – Gesetzliche Rentenversicherung) erhalten und waren
mit folgenden Angaben zum Geschlecht registriert:
a) kein Geschlecht,
b) das Geschlecht „divers“
(bitte in absoluten und relativen Zahlen, nach Bund, Bundesländern sowie
Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer getrennt ausweisen)?
14. Wie viele Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2019, 2020 und 2021 bei der Deutschen Rentenversicherung mit
folgenden Angaben zum Geschlecht registriert:
a) kein Geschlecht,
b) das Geschlecht „divers“
(bitte in absoluten und relativen Zahlen, nach Bund, Bundesländern sowie
Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer getrennt ausweisen)?
15. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2019, 2020 und 2021 Leistungen nach dem Siebten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB VII – Gesetzliche Unfallversicherung) erhalten und waren mit
folgenden Angaben zum Geschlecht registriert:
a) kein Geschlecht,
b) das Geschlecht „divers“
(bitte in absoluten und relativen Zahlen, nach Bund, Bundesländern sowie
Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer getrennt ausweisen)?
16. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2019, 2020 und 2021 Leistungen nach dem Achten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe) erhalten und waren mit
folgenden Angaben zum Geschlecht registriert:
a) kein Geschlecht,
b) das Geschlecht „divers“
(bitte in absoluten und relativen Zahlen, nach Bund, Bundesländern sowie
Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer getrennt ausweisen)?
17. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2019, 2020 und 2021 Leistungen nach dem Elften Buch
Sozialgesetzbuch (SGB XI – Soziale Pflegeversicherung) erhalten und waren mit
folgenden Angaben zum Geschlecht registriert:
a) kein Geschlecht,
b) das Geschlecht „divers“
(bitte in absoluten und relativen Zahlen, nach Bund, Bundesländern sowie
Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer getrennt ausweisen)?
18. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2019, 2020 und 2021 Leistungen nach dem Zwölften Buch
Sozialgesetzbuch (SGB XII – Sozialhilfe) erhalten und waren mit folgenden
Angaben zum Geschlecht registriert:
a) das Geschlecht „weiblich“,
b) das Geschlecht „männlich“,
c) kein Geschlecht,
d) das Geschlecht „divers“
(bitte in einzelnen Jahren, absoluten und relativen Zahlen, nach Bund,
Bundesländern sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer getrennt
ausweisen)?
19. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2019, 2020 und 2021 im Ausländerzentralregister registriert, bei
denen
a) kein Geschlecht,
b) das Geschlecht „divers“
angegeben wurde (vgl. § 3 Absatz 1 Nummer 4 des Gesetzes über das
Ausländerzentralregister (AZRG) und der AZRG-
Durchführungsverordnung; bitte in absoluten und relativen Zahlen, nach
Bund und Bundesländern getrennt ausweisen)?
20. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2019, 2020 und 2021 im Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER)
registriert, bei denen
a) kein Geschlecht,
b) das Geschlecht „divers“
angegeben wurde (bitte in absoluten und relativen Zahlen, nach Bund,
Bundesländern sowie Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer getrennt
ausweisen)?
21. Wie viele Personen mit dem Geschlecht „divers“ wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung in den einzelnen
a) Bundesministerien,
b) obersten Bundesbehörden sowie deren nachgeordneten Dienststellen
bislang eingestellt (bitte nach Beamten, Angestellten in Vollzeit,
Angestellten in Teilzeit, studentischen Hilfskräften, Auszubildenden,
Leiharbeitnehmern differenzieren)?
22. Inwieweit und in welcher Form fanden bzw. finden diversgeschlechtliche
Personen nach Kenntnis der Bundesregierung bei Bewerbungs- bzw.
Einstellungsverfahren in den
a) Bundesministerien,
b) obersten Bundesbehörden sowie deren nachgeordneten Dienststellen
eine besondere Berücksichtigung?
23. Bei wie vielen Einstellungen in den
a) Bundesministerien,
b) obersten Bundesbehörden sowie deren nachgeordneten Dienststellen
war die Diversgeschlechtlichkeit ein relevanter Entscheidungsfaktor?
24. Wie viele Personen mit dem Geschlecht „divers“ werden nach Kenntnis
der Bundesregierung in den einzelnen
a) Bundesministerien,
b) obersten Bundesbehörden sowie deren nachgeordneten Dienststellen
aktuell beschäftigt (bitte nach Beamten, Angestellten in Vollzeit,
Angestellten in Teilzeit, studentischen Hilfskräften, Auszubildenden,
Leiharbeitnehmern differenzieren)?
25. Wie viele Personen mit dem Geschlecht „divers“ wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung in den einzelnen
a) Bundesministerien,
b) obersten Bundesbehörden sowie deren nachgeordneten Dienststellen
bislang entlassen (bitte nach Beamten, Angestellten in Vollzeit,
Angestellten in Teilzeit, studentischen Hilfskräften, Auszubildenden,
Leiharbeitnehmern differenzieren)?
26. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2019, 2020 und 2021 in den einzelnen
a) Bundesministerien,
b) obersten Bundesbehörden sowie deren nachgeordneten Dienststellen
eingestellt, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht
zuzuordnen sind, oder bei denen keine Angabe zum Geschlecht vorliegt
(bitte nach Beamten, Angestellten in Vollzeit, Angestellten in Teilzeit,
studentischen Hilfskräften, Auszubildenden, Leiharbeitnehmern
differenzieren)?
27. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2019, 2020 und 2021 in den einzelnen
a) Bundesministerien,
b) obersten Bundesbehörden sowie deren nachgeordneten Dienststellen
beschäftigt, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht
zuzuordnen sind oder bei denen keine Angabe zum Geschlecht vorliegt
(bitte nach Beamten, Angestellten in Vollzeit, Angestellten in Teilzeit,
studentischen Hilfskräften, Auszubildenden, Leiharbeitnehmern
differenzieren)?
28. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2019, 2020 und 2021 in den einzelnen
a) Bundesministerien,
b) obersten Bundesbehörden sowie deren nachgeordneten Dienststellen
entlassen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht
zuzuordnen sind, oder bei denen keine Angabe zum Geschlecht vorliegt
(bitte nach Beamten, Angestellten in Vollzeit, Angestellten in Teilzeit,
studentischen Hilfskräften, Auszubildenden, Leiharbeitnehmern differenzieren)?
29. Wie viele Personen wurden in den Jahren 2019, 2020 und 2021 laut
„Meldeformular Hospitalisierung in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit
gemäß § 6 des Infektionsschutzgesetzes-IfSG sowie aller anderen
Coronaspezifischen Meldesysteme in deutschen Kliniken und Krankenhäusern
hospitalisiert (bitte nach Geschlechtern männlich, weiblich, divers getrennt
ausweisen)?
30. Wurden staatliche Zuwendungen bzw. Förderungen des Bundes in den
Jahren 2003 bis 2021 an folgende Vereine bzw. Institutionen ausgereicht,
und wenn ja, welche, und mit welcher Begründung:
a) Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung e. V. (DGfS; vgl. https://dgf
s.info/),
b) Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e. V. (dgti;
vgl. https://dgti.org/),
c) Intersexuelle Menschen e. V. (vgl. https://im-ev.de/),
d) Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) e. V. (vgl.
https://www.lsvd.de/de/home),
e) Bundesvereinigung Trans* e. V. (BVT*; vgl. https://www.bundesverba
nd-trans.de/),
f) Trans-InterQueer e. V. (TrIQ; vgl. https://www.transinterqueer.org/),
g) Verband für lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, intersexuelle und
queere Menschen in der Psychologie e. V. (VLSP; vgl. https://www.vls
p.de/),
h) Freier Zusammenschluss von StudentInnenschaften (fzs) e. V. (vgl.
https://www.fzs.de/),
i) Gender/Queer e. V. (vgl. http://www.gender-queer.de/),
j) GenderKompetenzZentrum (Drittmittelprojekt am Lehrstuhl von
Prof. Dr. Susanne B., LL.M. an der Humboldt-Universität zu Berlin;
vgl. www.genderkompetenz.info),
k) Dritte Option, c/o edition assemblage (vgl. http://www.dritte-optio
n.de),
l) Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. (vgl. https://freiheitsrechte.org/)
(bitte jeweils die Einzelsummen nach Jahren getrennt sowie die
Gesamtsumme aller Förderungen ausweisen)?
31. Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung für das vom
BMFSFJ aufgebaute Online-Informationsportal „Regenbogenportal“ (vgl.
https://www.regenbogenportal.de/) bislang angefallen, und mit welchen
zukünftigen Ausgaben rechnet die Bundesregierung (bitte nach Jahren
getrennt ausweisen)?
32. Welche Zugriffszahlen verzeichnete das vom BMFSFJ aufgebaute Online-
Informationsportal „Regenbogenportal“ (vgl. https://www.regenbogenport
al.de/) nach Kenntnis der Bundesregierung bisher (bitte insgesamt sowie
für die einzelnen Monate seit Bestehen des Portals getrennt ausweisen)?
33. Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung für das vom
BMFSFJ initiierte Bundesprogramm „Demokratie leben!“ (vgl. https://ww
w.demokratie-leben.de/) bislang angefallen, und mit welchen zukünftigen
Ausgaben rechnet die Bundesregierung (bitte nach Jahren getrennt
ausweisen)?
34. Welche Firmen, Institutionen und Vereine wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung im Rahmen des vom BMFSFJ initiierten
Bundesprogramms „Demokratie leben!“ (vgl. https://www.demokratie-leben.de/)
bislang mit welchen Beträgen jeweils finanziell unterstützt (bitte nach Jahren
sowie nach den konkreten Projekten der einzelnen Firmen, Institutionen
und Vereine getrennt ausweisen)?
35. In welcher Höhe und an welche Projekte, Vereine, Firmen, Institutionen
etc. wurden in den Jahren von 2010 bis 2021 Fördermittel durch die
Antidiskriminierungsstelle des Bundes ausgereicht (bitte nach Jahren sowie
einzelnen Firmen, Institutionen und Vereinen getrennt ausweisen)?
36. In welcher Höhe und an welche Projekte, Vereine, Firmen, Institutionen
etc. wurden in den Jahren von 2010 bis 2021 Fördermittel durch die
Deutsche Forschungsgemeinschaft für Forschungsprojekte zu den
Themenfeldern Genderwissenschaft, Soziale Geschlechter, Inter- und/oder
Transgeschlechtlichkeit sowie angrenzende Themenfelder ausgereicht (bitte nach
Jahren sowie einzelnen Firmen, Institutionen und Vereinen getrennt
ausweisen)?
37. In welcher Höhe wurden welche Projekte, Vereine, Firmen, Institutionen
etc. im Rahmen des Förderbereichs „Chancengerechtigkeit und Vielfalt in
Wissenschaft und Forschung“ des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung (BMBF) seit dem Bestehen des Förderbereichs gefördert (bitte
nach Jahren sowie einzelnen Firmen, Institutionen und Vereinen getrennt
ausweisen)?
38. Was versteht die Bundesregierung unter einer „gendersensible[n]
Innovationskultur“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/11752, S. 3)?
39. Welche „Maßnahmen zum Ausbau von innovativen
Forschungskooperationen und zur Stärkung der Netzwerktätigkeit“ (vgl. Bundestagsdrucksache
19/11752, S. 3, 10) wurden von 2012 bis 2021 konkret veranlasst,
durchgeführt oder gefördert, und welche Projekte, Vereine, Firmen, Institutionen
etc. wurden im Rahmen dieser Maßnahmen gefördert (bitte nach Jahren
sowie einzelnen Firmen, Institutionen und Vereinen getrennt ausweisen)?
40. Welche Projekte, Vereine, Firmen, Institutionen etc. wurden im Rahmen
der Förderrichtlinie „Erfolg mit MINT – Neue Chancen für Frauen“ (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/11752) seit deren Bestehen gefördert, und in
welcher Höhe (bitte nach Jahren sowie einzelnen Firmen, Institutionen und
Vereinen getrennt ausweisen)?
41. Welche Fördermittel wurden im Rahmen des Professorinnenprogramms
des Bundes und der Länder für Professuren mit (Teil-)Denomination
„Gender“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/11752, S. 3, 10) seit 2017
aufgewendet (bitte Höhe der Mittel, Förderzwecke sowie geförderte
Institutionen bzw. Personen für Bund, Länder und nach West und Ost getrennt
ausweisen)?
42. Welche gendersensiblen Studien in der Präventions- und
Versorgungsforschung (vgl. Bundestagsdrucksache 19/11752, S. 3) beauftragte oder
förderte das BMBF auch und insbesondere im Rahmen der Richtlinie zur
Förderung selbstständiger Forschungsgruppen auf dem Gebiet der ethischen,
rechtlichen und sozialen Aspekte der modernen Lebenswissenschaften?
Wie hoch war die Gesamtsumme aller Förderbeträge?
Wann und wo wurden diese Studien veröffentlicht (bitte ggf. Download-
Link angeben), und was sind deren zentrale Ergebnisse?
43. Zu welchen Ergebnissen ist die selbstständige Forschungsgruppe zum
Thema „Menschliche Diversität in den neuen Lebenswissenschaften: Soziale
und wissenschaftliche Effekte biologischer Differenzierungen“ (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/11752, S. 4) seit ihrem Bestehen bisher gekommen,
wann und wo wurden diese veröffentlicht (bitte ggf. Download-Link
angeben), und wie hoch waren die Förderbeträge seit Bestehen dieser
Forschungsgruppe (bitte Höhe der Mittel und Förderzwecke nach
Forschungsprojekten sowie nach Jahren getrennt ausweisen)?
44. Welche Projekte oder Forschungsvorhaben welcher Träger (Institutionen,
Firmen, Vereine, Projekte etc). wurden im Bereich der geistes- und
sozialwissenschaftlichen Förderung des BMBF seit 2017 für maßgeblich
genderbezogene Forschungsvorhaben (vgl. Bundestagsdrucksache 19/11752,
S. 4) finanziert, gefördert oder mit anderen Zuwendungen bedacht, was
sind die zentralen Ergebnisse der geförderten Forschungen, und wann und
wo wurden die Ergebnisse veröffentlicht (bitte exakte
Forschungsvorhaben, die begünstigten Institutionen, Firmen, Vereine, Projekte etc. sowie
die ihnen zugeflossenen Mittel einzeln nach gefördertem Träger und in
Summe sowie nach Jahren und Bundesländern aufgeschlüsselt und die
Download-Links der Publikationen angeben)?
45. Welche Gendermaßnahmen oder Genderaspekte wurden im Rahmen der
Fördermaßnahme „Globale Ernährungssicherung“ (GlobE; vgl.
Bundestagsdrucksache 19/11752, S. 4) bearbeitet oder gefördert, welchen
Institutionen, Firmen, Vereinen, Projekten etc. flossen hierfür Fördermittel in
welcher Höhe zu, und was waren die zentralen Ergebnisse bzw. Resultate
dieser Fördermaßnahme (bitte exakte Projekte, Forschungsvorhaben etc.,
die begünstigten Institutionen, Firmen, Vereine, Projekte etc. sowie die
ihnen zugeflossenen Mittel nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln
sowie die Download-Links der Publikationen angeben)?
46. Welche Gendermaßnahmen oder Genderaspekte wurden im Rahmen der
Fördermaßnahme „Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel“ (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/11752, S. 4) bearbeitet oder gefördert, welchen
Institutionen, Firmen, Vereinen, Projekten etc. flossen hierfür Fördermittel in
welcher Höhe zu, und was waren die zentralen Ergebnisse bzw. Resultate
dieser Fördermaßnahme (bitte exakte Projekte, Forschungsvorhaben etc.,
die begünstigten Institutionen, Firmen, Vereine, Projekte etc. sowie die
ihnen zugeflossenen Mittel nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln
sowie die Download-Links der Publikationen angeben)?
47. In welcher Höhe und auf welche Weisen hat das BMBF das Projekt „Open
Gender Platform“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/11752, S. 4) und damit
die flächendeckende Verankerung von Open Access in der
Geschlechterforschung im Rahmen der „Förderrichtlinie des freien Informationsflusses
in der Wissenschaft – Open Access“ gefördert (bitte exakte Projekte,
Forschungsvorhaben etc., die begünstigten Institutionen, Firmen, Vereine,
Projekte etc. sowie die ihnen zugeflossenen Mittel nach Jahren und
Bundesländern aufschlüsseln sowie die Download-Links der Publikationen
angeben)?
48. Inwieweit, auf welche Weisen und in welcher Höhe wurden Genderaspekte
in der Forschungsförderung im Rahmen der Hightech-Strategie 2025 (HTS
2025) gefördert, herausgearbeitet oder umgesetzt (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/11752, S. 5), und zu welchen Ergebnissen oder Resultaten hat
diese Förderung geführt (bitte exakte Projekte, Forschungsvorhaben etc.,
die begünstigten Institutionen, Firmen, Vereine, Projekte etc. sowie die
ihnen zugeflossenen Mittel nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln
sowie die Download-Links der Publikationen angeben)?
49. Welche explizit die Genderdimension fokussierenden Projekte wurden und
werden im Rahmen des BMBF-„Rahmenprogramm[s] empirische
Bildungsforschung“ (vgl. https://www.empirische-bildungsforschung-bmb
f.de), hierin insbesondere der Förderrichtlinien zur Forschung zu
„Digitalisierung im Bildungsbereich“, „Chancenverteilung und Bildungsteilhabe“,
„Abbau von Bildungsbarrieren“, „Berücksichtigung sozialer Disparitäten“
und „Heterogenität“ gefördert, und was sind deren zentrale Ergebnisse
oder Resultate (bitte exakte Projekte, Forschungsvorhaben etc., die
begünstigten Institutionen, Firmen, Vereine, Projekte etc. sowie die ihnen
zugeflossenen Mittel nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln sowie
die Download-Links der Publikationen angeben)?
50. Welche Institutionen, Firmen, Vereine, Projekte etc. fördert das
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) im Förderschwerpunkt
„Geschlechtsspezifische Besonderheiten in der Gesundheitsversorgung, Prävention und
Gesundheitsförderung“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/11752, S. 6) auch
in seinen jeweiligen Modulen (bitte exakte Projekte, Forschungsvorhaben
etc., die begünstigten Institutionen, Firmen, Vereine, Projekte etc. sowie
die ihnen zugeflossenen Mittel nach Jahren und Bundesländern
aufschlüsseln sowie die Download-Links der Publikationen angeben)?
51. Was sind die zentralen Ergebnisse der vom Bundesministerium für
Gesundheit beauftragten Studie „Aktueller Stand der Integration von
Aspekten der Geschlechtersensibilität und des Geschlechterwissens in
Rahmenlehr- und Ausbildungsrahmenpläne, Ausbildungskonzepte und
-curricula und ggf. Lernzielkataloge für Beschäftigte im
Gesundheitswesen“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/11752, S. 6), wie hoch waren die
Kosten dieser Studie, und wann und wo wurde sie veröffentlicht (bitte
Download-Links angeben)?
Falls noch keine Veröffentlichung stattgefunden hat, warum nicht, und
wann ist diese vorgesehen?
52. Welche Vorhaben wurden im Rahmen der Förderlinie „Quantitative
Wissenschaftsforschung“ gefördert (vgl. Bundestagsdrucksache 19/11752,
S. 7; bitte exakte Projekte, Forschungsvorhaben etc., die begünstigten
Institutionen, Firmen, Vereine, Projekte etc. sowie die ihnen zugeflossenen
Mittel nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln sowie die Download-
Links der Publikationen angeben)?
53. In welchen Projekten wurden im Rahmen der Förderlinie „Quantitative
Wissenschaftsforschung“ (vgl. https://www.wihoforschung.de/wihoforsch
ung/de/bmbf-projektfoerderung/foerderlinien/quantitative-wissenschaftsfo
rschung/quantitative-wissenschaftsforschung_node) Einflussfaktoren
wissenschaftlicher Produktivität bzw. wissenschaftlicher Karrieren oder auch
von Berufungsentscheidungen untersucht und/oder gefördert?
a) In welchen Projekten werden dabei explizit Genderaspekte
thematisiert, und in welchen weiteren Projekten spielen sie implizit eine Rolle?
b) Was sind die zentralen Ergebnisse der Untersuchungen (bitte exakte
Projekte, Forschungsvorhaben etc., die begünstigten Institutionen,
Firmen, Vereine, Projekte etc. sowie die ihnen zugeflossenen Mittel nach
Jahren und Bundesländern aufschlüsseln sowie die Download-Links
der Publikationen angeben)?
54. Welche Institutionen, Firmen, Vereine, Projekte etc. wurden im Rahmen
des Rahmenprogramms „Gesellschaft verstehen – Zukunft gestalten“ (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/11752, S. 8) seit seinem Bestehen gefördert
(bitte exakte Projekte, Forschungsvorhaben etc., die begünstigten
Institutionen, Firmen, Vereine, Projekte etc. sowie die ihnen zugeflossenen Mittel
nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln sowie die Download-Links
der Publikationen angeben)?
55. Welche Anwendungsmöglichkeiten von Künstlicher Intelligenz (KI) in
allen gesellschaftlichen Bereichen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/11752,
S. 8), insbesondere zu Genderthematiken förderte das BMBF im Rahmen
der Strategie Künstliche Intelligenz der Bundesregierung sowie der
Plattform Lernende Systeme (PLS; bitte exakte Projekte, Forschungsvorhaben
etc., die begünstigten Institutionen, Firmen, Vereine, Projekte etc. sowie
die ihnen zugeflossenen Mittel nach Jahren und Bundesländern
aufschlüsseln sowie die Download-Links der Publikationen angeben)?
56. Zu welchen zentralen Ergebnissen kam die AG Recht und Ethik der PLS
(vgl. Bundestagsdrucksache 19/11752, S. 8) bei der Untersuchung der
Bedingungen oder Voraussetzungen der Sicherung von Chancengleichheit
und der Vermeidung von Diskriminierung bei der Nutzung von KI-
Technologien, und zu welchen Kosten wurden die Untersuchung
durchgeführt (bitte zentrale Ergebnisse, Ort und Zeit der Publikationen sowie
Download-Links angeben)?
57. Wie plant die Bundesregierung, die Gender- bzw. Geschlechterforschung
weiter in der Wissenschaftslandschaft zu verankern (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/11752), welche Vorhaben oder Projekte sind dazu
vorgesehen, und welche Mittel sollen dafür aufgewendet werden?
58. Mittels welcher konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, die
Genderdimension stärker in nationalen Forschungsprogrammen zu verankern
(vgl. Bundestagsdrucksache 19/11752, S. 9) sowie Programme und
Initiativen der Wissenschaftsorganisationen zur Förderung der Gleichstellung
weiter auszubauen oder fortzuführen, um welche Programme und
Initiativen handelt es sich dabei, und welche Mittel plant die Bundesregierung,
dafür im Einzelnen aufzuwenden?
59. Wie und in welcher finanziellen Höhe ist Deutschland an dem Projekt GE-
NDERACTION (GENDer equality in the ERA Community To Innovate
policy implementatiON) aktiv beteiligt (vgl. Bundestagsdrucksache
19/11752, S. 12)?
60. Wie viele Treffen der Standing Working Group on Gender in Research and
Innovation (SWG GRI; vormals: sog. Helsinki-Gruppe) haben seit deren
Gründung stattgefunden, was waren die konkreten Ergebnisse der Treffen
(vgl. Bundestagsdrucksache 19/11752, S. 13), und welche finanziellen
Mittel wurden von deutscher Seite für sie aufgewendet?
61. Auf welche Weise leisten die Ergebnisse der Gender- bzw.
Geschlechterforschung wichtige Beiträge zur Weiterentwicklung
gesellschaftspolitischer Fragestellungen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/11752, S. 13), und
womit belegt bzw. begründet die Bundesregierung diese Aussage (bitte
Studien, Befragungen etc. sowie andere relevante, empirische Quellen
sowie ggf. deren Download-Links angeben)?
Berlin, den 17. Januar 2022
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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