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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Wichtigkeit von Pflanzenschutzmitteln für die deutsche Landwirtschaft

(insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

07.03.2022

Antwortdauer

34 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/56801.02.2022

Wichtigkeit von Pflanzenschutzmitteln für die deutsche Landwirtschaft

der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Frank Rinck, Bernd Schattner, Dietmar Friedhoff, Steffen Janich, Enrico Komning, Uwe Schulz und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Pflanzenschutzmittel sind chemisch oder biologisch hergestellte Wirkstoffe, die in der Landwirtschaft eingesetzt werden, um unerwünschte Organismen wie Schädlinge und Unkräuter zu bekämpfen (https://www.julius-kuehn.de/pflanzenschutz/pflanzenschutzmittel/). Sie werden also angewendet, um Pflanzen zu schützen und Ernten zu sichern (https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/pflanzenbau/pflanzenschutz/pflanzenschutzmitteleinsatz-reduzieren.html).

Seit 1987 ist der sogenannte integrierte Pflanzenschutz als Leitbild des modernen Pflanzenschutzes im deutschen Pflanzenschutzgesetz verankert und gehört zur guten fachlichen Praxis bei der Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen. Der integrierte Pflanzenschutz ist eine Kombination von Verfahren, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß beschränkt wird (§ 2 Nummer 2 des Pflanzenschutzgesetzes vom 6. Februar 2012). Die Entscheidungsgrundlage für die Anwendung von Pflanzenschutzmaßnahmen erfolgt stets nach dem Schadschwellenprinzip, d. h. bekämpft wird erst, wenn der zu erwartende wirtschaftliche Schaden voraussichtlich höher als die Behandlungskosten ist. Dabei gilt stets das Grundprinzip: „So viel wie nötig, so wenig wie möglich“ (https://www.nap-pflanzenschutz.de/integrierter-pflanzenschutz/).

Das deutsche Pflanzenschutzgesetz schreibt die Pflicht zur Sachkunde vor. Jeder, der beruflich Pflanzenschutzmittel anwendet, verkauft oder über sie berät, muss den bundeseinheitlichen Pflanzenschutzsachkunde-Nachweis vor Aufnahme der jeweiligen Tätigkeit besitzen (https://www.pflanzenschutz-skn.de/islservice/faces/index.xhtml). Sachkundige haben darüber hinaus die Pflicht, sich regelmäßig innerhalb von Dreijahreszeiträumen auf einer anerkannten Fortbildung über die Entwicklung im Pflanzenschutz fortzubilden (https://www.landwirtschaftskammer.de/Landwirtschaft/pflanzenschutz/sachkunde/index.htm). Auf diese Weise wird das erforderliche hohe Fachwissen bei Landwirten dauerhaft sichergestellt.

Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist ebenfalls durch strenge gesetzliche Vorschriften reglementiert. Die Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel müssen zunächst von der EU-Kommission genehmigt werden, bevor sie national zugelassen werden können. Zentrales Element dabei ist die Sicherheit für Mensch und Umwelt. Es werden nur diejenigen Pflanzenschutzmittel zugelassen, die bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier und auf das Grundwasser haben und von denen keine unvertretbaren Auswirkungen auf den Naturhaushalt ausgehen (https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/pflanzenbau/pflanzenschutz/zulassung.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Wichtigkeit von biologischen und chemischen Pflanzenschutzmitteln für die deutsche Landwirtschaft und die Sicherung der Ernten, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir und die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Steffi Lemke den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft reduzieren wollen (https://www.tagesschau.de/inland/agrarpolitik-lemke-oezdemir-101.html)?

2

Wie viele der in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmittelwirkstoffe sind nach Kenntnis der Bundesregierung einer Giftklasse zugeordnet (bitte in Prozent angeben)?

3

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob es in den vergangenen 20 Jahren klinisch belegte Fälle von Gesundheitsbeeinträchtigungen durch fachgerecht erzeugte Lebensmittel aus konventioneller landwirtschaftlicher Produktion gab, und wenn ja, wie viele waren dies?

4

Ist der Bundesregierung bekannt, ob ökologisch erzeugte Produkte im Vergleich zu konventionell erzeugten Produkten gesünder sind, und wenn ja, inwiefern, und welchen Einfluss haben chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel bei dieser Einschätzung?

5

Ist der Bundesregierung bekannt, ob sich an der Einschätzung des Max Rubner-Instituts (MRI), dass ökologisch erzeugte Produkte unter Berücksichtigung des heutigen Stands der Forschung im Vergleich zu konventionell erzeugten Produkten ernährungsphysiologisch keine höhere Qualität haben, in der Zwischenzeit etwas geändert hat, und wenn ja, was (Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD „Folgen des ökologischen Landbaus“ auf Bundestagsdrucksache 19/14539)?

6

Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Höhe der in den vergangenen fünf Jahren nachgewiesenen Pflanzenschutzmittelrückstände von in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln, und wenn ja, bei wie vielen untersuchten Proben gab es Überschreitungen des Rückstandshöchstgehaltes, gab es Unterschiede zwischen ökologischer und konventioneller Ware, und gab es Grenzwertüberschreitungen, die eine Gefahr für die Gesundheit der Konsumenten dargestellt hätten?

7

Wie positioniert sich die Bundesregierung bezüglich der Forderung des Umweltbundesamtes, dass das Ziel der Farm-to-Fork-Strategie des European Green Deal der EU nach einer Halbierung der eingesetzten Menge von Pflanzenschutzmitteln sowie des damit verbundenen Risikos in den Nationalen Aktionsplan für die nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) aufgenommen und mit konkreten Maßnahmen hinterlegt werden soll, und sind diesbezüglich Maßnahmen der Bundesregierung geplant, wenn ja, wann, und welche (https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/einsatz-problematischer-pflanzenschutzmittel)?

8

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, welche Auswirkungen ein Verzicht des Einsatzes von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln oder eine Halbierung der Einsatzmenge von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln (vgl. Frage 7) auf die Ertragssicherheit und Ertragsqualität hätte, und wenn ja, welche?

9

Welche ökologischen Auswirkungen, beispielsweise auf die Nährstoffeffizienz und die CO2-Bindung, sind der Bundesregierung bei einer Halbierung der eingesetzten Menge von Pflanzenschutzmitteln bekannt?

10

Beabsichtigt die Bundesregierung, eine Folgenabschätzung für die beabsichtigte Halbierung (vgl. Frage 7) der eingesetzten Menge von Pflanzenschutzmitteln sowie des damit verbundenen Risikos durchzuführen?

a) Wenn ja, wann?

b) Wenn nein, warum nicht?

11

Beabsichtigt die Bundesregierung die Schaffung entsprechender Rechtsgrundlagen, um „besonders umweltschädliche Wirkstoffe“ rechtssicher über nationale Verordnungen verbieten zu können, so wie es vom Umweltbundesamt gefordert wird, und wenn ja, welche Wirkstoffe meint das Umweltbundesamt, und wie ist das mit dem EU-Recht vereinbar (https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/einsatz-problematischer-pflanzenschutzmittel)?

12

Wie positioniert sich die Bundesregierung bezüglich der Forderung des Umweltbundesamtes, dass nach dem Vorbild Dänemarks eine zweckgebundene Pflanzenschutzmittelabgabe eingeführt werden soll, um „Anreize für eine pestizidärmere Landwirtschaft zu schaffen“ (https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/einsatz-problematischer-pflanzenschutzmittel)?

a) Würde die Einführung einer nationalen Pflanzenschutzmittelabgabe nach Kenntnis der Bundesregierung zu Wettbewerbsverzerrungen für die deutsche Landwirtschaft führen, und wenn ja, zu welchen konkret?

b) Sind diesbezüglich Maßnahmen der Bundesregierung geplant, und wenn ja, wann, und welche?

13

Beabsichtigt die Bundesregierung, ein Melderegister für Pflanzenschutzanwendungen in der Landwirtschaft einzuführen, und wenn ja wann, und wie soll dieses konkret aussehen (https://www.topagrar.com/acker/news/oezdemirs-kehrtwende-in-der-pflanzenschutzpolitik-12797991.html)?

14

Fördert die Bundesregierung derzeit die Forschung zu Alternativen für chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und zur Auswirkung einer Halbierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes?

a) Wenn ja, wie konkret, und welche weitere Forschungsförderung dazu ist beabsichtigt?

b) Wenn nein, warum nicht?

15

Welche konkreten Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung bis wann, um die gesamte Landwirtschaft an den Zielen Umwelt- und Ressourcenschutz auszurichten, so wie es im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angekündigt wurde (https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf, S. 46)?

16

Um wie viel und bis wann wird die Bundesregierung die Bundesmittel für das Bundesprogramm Ökolandbau erhöhen, so wie es im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angekündigt wurde (https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf, S. 46)?

17

Wie viele Mittel wird die Bundesregierung bis wann für „Forschungsbelange des Ökolandbaus zur Verfügung stellen“, und um welche konkreten Forschungsbelange handelt es sich dabei, so wie es im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angekündigt wurde (https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf, S. 46)?

18

Sind der Bundesregierung wirtschaftlich tragfähige und ökologisch sinnvolle Alternativen zum Pflanzenschutzmittelwirkstoff Glyphosat bekannt?

a) Wenn ja, welche?

b) Wenn nein, welche möglichen negativen ökologischen Auswirkungen könnte es nach Kenntnis der Bundesregierung nach einem Glyphosatverbot geben?

19

Womit begründet die Bundesregierung ihr Ziel, den Pflanzenschutzmittelwirkstoff Glyphosat bis Ende 2023 vom Markt nehmen zu wollen (https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf, S. 46)?

20

Welche Erkenntnisse oder wissenschaftlichen Aussagen sind der Bundesregierung zur relativen Bedeutung von Pflanzenschutzmitteln zum Insektenrückgang im Agrarland bekannt (bitte mit Quellen angeben)?

21

Was konkret meint die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Steffi Lemke, wenn sie sagt, dass sie die Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel verschärfen möchte, und plant die Bundesregierung finanzielle Anreize und/oder ordnungsrechtliche Maßnahmen zur Verringerung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes, und wenn ja, wann, und welche (https://www.agrarheute.com/politik/zulassung-pflanzenschutzmitteln-konrad-widerspricht-lemke-588895)?

22

Welche weiteren Pflanzenschutzmittel waren nach Kenntnis der Bundesregierung von der Anwendungsbestimmung „NTneu-Ackerbegleitflora“ betroffen und mussten nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig, nach dem die Anwendungsbestimmung „NTneu-Ackerbegleitflora“ national nicht rechtmäßig vergeben werden könne, solange es auf europäischer Ebene keine abgestimmte Leitlinie in diesem Prüfbereich gebe, neu beschieden werden (https://www.agrarheute.com/politik/auflagen-uba-biodiversitaet-erneut-fuer-rechtswidrig-erklaert-587186)?

23

Beabsichtigt die Bundesregierung trotz des in Frage 22 genannten Verwaltungsgerichtsurteils weitere nationale Alleingänge bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, wie beispielsweise Anwendungsbestimmungen, Biodiversitätsauflagen, Refugialflächen o. Ä., und wenn ja, wann, und welche, und welche Folgen hat das nach Einschätzung der Bundesregierung für die (europäische) Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft (ebd.)?

24

Wie beurteilt die Bundesregierung den Einsatz von Kupferpräparaten in der Landwirtschaft im Hinblick auf die Einschätzungen der „European Food Safety Authority“ (EFSA), wonach durch den Einsatz von Kupferpräparaten negative ökotoxikologische Auswirkungen hervorgehen, und wird die Bundesregierung der voraussichtlich 2025 anstehenden weiteren Verlängerung der Wirkstoffgenehmigung zustimmen (https://www.agrarheute.com/politik/bundesregierung-sieht-keine-alternative-kupferspritzungen-550667#:~:text=Die%20Bundesregierung%20hat%20der%20weiteren,solche%20Pr%C3%A4parate%20als%20gef%C3%A4hrlich%20einstuft.)?

25

Welche Alternativen zu Kupferpräparaten stehen nach Kenntnis der Bundesregierung im ökologischen und konventionellen Anbau zur Verfügung?

26

Sind biologische Pflanzenschutzmittel nach Einschätzung der Bundesregierung grundsätzlich umweltfreundlicher als chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung diese Einschätzung (bitte wissenschaftliche Quellen angeben)?

Berlin, den 26. Januar 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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