Zukünftige politische Maßnahmen im Bereich Tierversuche
der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Frank Rinck, Bernd Schattner, Dietmar Friedhoff, Steffen Janich, Enrico Komning, Uwe Schulz und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Seit vielen Jahren wird seitens der Bundesregierung angestrebt, Tierversuche so weit wie möglich zu reduzieren und durch Alternativen zu ersetzen (https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/183-versuchstierzahlen.html, 16. Dezember 2021, Pressemitteilung Nr. 183/2021). Neueste Versuchstierzahlen zeigen, dass 2020 im Vergleich zum Vorjahr die Zahl der in Deutschland verwendeten Tiere in Versuchen um etwa 14 Prozent gesunken ist (vgl. https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/183-versuchstierzahlen.html, 16. Dezember 2021, Pressemitteilung Nr. 183/2021). Dieser vermeintliche Erfolg ist jedoch laut den Fragestellern kritisch zu hinterfragen, da aufgrund der Corona-Pandemie und der daraus folgenden Beschränkungen einige Versuchsvorhaben mit Tieren ausgesetzt oder abgebrochen werden mussten (vgl. https://www.oe24.at/tierschutz/scheinbar-gute-nachrichten-aus-laboren/504968447).
Damit in der tierexperimentellen Forschung europaweit ein hoher bioethischer Standard und somit der Schutz der Versuchstiere sichergestellt wird, trat am 9. November 2010 die EU-Richtlinie 2010/63/EU in Kraft (vgl. https://www.bmel.de/DE/Tier/Tierschutz/_texte/Versuchstierzahlen2017.html;nn=310198, https://www.dfg.de/download/pdf/dfg_im_profil/geschaeftsstelle/publikationen/tierversuche_forschung.pdf). Bis zum 10. November 2012 sollte diese Richtlinie in nationales Recht in den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden (vgl. https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/INF_19_4251). Erst im Juli 2013 wurde das deutsche Tierschutzgesetz novelliert und an die europäische Richtlinie angepasst (vgl. https://www.aerzteblatt.de/archiv/219428/Tierversuche-Nicht-immer-gibt-es-Alternativen). Deutschland hatte die Vorgaben dieser Richtlinie jedoch nicht hinreichend in das nationale Recht integriert, weshalb die EU-Kommission im Juli 2018 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hatte (vgl. https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/INF_19_4251). Um eine Klageerhebung beim Europäischen Gerichtshof gegen Deutschland zu verhindern, wurde im Jahr 2021 das deutsche Tierschutzgesetz geändert, so dass unter anderem der Schutz von Versuchstieren erhöht werden sollte (vgl. https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/tierversuche-1841122).
Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP hat sich die Bundesregierung dazu verpflichtet, eine Reduktionsstrategie zu Tierversuchen vorzulegen, wobei der Zeitplan hierzu noch nicht bekannt ist. Zusätzlich soll die Forschung zu Alternativen und deren Umsetzung in die Praxis gestärkt sowie ein ressortübergreifendes Kompetenznetzwerk etabliert werden (vgl. Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf, S. 45, Landwirtschaft und Ernährung, Tierschutz).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Wie viele Tiere wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2020 bei Tierversuchen, die vollständig unter Vollnarkose durchgeführt wurden, verwendet (bitte nach Bundesländern, Tierarten sowie Versuchszwecken aufschlüsseln)?
Wie viele Tiere wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2020 zu wissenschaftlichen Zwecken nach § 4 Absatz 3 des Tierschutzgesetzes getötet?
Wie viele Tiere kamen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2020 in Tests von Giftstoffen und Qualitätskontrollen zum Einsatz (bitte nach Bundesländern und Tierarten aufschlüsseln)?
Könnten nach Kenntnis der Bundesregierung die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen einen Einfluss auf die niedrigen Versuchstierzahlen 2020 gehabt haben (vgl. https://www.oe24.at/tierschutz/scheinbar-gute-nachrichten-aus-laboren/504968447)?
Wenn ja, wieso, und wie hoch ist nach Schätzung der Bundesregierung dieser Einfluss auf den 14-prozentigen Rückgang an verwendeten Versuchstieren gewesen (https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/183-versuchstierzahlen.html, 16. Dezember 2021, Pressemitteilung Nummer 183/2021)?
Wie viele Tiere wurden im Zeitraum von 2015 bis 2020 für Tierversuche gezüchtet, getötet, aber nicht im Tierversuch verwendet (bitte nach Tierart auflisten)?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, damit die Zahl der Tiere, die für Tierversuche gezüchtet, getötet, aber nicht im Tierversuch verwendet werden, verringert wird (bitte ausführen; z. B. durch Vermittlung geeigneter Tiere, vgl. http://adopt-a-pet.ch/rehoming-projekt/)?
Wie viele Hunde, die in Tierversuchen in Deutschland eingesetzt wurden, konnten nach Kenntnis der Bundesregierung resozialisiert und an Privatpersonen vermittelt werden (vgl. https://www.laborbeagleverein.com/)?
Fördert die Bundesregierung solche Programme, in denen Labortiere resozialisiert sowie an Privatpersonen vermittelt werden, und wenn ja, welche, und sollten aus Sicht der Bundesregierung neben Hunden auch andere Versuchstiere vermittelt statt getötet werden (vgl. http://adopt-a-pet.ch/rehoming-projekt/)?
Wie lautet der Zeitplan der Bundesregierung für die Reduktionsstrategie zu Tierversuchen?
a) Beabsichtigt die Bundesregierung, bei der Erarbeitung dieser Reduktionsstrategie Forschungseinrichtungen oder Verbände mit einzubeziehen, und wenn ja, welche?
b) Hat die Bundesregierung bereits Vorstellungen dazu, welche Maßnahmen diese Reduktionsstrategie ungefähr beinhalten soll?
c) Welche Gründe gibt es aus Sicht der Bundesregierung für die Erarbeitung einer solchen Reduktionsstrategie zu Tierversuchen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik am Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP für ihr eigenes Handeln, dass beim Thema Tierversuche kein echtes Engagement zu spüren ist (vgl. https://www.aerzte-gegen-tierversuche.de/de/news/aktuelle-news/3470-koalitionsvertrag-falscher-ansatz-falsches-signal)?
Aus welchen Gründen hat sich die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP für eine Reduktionsstrategie zu Tierversuchen anstelle einer Ausstiegsstrategie aus Tierversuchen, die in einigen Wahlprogrammen erwähnt wurde (z. B. Wahlprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2021, https://cms.gruene.de/uploads/documents/Wahlprogramm-DIE-GRUENEN-Bundestagswahl-2021_barrierefrei.pdf, S. 55) entschieden?
Ist der Bundesregierung bekannt – und wenn ja, welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung ggf. daraus –, dass die Planung eines Ausstiegskonzepts aus Tierversuchen in den Niederlanden gescheitert ist (vgl. https://www.peta.de/aktiv/tierversuche-niederlande/)?
Mit welchen konkreten Maßnahmen möchte die Bundesregierung die Forschung zu Alternativen zu Tierversuchen und deren Umsetzung in die Praxis stärken, und gibt es hierzu bereits einen Zeitplan (vgl. Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf, S. 45, Landwirtschaft und Ernährung, Tierschutz)?
Wie hoch sind die geplanten Fördermittel hierfür?
Welchen Stellenwert hat die sog. NAT-Database des bundesweiten Vereins Ärzte gegen Tierversuche e. V. für die Bundesregierung, insbesondere hinsichtlich der Aufklärung der Bundesregierung über die Entwicklung tierversuchsfreier Forschungsmethoden (https://www.deutscherpresseindex.de/2020/07/29/nat-database-neue-datenbank-zu-tierversuchsfreier-forschung/)?
Plant die Bundesregierung Aktivitäten, damit die Anerkennungsverfahren für Alternativmethoden zum Tierversuch durch die EU und OECD beschleunigt werden (vgl. https://mobil.bfr.bund.de/cm/343/Aktivitaeten_zur_Beschleunigung_der_anerkennungsverfahren_fuer_alternativmethoden_zum_tierversuch_durch_die_eu_und_oecd.pdf)?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, wieso nicht?
c) Wie lange dauert es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit durchschnittlich, bis eine neu entdeckte Alternativmethode zum Tierversuch in der EU zugelassen ist?
d) Wie viele Alternativmethoden zum Tierversuch sind mittlerweile in der EU zugelassen, und welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung hieraus?
Welche Ziele möchte die Bundesregierung mit der Etablierung eines ressortübergreifenden Kompetenznetzwerks (siehe Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) erreichen?
a) Wie hoch sind die geplanten Fördermittel hierfür?
b) Wie soll dieses ressortübergreifende Kompetenznetzwerk strukturell aufgebaut sein, und wer soll hierfür die Federführung haben?
Ist der Bundesregierung die Initiative „Transparente Tierversuche“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Informationsplattform „Tierversuche verstehen“ bekannt?
Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung die Initiative „Transparente Tierversuche“ und deren Stellenwert für die Aufklärung der Bevölkerung über die Bedeutung von Tierversuchen (vgl. https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/125225/Neue-Initiative-soll-ueber-Tierversuche-aufklaeren)?
Sieht die Bundesregierung Potential in KI-Systemen (KI = Künstliche Intelligenz) zur Reduzierung von Tierversuchen (vgl. https://futurezone.at/science/kuenstliche-intelligenz-koennte-tierversuche-in-der-medizin-abloesen/400074878)?
a) Wenn ja, gibt es hierzu Forschungsprojekte, die von der Bundesregierung gefördert werden?
b) Wie viele Fördermittel fließen in die Förderung von KI-Anwendungen im Bereich Tierversuche?
c) Plant die Bundesregierung, Forschung und Entwicklung zum Thema KI-Anwendungen im Bereich der Tierversuche stärker zu fördern, um das übergeordnete Ziel des Schutzes der Versuchstiere auszubauen?
Wie ist der aktuelle Stand im Vertragsverletzungsverfahren 2018/2207 gegen Deutschland (vgl. https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/INF_19_4251)?
Wurde aus Sicht der Bundesregierung inzwischen die EU-Versuchstierrichtlinie 2010/63/EU richtlinienkonform ins nationale Recht umgesetzt?
Wenn nein, welche Maßnahmen müssen aus Sicht der Bundesregierung noch ergriffen werden, um dieser Richtlinie gerecht zu werden?
Sind der Bundesregierung Probleme in der Praxis der Genehmigungsverfahren bei Tierversuchen bekannt (vgl. https://www.dfg.de/download/pdf/dfg_im_profil/reden_stellungnahmen/2018/genehmigungsverfahren_tierversuche.pdf)?
Wenn ja, welche, und sind hierzu Maßnahmen geplant, insbesondere solche, die einen Bürokratieabbau und eine weitere Vereinheitlichung beim Genehmigungsverfahren in den Ländern betreffen?
Sieht die Bundesregierung Gefahren in Verfahrensproblemen bei der Genehmigung von Tierversuchen, und wenn ja, welche (vgl. https://www.dfg.de/download/pdf/dfg_im_profil/reden_stellungnahmen/2018/genehmigungsverfahren_tierversuche.pdf)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, inwiefern es zu Verzögerungen in dem Genehmigungsverfahren von Tierversuchen, die teilweise mit erheblicher Überschreitung der gesetzlichen Bearbeitungsfrist verbunden sind, in den Bundesländern kommt?
Wenn ja, wie häufig wird in welchem Bundesland die gesetzliche Bearbeitungszeit überschritten (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln?
Sieht die Bundesregierung durch die im letzten Jahr verabschiedeten gesetzlichen Veränderungen im Bereich Tierversuche die Gefahr, dass Deutschland in der Forschung international abgehängt wird (vgl. https://www.sueddeutsche.de/wissen/tierversuche-eu-regeln-deutschland-1.5387678)?
Wenn ja, welche Gründe gibt es hierfür, und werden bereits Gegenmaßnahmen geplant?
Möchte die Bundesregierung den Umfang und die Detailtiefe der behördlichen Kontrollen in einem Begleitpapier (z. B. Allgemeine Verwaltungsvorschrift – AVV) näher spezifizieren, um beispielsweise eine Harmonisierung zwischen den Bundesländern zu gewährleisten und neu eingeführte Begrifflichkeiten zu klären (vgl. https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Stellungnahmen/TierSchAendG-DFG.pdf?__blob=publicationFile&v=2, S. 5)?
Wie häufig werden nach Kenntnis der Bundesregierung Tierversuchseinrichtungen von den zuständigen Behörden kontrolliert?
a) Wie viele Kontrollen sind hiervon nach Kenntnis der Bundesregierung unangekündigt?
b) Bei wie vielen Kontrollen kommt es nach Kenntnis der Bundesregierung zu Beanstandungen?
c) Welche Gründe gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei festgestellten Beanstandungen bei Tierversuchseinrichtungen?
d) Werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Pflichtkontrollen von Tierversuchseinrichtungen erreicht oder kommt es hier zu Verzögerungen?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der zu prüfenden Anträge und Anzeigen von Tierversuchen, Kontrollen von Tierversuchseinrichtungen im Vergleich zu den Personalkapazitäten in den zuständigen Behörden im Zeitraum von 2015 bis 2020 verändert?
Plant die Bundesregierung, ein Dialogforum zwischen Wissenschaft, Politik und Tierschutzvereinen zum Thema Tierversuche und die bestehenden Schwachstellen in den rechtlichen Regelungen zur Durchführung von Tierversuchen zu eröffnen, um konstruktive Lösungsansätze besonders für Unsicherheiten in der Praxis finden zu können?
a) Wenn ja, wann?
b) Wenn nein, wieso nicht?
Möchte die Bundesregierung Tierversuche mit dem Schweregrad „schwer“ grundsätzlich verbieten und nur in Ausnahmefällen gestatten (vgl. https://www.aerzte-gegen-tierversuche.de/de/presse/aktuelle-pressemitteilungen/2859-die-eu-soll-deutschland-zwingen-schlimmste-tierversuche-zu-verbieten)?
Wenn nein, wieso nicht?