Neuer Phänomenbereich verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates
der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Jan Ralf Nolte, Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Steffen Janich, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
In ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 9 des Abgeordneten Martin Hess auf Bundestagsdrucksache 20/350 führt die Bundesregierung aus: „Eine verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates kann gegeben sein, wenn die Handlung als Bestrebung einzuordnen ist, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet ist oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele hat, vgl. § 3 Absatz 1 Nummer 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, ist jeweils eine Entscheidung im Einzelfall. Die bloße Teilnahme an Protestversammlungen ist grundsätzlich kein hinreichendes Kriterium, um eine Zuordnung zu diesem Phänomenbereich vorzunehmen.“
Auf seiner Internetseite führt das Bundesamt für Verfassungsschutz wie folgt aus (https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2021/2021-04-29-querdenker.html): „Es ist Aufgabe des Verfassungsschutzes, Bestrebungen, die gegen die Sicherheit des Bundes oder der Länder oder gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, zu identifizieren und aufzuklären. Im Zuge dessen nehmen die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern sehr aufmerksam Phänomene, Gruppierungen und Einzelpersonen in den Blick, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte dafür sprechen, dass ihre Verhaltensweisen darauf gerichtet sind, wesentliche Verfassungsgrundsätze außer Geltung zu setzen oder die Funktionsfähigkeit des Staates oder seiner Einrichtungen erheblich zu beeinträchtigen. Unsere demokratische Grundordnung sowie staatliche Einrichtungen wie Parlamente und Regierende sehen sich seit Beginn der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie vielfältigen Angriffen ausgesetzt. Demokratische Entscheidungsprozesse und die entsprechenden Institutionen von Legislative, Exekutive und Judikative werden in sicherheitsgefährdender Art und Weise delegitimiert und verächtlich gemacht. Verschwörungsmythen wie QAnon oder andere antisemitische Ressentiments werden dabei ebenso bemüht, wie weitere aus rechtsextremistischen oder „Reichsbürger“- und „Selbstverwalter“-Zusammenhängen bekannte Stereotype. Verschwörungstheorien sind ein nahezu durchgängig festzustellendes Phänomen und haben eine erhebliche katalysatorische Wirkung. Legitime Proteste und Demonstrationen gegen die Corona-Politik werden dabei immer wieder, und in jüngerer Zeit zunehmend, instrumentalisiert und Eskalationen provoziert. Aber auch Anmelder und Organisatoren von Demonstrationen – zuvörderst zu nennen sind hier Protagonisten der Querdenken-Bewegung – zeigen zum Teil deutlich, dass ihre Agenda über die reine Mobilisierung zu Protesten gegen die staatlichen Corona-Schutzmaßnahmen hinausgeht. Es werden Verbindungen zu „Reichsbürger“- und „Selbstverwalter“-Organisationen sowie Rechtsextremisten in Kauf genommen oder gesucht, das Ignorieren behördlicher Anordnungen propagiert und letztlich das staatliche Gewaltmonopol negiert. Ein solches Vorgehen ist insgesamt geeignet und zielt darauf ab, das Vertrauen in die staatlichen Institutionen und seine Repräsentanten nachhaltig zu erschüttern. Die Zuordnung der maßgeblichen Personenzusammenschlüsse oder Einzelpersonen ist in vielen Fällen weder zu einem bestehenden Beobachtungsobjekt noch zu einem der Phänomenbereiche ohne Einschränkungen möglich. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat daher einen neuen Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ eingerichtet. Innerhalb dieses Bereichs wurde ein bundesweites Sammelbeobachtungsobjekt „Demokratiefeindliche und/oder sicherheitsgefährdende Delegitimierung des Staates“ eingerichtet, dem die diesbezüglich relevanten Akteure zugeordnet und nachrichtendienstlich bearbeitet werden. Das Sammel-Beobachtungsobjekt ermöglicht sowohl eine Bearbeitung als Verdachtsfall als auch als erwiesen extremistische Bestrebung. So ist auch künftig sichergestellt, dass die beschriebenen verfassungsfeindlichen, sicherheitsgefährdenden Bestrebungen seitens des Bundesamtes für Verfassungsschutz zielgerichtet und differenziert aufgeklärt werden“.
Nach Auffassung der Fragesteller lassen beide zitierten Äußerungen eine klare Definition des neuen Phänomenbereichs vermissen. Der Bürger kommt damit in die unhaltbare Situation, nicht wissen zu können, wann er durch die Äußerung von Kritik an Regierungspolitik in das Visier des Verfassungsschutzes geraten könnte. Diese Unsicherheit stellt nach Auffassung der Fragesteller eine Gefahr für die politische Meinungs- und Willensbildung und damit für die freiheitliche demokratische Grundordnung dar.
In der Grundsatzdebatte des Deutschen Bundestages zu innenpolitischen Themen vom 12. Januar 2022 forderte die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser die Teilnehmer an Demonstrationen gegen die Corona-Politik der Regierungen von Bund und Ländern auf: „Lassen Sie sich nicht von Extremisten vor den Karren spannen“ (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw02-de-inneres-874472). An vielen Orten komme es immer wieder zu Gewalt und massenhaften Verstößen gegen Corona-Regeln. Dabei würden Rechtsextremisten zunehmend an Einfluss gewinnen. „Wir lassen uns das nicht bieten“, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser. In derselben Debatte äußerte die Abgeordnete Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), jeder Einzelne trage selbst die Verantwortung dafür, „mit wem man untergehakt auf Demos mitläuft“. Sie sprach von einer „Unterwanderung sog. Spaziergänge durch rechtsextreme Netzwerke“ (ebd.).
Der Fraktionsvorsitzende der SPD im Abgeordnetenhaus von Berlin Raed Saleh sagte (bei anderer Gelegenheit) mit Blick auf die „Spaziergänge“: „Guckt euch genau um, mit wem ihr demonstriert, ihr macht euch gerade zum Werkzeug von Rechtspopulisten, von Nazis, von Verschwörungstheoretikern und Hasspredigern“ (https://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-spd-chef-saleh-zu-corona-protesten-guckt-euch-genau-um-mit-wem-ihr-demonstriert/27978046.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie definiert die Bundesregierung den Begriff der „Delegitimierung des Staates“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie grenzt die Bundesregierung die legitime – auch harte – Kritik an Regierungshandeln oder an Regierungsmitgliedern von einer sog. Delegitimierung des Staates ab?
Sieht die Bundesregierung eine Gefahr, dass Bürger sich von der Wahrnehmung ihrer für die demokratische Willensbildung elementaren Grundrechte der Versammlungs- und Meinungsfreiheit dadurch abgeschreckt fühlen könnten, dass ihre Kritik an Regierungshandeln oder an Regierungsmitgliedern als sog. Delegitimierung des Staates angesehen und sie selbst als „Verfassungsfeinde“ eingestuft werden könnten?
Sieht die Bundesregierung eine Gefahr, dass Bürger sich von der Wahrnehmung ihrer für die demokratische Willensbildung elementaren Grundrechte der Versammlungs- und Meinungsfreiheit dadurch abgeschreckt fühlen könnten, dass ihnen von politischer oder behördlicher Seite nach Wahrnehmung der Fragesteller zum Vorwurf gemacht wird, dass sie im Rahmen von Demonstrationen – zum Beispiel auch gegen die Corona-Politik der Bundes- und Landesregierungen – Mitdemonstranten keiner Gesinnungskontrolle unterziehen können oder wollen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie hoch liegt der belegbare Anteil von Extremisten an den gegenwärtig in vielen deutschen Städten und Gemeinden stattfindenden „Spaziergängen“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie viele sog. Spaziergänge hat die Bundesregierung seit dem Beginn der Protestbewegung mit wie vielen Teilnehmern registriert, auf wie vielen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu Ausschreitungen, gegen wie viele Tatverdächtige wurden im Zusammenhang mit solchen Ausschreitungen nach Kenntnis der Bundesregierung Ermittlungsverfahren eingeleitet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Setzen die Polizeien des Bundes und, nach Kenntnis der Bundesregierung, der Länder, die Verfassungsschutzämter oder andere Behörden auf Bundes- wie Landesebene auf Demonstrationen gegen die Corona-Politik verdeckt operierende Beamte ein, und wenn ja, welche Aufgabe haben diese?
Sieht die Bundesregierung durch die sog. Spaziergänge „den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) gefährdet?
Wie will die Bundesregierung den nach Auffassung der Fragesteller möglichen Eindruck vermeiden, dass die Einführung des neuen Phänomenbereichs der „verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“ tatsächlich der Delegitimierung von Regierungskritikern diene?
Wie will die Bundesregierung den nach Auffassung der Fragesteller möglichen Eindruck vermeiden, dass die Einführung der auslegungsfähigen wie auch auslegungsbedürftigen Begriffsschöpfung der „verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) dazu diene, die auch medial kommunizierte Erwartungshaltung von Politikern zum Umgang mit Corona-Protesten und anderen unbequemen Manifestationen abweichender Meinungen besser durch das weisungsgebundene Bundesamt für Verfassungsschutz umsetzen zu können?
Stellt diese Kleine Anfrage bereits eine „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) dar?