Sogenanntes informelles Fragerecht der Abgeordneten des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung
der Abgeordneten Stephan Brandner, Thomas Seitz und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
In der Schriftlichen Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 20/368 zitiert der Fragesteller, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) habe ihm auf eine schriftliche Fachanfrage an das dortige Parlamentsreferat mitgeteilt, dass „im Rahmen des „informellen Fragewesens“ nur Mitglieder des Bundestages Anfragen der Koalitionsfraktionen durch eine Stellungnahme des BMG beantwortet“ werden. Er sei um Verständnis gebeten worden, „dass wir Ihre Anfragen nicht mehr auf diesem Wege beantworten können“. Auf diese Schriftliche Frage wird in der Schriftlichen Frage 76 auf Bundestagsdrucksache 20/456 sowie in der Schriftlichen Frage 94 auf Bundestagsdrucksache 20/534 Bezug genommen. Die Antworten der Bundesregierung geben aus Sicht der Fragesteller Anlass zu weiteren Nachfragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Gab es in den vergangenen Legislaturperioden ein „informelles Fragerecht“ der Abgeordneten gegenüber der Bundesregierung, und wenn ja, was ist unter dem „informellen Fragerecht“ zu verstehen?
Wie war das „informelle Fragerecht“ der Abgeordneten in den letzten Legislaturperioden gegebenenfalls ausgestaltet?
In welchem Umfang wurde das „informelle Fragerecht“ durch die Abgeordneten ggf. genutzt?
Seit wann gab es ggf. das „informelle Fragerecht“?
Gibt es in der aktuellen Legislaturperiode ein „informelles Fragerecht“, und wenn ja, wie ist dieses „informelle Fragerecht“ ausgestaltet?
Welche Möglichkeiten haben Bundestagsabgeordnete, Fragen außerhalb des formellen Fragerechts an die Bundesregierung zu adressieren?
Gelten diese Möglichkeiten für alle Abgeordneten aller Fraktionen gleichermaßen?