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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Auswirkungen der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2023 auf den Öko-Landbau

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

02.03.2022

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

BT20/71516.02.2022

Auswirkungen der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2023 auf den Öko-Landbau

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Stephan Protschka, Peter Felser, Frank Rinck, Bernd Schattner, Dietmar Friedhoff, Steffen Janich, Enrico Komning und der Fraktion der AfD Auswirkungen der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2023 auf den Öko- Landbau In der im Dezember 2021 beschlossenen neuen nationalen Ausgestaltung der GAP sind maßgebliche Änderungen zur bisherigen Agrarförderung enthalten. Die Basisprämie aus der ersten Säule soll deutlich sinken. Diesen Einkommensverlust sollen Landwirte mit sieben verschiedenen sogenannten Öko- Regelungen (Eco-Schemes) kompensieren können. Diese beinhalten unter anderem die Extensivierung von Grünland, den Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmittel, vielfältige Fruchtfolgen sowie die Einrichtung von Blüh- bzw. Altgrasstreifen (https://www.agrarheute.com/pflanze/getreide/basispraemie-ab- 2023-mehr-vorschriften-fuer-weniger-geld-589064). Aus dieser Vorgehensweise ergeben sich jedoch insbesondere für Bio-Betriebe Probleme (vgl. im nächsten Absatz verlinktes Dokument). Einige der Öko- Regelungen sind inhaltlich ähnlich oder aber nicht vereinbar mit bestehenden Öko-Richtlinien bzw. der gelebten Praxis ökologisch wirtschaftender Betriebe. Daraus würde ein Einkommensverlust für solche Betriebe entstehen, weil eine Kompensierung der gekürzten Basisprämie mittels Öko-Regelungen in diesen Fällen nicht möglich ist. Diese Problematik wurde von diversen Interessenverbänden sowie durch den Bundesrat moniert: „Der Bundesrat sieht mit Sorge, dass das bisherige Set an Öko-Regelungen insbesondere für Milcherzeuger mit überwiegend Dauergrünlandnutzung sowie für Betriebe der ökologischen/biologischen Produktion keine ausreichenden Teilnahmemöglichkeiten bietet. Daher besteht die Gefahr, dass Umwelt- bzw. Tierwohlleistungen in Dauergrünlandgebieten im Rahmen der neuen GAP weder ausreichend honoriert noch bereitgestellt werden“ (https://www.bundesra t.de/SharedDocs/drucksachen/2021/0801-0900/816-21(B).pdf?__blob=publicat ionFile&v=2, S. 13). Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP wurde vereinbart, den Öko-Landbau bis 2030 auf 30 Prozent der bewirtschafteten Fläche auszubauen (Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit. Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, https://www.spd.de/fileadmin/Dokume nte/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf). Die beschlossene neue Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und die angesprochenen Problematiken stehen dieser Zielsetzung nach Ansicht der Fragesteller im Wege. Deutscher Bundestag Drucksache 20/715 20. Wahlperiode 16.02.2022 Wir fragen die Bundesregierung: 1. Auf welcher Grundlage und mit welcher konkreten Zielsetzung wurden die einzelnen Maßnahmen und die Schwerpunktsetzung der neuen Öko- Regelungen definiert? 2. Hat die Bundesregierung die neuen Öko-Regelungen mit den bestehenden Öko-Richtlinien abgeglichen, und falls ja, ergaben sich daraus Überschneidungen hinsichtlich Maßnahmen und Auflagen? 3. Wie beurteilt die Bundesregierung die finanziellen Folgen der neuen GAP für ökologisch wirtschaftende Betriebe? 4. Ist der Bundesregierung die Aussage der Landwirtschaftskammer Niedersachsen bekannt, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen im Rahmen der Öko-Regelungen für viele Bio-Betriebe ökonomisch nicht interessant seien und daher zu einem Einkommensverlust führen würden, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, insbesondere auch hinsichtlich des Ziels der Bundesregierung, den ökologischen Landbau bis 2030 auf 30 Prozent der bewirtschafteten Fläche auszuweiten (https://w ww.lwk-niedersachsen.de/lwk/news/38437_Die_neue_GAP_ab_2023_-_e ine_; https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/oekologischer-landba u/zukunftsstrategie-oekologischer-landbau.html)? 5. Hat die Bundesregierung die Öko-Regelungen mit den Ländern abgestimmt und auf Doppelungen mit bestehenden Agarumweltmaßnahmen aus der zweiten Säule geprüft, falls nein, warum nicht, und falls ja, zu welchem Ergebnis ist man gekommen? 6. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die meisten der neuen Öko- Regelungen aufgrund des sogenannten Doppelförderungsverbots von Bio- Betrieben nicht genutzt werden können bzw. dass die Öko-Prämie in der zweiten Säule sinkt und den Bio-Betrieben dadurch deutliche Verluste in der Förderung entstehen (https://www.agrarheute.com/politik/gap-ab-2023- eco-schemes-fuer-alle-betriebe-wirtschaftlich-585790)? a) Wenn ja, sieht die Bundesregierung in dem daraus entstehenden Einkommensverlust ein Risiko hinsichtlich der Bereitschaft von Betrieben, auf Bio umzustellen? b) Wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung, die neuen Öko-Regelungen noch anzupassen, damit Bio-Betriebe diese voll nutzen können? 7. Beabsichtigt die Bundesregierung, den Nationalen Strategieplan Deutschlands – und damit auch die neuen Öko-Regelungen – zu evaluieren, und falls ja, wann, und wie (https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/eu- agrarpolitik-und-foerderung/gap/gap-strategieplan.html)? 8. Beabsichtigt die Bundesregierung, bei einer möglichen Evaluierung insbesondere einen Fokus auf die Auswirkungen des Plans auf den Öko-Landbau zu setzen? 9. Wie begründet die Bundesregierung die Unterschiede bei der Weidetierprämie zwischen Schafen und Ziegen (etwa 35 Euro pro Tier/0,1 GVE [ Großvieheinheit]) und Mutterkühen (etwa 78 Euro pro Tier/1 GVE), in denen nach Ansicht der Fragesteller ein Missverhältnis zu sehen ist (https://www.t opagrar.com/management-und-politik/news/oeko-regelungen-so-viel-geld-g ibt-es-fuer-die-neuen-gap-massnahmen-12708065.html#:~:text=Die%20Ver ordnung%20regelt%20auch%20die,f%C3%BCr%20das%20Antragsjahr%2 02023%20an.&text=F%C3%BCr%20Mutterschafe%20und%20%2Dziegen %20gibt,%E2%82%AC%20im%20Jahr%202026%20ab)? Berlin, den 3. Februar 2022 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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