ERP-Kapital für Gründung (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/122)
der Abgeordneten Enrico Komning, Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller, Robert Farle, Bernd Schattner, Kay-Uwe Ziegler, Dr. Rainer Kraft und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Mit der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/122 zum ERP-Kapital für Gründung hat die Bundesregierung grundsätzliche Fragen zu der Förderrichtlinie und dem Ablauf des Förderverfahrens beantwortet. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unterstützt mit diesem Förderprogramm, einem wichtigen Bestandteil des gesamtdeutschen Fördersystems, die Einrichtung und das Betreiben von Unternehmen durch die Vergabe von Darlehen bis zu einer Höhe von 500 000 Euro (https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Existenzgründung/Förderprodukte/ERP-Kapital-für-Gründung-(058)/?redirect=59456).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Werden bzw. wurden Mittel, die nicht dem ERP-Sondervermögen entstammen, für das Programm ERP-Kapital für Gründung und damit im Zusammenhang stehende Verwaltungskosten, Zinsen etc. in irgendeiner Art und Weise im Bundeshaushalt budgetiert oder ausgewiesen (wenn das der Fall ist, bitte die Posten und die Höhe der Mittel angeben)?
Wie funktioniert das von der Bundesregierung in der Antwort zu den Fragen 3 bis 6 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/116 erwähnte Durchleitungsprinzip?
Welche Unternehmen in welchen Branchen sind von den 25 Kündigungen bzw. Teilkündigungen im Zeitraum von 2018 bis 2020 betroffen (siehe Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 20/122)?
Welches Kreditvolumen wurde an diese Unternehmen (vgl. Vorfrage) jeweils ausgereicht?
In welchem Umfang erfolgten bei den 25 Kündigungen bzw. Teilkündigungen (vgl. Frage 3) jeweils Rückforderungen bzw. Rückzahlungen?