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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Ökologische und ökonomische Auswirkungen des Kükentötungsverbots in Deutschland

(insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

14.03.2022

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/83725.02.2022

Ökologische und ökonomische Auswirkungen des Kükentötungsverbots in Deutschland

der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Frank Rinck, Bernd Schattner, Dietmar Friedhoff, Steffen Janich, Enrico Komning, Uwe Schulz und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Seit dem 1. Januar 2022 ist das Töten männlicher Eintagsküken in Deutschland gesetzlich verboten. Ab dem 1. Januar 2024 wird zusätzlich das Töten von Hühnerembryonen im Ei nach dem sechsten Bebrütungstag untersagt, weil nach gegenwärtigem wissenschaftlichen Erkenntnisstand der Hühnerembryo vor dem siebten Bebrütungstag noch nicht in der Lage ist, Schmerzen zu empfinden. Alternativ müssen nun Eier, aus denen männliche Küken schlüpfen, mit dem Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Brutei aussortiert werden.

Möglich ist auch die Aufzucht, Mast und Schlachtung männlicher Küken als sogenannte Bruderhähne oder die Verwendung von Zweinutzungshühnern (https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/kuekentoeten-wird-verboten-1841098).

Dem Gesetz gingen Urteile des Bundesverwaltungsgerichts voraus, in denen festgestellt wurde, dass das wirtschaftliche Interesse an speziell auf eine hohe Legeleistung gezüchteten Hennen kein vernünftiger Grund i. S. v. § 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes (TierschG) für das Töten der männlichen Küken aus diesen Zuchtlinien sei (https://www.bverwg.de/pm/2019/47).

Dabei scheint nach Auffassung der Fragesteller unbekannt zu sein, wie viele Brütereien in Deutschland davor tatsächlich Küken geschreddert haben.

Vielmehr ist anzunehmen, dass diese Art der Tötung in Deutschland schon lange nicht mehr praktiziert wurde und die männlichen Eintagsküken stattdessen für Futterzwecke an Zoos, Greifvogelauffangstationen und bei privaten Vogel- und Reptilienhaltern o. Ä. verkauft wurden. Dieser Futtertierbedarf muss nun anderweitig gedeckt werden (https://www.agrarheute.com/tier/maennliche-eintagskueken-weit-mehr-nur-abfall-eierindustrie-580058).

Es stellt sich nach Auffassung der Fragesteller die Frage, inwiefern die Zucht von alternativen Futtertieren, die Aufzucht von Bruderhähnen, die Verwendung von Zweinutzungshühnern und oder der Import von Futterküken und Eiern aus Nachhaltigkeits-, Klimaschutz-, Umweltschutz- und Ressourceneffizienzaspekten besser ist als die bisherige Praxis des Tötens männlicher Eintagsküken und die Verwendung der Küken für Futterzwecke. Für kleinere und mittlere heimische Brütereien dürfte das Verbot des Tötens männlicher Eintagsküken zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen geführt haben. Möglicherweise kommt es dadurch zu Existenzverlusten oder einer Verlagerung der Produktion ins Ausland (https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Bundestag-beschliesst-Kueken-toeten-ab-2022-verboten,kueken380.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Dienstleistung für die In-Ovo-Geschlechtsbestimmung für kleine und mittlere Brütereien in Deutschland derzeit oft so praktiziert wird, dass die Bruteier in die Niederlande gebracht werden, dort ausgebrütet werden und erst kurz vorm Schlupf oder als fertiges Küken zurück in die deutsche Brüterei gelangen, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen für die Effektivität des seit 1. Januar dieses Jahres gesetzlich geregelte flächendeckende Verbot des Kükentötens in Deutschland zieht die Bundesregierung diesbezüglich (https://moderner-landwirt.de/interview-mit-einer-brueterei-wie-geht-es-jetzt-nach-dem-verbot-des-kuekentoetens-in-deutschland-weiter/)?

2

Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Brütereien seit Inkrafttreten des flächendeckenden Verbots des Kükentötens etwa 20 Prozent mehr Bruteier einlegen müssen, um auf die gleiche Menge Hennenküken zu kommen, weil etwa 8 bis 10 Prozent der Hennenküken den Eingriff faktisch nicht überleben (Fehlerkennung, Absterben nach dem Eingriff, Frühsterblichkeit) und dementsprechend für diese Alternative auch 20 Prozent mehr Elterntiere gehalten werden müssen (ebd.)?

a) Wenn ja, ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die dadurch entstehenden Zielkonflikte, beispielsweise höherer Flächenverbrauch, höhere Emissionen aus der Nutztierhaltung, mehr Wirtschaftsdünger etc., das Verbot des Tötens männlicher Küken rechtfertigen?

b) Wenn ja, liegen der Bundesregierung Daten vor, wie hoch die Gesamtzahl der Hennenküken ist, die den Eingriff nicht überleben?

c) Wenn ja, liegen der Bundesregierung Daten vor, wie hoch die Gesamtzahl der dadurch mehr gehaltenen Elterntiere in Deutschland ist?

3

Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob es für die Umsetzung des ab 2024 geplanten Verbots von Eingriffen an einem Hühnerei und des Abbruchs des Brutvorgangs ab dem siebten Bebrütungstag mittlerweile praxistaugliche technische Lösungen gibt, die eine Geschlechtsbestimmung vor dem siebten Bebrütungstag ermöglichen (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw18-pa-landwirtschaft-kuekentoeten-836188)?

4

Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob für die Brütereien ausreichend praxistaugliche technische Lösungen für die In-Ovo-Geschlechtsbestimmung vorhanden sind, und wenn nein, wie viele Bruderhähne müssen nach Kenntnis der Bundesregierung dadurch alternativ in Deutschland aufgezogen werden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

5

Wie groß sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Wettbewerbsnachteile für heimische Brütereien, die dadurch entstehen, dass Brütereien in Deutschland keine männlichen Küken mehr töten dürfen und eine Bruderhahnmast immer in Schlupfäquivalenz durchführen müssen, ausländische Brütereien jedoch durchaus eine Kopfäquivalenz einsetzen und somit logistisch und preislich im Vorteil gegenüber deutschen Brütereien sind, und welche Folgen hat dies nach Auffassung der Bundesregierung für die heimischen Brütereien (https://www.bundestag.de/resource/blob/838412/97e5485ea02595e23bae22c0b5897cc3/01_A_Stellgn-Dr-Breloh-data.pdf)?

6

Wie groß ist der nach Kenntnis der Bundesregierung der Bedarf an Stallkapazitäten, an Futtergetreide (in Tonnen) und an Anbaufläche (in Hektar) für die möglicherweise aufzuziehenden Bruderhähne in Deutschland, und hat die Bundesregierung Kenntnis, ob ein Teil dieser Aufzucht ins Ausland verlagert wird (s. Frage 5)?

7

Hat die Bundesregierung Kenntnis, wie hoch die Zahl der Importe von Futterküken nach Inkrafttreten des Verbots des Tötens von männlichen Küken nach Deutschland ist (https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@attr_id=%27bgbl121s1826.pdf%27]#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s1826.pdf%27%5D__1644497037505)?

a) Wenn ja, wie viele Futterküken importiert Deutschland?

b) Wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung eine Erhebung dieser Zahlen, um die Effektivität des Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes – Verbot des Kükentötens evaluieren?

8

Hat die Bundesregierung Kenntnis, welche ökologischen Auswirkungen eine vermehrte Aufzucht von Bruderhähnen in Deutschland hätte, insbesondere auch hinsichtlich CO2-Emissionen, Ressourcenverbrauch in der Aufzucht beziehungsweise Ressourceneffizienz und Futtermittelimporte aus Drittstaaten (s. Frage 12)?

9

Hat die Bundesregierung Kenntnis, welche ökonomischen Auswirkungen eine vermehrte Aufzucht von Bruderhähnen in Deutschland hätte (s. Frage 12)?

10

Hat die Bundesregierung Kenntnis, wie sich die Verwendung von Zweinutzungsrassen ökologisch und ökonomisch vom bisherigen Verfahren des Kükentötens und der In-Ovo-Geschlechtsbestimmung unterscheidet, und wenn ja, wie konkret?

11

Hat die Bundesregierung Kenntnis, wie viele Brütereien in Deutschland vor Inkrafttreten des Gesetzes zum Verbot des Tötens männlicher Küken tatsächlich Küken „geschreddert“ haben und wie viele Brütereien die getöteten männlichen Küken für Futterzwecke weiterverkauft haben, und wenn ja, wie viele?

12

Hat die Bundesregierung Kenntnis, wie hoch der jährliche Bedarf an männlichen Küken als Futter für Zoos, Wildparks und Falknereien o. Ä. in Deutschland ist (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

a) Wenn ja, wie hoch ist dieser?

b) Wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung, eine Bedarfsschätzung vorzunehmen?

c) Sind der Bundesregierung wissenschaftliche Untersuchungen zu diesem Bedarf bekannt, und wenn ja, welche?

13

Ist die Verwendung von Hühnerküken als Futtertiere für artgerechte, abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung beispielsweise von Kleinkatzen, Reptilien, Amphibien und insbesondere den meisten Greifvögeln und Eulen nach Auffassung der Bundesregierung ernährungsphysiologisch sinnvoll?

14

Welche Futteralternativen zur Verfütterung von Hühnerküken sind der Bundesregierung für eine artgerechte, abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung beispielsweise von Kleinkatzen, Reptilien, Amphibien und insbesondere den meisten Greifvögeln und Eulen bekannt, welches Lebensalter müssen diese Futtertiere nach Kenntnis der Bundesregierung erreichen, bevor sie verfüttert werden können, und sind der Bundesregierung potentielle Kontaminations- und Infektionsgefahren durch Parasiten, Bakterien und Viren während einer mehrwöchigen Aufzucht dieser Futtertierzuchten bekannt, und wenn ja, welche?

15

Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zur Verwendung alternativer Futtertiere für eine artgerechte, abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung beispielsweise von Kleinkatzen, Reptilien, Amphibien, den meisten Greifvögeln und Eulen, hinsichtlich der Aspekte Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Umweltschutz und Ressourceneffizienz gebildet, und wenn ja, welche Auffassung hat die Bundesregierung zum Einsatz alternativer Futtertiere?

16

Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Folgenabschätzung für ein Verbot der systematischen Tötung männlicher Küken in der EU – auch unter Berücksichtigung des Tierschutzes vor dem Schlupf der Küken – im Rahmen der anstehenden Überarbeitung der EU-Tierschutzgesetzgebung bereits eingeleitet wurde, und ist der Bundesregierung bekannt, ob diesbezüglich bereits Ergebnisse vorliegen, und wenn ja, welche (https://www.rnd.de/wirtschaft/kueken-toeten-ab-1-januar-2022-verboten-der-tierschutz-bleibt-unzufrieden-LJ5OWUHBPBDSLDYUKHGENBIUSE.html)?

17

Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes – Verbot des Kükentötens deutsche Brütereien ihre Produktion ins Ausland verlagert haben, und hat die Bundesregierung Kenntnis, ob deutsche Brütereien bis 2024 eine Verlagerung der Produktion ins Ausland planen, und wenn ja, welche (https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@attr_id=%27bgbl121s1826.pdf%27]#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s1826.pdf%27%5D__1644497037505)?

18

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es vor dem Hintergrund, dass der Import von Eiern, Küken oder Junghennen sowie Eiprodukten aus Ländern, in denen das Kükentöten weiterhin erlaubt ist, aufgrund des freien Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union weiterhin erlaubt ist, wirtschaftlich tragfähige Alternativen zum Töten männlicher Küken in Deutschland gibt (Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 19/24127)?

a) Wenn ja, welche ökologischen und ökonomischen Folgen hat das nach Einschätzung der Bundesregierung, und was bedeutet das für den heimischen Selbstversorgungsgrad für Eier, Futterküken und Geflügelfleisch?

b) Wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung, eine Folgenabschätzung dazu durchzuführen?

Berlin, den 15. Februar 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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