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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Geschäftsaufgaben aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes - Verbot des Kükentötens

(insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

07.03.2022

Antwortdauer

10 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/84225.02.2022

Geschäftsaufgaben aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes – Verbot des Kükentötens

der Abgeordneten Enrico Komning, Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller, Robert Farle, Bernd Schattner, Kay-Uwe Ziegler und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Am 20. Mai 2021 hat der Bundestag den Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 19/27630) der Bundesregierung für das Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes – Verbot des Kükentötens beschlossen. Damit hat das Parlament das bisher übliche, millionenfache Töten von hauptsächlich männlichen Hühnerküken verboten. Die Fragesteller begrüßen diesen Schritt ausdrücklich.

Laut Bericht der „Tagesschau“ ergeben sich aus diesem Verbot jedoch Probleme für die betroffenen Betriebe (https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/kueken-gefluegelhalter-tierschutz-101.html). Der Chef des Bundesverbands Ei befürchtet ein Sterben der Brütereien. Von 22 Betrieben hätten mindestens drei schon aufgegeben (ebd.).

Zwar gibt es als Alternative zum Kükentöten, unter anderem das sogenannte Seleggt-Verfahren, wobei das Brutei am neunten Tag untersucht, die männlichen Küken noch vor dem Schlüpfen aussortiert und zu Tierfutter verarbeitet werden. Laut Antwort der damaligen Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 75 auf Bundestagsdrucksache 19/12120 vom 31. Juli 2019 wollte die Firma SELEGGT das Verfahren den Brütereien als kostenneutrale Dienstleistung zur Verfügung stellen. Die Kosten sollten über ein Lizenzverfahren vom Lebensmittelhandel getragen werden. Auf diesen Kenntnisstand verweist die damalige Bundesregierung auch in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/18278 (S. 6) und in der Gesetzesbegründung auf Bundestagsdrucksache 19/27630 (S. 12) vom 17. März 2021. Laut dem Gesetzentwurf auf Bundestagsdrucksache 19/27630 (S. 13) soll der Mehraufwand, der durch die Geschlechtsbestimmung entsteht, dabei von den 2 436 Eierpackstellen getragen werden.

Trotzdem können es sich nach einem weiteren Bericht der „Tagesschau“ vor allem kleinere Brütereibetriebe nicht leisten, auf Alternativen umzusteigen (https://www.tagesschau.de/wirtschaft/technologie/kuekentoeten-verbot-probleme-101.html). Kaum eine Brüterei wolle in die Technologie der Geschlechtsbestimmung investieren, denn gemäß dem Gesetz sei der heutige Standard ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr einsetzbar. Ab diesem Zeitpunkt wäre die Geschlechtsbestimmung im Brutei spätestens noch am sechsten Tag erlaubt. Das Töten von Hühnerembryos ab dem siebten Bebrütungstag wird verboten, da laut Begründung (Bundestagsdrucksache 19/27630, S. 10) ab dem siebten Bebrütungstag „die beginnende Entwicklung des Schmerzempfindens nicht auszuschließen“ ist.

Laut Gesetzentwurf auf Bundestagsdrucksache 19/27630 (S. 16) gibt es bis jetzt keine Verfahren, mit denen das Geschlecht eines Hühnerembryos bereits vor dem siebten Bebrütungstag bestimmt werden kann. Diese sollen erst bis Ende 2023 praxisreif und einsetzbar sein. Die damalige Bundesregierung gab in ihrer Begründung an, durch die schnelle Umsetzung des neuen Standards vermeiden zu wollen, dass „Anreize gesetzt werden, zunächst in Verfahren zur Geschlechtsbestimmung, die nach dem siebten Bebrütungstag ansetzen, zu investieren“.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Entspricht es dem aktuellen Kenntnisstand der Bundesregierung, dass den Brütereien das Seleggt-Verfahren kostenneutral angeboten wird (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

a) Wenn ja, woran liegt es nach Ansicht der Bundesregierung, dass einige Betriebe laut o. g. Bericht der „Tagesschau“ nicht in diese Methode investieren wollen?

b) Wenn nicht, welche Kosten entstehen Brütereien, die das Seleggt-Verfahren zur Geschlechtsbestimmung der Hühnerembryos anwenden wollen?

2

Wie viele Brütereien gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland (bitte in einer Tabelle jeweils den Namen, den Sitz nach Bundesland und Gemeinde, die Größe des Betriebes als Angabe des Jahresumsatzes und die Anzahl der Mitarbeiter angeben)?

3

Welche dieser Brütereien wenden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit das Seleggt-Verfahren oder vergleichbare Methoden an, um Eier mit männlichen Embryonen auszusortieren?

4

Welche Brütereien haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes – Verbot des Kükentötens den Betrieb aufgegeben, Insolvenz angemeldet oder angekündigt, dergleichen in Zukunft tun zu müssen (wenn bekannt, bitte auch die von den Betrieben genannten Ursachen angeben)?

5

Welche Brütereien haben nach Kenntnis der Bundesregierung angekündigt, aufgrund des Gesetzes ihren Betrieb teilweise oder ganz ins Ausland zu verlegen?

6

Wie viele Arbeitnehmer sind von den Geschäftsaufgaben der Brütereien seit Inkrafttreten des Gesetzes nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils betroffen, und wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung nach aktuellem Stand deren weitere berufliche und finanzielle Zukunft?

7

Steht die Bundesregierung in Kontakt mit den betroffenen Betrieben (vgl. Vorfrage), dem Bundesverband Ei oder anderen Verbänden, um die Frage zu klären, wie auf die Geschäftsaufgabe reagiert werden kann, und wenn ja, welche Maßnahmen werden diskutiert?

8

Welche Unternehmen oder Institute forschen derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung an den Verfahren, mit denen das Geschlecht eines Hühnerembryos bereits vor dem siebten Bebrütungstag bestimmt werden kann, und mit welchen EU-, Bundes- oder Ländermitteln werden diese Unternehmen oder Institute nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in welcher Höhe unterstützt?

9

Plant die Bundesregierung, die Forschungsförderung in diesem Gebiet über die in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/18278 genannte hinaus auszuweiten, und wenn ja, auf welche Weise, und in welchem Umfang?

10

Plant die Bundesregierung, die Forschungsförderung der Alternativen zur Geschlechtsbestimmung der Hühnerembryos, also der Bruderhahnaufzucht und der Nutzung von Zweinutzungshühnern, über die in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/18278 genannte hinaus auszuweiten, und wenn ja, auf welche Weise, und in welchem Umfang?

11

Bezieht sich die Schätzung der Mehrkosten von 1 bis 3 Cent pro Ei, welches einem Betrieb entstammt, der ein Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Brutei nutzt (siehe Bundestagsdrucksache 19/27630, S. 12), auf die derzeit gängigen Verfahren der Geschlechtsbestimmung oder auf die geplanten Verfahren, die eine Geschlechtsbestimmung schon vor dem siebten Bruttag vornehmen können?

12

Um welchen Betrag werden die Mehrkosten pro Ei nach Schätzung der Bundesregierung steigen, wenn die geplanten Verfahren, die eine Geschlechtsbestimmung schon vor dem siebten Bruttag ermöglichen, die alten Verfahren der Geschlechtsbestimmung ablösen?

13

Plant die Bundesregierung, die Anschaffung und/oder den Betrieb dieser neuen Verfahren zu fördern oder zu erleichtern, und wenn ja, auf welche Weise?

14

Welche Eierpackstellen haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes – Verbot des Kükentötens den Betrieb aufgegeben, Insolvenz angemeldet oder angekündigt, dergleichen in Zukunft tun zu müssen (wenn bekannt, bitte auch die von den Betrieben genannten Ursachen angeben)?

15

Entstehen den Eierpackstellen neben dem auf Bundestagsdrucksache 19/27630 (S. 13) genannten Erfüllungsaufwand von durchschnittlich jährlich 60 600 Euro weitere Kosten, wenn sie auf Verfahren zur Geschlechtsbestimmung von Hühnerembryos umsteigen, insbesondere Verwaltungskosten oder Kosten der technischen Umstellung bei der Implementierung der Verfahren?

16

Ab welchem Schwangerschaftstag ist es nach Kenntnis der Bundesregierung nicht auszuschließen, dass der menschliche Embryo eine beginnende Entwicklung des Schmerzempfindens zeigt?

17

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das Töten von menschlichen Embryos, die bereits über beginnendes Schmerzempfinden verfügen, zu verhindern oder zu verbieten?

Berlin, den 22. Februar 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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