BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Förderprogramm "Digital Jetzt" (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/124)

(insgesamt 4 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

11.03.2022

Antwortdauer

9 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/88002.03.2022

Förderprogramm „Digital Jetzt“

der Abgeordneten Enrico Komning, Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller, Robert Farle, Bernd Schattner, Kay-Uwe Ziegler, Dr. Rainer Kraft und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/124)

Das Förderprogramm „Digital Jetzt“ ist eine Maßnahme, mit der das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die mittelständische Wirtschaft unterstützen will, damit diese die Potenziale der Digitalisierung ausschöpfen kann (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/P-R/richtlinie-zum-foerderprogramm-digital-jetzt-investitionsfoerderung-kmu.pdf?__blob=publicationFile&v=4). In der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/124 beantwortet die Bundesregierung prinzipielle Fragen zum neu aufgelegten Förderverfahren. Ungeachtet dessen vertreten die Fragesteller die Auffassung, dass einige Sachverhalte im Rahmen des Förderprogramms intransparent sind und aus diesem Grund geklärt werden sollten, um eine noch größere Inanspruchnahme des Förderprogrammes zu erreichen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

In welcher Höhe wurden die beantragten Fördermittel bisher pro Bundesland ausgezahlt?

2

Wie viele Anträge, beantragte Fördersummen und ausgezahlte Fördermittel sind als Unterkategorien den Branchen „Erbringung von sonstigen Dienstleistungen“, „Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“ sowie „Verarbeitendes Gewerbe“ zuzuordnen (bitte tabellarisch auflisten)?

3

Worin bestand die „Anpassung der Förderrichtlinie“, die laut der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 8 und 9 auf Bundestagsdrucksache 20/124 in Reaktion darauf vorgenommen wurde, dass circa 10 Prozent der eingereichten Anträge als nicht förderfähig nach den Voraussetzungen der Förderrichtlinie einzustufen waren?

4

Liegen der Bundesregierung schon Informationen darüber vor, welche Auswirkungen diese Anpassungen haben?

Berlin, den 21. Februar 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen