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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Drohende erneute Änderung der Düngeverordnung

(insgesamt 35 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

29.03.2022

Aktualisiert

29.08.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/88702.03.2022

Drohende erneute Änderung der Düngeverordnung

der Abgeordneten Frank Rinck, Stephan Protschka, Peter Felser, Bernd Schattner, Dietmar Friedhoff, Steffen Janich, Enrico Komning, Uwe Schulz, Ulrike Schielke-Ziesing und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Im Juni 2018 wurde Deutschland vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen Verstößen gegen die EU-Nitratrichtlinie verurteilt. Von 1996 bis 2014 wurde in Deutschland ein nicht flächenrepräsentatives Belastungsmessnetz verwendet, um den Eintrag von Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen im Grundwasser zu messen. Für das Belastungsmessnetz wurden ausschließlich Messstellen ausgewählt, die bereits vor 1995 deutlich erhöhte Nitratgehalte (>50 mg/l) aufwiesen. Begründet wurde dies damit, dass sich so am besten die Wirksamkeit des Aktionsprogramms aufzeigen lasse (Nitratbericht 2012, www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Binnengewaesser/nitratbericht_2012_bf.pdf; S. 27). Die EU-Kommission rügte dieses Vorgehen und die sehr niedrige Messstellendichte der Bundesrepublik Deutschland in ihrem Bericht über die Nitratberichterstattung 2012 ausdrücklich (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52013DC0683&from=DE). Inzwischen kommen auch immer mehr Fachgutachten zu dem Schluss, dass es Mängel am bautechnischen Zustand vieler Messstellen gibt und das gesamte deutsche Nitratmessnetz wenig repräsentativ ist (www.agrarheute.com/pflanze/niedersachsen-fast-zweite-messstelle-hat-gravierende-maengel-566896; www.susonline.de/news/management/nitrat-monitoring-welche-schwachstellen-gibt-es-in-nrw-11970093.html). Dass die EU-Kommission unter diesen Voraussetzungen Bedenken bekam, dass die Bundesrepublik Deutschland die Verpflichtungen aus der EU-Nitratrichtlinie nicht einhalte, erscheint aus Sicht der Fragesteller nachvollziehbar.

Jetzt möchte die EU-Kommission die im Rahmen der im Jahr 2020 auf dieser Grundlage novellierten Düngeverordnung ausgehandelte Neuausweisung nitratbelasteter Gebiete (sogenannte rote Gebiete) durch die Bundesländer nicht akzeptieren. Konkret wird die neue Modellierung der nitratbelasteten Gebiete sowie die 2021 neu eingeführte Binnendifferenzierung kritisiert. Falls die Bundesregierung dies nicht korrigiere, werde die EU-Kommission das immer noch laufende Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie nicht aufheben (https://www.topagrar.com/acker/news/duengeverordnung-rote-gebiete-stehen-deutschlandweit-wieder-auf-der-kippe-12807671.html).

Nun droht der Landwirtschaft erneut eine Neuausweisung der nitrat- und phosphatbelasteten Gebiete in Deutschland, die auf bis zu 50 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche anwachsen könnten. Offen bleibt, ob die Umsetzung dieser Forderungen ausreichen wird, damit die EU-Kommission das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einstellen wird (https://www.agrarheute.com/politik/totalschaden-landesduengeverordnungen-bald-50-rote-gebiete-589494).

Mittel- bis langfristig drohen in den „roten Gebieten“ (s. o.) durch die verschärften Maßnahmen der 2020 verschärften Düngeverordnung, insbesondere durch die Vorgabe, 20 Prozent unterhalb des Pflanzenbedarfs zu düngen, massive ökologische Probleme, wie beispielsweise ein Verlust an Bodenfruchtbarkeit oder Humusabbau (https://www.praxis-agrar.de/pflanze/pflanzenbau/die-neue-duengeverordnung; Gerd Rinas, „Kein Ende des Konflikts“, Bauern Zeitung – Wochenblatt für die ostdeutsche Landwirtschaft, Nummer 3, 21. Januar 2022, S. 12). Außerdem sind insbesondere die Getreideerträge und Getreidequalitäten in den „roten Gebieten“ aufgrund der Unterdüngung deutlich geringer, was die betroffenen Landwirte erheblich belastet (https://www.effizientduengen.de/2020/neue-duengeverordnung-rote-gebiete-stickstoff-duengebedarf-soll-reduziertwerden/).

Aus der Branche kommt Kritik, dass im Zuge der Neuausweisung der nitratbelasteten Gebiete das Verursacherprinzip im Gewässerschutz nicht aufgegeben werden dürfe. Landwirtschaftliche Betriebe, die nachweislich nach guter fachlicher Praxis düngen, dürften nicht pauschal mit Auflagen überzogen werden. Auch das unzureichende Messstellennetz wird kritisiert (https://www.lbv-bw.de/Service/Aktuelles/Verursacherprinzip-im-Gewaesserschutz-nicht-aufgeben,QUlEPTcwNjY3MjMmTUlEPTE3NzU4NA.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen47

1

Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Landwirtschaftsministerin für Niedersachsen, Barbara Otte-Kinast, bestätigt hat, dass das nichtrepräsentative Nitratmessnetz und die Meldung von ausschließlich „sensiblen“ Messwerten an die EU-Kommission die Grundlage für das Nitraturteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) waren, und wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung eine Überprüfung dieser Messwerte

2

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass die EU-Kommission in ihrem Mahnschreiben wegen der Düngeverordnung vom 25. Juli 2019 monierte, dass Deutschland für den Zeitraum von 2012 bis 2015 die Werte für das Grundwasser an 697 Überwachungsmessstellen, d. h. 1,9 Überwachungsmessstellen je 1 000 km2, gemessen habe und das solch spärliches Messnetz nicht ausreiche

2

Wenn ja, welche Schritte wurden seitdem unternommen, um das laut EU-Mahnschreiben „spärliche[,] nicht ausreichende Messnetz“ (ebd.) bei der nächsten Meldung nach Brüssel zu erweitern, wie viele Messstellen umfasst das Messnetz aktuell, und erachtet die Bundesregierung die derzeitige Anzahl als ausreichend?

2

Wenn nein, was genau besagte das Mahnschreiben bezüglich der Bewertung des Nitratmessnetzes in Deutschland?

3

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass die EU-Kommission in ihrem Mahnschreiben wegen der Düngeverordnung vom 25. Juli 2019 monierte, dass Deutschland für den Zeitraum von 2012 bis 2015 die Werte für die Oberflächengewässer an 241 Überwachungsmessstellen, d. h. 0,7 Überwachungsmessstellen je 1 000 km2, gemessen habe und dass ein solch spärliches Messnetz nicht ausreiche

3

Wenn ja, welche Schritte wurden seitdem unternommen, um das laut EU-Mahnschreiben „spärliche[,] nicht ausreichende Messnetz“ (ebd.) bei der nächsten Meldung nach Brüssel zu erweitern, wie viele Messstellen umfasst das Messnetz aktuell, und erachtet die Bundesregierung die derzeitige Anzahl als ausreichend?

3

Wenn nein, was genau besagte das Mahnschreiben bezüglich der Bewertung des Oberflächengewässer-Messnetzes in Deutschland?

4

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Nitratmessstellendichte, wie hat sich diese in den vergangenen 20 Jahren entwickelt, und hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie hoch die Messstellendichte in den anderen EU-Staaten und im EU-Durchschnitt ist (wenn ja, bitte ausführen)?

5

Wie viele Nitratmesswerte werden nach Kenntnis der Bundesregierung pro Jahr und Messstelle in Deutschland erhoben, zu welcher Jahreszeit, und wie oft messen nach Kenntnis der Bundesregierung die anderen EU-Staaten, und wie hoch ist der Messdurchschnitt pro Jahr in der EU?

6

Ist der Bundesregierung bekannt, ob es in den vergangenen zehn Jahren bei einzelnen landwirtschaftlichen Betrieben zu nennenswerten Verstößen bei der guten fachlichen Praxis beim Düngen, wie beispielsweise bei der Dokumentation von Düngebedarfsermittlung und Düngemaßnahmen, der Einhaltung der Stickstoffobergrenze oder dem Nachweis, welche Bodennährstoffgehalte auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen vorhanden sind, kam, und wenn ja, bei wie vielen landwirtschaftlichen Betrieben, und welche Verstöße konkret

7

Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung Faktoren wie Standorte mit hohem Denitrifikationspotential, Jahreswitterungsbedingungen, Zeitpunkt der Messung oder die angebaute Kultur bzw. Fruchtart bei der Erhebung der Nitratmesswerte?

8

Ist der Bundesregierung bekannt, dass Landwirte die Düngemenge am wirtschaftlichen Optimal-Ertrag ausrichten und es ab einem gewissen Punkt unwirtschaftlich wird, den Ertrag weiter zu steigern, weil die zu erwartenden Mehrerlöse geringer ausfallen als die Kosten für den zusätzlichen Dünger und eine sogenannte Überdüngung daher schon aus Kostengründen in Deutschland nicht mehr stattfindet

9

Hat sich die Stoffstrombilanzierung nach Auffassung der Bundesregierung bisher in gewünschter Weise ausgewirkt

Wenn ja, welche konkreten Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus bezüglich des Anpassungsbedarfs der Stoffstrombilanzierung?

10

Beabsichtigt die Bundesregierung die Anpassung des zulässigen Bilanzwertes i. H. v. 175 Kilogramm Stickstoff pro Hektar (kg N/ha) in der Stoffstrombilanzverordnung, und wenn ja, wie konkret

11

Beabsichtigt die Bundesregierung die Einführung einer Meldepflicht o. Ä., mit der Betriebsmittel wie Futtermittel, Dünger und/oder Biogassubstrate bundesweit erfasst werden sollen, und falls ja, wie genau soll diese aussehen, und für wen soll diese gelten?

12

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Mineraldüngerabsatz in den vergangenen zehn Jahren in Deutschland entwickelt?

13

Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die konkreten Gründe dafür, dass die EU-Kommission die Emissionsmodellierung zur Ausweisung der Gebietskulisse der nitratbelasteten Gebiete („rote Gebiete“) sowie der phosphatbelasteten Gebiete („gelbe Gebiete“) als unvereinbar mit der EU-Nitratrichtlinie vollständig ablehnt

14

Was genau meint die EU-Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung, wenn sie Deutschland vorwirft, dass die Modellierung eine Ausweisung vorsehe, die sich nach der aktuellen Bewirtschaftung richte und die historische Verschmutzung nicht einbeziehe, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus

15

Ist der Bundesregierung bekannt, welche Maßnahmen die EU-Kommission ergreifen möchte, damit die Anforderungen der EU-Nitratrichtlinie „besser eingehalten werden“ und die Nährstoffverluste bis 2030 gemäß des Ziels des Europäischen Green Deals um mindestens die Hälfte reduziert werden können, und wenn ja, um welche konkreten Maßnahmen handelt es sich und was bedeutet das nach Einschätzung der Bundesregierung für die Bundesrepublik Deutschland auf nationaler und regionaler Ebene

16

Wird die Bundesregierung bei den laut Aussage des Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir „erforderlichen Maßnahmen“ zur Beendigung des laufenden Nitratverfahrens das Verursacherprinzip im Gewässerschutz bei der Abgrenzung der nitratbelasteten Gebiete („rote Gebiete“) berücksichtigen

16

Wenn ja, inwiefern, und werden auch landwirtschaftliche Anwendungs- und Bilanzdaten berücksichtigt werden?

16

Wenn nein, warum nicht?

17

Ist der Bundesregierung bekannt, dass der zuständige EU-Umweltkommissar unter anderem die Auswahl der Messstellen hinsichtlich der Repräsentativität kritisiert, und wenn ja, welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung diesbezüglich

18

Wie viele Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in ihrem Ausweisungsmessnetz mindestens eine (Grundwasser-)Messstelle je 50 km2

(bitte einzeln mit Angabe der Messstelle je km2 angeben)?

19

Ist der Bundesregierung bekannt, welche Bundesländer seit der Novellierung der Düngeverordnung im Jahr 2020 die Auswahl ihrer (Grundwasser-)Messstellen überprüft haben, um plausibel nachweisen zu können, dass Nitratbelastungen im Grundwasser auf die Flächenbewirtschaftung durch die Landwirtschaft zurückgehen, und wenn ja, welche Bundesländer, und mit jeweils welchen Ergebnissen?

20

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Bundesländer wie viele neue (Grundwasser-)Messstellen einrichten beziehungsweise bestehende wieder in einen funktionsfähigen Zustand versetzen müssen, um eine rechtssichere Ausweisung von nitratbelasteten Gebieten („roten Gebieten“) zu ermöglichen

21

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob es die EU-Kommission bei der Umsetzung einer neuen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Gebietsausweisung roter und gelber Gebiete gestattet, dass bei der Ausweisung belasteter Gebiete auch einzelbetriebliche Daten genutzt werden können, soweit diese validiert sind, um einzelne Flächen von Betrieben aus der Kulisse auszunehmen, und wenn ja, wird die Bundesregierung dies berücksichtigen

22

Wird sich die Bundesregierung bei der EU-Kommission dafür einsetzen, dass die modellgestützte Binnendifferenzierung weiterhin angewandt werden darf, und wenn nein, warum nicht?

23

Ist der Bundesregierung bekannt, wann das Thünen-Institut die ersten Ergebnisse von AGRUM-DE vorstellen wird, und inwiefern wird diese beabsichtigte bundesweit einheitliche Methodik Einfluss auf die Ausgestaltung der nitratbelasteten Gebiete („rote Gebiete“) nehmen

24

Beabsichtigt die Bundesregierung die Reform des bestehenden Nitratmessnetzes, um künftig repräsentativere und verursacherbezogene Messwerte erheben zu können?

24

Wenn ja, wann, und wie konkret?

24

Wenn nein, warum nicht?

25

Ist der Bundesregierung bekannt, dass eine Absenkung der Höchstmenge für Stickstoff in den sogenannten roten Gebieten um 20 Prozent unter dem ermittelten Bedarf, so wie es die novellierte Düngeverordnung vorschreibt, die Böden auslaugt und den Humus zerstört beziehungsweise abbaut, weil der Düngebedarf am vorherigen Ertrag ermittelt wird und durch diese Auflage zu erwarten ist, dass der Ertrag zurückgeht und mittel- bis langfristig dadurch eine Abwärtsspirale in Gang gesetzt wird

25

Wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung diesbezüglich Maßnahmen oder Änderungen, um ein Auslaugen der Böden und/oder einen Humusabbau zu verhindern beziehungsweise dem entgegenzuwirken, und wenn nein, warum nicht?

25

Wenn nein, sind der Bundesregierung Zielkonflikte im Zusammenhang mit der Absenkung der Höchstmenge für Stickstoff in den sogenannten roten Gebieten um 20 Prozent unter dem ermittelten Bedarf bekannt, und wenn ja, welche?

26

Beabsichtigt die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für eine EU-weit geltende Definition von nitratbelasteten Gebieten („rote Gebiete“) und phosphatbelasteten Gebieten („gelbe Gebiete“), einheitliche Vorgaben zum Messstellennetz und zur Messstellendichte sowie eine definierte einzusetzen?

26

Wenn ja, wann, und mit welchen konkreten Vorstellungen?

26

Wenn nein, warum nicht?

27

Ab welcher Nitratkonzentration kommt es nach Kenntnis der Bundesregierung zu starken Wasserverunreinigungen und zu Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, und auf welchen wissenschaftlichen Quellen basiert diese Einschätzung?

28

Wie begründet sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Grenzwert i. H. v. 50 Milligramm Nitrat je Liter (mg/l) für Grundwasser

(bitte mit wissenschaftlichen Quellen angeben)?

29

Wie viele Grundwasserbrunnen zur Trinkwassergewinnung gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, deren Messwerte über dem Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat je Liter liegen?

30

Wie viele Überschreitungen des Grenzwertes für Nitrat von 50 Milligramm pro Liter im Trinkwasser gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren, und wie hoch ist die Überschreitungsrate?

31

Wie lange dauert es nach Kenntnis der Bundesregierung, bis Nitrat und andere Stickstoffverbindungen Grundwasserhorizonte erreichen, die der Trinkwassergewinnung dienen, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass Nitrat und andere Stickstoffverbindungen sich fast ausschließlich im und etwas unter dem Wurzelhorizont anreichern und dann an Bodenkolloide gebunden oder mikrobiell abgebaut werden und als Stickstoff (N2) ausgasen

32

Wie viele Hektar nitratbelastete Gebiete („rote Gebiete“) und phosphatbelastete Gebiete („gelbe Gebiete“) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang ausgewiesen, und welchem Anteil an der gesamten landwirtschaftlichen Fläche in Deutschland entspricht das?

33

Welche wirtschaftlichen und ökologischen Folgen hat es nach Kenntnis der Bundesregierung für die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe, wenn insbesondere in nitratbelasteten Gebieten („rote Gebiete“) Pflanzen nicht mehr nach bisheriger guter fachlicher Praxis bedarfsgerecht mit Nährstoffen versorgt werden dürfen, und welche Auswirkungen hätte diesbezüglich eine weitere Ausweitung dieser Gebiete?

34

Welche Folgen für den Selbstversorgungsgrad mit Nahrungsmitteln und die Ernährungssicherheit hat es nach Kenntnis der Bundesregierung, wenn Landwirte insbesondere in nitratbelasteten Gebieten („rote Gebiete“) ihre Pflanzen nicht mehr nach bisheriger guter fachlicher Praxis bedarfsgerecht mit Nährstoffen versorgen dürfen, und welche Auswirkungen hätte diesbezüglich eine weitere Ausweitung dieser Gebiete?

35

Wie genau stellt sich die Bundesregierung die Umsetzung des im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbarten Ziels vor, dass die Entwicklung der Tierbestände sich an der Fläche orientieren soll, mit welchen konkreten Maßnahmen soll dies geschehen, und sind hierzu weitere Verschärfungen im Düngerecht vorgesehen

Berlin, den 4. Februar 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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