Kontakt der Bundesregierung zum Messengerdienst Telegram
der Abgeordneten Joana Cotar, Barbara Lenk, Eugen Schmidt, Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
In Deutschland hat der 2013 in Russland gegründete („Fangt mich doch“, Wirtschaftswoche vom 11. Februar 2022, S. 26), mutmaßlich von Dubai in den Vereinigten Arabischen Emiraten betriebene Messengerdienst Telegram (https://telegram.org/faq/de#:~:text=Das%20Entwicklungsteam%20von%20Telegram%20hat%20seinen%20Sitz%20in%20Dubai) in der jüngeren Zeit die Aufmerksamkeit von Politik und Strafverfolgung auf sich gezogen, weil darauf Aufrufe zur Gewalt gegen einzelne Politiker veröffentlicht wurden („Wir werden viel Stärke brauchen“, DIE ZEIT, 13. Januar 2022, S. 4). Gegen Telegram sind zwei Bußgeldverfahren des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) anhängig. Im ersten Verfahren geht es um den fehlenden „leicht erkennbaren und unmittelbaren Meldeweg für strafbare Inhalte“, im zweiten um die „Nichtbenennung eines Zustellungsbevollmächtigten für Ersuchen von deutschen Gerichten“ (https://netzpolitik.org/2021/bussgeldverfahren-telegram-soll-sich-an-das-netzdg-halten/). Nach mehreren vergeblichen Versuchen ist es der Bundesregierung nach eigenen Angaben unlängst gelungen, einen ersten Kontakt zur Leitungsebene von Telegram herzustellen (https://www.welt.de/politik/deutschland/article236685887/Telegram-Bundesregierung-erstmals-in-Kontakt-mit-Betreibern-des-Messengerdienstes.html).
Weiter heißt es, der informelle Kontakt zur „Konzernspitze“ habe zu einem „konstruktiven Gespräch“ mit dem Messengerdienst geführt. Die Anbahnung des Kontaktes zu Telegram geschah offenbar durch die Vermittlung des Internetkonzerns Google Inc. („Wie sag ich’s Telegram?“, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 5. Februar 2022, S. 6). Das Gespräch ist dem Vernehmen nach in Form einer Videoschalte abgelaufen, in deren Verlauf der Dienst Telegram seine „Bereitschaft zur Zusammenarbeit“ erklärt haben soll („Bundesregierung droht Telegram bis zu 55 Mio. Euro Strafe an“, Süddeutsche Zeitung, 5. Februar 2022, S. 7). Unter Umständen ist das zwischenzeitlich erfolgte Löschen von 64 Kanälen ein Ergebnis des genannten Gespräches (https://www.sueddeutsche.de/politik/telegram-kanaele-sperrung-1.5527255).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Kann die Bundesregierung beziehungsweise das Bundesministerium des Innern und für Heimat die genannten Zeitungsberichte bestätigen, nach denen es einen Kontakt zum Messengerdienst Telegram gegeben habe (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wenn ja, kann die Bundesregierung beziehungsweise das Bundesministerium des Innern und für Heimat angeben, zu wem genau innerhalb des Unternehmens Telegram der genannte Kontakt hergestellt werden konnte (bitte nach Namen und Funktion aufschlüsseln)?
Worin genau bestand die zitierte Unterstützung des Internetkonzerns Google Inc. bei der Vermittlung des in der Presse genannten Kontaktes zu Telegram (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Ist Google Inc. von sich aus auf die Bundesregierung zugegangen, oder hat die Bundesregierung den Internetkonzern um Unterstützung gebeten?
b) Auf welcher Rechtsgrundlage ist der genannte Kontakt zwischen der Google Inc. und der Bundesregierung zustande gekommen?
c) Hat sich die Bundesregierung auch mit anderen großen Internetkonzernen über eine mögliche Kontaktaufnahme mit dem Messengerdienst Telegram ausgetauscht, wenn ja, auf wessen Initiative, und mit welchem Ergebnis?
Aufgrund welcher Gesprächsinhalte mit Repräsentanten des Messengerdienstes Telegram kommt die Bundesregierung beziehungsweise das Bundesministerium des Innern und für Heimat zum zitierten Ergebnis, das Gespräch sei „konstruktiv“ verlaufen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung die genannte weitere „Zusammenarbeit“ mit dem Messengerdienst Telegram künftig aussehen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte ausführen)?
Welche Positionen haben die Repräsentanten des Messengerdienstes Telegram gegenüber der Bundesregierung vertreten?
a) Hat Telegram sich zu den Löschanfragen gemäß des NetzDG geäußert, und wenn ja, in welcher Weise?
b) Ist das zwischenzeitlich erfolgte Löschen von 64 Kanälen auf Telegram (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) nach Auffassung der Bundesregierung eine Folge des genannten Gespräches?
c) Hat Telegram sich zu der Frage eines persönlich erreichbaren Bevollmächtigten des Messengerdienstes in Deutschland (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) geäußert, und wenn ja, in welcher Weise?
Verfügt die Bundesregierung nun über eine ladungsfähige Adresse des Messengerdienstes Telegram, und falls ja, wie lautet diese?
Gab oder gibt es seitens der Bundesregierung zusätzliche diplomatische Aktivitäten in Richtung der Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate (dem mutmaßlichen Sitz des Betreiberteams des Messengerdienstes) mit dem Ziel, die Leitung von Telegram zur Kooperation mit deutschen Behörden zu bewegen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Gab oder gibt es konzertierte Aktivitäten internationaler Strafverfolgungsbehörden unter Beteiligung der Bundesregierung mit dem Ziel, Telegram zur Kooperation bei Löschanfragen zu bewegen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Mit welchen Maßnahmen möchte die Bundesregierung den Messengerdienst Telegram insgesamt zu einer Kooperation bewegen?