Förderprogramm EXIST-Gründerstipendium (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/218)
der Abgeordneten Enrico Komning, Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller, Robert Farle, Bernd Schattner, Kay-Uwe Ziegler, Dr. Rainer Kraft und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Auf der Bundestagsdrucksache 20/218 hat die Bundesregierung eine Reihe von Fragen zum EXIST-Gründerstipendium beantwortet. Das Förderprogramm EXIST-Gründerstipendium soll Gründer an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Frühphase einer Gründungsaktivität unterstützen (https://www.exist.de/SharedDocs/Downloads/DE/Projektantrag/Foerderrichtlinie-EXIST-Gruenderstipendium.pdf?__blob=publicationFile). In der vorliegenden Antwort zeigt die Bundesregierung auf, welche Hochschulen und Forschungseinrichtungen in den letzten Jahren Zuwendungen erhalten haben. Aus Sicht der Fragesteller ergeben sich aus der Antwort der Bundesregierung weitergehende Fragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Mittelzusage und Mittelauszahlung pro Technologiefeld in den Jahren 2018 bis 2020?
Worin besteht der Unterschied zwischen einer „Kürzung“ und einer „förmlichen Beanstandung“ (Verweis auf die Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 20/218)?
In welchem Umfang wurden nach Wissen der Bundesregierung Kürzungen im Rahmen der Prüfung der Verwendungsnachweise vorgenommen (Verweis auf die Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 20/218; bitte getrennt für Fälle mit förmlicher Beanstandung und ohne förmliche Beanstandungen ausweisen)?
In welchem Umfang wurden nach Wissen der Bundesregierung Rückforderungen im Rahmen der Prüfung der Verwendungsnachweise vorgenommen (Verweis auf die Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 20/218; bitte getrennt für Fälle mit förmlicher Beanstandung und ohne förmliche Beanstandungen ausweisen)?
In welchem Umfang fanden nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächliche Rückzahlungen im Rahmen der Prüfung der Verwendungsnachweise statt (Verweis auf die Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 20/218; bitte getrennt für Fälle mit förmlicher Beanstandung und ohne förmliche Beanstandungen ausweisen)?
In welchem Umfang ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in die sog. Begleitforschung involviert?
Übernimmt das BMWK die Finanzierung der sog. Begleitforschung (Verweis auf die Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 20/218)?
a) Wenn ja, in welchem Umfang, und in welchen Haushaltstitel ist es budgetiert?
b) Wenn nein, wer finanziert die Begleitforschung stattdessen, und in welchem Umfang?