Ausbau der Agri-Photovoltaik in Deutschland
der Abgeordneten Stephan Protschka, Uwe Schulz, Peter Felser, Frank Rinck, Bernd Schattner, Dietmar Friedhoff, Steffen Janich, Enrico Komning und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Gemäß einem Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vom 10. Februar 2022 plant die Bundesregierung den Ausbau der Photovoltaik (PV) auf landwirtschaftlichen Flächen (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunktepapier-ausbau-photovoltaik-freiflaechenanlagen.html). Die sogenannte Agri-Photovoltaik-Technik soll es ermöglichen, Äcker gleichzeitig zur Stromerzeugung und zum Anbau von Pflanzen zu nutzen (ebd.). Dazu sollen Betreiber neben der Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auch gleichzeitig Förderung mit GAP-Mitteln in Anspruch nehmen können (ebd.).
Nach Aussagen des Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck könnten so bis zu 200 Gigawatt zusätzliche PV-Leistung installiert werden (https://www.tagesschau.de/inland/solaranlagen-ackerflaechen-101.html). Dies entspricht einer bebauten Fläche von ca. 250 000 bis 400 000 Hektar oder 2,1 bis 3,4 Prozent der gesamten Ackerfläche in Deutschland (https://www.ise.fraunhofer.de/de/veroeffentlichungen/studien/agri-photovoltaik-chance-fuer-landwirtschaft-und-energiewende.html, S. 34).
Die Bundesregierung hat bis Ostern dieses Jahres ein entsprechendes Gesetzepaket angekündigt. Aus Sicht der Fragesteller sind jedoch noch diverse Fragen der technischen und juristischen Umsetzung sowie der ökologischen und ökonomischen Sinnhaftigkeit offen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
In welchem Umfang stehen nach Kenntnis der Bundesregierung geeignete Konversionsflächen für den Ausbau der Photovoltaik in Deutschland zur Verfügung (bitte in Hektar und installierbarer Leistung angeben)?
Was sind die konkreten Naturschutz- und Klimaschutzgründe, aufgrund derer die Förderung von Agri-Photovoltaik-Anlagen in Schutzgebieten, Grünland, naturschutzrelevanten Ackerflächen und Moorböden ausgeschlossen werden soll, und warum finden diese Gründe auf Ackerflächen keine Anwendung (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunktepapier-ausbau-photovoltaik-freiflaechenanlagen.pdf?__blob=publicationFile&v=12)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob Agri-Photovoltaik-Anlagen kurz- und langfristige Auswirkungen auf die biologische Vielfalt haben, und wenn ja, welche?
Haben Agri-Photovoltaik-Anlagen nach Kenntnis der Bundesregierung Auswirkungen auf die Niederschlagsverteilung auf der betroffenen Agrarfläche, und wenn ja, welche?
Stellt die Agri-Photovoltaik nach Einschätzung der Bundesregierung für die Landwirte, die klassischen Marktfrucht- oder Futterbau betreiben, eine erstrebenswerte Anlagenform dar, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass Agri-Photovoltaik-Anlagen bei tendenziell erhöhten Investitionskosten geringere Stromerträge haben und eine erschwerte Bearbeitung der Anbauflächen zu erwarten ist, und mit welchen konkreten rechtlichen Rahmenbedingungen wird die Bundesregierung diesen möglichen Mehraufwand angemessen vergüten, um den Landwirten einen Anreiz zu bieten (https://www.tfz.bayern.de/mam/cms08/rohstoffpflanzen/dateien/tfz_bericht_73_agri-pv.pdf, S. 63)?
Welche wissenschaftlichen Studien sind der Bundesregierung ggf. bekannt, in denen die Auswirkungen von Agri-Photovoltaik-Anlagen auf die landwirtschaftlichen Erträge untersucht wurden, und sieht die Bundesregierung diesbezüglich weiteren Forschungsbedarf?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie hoch die Stromgestehungskosten bei Agri-Photovoltaik-Anlagen im Vergleich zu durchschnittlichen Photovoltaik-Freiflächenanlagen oder durchschnittlichen Photovoltaik-Dachanlagen sind, und wenn ja, wie hoch sind die Kosten?
Plant die Bundesregierung bei der Genehmigung von Agrar-PV-Anlagen ein Mitbestimmungsrecht von Kommunen und Bürgern?
a) Wenn ja, wie konkret?
b) Wenn nein, warum nicht?
Welche kommunale Ebene (Landkreis, Stadt bzw. Gemeinde) beabsichtigt die Bundesregierung zu ermächtigen, konkrete naturschutzfachliche Anforderungen auf nach dem EEG geförderten oder nichtgeförderten PV-Freiflächen vorzugeben (Eckpunktepapier vom 10. Februar 2022, Nummer 5), und räumt die Bundesregierung den Kommunen das Recht ein, die Genehmigung solcher Anlagen zu verwehren?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die landwirtschaftliche Bewirtschaftung zur Nahrungsmittelproduktion unter Agri-PV-Anlagen zur verpflichtenden Auflage zu machen, um eine einseitige Optimierung der Stromerzeugung und eine „Pseudolandwirtschaft“ unter den PV-Modulen zu unterbinden, wie es das Fraunhofer-Institut befürchtet (https://www.ise.fraunhofer.de/content/dam/ise/de/documents/publications/studies/APV-Leitfaden.pdf, S. 38)?
a) Wenn ja, wie?
b) Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Größe und regionale Konzentration von Agri-PV-Anlagen zu begrenzen und analog zu Windkraftanlagen, Mindestabstände zu Wohngebieten unter Berücksichtigung lokaler Standorteigenschaften und gesellschaftlicher Präferenzen zu definieren, und wenn ja, welche?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die negative Beeinflussung der Qualität der Nah- und Fernerholungsfunktionen und des attraktiven Landschaftsbildes durch Agri-PV-Anlagen zu verhindern, und wenn ja, welche (https://www.ise.fraunhofer.de/content/dam/ise/de/documents/publications/studies/APV-Leitfaden.pdf, S. 39)?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um einen „Wildwuchs“ an Agri-PV-Anlagen zu vermeiden, welcher durch die Privilegierung der Landwirtschaft entstehen könnte, und wenn ja, welche (https://www.ise.fraunhofer.de/content/dam/ise/de/documents/publications/studies/APV-Leitfaden.pdf, S. 39)?
Plant die Bundesregierung, bevorzugt ortsansässigen Landwirtschaftsbetrieben, Energiegenossenschaften oder regionalen Investoren die Errichtung und den Betrieb von Agri-PV-Anlagen zu genehmigen?
a) Wenn ja, wie konkret?
b) Wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko einer sich verschärfenden Flächenkonkurrenz zwischen landwirtschaftsfremden Investoren und ortsansässigen landwirtschaftlichen Betrieben durch die beabsichtigte Förderung von Agri-PV-Anlagen, und wie beabsichtigt sie ggf., diesem zu begegnen (https://correctiv.org/aktuelles/klimawandel/2021/10/08/darum-gefaehrden-solar-investoren-natur-und-landwirtschaft-in-brandenburg/)?
Auf welche konkrete Grundlage (bearbeitbare Fläche, Ertrag) beziehen sich die im Eckpunktepapier von BMWK, BMUV und BMEL genannten maximal 15 Prozent Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Nutzung, um weiterhin GAP-Fördermittel zu erhalten, und wie soll diese Beeinträchtigung im Einzelnen nachgewiesen werden (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunktepapier-ausbau-photovoltaik-freiflaechenanlagen.html)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob die 15 Prozent Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Nutzung auch so verstanden werden können, dass 15 Prozent einer Fläche komplett mit Photovoltaik bedeckt werden und die restlichen 85 Prozent der Fläche keinerlei Beeinträchtigung durch Photovoltaik erfahren (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunktepapier-ausbau-photovoltaik-freiflaechenanlagen.html)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Rentabilität und Konkurrenzfähigkeit von Agri-PV-Anlagen im Falle eines Wegfalls der Direktzahlungen (https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/direktzahlung/direktzahlung_node.html)?
Ist der letzte Absatz des Eckpunktepapiers der Bundesregierung bezüglich einer gewünschten Verringerung der Tierzahlen so zu verstehen, dass die Bundesregierung beabsichtigt, die Nutztierhaltung in Deutschland zumindest teilweise durch die Energieerzeugung zu ersetzen, und falls nein, wie ist er dann zu verstehen (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunktepapier-ausbau-photovoltaik-freiflaechenanlagen.pdf?__blob=publicationFile&v=12)?