Straftaten unter Ausnutzung respektive im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und weiteren Bundesländern
der Abgeordneten Sebastian Münzenmaier, René Springer, Dr. Christian Wirth, Bernd Schattner und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im Sommer 2021 haben verschiedene Medien von „Plünderern“ und „Dieben“ berichtet, die sich an dem teils ungeschützten Eigentum von Menschen in den von der Flutkatastrophe des vergangenen Sommers betroffenen Gebieten bereichert haben sollen (vgl. https://www.derwesten.de/region/hochwasser-plaendrer-katastrophen-tourismus-gaffer-polizei-hagen-muelheim-altena-solingen-wuppertal-leichlingen-eschweiler-stolberg-id232833621.html; https://www.bild.de/news/inland/koeln-aktuell/hochwasser-sechs-festnahmen-nach-pluenderungsversuchen-in-nrw-und-rheinland-pfalz-77100502.bild.html). Die „Berliner Morgenpost“ hat Anfang August 2021 dazu in drastischen Worten geschrieben: „Kriminelle plündern Ruinen im Hochwassergebiet und vergehen sich an verzweifelten Menschen, die fast alles in der Flut verloren haben“ (vgl. https://www.morgenpost.de/vermischtes/article232962689/Raubzug-im-Katastrophengebiet-wie-Pluenderer-Not-ausnutzen.html).
Im Wege der Beantragung eines Tagesordnungspunktes im Innenausschuss und einer nachträglichen Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD im nordrheinwestfälischen Landtag vom 4. August 2021 respektive vom 13. September 2021 wurde die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen (NRW) bezüglich dieser Vorkommnisse um Stellungnahme ersucht. In ihren schriftlichen Antworten vom 30. August 2021 respektive 7. Oktober 2021 teilte die Landesregierung mit, dass „Plünderungen“ im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB) nicht festgestellt werden konnten (vgl. Landtagsdrucksache 17/15327, S. 1 bis 5, https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-15327.pdf; Landtagsvorlage 17/5610 A 09, S. 2 ff., https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-5610.pdf).
Allerdings führt die Landesregierung weiter aus, dass in 24 Städten Nordrhein-Westfalens „Eigentumsdelikte unter Ausnutzung bzw. im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe“ begangen worden waren (https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-5610.pdf). Euskirchen und Bad Münstereifel sind ebenso betroffen wie Stolberg, Eschweiler, Erftstadt, Hagen und Hemer (ebd.). Insgesamt sind polizeilich über 190 solcher Straftaten registriert worden, in deren Zusammenhang über 140 Tatverdächtige, die Staatsangehörige 24 verschiedener Staaten sind, ermittelt wurden (ebd.). Unter den nichtdeutschen Tatverdächtigen seien insbesondere Rumänen und Türken vertreten (ebd.). Von den über 140 Tatverdächtigen besitzen demnach nur 27 Personen eine deutsche Staatsangehörigkeit (ebd.). Mindestens sieben dieser 24 Tatverdächtigen besitzen neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit (https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-15327.pdf). Bei einer Person ist der Besitz einer weiteren Staatsangehörigkeit „ungeklärt“ (ebd.). Die Vornamen mehrerer Tatverdächtiger deutscher Staatsangehörigkeit geben zudem hinreichenden Grund zur Annahme eines Migrationshintergrundes (ebd., Antwort zu Frage 3).
Obgleich in Nordrhein-Westfalen hierdurch 188 Privatpersonen, Firmen und Institutionen ein geschätzter Gesamtschaden in Höhe von 227 000 Euro entstanden ist (https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-15327.pdf), sehen die rechtlichen Grundlagen auf Bundes- und Landesebene (etwa die Verordnung „Aufbauhilfe 2021“, das Aufbauhilfegesetz 2021 und die Richtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) laut Mitteilung der nordrhein-westfälischen Landesregierung vom 7. Oktober 2021 bislang „keine finanzielle Entschädigung für Schäden aufgrund von Diebstählen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe vor.“ Die Landesregierung verweist sodann lediglich auf die allgemeinen Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Polizei Nordrhein-Westfalens (ebd.).
Aus einer Antwort der rheinland-pfälzischen Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Dr. Jan Bollinger geht überdies hervor, dass auch in Rheinland-Pfalz bis zum 9. September 2021 insgesamt 228 Eigentumsdelikte im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophenlage begangen worden sind. 73 dieser Straftaten sind aufgeklärt und 71 Tatverdächtige ermittelt worden, wovon lediglich 24 deutsche Staatsbürger sind (vgl. Landtagsdrucksache 18/1539; https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/1539-18.pdf).
Nach Ansicht der Fragesteller legen die Parlamentsvorlagen und Drucksachen der Landtage respektive der Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz dar, dass mindestens in diesen beiden von der Flutkatastrophe betroffenen Bundesländern hunderte Eigentumsdelikte unter Ausnutzung ebendieser Katastrophenlage begangen worden sind, die polizeilich ermittelten Tatverdächtigen mehrheitlich aus dem Ausland stammen und überdies eine Teilmenge der allein in NRW gemeldeten Delikte als Straftaten nach den §§ 244 und 244a StGB qualifiziert worden sind. Mancher Tatverdächtiger hat die ihm angelasteten Taten dementsprechend „als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds“ verübt. Dementsprechend gibt es nach Ansicht der Fragesteller Grund zu der Annahme, dass derartige Personenzusammenschlüsse, die Eigentumsdelikte als „Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat,“ begangen haben, auch überregional und systematisch in beiden aneinander angrenzenden und jeweils von der Katastrophenlage betroffenen Bundesländern operiert haben. Es liegen mithin hunderte, in mehreren Bundesländern und mehrheitlich durch internationale bzw. aus dem Ausland stammende Täter begangene Straftaten vor, die unter Ausnutzung einer länderübergreifenden außergewöhnlichen Katastrophenlage verübt wurden.
Die Fragesteller erkennen hierin mithin „Straftaten mit länderübergreifender, (…) oder erheblicher Bedeutung“, wie es in § 2 Absatz 1 des Gesetzes über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (Bundeskriminalamtgesetz – BKAG) heißt. Das Merkmal ,,länderübergreifende und internationale Kriminalität“ in § 2 Absatz 1 BKAG ist demnach erfüllt, wenn bereits begangene Straftaten Belange eines anderen Bundeslandes oder eines anderen Staates berühren. Hierzu reicht es aus, wenn von einem Bundesland Straftaten in einem anderen Bundesland vorbereitet, unterstützt oder geleitet werden (Schenke/Graulich/Ruthig/Graulich, 2. Aufl. 2018, BKAG, § 2 Randnummer 10). Dies ist nach Ansicht der Fragesteller gegeben, jedenfalls auch im Lichte der §§ 30 ff. BKAG nicht schlechthin ausgeschlossen. Die Fragesteller sehen im Falle der vorliegenden Kriminalitätsvorkommnisse in Bezug auf die Flutkatastrophe 2021 auch das Merkmal der erheblichen Bedeutung als erfüllt an (ebd.).
Bei der Verfolgung und Verhütung solcher Straftaten unterstützt das Bundeskriminalamt (BKA) als Zentralstelle für das polizeiliche Auskunfts- und Nachrichtenwesen und für die Kriminalpolizei die Polizeien des Bundes und der Länder. Es sammelt zur Erfüllung dieser Aufgabe nach § 2 Absatz 2 BKAG Informationen, wertet diese aus, leitet diese weiter. Ferner hat es nach § 2 Absatz 6 BKAG unter anderem „strategische und operative kriminalpolizeiliche Analysen, Statistiken, einschließlich der Kriminalstatistik, und Lageberichte zu erstellen und hierfür die Entwicklung der Kriminalität zu beobachten und auszuwerten“. Auf seiner Internetpräsenz beschreibt sich das Bundeskriminalamt in diesem Zusammenhang als „Informationsknotenpunkt“: „Alle wichtigen Meldungen über Straftaten und Straftäter, die nicht nur lokalen oder regionalen Charakter haben, werden dem BKA übermittelt und hier ausgewertet. Die Länderdienststellen werden unmittelbar informiert, wenn für sie relevante Informationen eingehen oder Zusammenhänge festgestellt werden“ (https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Zentralstellen/zentralstellen_node.html). Ferner könnte hier nach Ansicht der Fragesteller eine der über die allgemeine Aufgabenbeschreibung des BKA hinausgehende Aufgabe bzw. Funktion des Bundeskriminalamtes nach BKAG vorliegen, namentlich die Unterstützung von Länderpolizeien bei der Strafverfolgung nach § 17 BKAG sowie die Aufgabe der Koordinierung der Strafverfolgung im Falle der Betroffenheit mehrerer Länder nach § 18 BKAG (Schenke/Graulich/Ruthig/Graulich, 2. Aufl. 2018, BKAG, § 1 Randnummer 5).
Das Erkenntnisinteresse der vorliegenden Kleinen Anfrage zielt insbesondere auf die Erkenntnisse und das Tätigwerden des Bundeskriminalamtes als „Zentralstelle“ nach § 2 BKAG ab. Erfragt werden in diesem Sinne eine bundeskriminalpolizeilich-vergleichende Perspektive der Datensätze einzelner Bundesländer, Erkenntnisse, die sich aus einer erfolgreichen Aufklärung von Täternetzwerken hätten ergeben können, und etwaige Erkenntnisse zu länderübergreifend operierenden Täternetzwerken.
Soweit die Fragesteller zu Straftaten anfragen, sind damit solche Straftaten gemeint, die unter Ausnutzung respektive im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe im Sommer 2021 in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie in weiteren von dieser Flutkatastrophe betroffenen Bundesländern begangen worden sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Lagen nach Ansicht der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz Straftaten mit länderübergreifender oder erheblicher Bedeutung i. S. d. BKAG vor (bitte ausführen und begründen)?
Wurden dem Bundeskriminalamt im Zusammenhang mit dieser Flutkatastrophe durch die Länderpolizeien Meldungen gemäß § 2 BKAG über Straftaten und Straftäter, die nicht nur lokalen oder regionalen Charakter haben, übermittelt?
Liegt dem BKA ein Lagebild zur Kriminalität im Kontext der Flutkatastrophe vor (bitte ausführen)?
a) Wie viele Eigentumsdelikte, die unter Ausnutzung bzw. im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe im Sommer 2021 begangen wurden, sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz bis zum Zeitpunkt dieser Kleinen Anfrage polizeilich registriert worden (bitte nach Tattag und Tatzeit, Tatort, Tathergang bzw. Tatbegehungsweise, Phänomen und Modus Operandi, Straftatbestand, Anzahl der Geschädigten und deren Alter aufschlüsseln)?
b) Wie viele Straftaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung darüber hinaus unter Ausnutzung bzw. im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe im Sommer 2021 sind in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz bis zum Zeitpunkt dieser Anfrage polizeilich registriert worden (bitte nach Tattag und Tatzeit, Tatort, Tathergang bzw. Tatbegehungsweise, Phänomen und Modus Operandi, Straftatbestand, Anzahl der Geschädigten und deren Alter aufschlüsseln)?
c) Wie viele Tatverdächtige konnten nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit den begangenen Eigentumsdelikten unter Ausnutzung bzw. im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe im Sommer 2021 in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, bis zum Zeitpunkt dieser Kleinen Anfrage polizeilich ermittelt werden (Tattag und Tatzeit, Tatort, Tathergang bzw. Tatbegehungsweise, Phänomen und Modus Operandi, Straftatbestand, Anzahl der Tatverdächtigen, deren Staatsangehörigkeit und Alter sowie Geschlecht aufschlüsseln)?
d) Wie viele Tatverdächtige konnten nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit den begangenen sonstigen Straftaten bis zum Zeitpunkt dieser Kleinen Anfrage polizeilich ermittelt werden (bitte nach Tattag und Tatzeit, Tatort, Tathergang bzw. Tatbegehungsweise, Phänomen und Modus Operandi, Straftatbestand, Anzahl der Tatverdächtigen, deren Staatsangehörigkeit, Alter sowie Geschlecht aufschlüsseln)?
e) Zu wie vielen Anklageerhebungen, Erlassen von Strafbefehlen oder Verfahrenseinstellungen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich aller in Frage 1 sowie Frage 2 erfragten Straftaten (Tattag und Tatzeit, Tatort, Tathergang bzw. Tatbegehungsweise, Phänomen und Modus Operandi, Straftatbestand, Anzahl der Beschuldigten und deren Alter, Anzahl der Geschädigten und deren Alter sowie Art der Verfahrenserledigung aufschlüsseln)?
f) Zu wie vielen Verurteilungen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich aller in Frage 1 sowie Frage 2 erfragten Straftaten (Tattag und Tatzeit, Tatort, Tathergang bzw. Tatbegehungsweise, Phänomen und Modus Operandi, Straftatbestand, Anzahl der Beschuldigten und deren Alter, Anzahl der Geschädigten und deren Alter sowie Art der Verfahrenserledigung aufschlüsseln)?
g) Wie viele Privatpersonen, Firmen und Institutionen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz insgesamt Opfer der hier erfragten Eigentumsdelikte und sonstigen Straftaten geworden?
h) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die bis zum Zeitpunkt der Kleinen Anfrage entstandene Gesamtschadenssumme aller unter Ausnutzung bzw. im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe im Sommer 2021 in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz begangenen Eigentumsdelikte?
i) Wie viele der ermittelten deutschen Tatverdächtigen besitzen nach Kenntnis der Bundesregierung eine weitere nichtdeutsche Staatsangehörigkeit (bitte nach der jeweiligen weiteren Staatsangehörigkeit aufschlüsseln)?
j) Wie lauteten nach Kenntnis der Bundesregierung die Vornamen der ermittelten Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit?
k) Wie viele der ermittelten Tatverdächtigen sind nach Kenntnis der Bundesregierung zum Tatzeitpunkt bereits vorbestraft gewesen?
l) Weisen ermittelte Tatverdächtige nach Kenntnis der Bundesregierung Bezüge zum Kriminalitätsphänomen der Clankriminalität auf?
m) Weisen ermittelte Tatverdächtige nach Kenntnis der Bundesregierung Bezüge zum Kriminalitätsphänomen der Organisierten Kriminalität auf?
n) Bei wie vielen der festgestellten Eigentumsdelikte handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung um Bandendiebstahl und/oder schweren Bandendiebstahl nach den §§ 244 Absatz 1 Nummer 2 und 244a StGB?
o) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. vor hinsichtlich der Anzahl, der Personenpotenziale, der Organisationsstrukturen und der Staatsangehörigkeiten der Mitglieder derjenigen Banden, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden haben, und aus denen heraus die hier erfragten Eigentumsdelikte sowie sonstigen Straftaten begangen worden sind?
p) Wie viele Tatverdächtige der in Nordrhein-Westfalen begangenen Eigentumsdelikte unter Ausnutzung bzw. im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe im Sommer 2021 haben nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Wohnsitz nicht in Nordrhein-Westfalen?
q) Wie viele Tatverdächtige der in Rheinland-Pfalz begangenen Eigentumsdelikte unter Ausnutzung bzw. im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe im Sommer 2021 haben nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Wohnsitz nicht in Rheinland-Pfalz?
r) Wie viele Tatverdächtige haben nach Kenntnis der Bundesregierung bereits entsprechende Straftaten sowohl in Nordrhein-Westfalen als auch in Rheinland-Pfalz verübt?
Sofern die Bundesregierung bzw. das BKA keine über den Bereich der polizeilichen Gefahrenabwehr sowie der technischen Katastrophenhilfe geartete Aktivitäten (Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 19/32490, S. 17) geleistet haben, wieso ist eine solche Aktivität i. S. d. BKAG unterblieben (bitte ausführen und begründen)?
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung auch in weiteren Bundesländern Eigentumsdelikte unter Ausnutzung bzw. im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe im Sommer 2021 bis zum Zeitpunkt dieser Kleinen Anfrage polizeilich registriert worden?
a) Wenn ja, wie viele Tatverdächtige konnten im Zusammenhang mit diesen Eigentumsdelikten in weiteren Bundesländern bis zum Zeitpunkt dieser Kleinen Anfrage polizeilich ermittelt werden (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
b) Wenn ja, welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der diesbezüglich ermittelten Tatverdächtigen hinsichtlich deren Geschlechtes, Alters, Staatsangehörigkeit und bei nichtdeutschen Tatverdächtigen hinsichtlich des Aufenthaltsstatus?
Weshalb hat die Bundesregierung bis zum Zeitpunkt der Kleinen Anfrage, mindestens aber bis zum Zeitpunkt der Mitteilung der nordrheinwestfälischen Landesregierung vom 7. Oktober 2021, keine politischen Anstrengungen unternommen, die rechtlichen Grundlagen (Gesetze, Verordnungen, Bund-Länder-Vereinbarungen) zu schaffen und entsprechende zusätzliche Haushaltsmittel bereitzustellen, um finanzielle Entschädigungen auch für Schäden aufgrund von Eigentumsdelikten im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe zu ermöglichen (bitte ausführen und begründen)?
Beabsichtigt die Bundesregierung, zeitnah politische Anstrengungen zu unternehmen, um die rechtlichen Grundlagen (Gesetze, Verordnungen, Bund-Länder-Vereinbarungen) zu schaffen und entsprechende zusätzliche Haushaltsmittel bereitzustellen, um finanzielle Entschädigungen auch für Schäden aufgrund von Eigentumsdelikten im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe zu ermöglichen (bitte ausführen und begründen)?