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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften

(insgesamt 3 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

08.04.2022

Antwortdauer

11 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/121028.03.2022

Missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften

des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Personen, die vor dem 1. Juli 1993 als Kind eines deutschen Vaters und einer ausländischen Mutter nichtehelich geboren sind, können eingebürgert werden, soweit einerseits der Vater am Tag der Geburt im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit war und darüber hinaus die Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft nach deutschen Gesetzen vor Vollendung des 23. Lebensjahres wirksam erfolgt war (https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/Einbuergerung/Ermessen/Ermess_Vaeter.pdf?__blob=publicationFile&v=2). Die Mütter erhalten als Erziehungsberechtigte ein Aufenthaltsrecht.

Bei sogenannten Scheinvaterschaften geben jedoch Männer fälschlicherweise vor, dass sie der Vater von Kindern ausländischer Mütter sind. Die Vaterschaftsanerkennung hat sich zu einem attraktiven Geschäftsmodell insbesondere für mittellose deutsche Männer entwickelt. Pro Vaterschaft sollen die angeblichen Väter bis zu 5 000 Euro erhalten. Einige Männer hätten 20 Vaterschaften anerkannt. Im Jahr 2017 schätzte das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die Zahl der Scheinvaterschaften auf bundesweit 5 000 Verdachtsfälle (https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/geschaeftsmodell-scheinvaterschaft-kein-kraut-gewachsen).

Zwar ist die Person, welche eine Vaterschaft anerkennt, unterhaltspflichtig, doch wenn die Person ihrerseits mittellos ist, übernimmt der Staat den Unterhalt für das Kind, was Kosten in Millionenhöhe verursachen kann.

Bei der Anerkennung der Vaterschaft ist es keine Voraussetzung, dass der Mann, welcher die Erklärung abgibt, der biologische Vater ist und beispielsweise mittels eines DNA-Tests die Vaterschaft belegt, weil es nicht mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Artikel 2 Absatz 1 i. V. m. Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) vereinbar sei. Dadurch soll ein „sozialer“ Vater, beispielsweise in einer sogenannten Patchwork-Familie, vor dem Gesetz Vater eines Kindes sein können.

Die Regelung zur Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen durch das am 18. Mai 2017 beschlossene „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ sollte dem Missbrauch Einhalt gebieten.

Auf der 214. Sitzung der Innenministerkonferenz vom 16. bis zum 18. Juni 2021 wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Verbots missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen (Bundesratsdrucksache 586/20) besprochen, der bestehende Missstände bereinigen sollte (https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/20210616-18/beschluesse.pdf?__blob=publicationFile&v=2).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der festgestellten Häufigkeit des Missbrauchs von Scheinvaterschaften seit dem Jahr 2017 vor (bitte nach Jahresscheiben und Konstellation nichtdeutscher Vater – deutsche Mutter sowie deutscher Vater – nichtdeutsche Mutter auflisten)?

Wenn der Bundesregierung keine konkreten Zahlen vorliegen, wie haben sich die Schätzungen hinsichtlich der Anzahl der existierenden Scheinvaterschaften in Deutschland gegebenenfalls seit dem Jahr 2017 entwickelt (bitte analog auflisten)?

2

Sieht die Bundesregierung Reformbedarf hinsichtlich der gesetzlichen Regelungen zur missbräuchlichen Anerkennung von Vaterschaften, und wenn ja, welche, und in welchem zeitlichen Rahmen sollen die Änderungen gegebenenfalls vorgenommen werden, und wenn nein, wie begründet sie ihre Ansicht?

3

Inwieweit hält die Bundesregierung eine Regelung für umsetzbar, die zur Verhinderung des Missbrauchs von Vaterschaften vorsieht, dass der Vater seine Vaterschaft unter Zuhilfenahme eines DNA-Tests nachweisen muss, wie es in einer bayerischen Ausländerbehörde praktiziert wurde (vgl. https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/EMN/Studien/wp43-emn-missbrauch-familiennachzug.pdf?__blob=publicationFile&v=20)?

Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

Berlin, den 25. März 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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