Gesundheitsversorgung von Kriegsflüchtlingen und Kriegsopfern aus der Ukraine sowie deren Kontaktpersonen in Deutschland
der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Jörg Schneider, Thomas Dietz, Kay-Uwe Ziegler, Jürgen Braun, Martin Reichardt, Frank Rinck und der Fraktion AfD
Vorbemerkung
Die Weltgesundheitsorganisation WHO führt die Ukraine als ein Kinderlähmungs-(Poliomyelitis)-Ausbruchsland (https://polioeradication.org/ukraine/). Für Reisende in solche Länder empfehlen das Robert Koch-Institut (RKI) und die Ständige Impfkommission (STIKO) eine Poliomyelitis-Auffrischungsimpfung (https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/Poliomyelitis/FAQ-Liste_Poliomyelitis_Impfen.html;jsessionid=9E1280A82E5C9C240E1123AD82165331.internet102?nn=2393274). Diese Empfehlung gilt auch für Flüchtlinge von dort sowie das Personal in den Unterkünften (https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2022/Ausgaben/04_22.pdf?__blob=publicationFile). Nur eines von drei Kindern in der Ukraine ist gegen Poliomyelitis geimpft (https://twitter.com/UNICEF_UA/status/1486016143051612165).
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) informiert auf seiner Internetseite „Fragen und Antworten zur medizinischen Hilfe für Ukrainerinnen und Ukrainer“ (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/faq-medizinische-hilfe-ukraine.html) zu den Punkten Impfnachweise, Anspruch auf Impfung und Verfügbarkeit von Impfstoff ausschließlich zu COVID-19-Impfstoffen. Als einzige Erkrankung überhaupt wird COVID-19 genannt. Keine andere Infektionskrankheit oder sonstige Erkrankung wird erwähnt. Die COVID-19-Impfbereitschaft unter den Flüchtlingen aus der Ukraine schätzen die Landkreise in Baden-Württemberg auf 20 bis 50 Prozent, viele hätten Bedenken (https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/vorbehalte-unter-gefluechteten-gegen-corona-impfung-100.html).
RKI-Präsident Prof. Dr. Wiehler hat vor zwei Jahren explizit darauf hingewiesen, dass Tuberkulose mehr Todesfälle verursacht als jede andere Infektionskrankheit (https://www.rki.de/DE/Content/Service/Presse/Pressemitteilungen/2020/02_2020.html#:~:text=Tuberkulose%20ist%20eine%20in%20der,verursacht%20als%20jede%20andere%20Infektionskrankheit). Die Ukraine weist eine der höchsten Tuberkulose-Inzidenzen weltweit auf und weltweit mit die meisten multiresistenten Tuberkulose-Fälle (https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/132434/Tuberkulosebehandlung-von-Ukraine-Fluechtlingen-sicherstellen). Dennoch ist zum Beispiel in Brandenburg, wo vergleichsweise viele Flüchtlinge aus der Ukraine nach Deutschland einreisen, die Erstuntersuchung nach § 62 des Asylgesetzes nur für diejenigen verpflichtend, die in der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung aufgenommen werden. Für diejenigen, die bei Freunden und Verwandten oder bei ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern privat untergebracht werden, ist die Erstuntersuchung rein freiwillig (https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/presse/pressemitteilungen/detail/~23-03-2022-angebot-fuer-gesundheitsuntersuchung).
Laut dem BMG gewährleistet Deutschland „eine vollumfängliche Krankenversorgung von Geflüchteten“. (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/faq-medizinische-hilfe-ukraine.html)
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Besteht aus Sicht der Bundesregierung die Gefahr der Übertragung der Kinderlähmung in Deutschland aufgrund des Ausbruchs in der Ukraine?
Wie soll die STIKO-Empfehlung zur Impfung der Flüchtlinge und des Personals in Unterkünften gegen Kinderlähmung umgesetzt werden?
Ist beabsichtigt, auch andere Kontaktpersonen in Deutschland, wie z. B. Polizeibeamte auf den Ankunftsbahnhöfen, Bahnpersonal, Privatpersonen, die Flüchtlinge bei sich zu Hause unterbringen, mit einzubeziehen, und wenn ja, wie?
Hält die Bundesregierung die Bevölkerung insgesamt und insbesondere die Kontaktpersonen der Flüchtlinge für ausreichend informiert über den Status der Ukraine als Kinderlähmungs-(Poliomyelitis)-Ausbruchsland, oder sind z. B. zur Steigerung der Bereitschaft zur Auffrischungsimpfung Maßnahmen geplant, und wenn ja, welche?
Besteht aus Sicht der Bundesregierung bei der Umsetzung von STIKO-Empfehlungen eine Priorisierung; wird die COVID-19-Impfung, wie deren Hervorhebung gegenüber anderen Impfungen im Internetauftritt des BMG vermuten lässt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), gegenüber z. B. der Impfung gegen Kinderlähmung priorisiert, und wenn ja, warum?
Befürchtet die Bundesregierung, dass sich die Bedenken vieler Flüchtlinge gegen die COVID-19-Impfung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) auf die Impfbereitschaft gegen andere Krankheiten wie z. B. Kinderlähmung negativ auswirken, und wie soll dem ggf. entgegengewirkt werden?
Wäre für die Umsetzung der STIKO-Empfehlung zur Impfung gegen Kinderlähmung bei allen Flüchtlingen und Kontaktpersonen ausreichend Polio-Impfstoff in Deutschland verfügbar?
Besteht aus Sicht der Bundesregierung die Gefahr der Übertragung der Tuberkulose und hier insbesondere auch der multiresistenten Fälle in Deutschland aufgrund der hohen Tuberkulose-Inzidenz in der Ukraine (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Hält es die Bundesregierung für ausreichend, nur die in Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen untergebrachten Flüchtlinge verpflichtend zu untersuchen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), oder wird angestrebt, alle Flüchtlinge auch hinsichtlich der Tuberkulose zu untersuchen und ggf. zu behandeln, und wenn ja, wie soll dies organisiert werden?
Hält die Bundesregierung die Bevölkerung insgesamt und insbesondere die Kontaktpersonen der Flüchtlinge in Deutschland, wie z. B. Polizeibeamte auf den Ankunftsbahnhöfen, Bahnpersonal, Privatpersonen, die Flüchtlinge bei sich zu Hause unterbringen, für ausreichend informiert über die hohen Tuberkulose-Inzidenzen in der Ukraine, oder sind Aufklärungsmaßnahmen geplant, und wenn ja, welche?
Was versteht die Bundesregierung unter der „vollumfänglichen Krankenversorgung von Geflüchteten“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller); gelten die Leistungsbegrenzungen nach §§ 4, 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) weiter, oder bedeutet vollumfängliche Versorgung auch vollumfängliche Kostenübernahme z. B. auch für Zahnersatz oder Seh- und Hörhilfen, und wer trägt ggf. diese Kosten?