Anhörungen zur Novellierung des Familienrechts
des Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP sieht eine Modernisierung des Familienrechts vor (vgl. S. 80, https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf). Es ist nach Auffassung der Fragesteller anzunehmen, dass sich diese Reform auf Trennungsfamilien und deren Kinder auswirken wird.
Die aktuelle Lage bereitet viele Probleme, wie beispielsweise ein Familienrichter jüngst im Interview mit der „Zeit“ skizierte (vgl. https://www.zeit.de/arbeit/2022-01/familienrichter-streit-kinder-ruediger-ernst). So ist es Richtern nur außerhalb ihrer regulären Arbeitszeit möglich, sich weiterzubilden. Aber auch Betroffenenverbände beklagen unter anderem die Praxis der Festlegung des Mindestunterhalts (vgl. https://vaeter-netzwerk.de/kindesunterhalt-2022) und wünschen sich die Wiederherstellung paritätischer Elternschaft sowie die Beendigung der Hierarchisierung zwischen Elternteilen.
Eine zukunftsfähige Neugestaltung des Familienrechts setzt nach Auffassung der Fragesteller voraus, dass alle Betroffenen im Vorfeld ihre Anliegen einbringen können, andernfalls werden drängende Probleme nicht gelöst und womöglich sogar neue geschaffen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Sind Interessengruppen und Experten auf die Bundesregierung zugekommen, insbesondere das Bundesministerium der Justiz, um ihre Anliegen zur Novellierung des Familienrechts vorzutragen, und wenn ja, welche?
Welche Interessengruppen und Experten wurden bisher im Ausgestaltungsprozess der Gesetzesänderung angehört oder eingeladen?
Plant die Bundesregierung, sich mit dem rechtlichen Rahmen des Familienrechts anderer Länder auseinanderzusetzen?
Wenn ja, welchen Ländern spricht die Bundesregierung eine Vorreiterrolle zu, und mit welchen Botschaften hat oder wird sie sich diesbezüglich in Verbindung setzen?