Digitale Mobilitätsdaten sowie zukünftige Pläne über Mobilitätsdatenmarktplatz, mCLOUD und Mobilithek
der Abgeordneten Eugen Schmidt, Joana Cotar, Barbara Lenk, Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Gemäß der IVS-Richtlinie über Intelligente Verkehrssysteme (2010/40/EU) sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, einen „Nationalen Zugangspunkt“ für Mobilitätsdaten einzurichten. Diese Funktion erfüllt für Deutschland aktuell der Mobilitätsdatenmarktplatz (MDM) (Bundestagsdrucksache 19/30737).
Der Bund will den Mobilitätsdatenmarktplatz und die Plattform mCLOUD zu der neuen Plattform „Mobilithek“ zusammenführen (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/DG/mobilithek.html). Bislang etwas unklar bleiben die geplanten neuen Funktionen der Mobilithek.
Unabhängig von der rechtlichen Verpflichtung stellt sich nach Auffassung der Fragesteller die Frage, ob die angestrebten Ziele wie die verbesserte Mobilität durch Vernetzung mit der durch die Bundesregierung geplanten Umsetzung ausreichend erreicht werden können.
Der Mehrwert einer zentralen Plattform für Mobilitätsdaten steht und fällt nach Ansicht der Fragesteller mit der Verfügbarkeit von interessanten Daten, die nicht nur über einzelne Bundesländer oder Kommunen, sondern flächendeckend und bundesweit in gleichartig strukturierter Form vorliegen, sodass sich daraus wirtschaftlich neue Informationen und Angebote ableiten lassen. Gut nutzbare Datenangebote, die quantitativ umfangreicher sind und die in anderswo bereits in ähnlicher Form existieren, bieten einen geringen Mehrwert. Daten zu Straßen sind bereits durch Projekte wie OpenStreetMap in hoher Qualität auch über die Bundesgrenzen hinaus erfasst. Daher existieren für Endanwender und Entwickler bereits viele gut nutzbare Dienste auf Basis dieser Daten. Einen Mehrwert kann eine öffentliche Plattform, die Mobilitätsdaten anbietet und Anbieter und Abnehmer zusammenbringt, nach Ansicht der Fragesteller vor allem dann bieten, wenn es sich um dynamische Daten etwa zur aktuellen Verkehrslage oder Parksituation handelt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche neuen Funktionen außer der angekündigten Modernisierung und Bündelung der Plattformen MDM und mCLOUD wird die Mobilitätsdatenplattform Mobilithek nach dem Frühjahr 2022 und welche im Jahr 2023 bieten?
Bietet die Bündelung der Bereitstellung von Daten auf einer zentralen Plattform auch dem Bund selbst die Möglichkeit, einfacher Daten aus Ländern und Kommunen zu nutzen?
Plant die Bundesregierung eigene, für Endanwender und Verbraucher nützliche Angebote aufgrund der zentralen Verfügbarkeit der Daten der neuen Mobilithek, und wenn ja, welche?
Plant die Bundesregierung zum Beispiel eine zentrale bundesweite Plattform (etwa in Form einer nutzerfreundlichen Kartenansicht mit einfacher URL), die die Verkehrslage in Echtzeit und Straßensperrungen (auch geplante) anzeigt und verschiedene Landesportale wie z. B. die aus Baden-Württemberg, Berlin, Sachsen und Schleswig-Holstein und das Baustelleninformation des Bundes vereint – auch um zu demonstrieren, dass sich verschiedene Daten durch die Plattform Mobilithek tatsächlich einfach und kostengünstig und mit einem Mehrwert aggregieren lassen?
Werden oder wurden Schnittstellen zur Datensuche in der neuen Mobilithek mit den anderen Nationalen Zugangspunkten für Mobilitätsdaten der anderen EU-Mitgliedstaaten abgestimmt, und wenn ja, welcher Art, und mit welchen?
Welche gesetzlichen Verpflichtungen, die Länder oder Kommunen zur Bereitstellung von Mobilitätsdaten verpflichten, plant die Bundesregierung einzuführen?
Welche Hilfen materieller, personeller oder anderer Art stellt die Bundesregierung Ländern und Kommunen – über die Möglichkeit der Bereitstellung der Plattform hinaus – zur Verfügung, um Mobilitätsdaten, die über die Mobilithek bereitgestellt werden, zu nutzen?
Welche gemeinsamen Schnittstellen und Abrufmethoden zu welchen anderen Nationalen Zugangspunkten für Mobilitätsdaten der anderen EU-Mitgliedstaaten wird es geben?
Welche dynamischen Datensätze in gleichartiger, strukturierter Form (etwa zur Verkehrslage oder Parkmöglichkeiten) werden für das gesamte Bundesgebiet oder überwiegende Teile davon in Zukunft über die Mobilithek angeboten werden?
Plant die Bundesregierung, Anbieter von Mietfahrrädern und akkubetriebenen Rollern zur Bereitstellung dynamischer Positionsdaten vor dem Hintergrund zu verpflichten, dass die Anbieter ohnehin bereits regelmäßig die Positionsdaten ihrer Fahrzeuge zentral speichern, und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, wann?
Plant die Bundesregierung die Fortsetzung der Veranstaltung „BMVI-Data-Run“, und wenn ja, wann, und in welcher Form (https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/DG/mfund-vierter-data-run.html)?