Beteiligung deutscher Staatsangehöriger an Kriegshandlungen in der Ukraine
des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Medienberichten zufolge haben seit Beginn des Krieges zwischen der Ukraine und Russland ukrainische Milizen speziell im Internet Werbung dafür gemacht, dass sich Ausländer ihrer Seite anschließen (https://www.focus.de/politik/deutschland/ministerien-teilen-mit-bundesbuerger-duerfen-an-krieg-in-ukraine-teilnehmen-aber-es-gibt-eine-ausnahme_id_61848363.html). Zudem warb auch der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskij mit den nachfolgenden Worten um Unterstützung für sein Land: „Wenn Sie Kampferfahrung in Europa haben, können Sie zu uns kommen und mit uns Europa verteidigen“ (https://www.tagesspiegel.de/politik/nach-aufruf-fuer-internationale-legion-deutsche-duerften-anukraine-krieg-teilnehmen-auch-fuer-russland/28121508.html). Freiwillige sollten sich hierzu bei der Ukrainischen Botschaft ihres Landes melden, wo man ihre Erfahrung und Eignung klären würde (ebd.). Auf Anfrage des „Tagesspiegels“ (ebd.) hätten sowohl das Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie das Bundesministerium der Verteidigung übereinstimmend erklärt, dass eine juristische Verfolgung deutscher Staatsangehöriger, die beabsichtigen, sich an den Kämpfen in der Ukraine zu beteiligen, nicht vorgesehen sei.
Ausschließlich im Falle von deutschen Staatsangehörigen mit extremistischer Gesinnung, die beabsichtigen, an militärischen Übungen oder Kämpfen in der Ukraine oder in Russland teilzunehmen, solle juristisch untersucht werden, ob eine „Ausreiseuntersagung“ möglich sei (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Beginn des Krieges in der Ukraine verhindert, dass Extremisten aus Deutschland ausreisen, um sich an Kriegshandlungen in der Ukraine zu beteiligen (bitte angeben, welchem extremistischen Spektrum die Personen angehören)?
Auf welcher Rechtsgrundlage wurde den in Frage 1 erfragten Personen die Ausreise untersagt?
Mit welchen Maßnahmen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die in Frage 1 erfragten Personen Deutschland nicht verlassen?
Wie viele deutsche Staatsangehörige sind nach Kenntnis der Bundesregierung bereits aus Deutschland ausgereist, um an den Kriegshandlungen in der Ukraine teilzunehmen (falls es sich hierbei um Extremisten handeln sollte, bitte angeben, welchem extremistischen Spektrum diese Personen zuzurechnen sind)?
Wie viele der in Frage 4 erfragten Personen wurden, so dies überhaupt der Fall war, nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen von Kriegshandlungen in der Ukraine verletzt oder getötet (bitte gegebenenfalls nach Verletzten und Getöteten aufschlüsseln)?
Hat sich die Bundesregierung zu dem nachfolgenden Aufruf des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskij „Wenn Sie Kampferfahrung in Europa haben, können Sie zu uns kommen und mit uns Europa verteidigen.“ (https://www.tagesspiegel.de/politik/nach-aufruf-fuer-internationale-legion-deutsche-duerften-an-ukraine-krieg-teilnehmen-auch-fuer-russland/28121508.html) eine Position gebildet?
Falls ja, wie lautet die Position der Bundesregierung zu dem Aufruf (bitte die Antwort ausführlich begründen)?