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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Informationen zum flüchtigen Ex-Wirecard-Manager Jan Marsalek

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundeskanzleramt

Datum

24.05.2022

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/169409.05.2022

Informationen zum flüchtigen Ex-Wirecard-Manager Jan Marsalek

der Abgeordneten Christian Görke, Dr. Gesine Lötzsch, Klaus Ernst, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Caren Lay, Ralph Lenkert, Christian Leye, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Victor Perli, Bernd Riexinger, Dr. Sahra Wagenknecht, Janine Wissler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Aus Medienberichten geht hervor, dass der ehemaligen Bundesregierung der Aufenthaltsort des flüchtigen Ex-Wirecard-Managers Jan Marsalek seit Anfang 2021 bekannt gewesen sein soll und seitens russischer Stellen auch eine mögliche Vernehmung Jan Marsaleks angeboten worden sei (vgl. https://www.capital.de/wirtschaft-politik/wirecard-skandal--bundesregierung-mauert-im-fall-marsalek-31807428.html und https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/banken/wirecard-betrugsskandal-villa-in-moskauer-nobelvorort-in-dieses-luxusviertel-fluechtete-jan-marsalek/28271508.html?tm=login). Zu dieser Angelegenheit ergeben sich Fragen an die Bundesregierung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) das Bundeskanzleramt 2021 über den Aufenthaltsort von Jan Marsalek und das russische Angebot einer Kontaktaufnahme mit Jan Marsalek informiert hat (vgl. https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/bei-putin-merkel-wusste-vom-versteck-des-wirecard-betruegers-79737126,view=conversionToLogin.bild.html)?

2

Welche Stelle wurde wann genau im Bundeskanzleramt vom BND über vorliegende Informationen zum Aufenthaltsort bzw. über das russische Angebot einer Vernehmung Jan Marsaleks informiert?

3

An welchem Datum und von welcher Stelle wurde die ermittelnde Staatsanwaltschaft München über vorliegende Informationen zum Aufenthaltsort bzw. über das russische Angebot einer Vernehmung Jan Marsaleks informiert?

Geschah dies explizit vor oder nach der Berichterstattung der „Bild“ am 11. April 2022 (vgl. https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/bei-putin-merkel-wusste-vom-versteck-des-wirecard-betruegers-79737126,view=conversionToLogin.bild.html)?

4

Aus welchen Gründen und auf welcher Rechtsgrundlage wurde die ermittelnde Staatsanwaltschaft München über vorliegende Informationen zum Aufenthaltsort bzw. über das russische Angebot einer Vernehmung Jan Marsaleks nicht unmittelbar nach Bekanntwerden der Informationen im Bundeskanzleramt informiert?

5

Hat der § 153d der Strafprozessordnung (StPO) bei der Entscheidung der Bundeskanzleramts und/oder des BND, das russische Angebot einer Kontaktaufnahme mit Jan Marsalek nicht zu verfolgen bzw. eine Auslieferung Jan Marsaleks nicht anzustrengen, eine Rolle gespielt, und wenn ja, aus welchen Gründen (vgl. https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/ex-wirecard-vorstand-jan-marsaleksoll-in-moskau-leben-17951140.html)?

6

Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung bzw. haben die deutschen Bundesbehörden das russische Angebot einer Kontaktaufnahme mit Jan Marsalek nicht verfolgt bzw. eine Auslieferung Jan Marsaleks nicht angestrengt?

7

War das Bundeskanzleramt bei der Entscheidung, das Gesprächs- bzw. Vernehmungsangebot mit Jan Marsalek nicht anzunehmen, eingebunden, und gab es eine Weisung des Bundeskanzleramtes an den BND?

8

Gab es nach dem Angebot seitens russischer Stellen über ein Gespräch mit bzw. über eine Vernehmung von Jan Marsalek in dieser Angelegenheit Kontakte jeglicher Art zwischen der Bundesregierung bzw. deutschen Bundesbehörden und russischen Stellen, und wenn ja, wann, und zwischen welchen Beteiligten (bitte auflisten)?

9

Waren russische Regierungsvertreter bei dem in Medienberichten erwähnten Gesprächsangebot oder bei etwaigen danach erfolgten Kontakten involviert, und wurden dabei von der russischen Seite Forderungen für das Zustandekommen eines Gespräches mit bzw. einer Vernehmung von Jan Marsalek gestellt, und wenn ja, welche waren das?

10

Welche Hinweise hatte der BND darauf, dass das Gesprächsangebot, wie Medienberichten zu entnehmen ist, als eine mögliche Falle eingeschätzt wurde, und welche Konsequenzen wurden seitens des BND befürchtet (vgl. https://www.capital.de/wirtschaft-politik/wirecard-skandal--bundesregierung-mauert-im-fall-marsalek-31807428.html)?

11

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob es sich bei dem Geschäftsmann, der nach Medienberichten der „Financial Times“ dem Vertreter des BND in der Deutschen Botschaft in Moskau das Gesprächsangebot mit Jan Marsalek vorgeschlagen haben soll, um den Vorstand der Deutschen Schule in Moskau, S. F., handelt, und wenn ja, ist dies zutreffend (vgl. https://www.ft.com/content/5ba4eedc-992e-4e64-9bb1-9d81b379ea00)?

12

Gab es seit 2020 einen Austausch zwischen Vertretern der Bundesregierung, des Bundeskanzleramts, der Bundesministerien oder der nachgeordneten Bundesbehörden (insbesondere Sicherheitsbehörden) mit dem Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Schule Moskau, S. F., und wenn ja, welchen Austausch jeglicher Art gab es (bitte vollständig auflisten und für alle Termine angeben, an welchem Datum, mit welchem Inhalt, mit welchen Teilnehmern, in welcher Art [Treffen, E-Mail, Telefonat, Direktnachrichten, o. Ä.], wo und auf wessen Wunsch Termine stattgefunden haben; vgl. https://www.deutscheschulemoskau.de/allgemeines/vorstand/)?

13

Beabsichtigt die Bundesregierung, den Aufenthaltsort von Jan Marsalek zu verifizieren und eine etwaige Auslieferung anzustreben?

14

Wie beabsichtigt die Bundesregierung, das Rechtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft München politisch zu unterstützen?

Berlin, den 5. Mai 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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