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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Mindestlohn und Mindestarbeitsstandards in der Weiterbildung

Prekäre Arbeitsverhältnisse und unzulängliche soziale Sicherung nebenberuflicher Honorarkräfte in Weiterbildungseinrichtungen und deren Auswirkungen auf von Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich des SGB II und SGB III, Notwendigkeit von Mindestlöhnen und Mindestarbeitsbedingungen, aufstockende Leistungen nach SGB II bei Niedriglohn-Beschäftigten<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

26.08.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/274010. 08. 2010

Mindestlohn und Mindestarbeitsstandards in der Weiterbildung

der Abgeordneten Jutta Krellmann, Diana Golze, Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers, Matthias Birkwald, Heidrun Dittrich, Klaus Ernst, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Katja Kipping, Ingrid Remmers, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion der DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit Jahren werden in der Öffentlichkeit die sozialen Verwerfungen für die Beschäftigten in der allgemeinen, politischen, kulturellen und beruflichen Weiterbildung problematisiert. Die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Auftrag gegebene und seit Anfang 2006 vorliegende Studie „Zur sozialen und wirtschaftlichen Lage von Beschäftigten in der Weiterbildung“ hat erneut deutlich gemacht, dass die Beschäftigungssituation eines überwiegenden Teils der insgesamt 650 000 Lehrenden in der Weiterbildung als „atypisch“ und in der Regel als „prekär“ einzustufen ist. Der Anteil der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse liegt in der Branche unter 15 Prozent. Die „im Hauptberuf freiberuflich lehrenden Honorarkräfte“ (23 Prozent der Weiterbildnerinnen und Weiterbildner) sind zumeist nur durch die Kombination unterschiedlicher Verträge in der Lage, ein existenzsicherndes Einkommen zu erwirtschaften. Für eine effektive soziale Vorsorge reichen die Bezüge in der Regel nicht aus (vgl. prekär – Zeitung für Beschäftigte in der Weiterbildung, Heft 02/2009).

Die Ausweitung der ungesicherten und unterwertigen Beschäftigung in der Weiterbildung, einschließlich der Zahlung von Dumpinglöhnen für hauptberufliche Honorardozentinnen und -dozenten, hat sich seit den Hartz-Reformen und den damit verbundenen Mittelkürzungen bei der Bundesanstalt für Arbeit (BA) dynamisiert. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) befürchten jetzt infolge des 80-Milliarden-Kürzungsprogramms der Bundesregierung einen erneuten Unterbietungswettbewerb auf Seiten der Bildungsträger und im Ergebnis weitere Lohneinbrüche, insbesondere bei kostenintensiven langfristigen Maßnahmen (vgl. Presseerklärung ver.di vom 23. Juni 2010).

Für die Beschäftigten der Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich des Zweiten und Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB III) hat die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in Vollmacht des Bundesverbandes der Träger der beruflichen Bildung (BBB) sowie der GEW am 27. März 2008 beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Erfolg einen Antrag auf Aufnahme der Weiterbildungsbranche in das Arbeitnehmerentsendegesetz gestellt. Die Tarifparteien haben am 12. Mai 2009 einen Branchentarifvertrag vorgelegt und damit den Weg für die Einführung eines Branchenmindestlohns in der Weiterbildung frei gemacht. Die hierfür notwendige Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit durch die Bundesregierung steht jedoch bis heute aus.

Wir fragen die Bundesregierung:

Drucksache 17/2740 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Fragen12

1

Welche Ursachen identifiziert die Bundesregierung für die prekären Vergütungsstrukturen in der pädagogischen Arbeit in der Weiterbildungsbranche, und welche Möglichkeiten sieht sie, der Ausweitung unterwertiger Beschäftigungsverhältnisse in diesem Bereich entgegenzuwirken?

2

Welche Schlüsse zieht die jetzige Bundesregierung aus der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung 2006 veröffentlichten Studie „Zur sozialen und wirtschaftlichen Lage von Beschäftigten in der Weiterbildung“ vor dem Hintergrund der anhaltenden Prekarisierung der Beschäftigungsverhältnisse in dieser Branche?

3

a) Welche Erkenntnisse über die soziale und wirtschaftliche Situation der Beschäftigten in der Weiterbildungsbranche liegen der Bundesregierung neben der unter Frage 1 genannten Studie vor?

b) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den unter Frage 3a genannten Erkenntnissen?

4

a) Wie viele Lehrende arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung fest angestellt, im Hauptberuf freiberuflich lehrend und als nebenberufliche Honorarkräfte in der Weiterbildung (bitte aufschlüsseln nach Volkshochschulen, öffentlichen geförderten freien Trägern, sonstigen Weiterbildungseinrichtungen und nach Bundesländern)?

b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die durchschnittlichen Einzeleinkommen der Lehrenden in der Weiterbildung (bitte aufschlüsseln nach fest Angestellten, im Hauptberuf freiberuflich Lehrenden und nebenberuflichen Honorarkräften sowie nach Volkshochschulen, öffentlich geförderten freien Trägern, sonstigen Weiterbildungseinrichtungen und nach Bundesländern)?

c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über wöchentliche Arbeitszeit der Lehrenden in der Weiterbildung (bitte aufschlüsseln nach fest Angestellten, im Hauptberuf freiberuflich Lehrenden und nebenberuflichen Honorarkräften sowie nach Volkshochschulen, öffentlich geförderten freien Trägern, sonstigen Weiterbildungseinrichtungen und nach Bundesländern)?

5

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass eine hinreichende Vergütung und soziale Absicherung für die Beschäftigten wichtige Voraussetzungen für eine qualitativ hochwertige Weiterbildung sind?

6

Hat die Bundesregierung eine Folgenabschätzung der ab 1. Mai 2011 vollständig gültigen Europäischen Arbeitnehmerfreizügigkeit für die Weiterbildungsbranche erstellt?

Wenn ja, welche Folgen sieht die Bundesregierung, und welche Schlüsse zieht sie hieraus?

Wenn nein, warum nicht?

7

a) Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der im Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen avisierten Weiterbildungsallianz?

b) Gehört die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen in der Weiterbildung zu den zentralen Zielen der Weiterbildungsallianz?

Wenn ja, welche konkreten Ziele formuliert die Bundesregierung in diesem Bereich, und bis wann und wie sollen diese erreicht werden?

Wenn nein, warum nicht?

8

a) Wie bewertet die Bundesregierung den Zielkonflikt zwischen der im Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen avisierten Stärkung des lebensbegleitenden Lernens und den geplanten Kürzungen im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik?

b) Welche Auswirkungen werden die geplanten Kürzungen im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik auf die Beschäftigungsbedingungen in der Weiterbildung nach Einschätzung der Bundesregierung haben?

c) Wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass sich die Beschäftigungsbedingungen in der Weiterbildung durch die Umsetzung des Sparpaketes weiter verschlechtern?

d) In welchen Bereichen der Weiterbildungsförderung plant die Bundesregierung Einsparungen vorzunehmen?

e) Gibt es Bereiche der Weiterbildungsförderung, für die die Bundesregierung Kürzungen im Rahmen der Umsetzung des Sparpaketes oder im Rahmen der Evaluation der arbeitsmarktpolitischen Instrumente ausschließt?

9

a) Wie verhält sich die Bundesregierung zu der Tatsache, dass mittels öffentlicher Gelder in der Förderung und Durchführung von Weiter- und Ausbildungsmaßnahmen im Bereich des SGB II und SGB III ein prekäres Vergütungssystem aufrechterhalten und die Lohnspirale weiter nach unten getrieben wird?

b) Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, insbesondere im Hinblick auf die Vergabepraxis der BA, um der unter Frage 9a genannten Tendenz entgegenzuwirken?

10

a) Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Erforderlichkeit und Angemessenheit von Branchenmindestlöhnen und Mindestarbeitsbedingungen am besten durch die in der entsprechenden Branchen vertretenen Tarifpartner beurteilt bzw. definiert werden kann (bitte begründen)?

b) Wie beurteilt die Bundesregierung die Sachkunde der vertragsschließenden Tarifpartner BBB, ver.di und GEW bezüglich der Erforderlichkeit und Angemessenheit von Mindestlöhnen und Mindestarbeitsbedingungen in der Weiterbildungsbranche (bitte begründen)?

c) Wie beurteilt die Bundesregierung die Sachkunde der im Tarifausschuss vertretenen Akteure bezüglich der Erforderlichkeit und Angemessenheit von Mindestlöhnen und Mindestarbeitsbedingungen in der Weiterbildungsbranche (bitte begründen)?

11

a) Wie viele Beschäftigte in der Weiterbildungsbranche erhalten zusätzlich zu ihren Vergütungen bzw. Löhnen Aufstockungsleistungen nach dem SGB II (bitte differenzieren nach den einzelnen Branchensegmenten und nach den Beschäftigungsformen)?

b) Wie hoch sind die Finanzmittel, mit denen die Grundsicherungsträger die niedrigen Löhne der betroffenen Beschäftigten aufstocken, um deren Existenz zu sichern (wenn möglich bitte differenzieren nach den einzelnen Branchensegmenten, nach den Beschäftigungsformen und Bundesländern)?

12

a) Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung bislang keine Rechtsverordnung für die Allgemeinverbindlichkeit tarifvertraglicher Mindeststandards in der Weiterbildung nach § 7 Absatz 5 Satz 4 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) erlassen?

b) Plant die Bundesregierung eine Rechtsverordnung für die Allgemeinverbindlichkeit tarifvertraglicher Mindeststandards in der Weiterbildung nach § 7 Absatz 5 Satz 4 AEntG zu erlassen?

Wenn ja, wann soll dies geschehen?

Wenn nein, warum nicht?

c) Wenn diese Entscheidung noch nicht getroffen worden ist, nach welchen Kriterien wird die Bundesregierung entscheiden, ob sie eine Rechtsverordnung für die Allgemeinverbindlichkeit tarifvertraglicher Mindeststandards in der Weiterbildung nach § 7 Absatz 5 Satz 4 AEntG erlassen wird, und für wann ist diese Entscheidung vorgesehen?

Berlin, den 23. Juli 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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