Umgang mit Belarus im Rahmen der Östlichen Partnerschaft der Europäischen Union
der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel, Ulrike Höfken, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Ute Koczy, Tom Koenigs, Agnes Malczak, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Nach der Entlassung von international anerkannten politischen Häftlingen in Belarus vollzog die Europäische Union im Herbst 2008 einen Wechsel in ihrer Beziehung zu dem östlichen Nachbarn. Nach Jahren der Isolationspolitik wurde mit dem autoritär regierenden Regime in Minsk der Dialog gesucht, ein Teil der Sanktionen gegen Funktionsträger ausgesetzt und die Teilnahme von Belarus am neuen Programm der Östlichen Partnerschaft der Europäischen Union in Aussicht gestellt. Bis zur Unterzeichnung der gemeinsamen Gründungserklärung der Östlichen Partnerschaft mit den sechs Partnerländern am 7. Mai 2009 in Prag erfolgten einzelne, jedoch kaum substantielle Schritte, mit denen die belarussische Regierung Forderungen der EU nach einer demokratischer Öffnung des Landes nachkam. So konnte die oppositionelle Organisation „Für Freiheit“ (Sa Swabodu) des ehemaligen Präsidentschaftskandidaten Alexander Milinkewitsch registriert werden. Zwei unabhängige Zeitschriften wurden wieder in die Programme der in Standshand befindlichen Vertriebe aufgenommen. Die Administration des belarussischen Präsidenten lud zu Runden Tischen zu verschiedenen gesellschaftlichen Fragen ein, an denen auch Oppositionsvertreter teilnahmen.
Der Europarat folgte dem Politikwechsel der Europäischen Union gegenüber Belarus und stellte auf Empfehlung seiner Parlamentarischen Versammlung im Sommer 2009 die Wiedererlangung des seit 1997 suspendierten Sondergaststatus bei der Organisation in Aussicht, sollte sich das Land zu einem Moratorium für die Todesstrafe durchringen können.
Seit der formellen Aufnahme von Belarus in die Östliche Partnerschaft der Europäischen Union am 7. Mai 2009 ist jedoch eine Stagnation in den Öffnungsbemühungen des Regimes in Minsk zu beobachten. Seit Jahresende 2009 nehmen sogar die Repressionen gegen Regimekritiker und unabhängige Journalisten erneut zu.
Die erneuten Repressionen werden im Zusammenhang mit den kommenden Präsidentschaftswahlen gesehen, die bis spätestens Februar 2011 stattfinden werden. Sie widersprechen ganz offensichtlich dem Geist der Östlichen Partnerschaft, dessen Gründungserklärung auch Belarus unterschrieben hat. Hierin kommen die Teilnehmer des Prager Gipfeltreffens überein, „dass die Östliche Partnerschaft auf dem Bekenntnis zu den Grundsätzen des Völkerrechts und den Grundwerten, einschließlich Demokratie, Rechtstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, sowie auf dem Eintreten für Marktwirtschaft, nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Regierungsführung beruhen wird.“
Im Oktober 2010 muss die Europäische Union erneut über die Fortsetzung der Sanktionen gegen Belarus entscheiden, von denen bislang lediglich ein Teil ausgesetzt ist. In diesem Zusammenhang ist auch eine öffentliche Debatte über den Umgang mit Belarus im Rahmen der Östlichen Partnerschaft von Nöten, dessen Führung derzeit nicht nur die Grundsätze der Partnerschaft, sondern auch öffentliche Kritik seitens der EU hieran ignoriert. Die Bundesregierung hat zu ihrer Position zum Umgang mit Belarus im Rahmen der Östlichen Partnerschaft bislang nicht Stellung genommen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wie bewertet die Bundesregierung grundsätzlich die Zusammenarbeit mit Belarus im Rahmen der Östlichen Partnerschaft im ersten Jahr ihres Bestehens?
Welche Projekte mit Belarus konnten im Rahmen der Östlichen Partnerschaft begonnen werden, und welche konkreten Ergebnisse sind inzwischen zu verzeichnen?
In welcher Höhe wurden finanzielle Mittel eingesetzt, die im Rahmen der Östlichen Partnerschaft direkt oder indirekt Belarus zugute kamen?
Wie bewertet die Bundesregierung die mehrfache Verweigerung der Registrierung für die Menschenrechtsorganisation „Nascha Wiasna“ (Unser Frühling) und der Partei der Belarussischen Christlichen Demokraten?
Wie bewertet die Bundesregierung die Vorbereitung und der Verlauf der am 25. April 2010 abgehaltenen Regionalwahlen in Belarus, die trotz der Verabschiedung von Wahlgesetzänderungen aufgrund von Empfehlungen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) laut Abschlussbericht der Initiative „Menschenrechtler für freie Wahlen“ keine substantielle Verbesserung in Richtung einer Demokratisierung des Wahlprozesses aufwies?
Wie bewertet die Bundesregierung die Exmatrikulation der Pressesprecherin der oppositionellen Jugendorganisation „Junge Front“ (Malady Front), Tazjana Schapuzka, die nach ihrer Teilnahme am Zivilgesellschaftsforum der Östlichen Partnerschaft im November 2009 vom Studium an der Belarussischen Staatsuniversität ausgeschlossen wurde und bislang vergeblich juristisch für ihre erneute Immatrikulation kämpft?
Wie bewertet die Bundesregierung die wiederholten Übergriffe auf unabhängige Journalisten und freie Medien durch zum Beispiel teils mehrfache Verhöre von Journalistinnen wie Irina Chalip, Swetlana Kalinkina, Maryna Koktysch und Natalja Razina, durch Beschlagnahmung ihrer Arbeitsgeräte wie Computer, Durchsuchungen und Beschlagnahmungen in den Redaktionen der Zeitschriften „Narodnaja Wolja“ und „Nowaja Gaseta“ sowie der Internetnachrichtenportale www.charter97.org und www.vilejka.org, durch Beschlagnahmung ganzer Auflagen der Zeitschrift „Vizebski Kur’er“, Verhängung mehrerer Geldstrafen gegen den Zeitschriftengründer wegen Besitzes der Druckerzeugnisse und die andauernde Sperrung des Zugangs zur Internetauflage der Zeitschrift (www.kurier.vitebsk.by), durch eine zehntägige Administrativhaftstrafe gegen den Journalisten Ivan Shulha wegen vorgeblichen Rowdytums sowie mit einem Urteil gegen den unabhängigen Journalistenverband und der Androhung seiner Schließung wegen der Verwendung des Wortes „Presse“ auf den Mitgliedsausweisen und seiner als illegal eingestuften Rechtsberatung?
Wie bewertet die Bundesregierung den am 1. Juli 2010 in Kraft getretenen präsidialen Erlass Nummer 60 zur Regelung des Internets in Belarus, der vom Sprecher der Hohen Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik als „signifikanter Schritt in die falsche Richtung“ bezeichnet wurde?
Wie bewertet die Bundesregierung die von der Beauftragten für Medienfreiheit der OSZE beanstandeten Bestimmungen des präsidialen Erlasses Nummer 60 zur Regelung des Internets, insbesondere
– die Lizensierungspflicht für Internetmedien,
– die Pflicht zur Identifizierung und Registrierung von Internetnutzern und deren technischer Geräte für den Internetzugang durch die Provider,
– die Identifizierungspflicht für Nutzer von Internetcafés,
– die Pflicht zur einjährigen Speicherung sämtlicher Internetverbindung durch die Provider,
– die wenig spezifizierte Benennung verbotener Inhalte, die zur Schließung von Internetseiten führen kann,
– die mögliche Haftung von Internetseitenbetreibern für von ihnen nicht verantwortete, für illegal erklärte Inhalte?
Welche konkreten Auswirkungen des präsidialen Erlasses zur Regelung des Internets sind nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung bereits jetzt zu verzeichnen oder in den kommenden Monaten im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen zu erwarten?
Wie bewertet die Bundesregierung das wiederholte gewaltsame Vorgehen gegen bzw. die Verhaftung von Demonstrationsteilnehmern durch belarussische Sicherheitskräfte in den vergangenen Monaten, etwa bei einer oppositionellen Solidaritätsdemonstration am 16. Februar 2010, bei Protesten gegen die Todesstrafe am 23. März 2010, im Vorfeld der traditionellen Oppositionsdemonstration am 25. März 2010 und bei der „Slawischen Gay Pride“ am 15. Mai 2010 in Minsk?
Wie bewertet die Bundesregierung die landesweiten Durchsuchungen bei bzw. die Verhaftungen von Aktivisten der regimekritischen Kampagne „Gawary Praudu“ (Sag die Wahrheit) am 18. und 19. Mai 2010?
Wie bewertet die Bundesregierung die Urteile gegen Iwan Michailau am 10. Januar 2010 zu einer dreimonatigen Haftstrafe und gegen Jauhen Jakawenka am 6. Juni 2010 zu einem Jahr eingeschränkter Freiheit (Hausarrest) wegen Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen, angesichts der Tatsache, dass ein ziviler Ersatzdienst in Belarus derzeit nicht möglich ist?
Wie bewertet die Bundesregierung die gegen den oppositionellen Politiker Ales Sarembriuk im April 2010 erhobene Anklage wegen Betrugs, während dieser für die Bewegung „Sa Swabodu“ (Für Freiheit) für die Regionalwahlen am 25. April 2010 kandidierte?
In welcher Weise hat die Bundesregierung den Prozess gegen den Oppositionellen Aleh Surhan verfolgt, der zunächst wegen des Anbringens der ehemaligen Nationalflagge und später wegen vorgeblicher Trunkenheit, öffentlichen Fluchens und Beleidigung von Polizisten angeklagt wurde, und wie bewertet sie das am 19. Februar 2010 ergangene und von Menschenrechtsorganisationen als politisch motiviert eingestufte Urteil zu einer Geldbuße und sechsmonatigen Haftstrafe?
In welcher Weise hat die Bundesregierung den Prozess gegen die als Regimekritiker bekannten Kleinunternehmer Mikalai Autuchowitsch und Uladsimir Asipenka verfolgt, und wie bewertet sie das am 6. Mai 2010 nach 15-monatiger Untersuchungshaft ergangene Urteil zu Haftstrafen von fünf Jahren und zwei Monaten sowie drei Jahren, das von der britischen Botschaft in Minsk, agierend als lokale EU-Repräsentanz, als „politisch motiviert“ bezeichnet wurde?
In welcher Weise hat die Bundesregierung den Prozess gegen Andrei Bandarenka, der nach seiner Kandidatur für die oppositionelle Vereinigte Bürgerpartei bei den Parlamentswahlen im Oktober 2008 des angeblichen betrügerischen Diebstahls von Eigentum seiner eigenen Firma angeklagt wurde, und wie bewertet sie das am 18. Mai 2010 im Berufungsverfahren bestätigte Urteil zu einer Haftstrafe von sechs Jahren?
Wie bewertet die Bundesregierung die Vollstreckung zweier Todesurteile in Belarus im März 2010, nachdem das Land 2009 auf die Vollstreckung solcher Urteile verzichtet hatte und obwohl die Parlamentarische Versammlung des Europarats im Juni 2009 ein Moratorium zur Voraussetzung für die Wiedererlangung des Sondergaststatus gemacht hatte sowie das Menschenrechtskomitee der Vereinten Nationen wegen individueller Prüfanträge um eine Aussetzung der Todesurteile ersucht hatte, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung hieraus in Bezug auf das Interesse von Belarus, den Sondergaststatus im Europarat zurück zu erlangen?
Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen den jüngsten Fällen von Visaverweigerungen für deutsche Staatsangehörige, die als Mitarbeiter von Nichtregierungsorganisationen mit regimekritischen Organisationen in Belarus zusammenarbeiten, und dem Ziel der Östlichen Partnerschaft, die direkten Kontakte zwischen den Menschen sowie die zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit zu fördern, und falls ja, in welcher Weise thematisiert sie diesen Widerspruch gegenüber der belarussischen Regierung?
Wie bewertet die Bundesregierung die Beteiligung belarussischer Nichtregierungsorganisationen am Zivilgesellschaftlichen Forum der Östlichen Partnerschaft und die Auswirkungen der damit verbundenen internationalen zivilgesellschaftlichen Kooperation sowie der Teilnahmemöglichkeit des Forums an den thematischen Plattformen der Regierungsebene der Östlichen Partnerschaft für die Entwicklung der Zivilgesellschaft in Belarus?
Sind gegenüber Belarus seitens der Europäischen Union oder durch die Bundesregierung selbst die Widersprüche zwischen der repressiven Politik der belarussischen Regierung der letzten Monate und den demokratischen, rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Grundlagen der Östlichen Partnerschaft zum Ausdruck gebracht worden, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Handeln der belarussischen Regierung in Bezug auf ihr Interessens an einer weiteren Teilnahme an der Östlichen Partnerschaft?
In welcher Weise wird die Bundesregierung sich innerhalb der Europäischen Union für eine Diskussion über den weiteren Umgang mit Belarus im Rahmen der Östlichen Partnerschaft einsetzen, und welche Position vertritt sie zu dieser Frage?