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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Zur Frage der Datenschutzkonformität der Webseiten der Bundesbehörden auf Facebook

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Datum

07.06.2022

Antwortdauer

18 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/192920.05.2022

Zur Frage der Datenschutzkonformität der Webseiten der Bundesbehörden auf Facebook

der Abgeordneten Joana Cotar, Barbara Lenk, Eugen Schmidt, Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Kommunikation der Bundesregierung und der einzelnen Bundesministerien mit den Bürgern erfolgt zunehmend auf digitalem Wege. Eine eigene Internetpräsenz politischer Akteure ist heute Standard, hier informieren die Bundesministerien und nachgeordneten Behörden über ihre aktuelle Arbeit und bieten interessierten Bürgern die Möglichkeit, mit eigenen Fragen zur Behörde in Kontakt zu treten. Dies geschieht im Sinne des vom Bundesministerium des Innern und für Heimat vorgestellten Digitalprogramms (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/it-digitalpolitik/digitalprogramm.pdf?__blob=publicationFile&v=3), mit dem Deutschland „moderner, bürgernäher und digitaler“ gemacht werden solle (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2022/04/digitalprogramm.html).

Zusätzlich zu den Internetpräsenzen unter eigener Webadresse nutzen die Bundesbehörden auch die Möglichkeit, sich mit eigenen Seiten auf großen digitalen Plattformen zu zeigen. So hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf Facebook gut 789 000 Follower (regelmäßige Besucher oder Anhänger; https://facebook.com/bmg.bund/?locale2=de_DE), die Bundesregierung kommt dort gar auf über 1 Million Follower (https://www.facebook.com/Bundesregierung/). Auch andere in Deutschland besuchte digitale Plattformen wie Instagram, TikTok, Twitter und YouTube werden von Bundesbehörden für ihre Kommunikation genutzt; hier treffen sie auf Nutzer, die die offiziellen Webseiten der Behörden vielleicht nicht gezielt aufsuchen.

Einem Pressebericht zufolge können die sogenannten Facebook-Fanpages von Behörden nicht durchgehend datenschutzkonform betrieben werden; die Landesbehörden werden von den zuständigen Datenschutzbeauftragten aufgefordert, ihre Facebook-Seiten auf Datenschutzkonformität zu prüfen und gegebenenfalls abzumelden (Behörden verlassen Facebook. Seiten können dort nicht datenschutzkonform betrieben werden – das wirft die digitalen Anstrengungen des Staates zurück, Tagesspiegel vom 3. Mai 2022, S. 15). Ein Gutachten der Taskforce der Datenschutzkonferenz kommt zu dem Ergebnis, dass weder bei der Speicherung noch bei der Verarbeitung personenbezogener Daten wirksame Rechtsmittel für die Gewährleistung der Datenschutzkonformität vorhanden seien (https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/weitere_dokumente/DSK_Kurzgutachten_Facebook-Fanpages_V1_18.03.2022.pdf; S. 18). Im Juni 2018 erließ der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil zu den sogenannten Facebook-Fanpages, nach dem die Verantwortung für die Datenverarbeitung nicht allein bei Facebook liege, sondern auch bei den behördlichen Betreibern.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Hat die Bundesregierung Kenntnis von dem in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Kurzgutachten der Taskforce der Datenschutzkonferenz zu den sogenannten Facebook-Fanpages?

1

Wenn ja, sieht sich die Bundesregierung von den dort festgestellten datenschutzrechtlichen Mängeln auch bezüglich ihrer eigenen Präsenzen auf Facebook angesprochen, und wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung?

1

Wenn ja, welche Konsequenzen bezüglich ihrer eigenen Präsenzen auf Facebook hat die Bundesregierung bereits gezogen beziehungsweise wird sie möglicherweise in Zukunft ziehen?

2

Steht die Bundesregierung mit den Datenschutzbehörden der Bundesländer im Austausch über das Gutachten der Taskforce der Datenschutzkonferenz, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen und Konsequenzen für die eigene digitale Kommunikation auf den Plattformen privater Anbieter?

3

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob und wie der Konzern Meta, zu dem die digitale Plattform Facebook gehört, die personenbezogenen Daten nutzt, die bei der Interaktion mit den Seiten der Bundesregierung auf Facebook anfallen (bitte ausführen)?

3

Hat die Bundesregierung konkret Kenntnis davon, ob und, wenn ja, wie Facebook die anfallenden personenbezogenen Daten der Nutzer auf Webseiten der Bundesregierung sammelt, speichert, kontextualisiert und monetarisiert (bitte ausführen), und lassen sich diese Kenntnisse nach angemeldeten und nicht angemeldeten Facebook-Nutzern differenzieren?

3

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob, und wenn ja, anhand welcher Kriterien und mit welchen Mitteln Facebook die Kommunikation auf Webseiten der Bundesregierung moderiert, und geschieht die Moderation unter Umständen in Kooperation zwischen Facebook und der Bundesregierung (bitte ausführen)?

3

Hat die Bundesregierung einen konkreten Ansprechpartner für Fragen des Datenschutzes auf der digitalen Plattform Facebook, und falls ja, einen eigenen für jede einzelne ihrer sogenannten Fanpages?

4

Hat sich der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) bereits zur datenschutzrechtlichen Situation bundesbehördlicher Seiten geäußert, und wenn ja, wann, und in welchem Sinne?

5

Kann die Bundesregierung angeben, wie hoch der Anteil ihrer Kommunikation mit den Bürgern über Facebook ist, verglichen mit der Kommunikation über ihre eigenen Webpräsenzen (gemessen etwa an Seitenaufrufen, abgerufenen Dokumenten, hinterlassenen Kommentaren, Abonnenten digitaler Rundbriefe, Teilnehmern an Online-Diskussionen; bitte ausführen)?

6

Kann die Bundesregierung angeben, wie hoch der absolute und prozentuale Anteil ihres Budgets für Öffentlichkeitsarbeit und Informationskampagnen ist, der auf digitalen Plattformen privater Anbieter und darüber hinaus speziell auf Facebook verausgabt wird (bitte ausführen)?

7

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zur datenschutzrechtlichen Situation ihrer Aktivitäten auf anderen ebenfalls in Deutschland genutzten digitalen Plattformen wie Instagram, TikTok, Twitter oder YouTube, zu deren Geschäftsmodell die Monetarisierung personenbezogener Daten gehört, vor?

7

Wenn ja, sieht die Bundesregierung ihre Aktivitäten auf den genannten Plattformen als datenschutzkonform an, und wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung?

8

Hält die Bundesregierung angesichts des kritischen Gutachtens der Taskforce der Datenschutzkonferenz (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) am selbsterklärten Ziel, Deutschland „moderner, bürgernäher und digitaler“ (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2022/04/digitalprogramm.html) zu machen, fest (bitte ausführen)?

8

Betrachtet die Bundesregierung digitale Plattformen in privater Hand wie Facebook als Infrastruktur einer digitalen Kommunikation, die sie als Klientin zu den Bedingungen des Anbieters nutzt?

9

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der kürzlich von der Europäischen Kommission, dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament beschlossene Digital Services Act (DSA) den Umgang großer digitaler Plattformen mit den anfallenden Daten ihrer Nutzer datenschutzkonform regelt, speziell bezüglich des routinierten Setzens von Cookies zum Protokollieren der besuchten Webseiten eines Nutzers?

9

Wenn ja, sieht sich die Bundesregierung durch die Verabschiedung des DSA in ihrer Praxis gestärkt, für ihre Kommunikation mit den Bürgern auch auf digitale Plattformen privater Anbieter wie Facebook bzw. Meta zurückzugreifen, und wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung?

10

Kann die Bundesregierung angeben, wie sie, sollte sie die datenschutzrechtlichen Bedenken der Taskforce der Datenschutzkonferenz teilen, künftig auf digitalem Wege unter Nutzung welcher Kanäle mit den Bürgern kommunizieren wird (bitte ausführen)?

Berlin, den 9. Mai 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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