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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Mutmaßlicher Abrechnungsbetrug in Millionenhöhe bei Corona-Bürgertests

(insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

14.06.2022

Antwortdauer

22 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagBundestagsdrucksache 20/140223.05.2022

Mutmaßlicher Abrechnungsbetrug in Millionenhöhe bei Corona-Bürgertests

der Abgeordneten Jürgen Braun, Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Robert Farle, Frank Rinck, Carolin Bachmann, Martin Reichardt und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

In der Bundesrepublik Deutschland durchgeführte Corona-Tests haben den Staatshaushalt bis zum jetzigen Zeitpunkt mit mehreren Milliarden Euro belastet. Insgesamt hat der Bund laut Bundesamt für Soziale Sicherung bis Dienstag dieser Woche bereits mehr als 12,2 Mrd. Euro für die sogenannten Bürgertests ausgegeben (https://www.welt.de/politik/deutschland/article238278079/Corona-Tests-Sonst-bleiben-verpulverte-Steuerzahler-Milliarden-verschwunden.html).

Zugleich weisen bundesweit Hunderte Ermittlungsverfahren nach Ansicht der Fragesteller darauf hin, dass mit Corona-Tests verbundener Betrug gang und gäbe ist. Bundesweit haben die Behörden in rund 650 Fällen Ermittlungsverfahren wegen mutmaßlichen Abrechnungsbetrugs mit Corona-Tests eingeleitet. Insgesamt geht es um hohe Millionenbeträge (https://www.welt.de/politik/deutschland/article237614395/Corona-Tests-Regierung-will-kostenlose-Tests-fuer-Buerger-wohl-verlaengern.html).

Die Kassenärztlichen Vereinigungen stehen in der Verantwortung, dagegen vorzugehen. Fraglich ist nach Auffassung der Fragesteller, ob sie dieser Verantwortung auch tatsächlich entsprechen. Hinzu kommt, dass es neben seriösen Anbietern auch zahlreiche Glücksritter gibt, die mutmaßlich nicht nur massenhaft Tests abrechnen, die gar nicht durchgeführt wurden, sondern auch Abstriche derart falsch vornehmen, dass das Ergebnis gar nicht positiv sein kann (Apotheker Zeitung Nr. 17 / 38. Jahrgang / Stuttgart / 25. April 22).

Die Corona-Testzentren rechnen die von ihnen erbrachten Leistungen auf Basis von Pauschalbeträgen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) ab. Bis Juli 2021 wurden 18 Euro pro durchgeführten Test erstattet, ohne dass eine Überprüfung erfolgte, ob die Zentren die Tests tatsächlich durchgeführt oder die Rechnungen unzulässig waren. Seitdem gilt eine abgesenkte Pauschale von 8 Euro pro durchgeführten Test; zudem wurden ergänzende Regelungen zur Prüfung der Abrechnungen in der Corona-Testverordnung eingeführt. Demnach müssen die KVen Rückzahlungsansprüche geltend machen und die Gelder an den Bundeshaushalt zurückzahlen, falls sich im Rahmen einer Abrechnungsprüfung erweist, dass Vergütungen zu Unrecht gewährt wurden (https://www.gesetze-im-internet.de/coronatestv_2021-10/).

Von den bisher nach Medienberichten (s. o.) verausgabten 12,2 Mrd. Euro für Corona-Bürgertests wurden bis Mitte März 2022 nur knapp 2,8 Mio. Euro an das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) zurückgezahlt. Dies ging aus den Antworten der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 42 und 43 auf Deutscher Bundestag Drucksache 20/1946 hervor. Rückzahlungen kamen von lediglich 5 der insgesamt 17 KVen in Deutschland. Alarmierend ist, dass insbesondere die großen KVen Westfalen-Lippe und Nordrhein sowie Berlin bisher keinerlei Beträge zurückgezahlt haben. Hier müssen nach Auffassung der Fragesteller gravierende Versäumnisse vorliegen, da zurzeit allein im Land Berlin 335 Ermittlungsverfahren wegen Abrechnungsbetrugs bei Corona-Bürgertests laufen. Gerade in diesem Fall müssten aber Rückzahlungen an das BAS durch die KVen erfolgen (https://www.welt.de/politik/deutschland/article231535293/Corona-Testzentren-LKA-Berlin-ermittelt-gegen-erste-Betreiber.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie erklärt die Bundesregierung die Differenz, die sich ergibt zwischen dem durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung angegebenen Gesamtbetrag der Abrechnung nach § 4a in Verbindung mit § 11 und § 12 der Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (TestV) von 4 453 031 931 Euro im Zeitraum von August 2021 bis März 2022 (Antwort auf die Schriftliche Frage 42 auf Bundestagsdrucksache 20/1402) und dem Betrag von über 12 Mrd. Euro, der in der Presse für Ausgaben in Bezug auf Corona-Bürgertests bis Mitte März 2022 angegeben wird (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

2

Welche Beträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bis März 2022 welchen Kassenärztlichen Vereinigungen auf Länderebene als Ersatz für Verwaltungs- und Sachkosten nach § 8 TestV mit Bezug zu den Corona-Bürgertests erstattet (bitte tabellarisch nach den Kassenärztlichen Vereinigungen auf Länderebene und den jeweiligen Summen aufschlüsseln)?

3

Welche Kassenärztlichen Vereinigungen mussten nach Kenntnis der Bundesregierung bisher von ihrem Ersatz nach § 8 TestV für Verwaltungskosten bzw. Sachkosten

a) jeweils welchen Gesamtbetrag an das BAS aus welchen Gründen zurückzahlen,

b) jeweils welchen Betrag aus ihrem Verwaltungs- und Sachkostenersatz nach § 8 TestV aufgrund der Rückzahlung beanstandeter Abrechnungen an das BAS zurückzahlen bzw. abzüglich verrechnen?

4

Gedenkt die Bundesregierung, etwas zu veranlassen, um Abrechnungsbetrug bei Corona-Testungen zu verhindern oder zumindest zu erschweren?

5

Wie, von wem, und wie oft wird nach Kenntnis der Bundesregierung kontrolliert, ob in den Testzentren die Probenahme korrekt durchgeführt wird, weil jedes falsche Testergebnis nicht nur Konsequenzen für die Maßnahmen bei der Pandemiebekämpfung hat und somit die ganze Bevölkerung betrifft, sondern auch bei unsachgemäßer Handhabung zu Körperverletzungen führen kann?

6

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der bisherige ermittelte bzw. entstandene Gesamtschaden der abgeschlossenen Ermittlungsverfahren um Abrechnungsbetrug mit Corona-Tests (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

Berlin, den 5. Mai 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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