Schwärzungen in Veröffentlichung der Unabhängigen Historikerkommission zur Inlandsspionage des Bundesnachrichtendienstes
der Abgeordneten Jan Korte, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Jan Korte, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit Februar 2011 besteht eine vertragliche Beziehung zwischen einer Unabhängigen Historikerkommission (UHK) zur Erforschung der Geschichte des Bundesnachrichtendienstes (BND) und seiner Vorläuferorganisation „Organisation Gehlen“ und der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den BND. Ein Forschungsschwerpunkt in den Arbeiten der UHK besteht in der Aufklärung des Umgangs mit der NS-Vergangenheit durch den BND, sei es in Form eigener personeller „Altlasten“, sei es in Bezug auf den Umgang der frühen Bundesrepublik Deutschland mit diesem Thema generell.
Bisher sind 14 umfangreiche Studien aus diesem Forschungsverbund hervorgegangen, die sich mit unterschiedlichen Aspekten der BND-Geschichte und der „Organisation Gehlen“ beschäftigen. Die neueste von Prof. Dr. Klaus-Dietmar Henke verantwortete Veröffentlichung mit dem Titel „Geheime Dienste. Die politische Inlandsspionage des BND in der Ära Adenauer“ behandelt neben der systematischen Ausspähung der SPD durch den BND, die nach dem Ergebnis der Studie auf Anweisung des damaligen Bundeskanzlers Konrad Adenauer erfolgte, auch den Umgang der damaligen Bundesregierung mit dem Eichmann-Prozess in Jerusalem 1961/62.
Laut Darstellung im Band von Prof. Dr. Klaus-Dietmar Henke bestand aus Sicht des damaligen Bundeskanzleramtes die Gefahr, dass im Prozess die historische Rolle des damaligen Leiters des Bundeskanzleramtes, Dr. Hans Josef Maria Globke, im Prozess zur Sprache kommen könnte, was man in Bonn unbedingt verhindern wollte. Als Kommentator der Nürnberger Rassegesetze, auf deren Grundlage u. a. die Verdrängung der deutschen Juden aus dem Staatsdienst legitimiert wurde, galt und gilt Dr. Hans Josef Maria Globke, der vom 27. Oktober 1953 bis zum 15. Oktober 1963 unter dem damaligen Bundeskanzler Konrad Adenauer Chef des Bundeskanzleramts und in dieser Funktion auch für den BND und seine Vorläuferorganisation, die „Organisation Gehlen“, zuständig war, als in höchstem Maße NS-belastete Person.
Professor Dr. Klaus-Dietmar Henke beschreibt im aktuellen Band der UHK das Agieren des BND und die Versuche, Einfluss auf die Prozessführung zu nehmen. Laut eines Artikels von Willi Winkler in der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) vom 20. April 2022 („Das letzte Geheimnis“, SZ vom 20. April 22, https://www.sueddeutsche.de/kultur/eichmann-prozess-jerusalem-einflussnahme-1.5568791?reduced=true) sind im Band vor allem Stellen im Zusammenhang mit dem Agieren des BND im Umfeld des Eichmann-Prozesses geschwärzt worden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie wägt die Bundesregierung das historische Aufklärungsinteresse in Bezug auf NS-belastete Personen wie Adolf Eichmann und Dr. Hans Josef Maria Globke gegenüber den Belangen des Quellenschutzes ab, und müssten im konkreten Fall nicht gerade im Sinne des Staatswohls nachrichtendienstliche Verbindungen mit NS-Belastungen offengelegt und die Akten Einrichtungen wie „Yad Vashem“, der „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ etc. sowie Journalisten und Wissenschaftlern unbedingt zur Verfügung stehen (bitte begründen)?
Wie begründen sich die Schwärzungen im von Prof. Dr. Klaus-Dietmar Henke geschriebenen Band „Geheime Dienste. Die politische Inlandsspionage des BND in der Ära Adenauer“ der Unabhängigen Historikerkommission zur BND-Geschichte?
a) Wie sieht konkret die „Gefährdung des Staatswohls“ aus, die von den geschwärzten Passagen des besagten Buches für die Bundesrepublik Deutschland ausgeht, und wie begründet sich diese Gefährdung, ca. 60 Jahre nach den im Buch dargestellten Ereignissen?
b) Nach wie vielen Jahren könnte nach Auffassung der Bundesregierung eine Staatswohlgefährdung durch die Offenlegung der geheim gehaltenen Inhalte ausgeschlossen werden und dieser demnach nichts mehr im Wege stehen (bitte begründen)?
Inwieweit hat die Bundesregierung in Erwägung gezogen, dass auch von der nicht vollständigen Aufklärung aller Umstände rund um den Prozess gegen Adolf Eichmann eine Gefährdung des Staatswohls ausgehen kann, und wie stellt sie diesen Reputationsschaden für Deutschland ins Verhältnis zu dem von ihr verwendeten Begriff des Staatswohls?
Wer hat wann über vorzunehmende Schwärzungen im von Prof. Dr. Klaus-Dietmar Henke geschriebenen Band „Geheime Dienste. Die politische Inlandsspionage des BND in der Ära Adenauer“ der Unabhängigen Historikerkommission zur BND-Geschichte entschieden?
a) Entsprechen die vorgenommenen Schwärzungen dem ursprünglich beanspruchten Umfang oder waren weitere Schwärzungen geplant, und wenn ja, in welchem Umfang, und warum wurde darauf verzichtet?
b) Wurden zusammen mit dem Autor Alternativen zu den Schwärzungen in Erwägung gezogen, und wie sahen diese Überlegungen gegebenenfalls aus, und wenn nein, warum nicht?
Begründen sich die vorgenommenen Schwärzungen allein aus dem Interesse der Bundesregierung gegenüber der Arbeit des BND oder spielen die Interessen anderer Geheimdienste für die Entscheidung zu Schwärzungen eine Rolle?
a) Hat es Interventionen anderer Dienste gegen die geplante Veröffentlichung der jetzt geschwärzten Passagen gegeben, und wenn ja, von welchen Diensten bzw. Staaten, und zu welchem Zeitpunkt (bitte entsprechend auflisten)?
b) Handelt es sich gegebenenfalls um die gleiche „ausländische Stelle“ die die Zustimmung zur Veröffentlichung verweigert hat, wie sie von der Bundesregierung schon in ihrer Antwort zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/5005 angeführt wurde (vgl. Antwort zu Frage 10)?
c) Hat die Bundesregierung das Gespräch mit dieser „ausländischen Stelle“ erneut gesucht, bzw. hat sie mit möglichen anderen ausländischen Stellen das Gespräch gesucht, die Bedenken gegen eine Veröffentlichung erhoben haben?
d) In wie vielen Fällen haben Aktenanforderungen der UHK an den BND bzw. an das Bundeskanzleramt seit 2011 zu entsprechenden Informationen des BND an ausländische Nachrichtendienste geführt?
Wie sieht die rechtliche Grundlage für diesen Eingriff in die Darstellungsfreiheit des Autors aus, und wie häufig und in welchem Umfang wurde vom Mittel der Schwärzungen im Rahmen der Arbeiten der Unabhängigen Untersuchungskommission zur Geschichte des BND bisher Gebrauch gemacht (bitte entsprechend nach Publikation, Umfang der Schwärzungen und jeweiliger Begründung aufführen)?
Trifft es zu, dass es sich bei der „nachrichtendienstlichen Verbindung“ des BND zum Eichmann-Prozess in Jerusalem um den Anwalt Dieter W. handelt, wie Willi Winkler in dem in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Artikel der „Süddeutschen Zeitung“ vom 20. April 2022 vermutet?
Trifft weiterhin die Vermutung Willi Winklers in der „SZ“ vom 20. April 2022 zu, dass der BND mit dem „Journalisten“ Rolf V. einen weiteren V-Mann im Umfeld des Prozesses platziert hatte?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es sich bei den vorgenommenen Schwärzungen im Band „Geheime Dienste. Die politische Inlandsspionage des BND in der Ära Adenauer“ vor allem um den Schutz der Identität dieser beiden Personen handelt?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es sich bei den geschwärzten Stellen u. a. auch um Informationen zu dem Wissen des BND über den damaligen Verbleib des gesuchten Kriegsverbrechers Alois Brunner, der ab dem Jahr 1938 Mitarbeiter der Zentralstelle für jüdische Auswanderung in Wien und hier Stellvertreter des Leiters Adolf Eichmann war, oder weiterer Kriegsverbrecher handelt?
Wie ist der aktuelle Umsetzungs- und Planungsstand des „Projekts der Unabhängigen Historikerkommission zur Erforschung der Geschichte des BND, seiner Vorläuferorganisation sowie seines Personal- und Wirkungsprofils von 1945 bis 1968 und des Umgangs mit dieser Vergangenheit“, und sind weitere Publikationen geplant, und wenn ja, wie viele, welche, und bis wann?
Ist die Veröffentlichung einer Kurzfassung und/oder eine kostengünstigere Variante der bisherigen Forschungsergebnisse (z. B. in Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für politische Bildung), um sie einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen, inzwischen Gegenstand konkreter Planungen der Bundesregierung (siehe Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 19/27143), falls ja, in welcher Form, und bis wann, und falls nein, wieso nicht?