Türkische Militäroperationen in der Republik Irak und in der Arabischen Republik Syrien
der Abgeordneten Matthias Moosdorf, Tino Chrupalla, Petr Bystron, Markus Frohnmaier, Dr. Alexander Gauland, Stefan Keuter, Steffen Kotré, Eugen Schmidt, René Springer, Joachim Wundrak und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Berichten verschiedener Zeitungen zufolge (siehe Links unten), greifen militärische Verbände der Republik Türkei seit dem 17. April 2022 Ziele im Norden der Republik Irak aus der Luft und vom Boden aus an.
Wie es heißt, seien türkischen Angaben zufolge Stellungen der in der Türkei verbotenen Arbeiterpartei PKK das Ziel dieser Angriffe (vgl. u. a. „Türkei greift erneut Ziele im Nordirak an“, in: Frankfurter Rundschau vom 25. April 2002). Wie es weiter heißt, habe das irakische Außenministerium gegen diesen Einmarsch protestiert (vgl. Seibert, Thomas: In der Zange: Sowohl die Türkei als auch der Iran setzen ihre Interessen im Irak ohne Zögern mit Waffengewalt durch, in: Der Generalanzeiger vom 30. April 2022).
Die Angriffe richteten sich auch gegen nichtmilitärische Ziele, sodass „Zivilisten“ dabei „ums Leben kämen“ (vgl. „Türkei greift erneut Ziele im Nordirak an“, in: Frankfurter Rundschau vom 25. April 2002).
Gemäß verschiedener Mediendarstellungen „mehren sich Zweifel, ob der Grund“ dieser Aggression „tatsächlich in der Vernichtung angeblicher Terrorzellen liege“ (vgl. „Türkei greift erneut Ziele im Nordirak an“, in: Frankfurter Rundschau vom 25. April 2002).
Vielmehr verfolge die türkische Regierung damit innenpolitische Ziele. So äußerte der Münchner Kommunikationswissenschaftler Kerem Schamberger, dass „mit der Operation […] ein Keil in die Opposition getrieben“ werde: „Es wird versucht, die kemalistisch-nationalistische Opposition aus CHP und Iyi-Parti auf die Seite des Staates zu ziehen“, sagte Kerem Schamberger (vgl. „Türkei greift erneut Ziele im Nordirak an“, in: Frankfurter Rundschau vom 25. April 2002).
Anders als im Falle der völkerrechtswidrigen Aggression Russlands gegen die Ukraine haben sich jedoch bislang weder die Bundesregierung noch die NATO zur Offensive der Türkei im Irak geäußert. So empörte sich Dr. Kamal Sido, Nahostreferent bei der Gesellschaft für bedrohte Völker, dass man zu den „Angriffen der Türkei auf ihre Nachbarländer schweige“ (vgl. „Türkei greift erneut Ziele im Nordirak an“, in: Frankfurter Rundschau vom 25. April 2002). Auch Rosa Burc, Soziologin am Centre on Social Movement Studies in Florenz, kritisierte den Umstand, dass ein „Nato-Mitglied Kurd:innen“ angreift, als eine „Doppelmoral, die nur schwer auszuhalten ist“ (vgl. Burc, Rosa: Warum verurteilen wir den Krieg Russlands, aber nicht den der Türkei, in: Zett vom 25. April 2022, https://www.zeit.de/zett/politik/2022-04/kurdistan-tuerkei-russland-ukraine-doppelmoral-westen).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Hat sich die Bundesregierung zu den nach Auffassung der Fragesteller völkerrechtswidrigen Angriffen auf die Republik Irak und die Arabische Republik Syrien durch die Republik Türkei eine Positionierung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese ggf.?
Hat die Bundesrepublik Deutschland dagegen Protest eingelegt?
Wenn ja, wann, und auf welchem Wege?
Wenn nein, warum hat die Bundesregierung dagegen keinen Protest eingelegt?
Haben die nach Auffassung der Fragesteller völkerrechtswidrigen Angriffe auf die Republik Irak und die Arabische Republik Syrien durch die Republik Türkei (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) Auswirkungen auf das Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zur Republik Türkei?
Wenn ja, welcher Art sind diese Auswirkungen?
Wenn nein, warum haben die nach Auffassung der Fragesteller völkerrechtswidrigen Angriffe auf die Republik Irak und die Arabische Republik Syrien durch die Republik Türkei keine Auswirkungen auf das Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zur Republik Türkei?
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob die nach Auffassung der Fragesteller völkerrechtswidrigen Angriffe auf die Republik Irak und die Arabische Republik Syrien durch die Republik Türkei Auswirkungen auf die Mitgliedschaft der Türkei in der NATO haben, die sich als Verteidigungsbündnis versteht?
Wenn ja, welcher Art sind diese Auswirkungen?
Wenn nein, warum hat die Bundesregierung keine Kenntnis davon?
Hat die Bundesregierung angesichts der nach Auffassung der Fragesteller völkerrechtswidrigen Angriffe auf die Republik Irak und die Arabische Republik Syrien durch die Republik Türkei in Abstimmung mit der Europäischen Union Sanktionen gegen die Republik Türkei verhängt?
Wenn ja, welcher Art sind diese Sanktionen?
Wenn nein, warum hat die Bundesregierung angesichts der nach Auffassung der Fragesteller völkerrechtswidrigen Angriffe auf die Republik Irak und die Arabische Republik Syrien durch die Republik Türkei in Abstimmung mit der Europäischen Union keine Sanktionen gegen die Republik Türkei verhängt?
Hat die Bundesregierung angesichts der nach Auffassung der Fragesteller völkerrechtswidrigen Angriffe auf die Republik Irak und die Arabische Republik Syrien durch die Republik Türkei Angehörige von türkischen Nachrichtendiensten, die in Deutschland auf der Diplomatenliste stehen, aufgefordert, Deutschland zu verlassen bzw. gedenkt sie, das zu tun?
Wenn ja, wann hat sie die Angehörigen türkischer Nachrichtendienste dazu aufgefordert, Deutschland zu verlassen, bzw. wann gedenkt sie, das zu tun?
Wenn nein, warum hat sie die Angehörigen türkischer Nachrichtendienste nicht dazu aufgefordert, Deutschland zu verlassen bzw. warum gedenkt sie nicht, dies zu tun?
Beabsichtigt die Bundesregierung, angesichts der nach Auffassung der Fragesteller völkerrechtswidrigen Angriffe auf die Republik Irak und die Arabische Republik Syrien durch die Republik Türkei das Visaprivileg für Inhaber türkischer Dienst- und Diplomatenpässe aufzuheben?
Wenn ja, wann hat die Bundesregierung dies unternommen bzw. beabsichtigt sie, das zu tun?
Wenn nein, warum hat die Bundesregierung dies nicht unternommen bzw. beabsichtigt sie nicht, dies zu tun?
Welche Auswirkungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. die nach Auffassung der Fragesteller völkerrechtswidrigen Angriffe auf die Republik Irak und die Arabische Republik Syrien durch die Republik Türkei auf den Status der Beitrittsgespräche mit der Europäischen Union, die Zahlung von Beitrittshilfen und die Beibehaltung einer sog. privilegierten Partnerschaft zwischen der EU und der Republik Türkei?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die völkerrechtliche Bewertung oder über öffentliche Verurteilungen seitens der syrischen und der irakischen Regierung oder deren Parlamente hinsichtlich des erneuten Einmarsches der Türkei in das Hoheitsgebiet beider Staaten, und wenn ja, welche?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung völkerrechtlich bindende Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen bzw. Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen mit dem erneuten Einmarsch der Türkei in das Hoheitsgebiet Syriens und des Iraks seitens der Türkei verletzt, und wenn ja, welche, und inwiefern?