Informationspolitik zum Afghanistan-Einsatz
der Abgeordneten Dr. Frithjof Schmidt, Omid Nouripour, Katja Keul, Tom Koenigs, Agnes Malczak, Marieluise Beck (Bremen), Hans-Christian Ströbele, Kerstin Müller (Köln), Ute Koczy, Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel, Ulrike Höfken, Ingrid Hönlinger, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Dr. Konstantin von Notz, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Wolfgang Wieland, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Nach mittlerweile neunjährigem Einsatz bleibt die Lage in Afghanistan unübersichtlich und besorgniserregend. Aufbauenerfolgen in zivilen Bereichen einerseits stehen andererseits Berichte über zunehmende gewaltsame Auseinandersetzungen mit Aufständischen, zahlreiche getötete Zivilisten und Soldatinnen und Soldaten sowie eine Zurückeroberung einzelner Distrikte und Provinzen durch bewaffnete Aufständische gegenüber. Der Deutsche Bundestag und die Öffentlichkeit erwarten von der Bundesregierung transparente und verlässliche Informationen über die Situation in Afghanistan. Zumal das Bundesverfassungsgericht in zwei Entscheidungen vom 17. Juni 2009 (2 BvE 3/07) und 1. Juli 2009 (2 BvE 5/06) den Auskunftsanspruch der einzelnen Abgeordneten auch bezüglich sensibler Informationen gestärkt hat. Danach wird auch dem Informationsrecht des Parlaments insgesamt nicht mehr dadurch genügt, dass die Bundesregierung wie in der Vergangenheit stellvertretend parlamentarische Geheimgremien, Fraktionsvorsitzende, Obleute oder sonstige einzelne Abgeordnete ihrer Wahl vertraulich unterrichtet.
Die nun auf der Internetplattform WikiLeaks veröffentlichten militärischen Geheimdokumente über den Einsatz in Afghanistan werfen Fragen nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung und deren Informationsbereitschaft auf.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen38
Welche der auf WikiLeaks veröffentlichten Informationen zum Einsatz US-amerikanischer Spezialkräfte im Regionalbereich Nord waren der Bundesregierung bisher nicht bekannt und warum nicht?
Inwiefern muss die Bundesregierung bisher gemachte Aussagen im Deutschen Bundestag und den Ausschüssen daraufhin korrigieren?
Welche Konsequenzen zur Verbesserung der Unterrichtung des Parlamentes über die Auslandseinsätze und Sicherheitslage in Afghanistan zieht die Bundesregierung aus der durch die WikiLeaks-Veröffentlichung zu Tage getretenen Informationsdiskrepanz, insbesondere in Hinblick auf Auskünfte über
a) die Anzahl ziviler Opfer von Sicherheitsvorfällen,
b) Angriffe auf die ANP (Afghan National Police) und ANA (Afghan National Army),
c) die Anzahl getöteter und verletzter afghanische Sicherheitskräfte,
d) die Anzahl getöteter und verletzter Aufständischer (OMF – Opposing Militant Forces),
e) den Einsatz amerikanischer Spezialtruppen im deutschen Einsatzgebiet.
Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, die Informationen der WikiLeaks-Dokumente einzuordnen, um der Bevölkerung und dem Parlament ein differenziertes Bild der Lage in Afghanistan zu geben, das Aufschluss über die Situation in einzelnen Regionen zulässt?
Inwiefern plant die Bundesregierung die Informationspolitik von Einsätzen auf NATO-Ebene mit den anderen Bündnispartnern zu thematisieren, und welche Position vertritt sie dabei?
Welche Informationen wurden der Bundesregierung in der Vergangenheit über konkrete Operationen von US-Spezialkräften (speziell Task Force (TF) 373) im Regionalbereich Nord in Afghanistan durch US-amerikanische Stellen zur Verfügung gestellt?
Welche Versuche hat die Bundesregierung im Einzelnen unternommen, um Erkenntnisse über Anzahl und Inhalt der Einsätze von US-Spezialkräften im Regionalbereich Nord in Afghanistan zu bekommen, und wie wurde sie dabei durch US-amerikanische Behörden unterstützt?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung beispielsweise inzwischen über die Operation „Wadie-Kauka“ von US-Spezialkräften von Anfang November 2009 im Regionalbereich Nord in Afghanistan in Sicht- und Hörweite des Bundeswehrstützpunktes Kunduz, bei der mehrere Tage lang Dörfer bombardiert wurden?
a) Wie viele Personen wurden getötet, verletzt oder gefangen genommen?
b) Wie viele Zivilistinnen und Zivilisten wurden getötet oder verletzt?
c) Inwiefern war an der Operation auch die in Masar-e-Sharif stationierte US-Einheit TF 373 beteiligt?
d) Inwiefern galt die Operation auch Zielpersonen, die auf einer der vom Sprecher der Bundesregierung am 28. Juli 2010 genannten Listen enthalten waren?
e) Wann wurde die Bundesregierung über die Operation, und wann über deren Ziele und Erfolg unterrichtet?
Welche Unterstützungsleistungen erbringt die Bundeswehr in Afghanistan für Spezialkräfte wie die TF 373? Wie genau gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen TF 373 und der Bundeswehr? Inwiefern führen TF 373 und TF 47 gemeinsame Operationen durch oder solche, die sich in einer zeitlichen und räumlichen Nähe zueinander befinden?
Inwiefern waren deutsche Soldaten jemals an „Capture or Kill“-Operationen der US-Spezialkräfte wie der TF 373 beteiligt, und wenn ja, in welchem Maße?
Wie viele Tote und Verletzte sind als Resultat von Operationen der TF 373 und anderer TF, die außerhalb des ISAF-Mandates (ISAF – Internationale Sicherheitsunterstützungsgruppe in Afghanistan) operieren, zu beklagen (bitte nach TF, Einsatz, Soldaten, Zivilisten aufschlüsseln)?
Welche Aufgaben hat die Bundeswehr-Spezialeinheit TF 47?
Seit wann existiert diese Spezialeinheit und mit welchen Sonderbefugnissen?
Welche Stärke hat derzeit die Spezialeinheit TF 47?
Führt diese Spezialeinheit Operationen gegen Personen aus den Zielpersonenlisten durch?
Wie viele Festnahmen oder Festsetzungen wurden durch Soldaten dieser Sondereinheiten bisher vorgenommen? Welchen Anteil hatten deutsche Soldaten an den Festnahmen, und was ist der Bundesregierung über den weiteren Verbleib der Gefangenen bekannt, falls diese sich nicht im eigenen Gewahrsam befinden?
Wurden Personen, die von der TF 47 gefangen genommen oder festgesetzt wurden, anders behandelt, an einem anderen Ort festgehalten und an andere Stellen übergeben, als sonstige von der Bundeswehr festgesetzte Personen?
Wie oft kam es im Rahmen von Operationen der TF 47 zum Einsatz von Luft-Nahunterstützung?
In welchen Distrikten fanden die Einsätze der TF 47 jeweils statt?
In welchem Zahlenverhältnis steht die Zahl der Einsätze der TF 47 zur Ergreifung von Personen auf der „Joint Prioritized Effects List“ (JPEL) zu den Einsätzen anderer zu diesem Zweck operierenden Task Force?
Unterhält die Bundeswehr neben der Task Force 47 weitere Spezialeinheiten oder ist an solchen beteiligt?
Welche derzeit nach Auffassung des Bundesministers der Verteidigung, Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg (vgl. PHOENIX, 26. Juni 2010/ 1. August 2010) noch fehlenden bzw. unzureichenden Rechtsgrundlagen genau für deutsche Einsatzkräfte in Afghanistan oder außerhalb Deutschlands müssen nun geschaffen werden?
Bewertet die Bundesregierung im Lichte der auf WikiLeaks veröffentlichten Dokumente das Vorgehen der amerikanischen Truppen außerhalb von ISAF in Afghanistan als völkerrechtskonform?
Welche Listen zur Bestimmung von Zielen und Nicht-Zielen („targets“ und „non-targets“) in Afghanistan, wovon es laut Sprecher des Bundesministeriums der Verteidigung am 29. Juli 2010 insgesamt sechs geben soll, sind der Bundesregierung bekannt?
Seit wann gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung solche Listen von Zielpersonen für Einsätze der Alliierten in Afghanistan?
Welche Zwecke, Inhalte und Kriterien haben diese Listen jeweils?
In wessen militärischer und politischer Verantwortung werden diese Listen jeweils geführt?
a) Wer darf Ziele bzw. Nicht-Ziele für die jeweiligen Listen benennen?
b) Wer ist an der anschließenden Abstimmung beteiligt, und wer entscheidet letztlich über diese Benennungen bzw. deren Aufnahme in die Zielpersonenlisten und eine Priorisierung? Welche sind die dafür zugrunde liegenden Kriterien?
c) Welche Verbindlichkeit haben bei den jeweiligen Listen etwaige Auflagen der vorschlagenden bzw. benennenden Stellen (z. B. „only capture alive“/„no kill“) für die anderen an Erstellung oder Abarbeitung der Listen beteiligten Stellen bzw. Nationen? Wie weit gehen die Befugnisse des sogenannten Red-Card-holders?
d) Welche Zweckbindungsauflagen haben deutsche Stellen bei ihren Benennungen auf den jeweiligen Listen bisher dahingehend gestellt, dass von ihnen auf ISAF- oder NATO-Listen benannte Personen nicht auf andere, z. B. nationale Listen mit abweichender (z. B. Tötungs-)Vorgabe übernommen werden dürfen?
e) Falls deutsche Stellen derlei Auflagen bisher unterließen, aus welchem Grund geschah dies?
Trifft es zu, dass innerhalb der Bundeswehr rechtliche Bedenken gegenüber der deutschen Benennung von Zielpersonen auf entsprechende Listen bestanden, und wenn ja, konnten diese inzwischen ausgeräumt werden? Wenn ja, wie?
Wie viele Personen sind auf deutsche Veranlassung oder durch die Aufklärungsarbeit deutscher Spezial- und Nachrichtendienstkräfte auf die Joint Prioritized Effects List gesetzt wurden?
a) Wie viele sind davon als Capture, und wie viele als Capture or Kill, und wie viele als Kill gekennzeichnet?
b) Wie viele dieser Personen sind später aus welchen Gründen auf deutsche Veranlassung wieder von der Liste gestrichen worden?
c) Trifft es zu, dass – wie die „Süddeutsche Zeitung“ in ihrer Ausgabe vom 29. Juli 2010 auf Seite 2 berichtet – seit dem Sommer 2009 auf deutsche Veranlassung acht Namen auf die „Joint Prioritized Effects List“ (JPEL) gesetzt wurden?
Was ist der Bundesregierung über den Verbleib und das Schicksal der von deutschen Stellen für die Aufnahme in eine Zielpersonenliste benannten Personen bekannt?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Operationen der US-Streitkräfte mittels Drohnen gegen Personen aus einer der Listen von Zielpersonen nicht zu deren Festnahme oder Festsetzung führen sollen, sondern zur Tötung?
In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung mittels Drohnen und Raketen gegen gelistete Zielpersonen vorgegangen, und mit welchen Ergebnissen?
Unterstützt die Bundesregierung die Strategie und Taktik, gezielt Aufständische zu töten, und wie bewertet sie diese Strategie vor dem Hintergrund einer möglichen Verhandlung mit Aufständischen über eine politische Lösung des Konflikts?
a) Wenn nein, was unternimmt die Bundesregierung dagegen?
b) Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgen diese gezielten Tötungen?
Trifft es zu, dass – wie die „Süddeutsche Zeitung“ in ihrer Ausgabe vom 29. Juli 2010 auf Seite 2 berichtet – die USA keine Informationen über gezielte Tötungen an Deutschland und die NATO liefern?
a) Wenn nein, wie gewährleistet die Bundesregierung, dass die Personen, welche auf deutsche Veranlassung auf die JPEL gesetzt wurden, nicht durch US-Spezialkräfte getötet werden, sondern lediglich verhaftet werden?
b) Wenn ja, hält die Bundesregierung es für rechtlich zulässig, Personen auf eine Liste wie die „Joint Prioritized Effects List“ setzen zu lassen, obwohl ihr nicht bekannt ist, was mit diesen Personen tatsächlich geschieht?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Personen, die verdächtigt wurden, an Anschlägen auf Bundeswehrfahrzeuge im April dieses Jahres beteiligt gewesen zu sein, inzwischen von US-Spezialeinheiten gezielt getötet wurden?
Waren diese Zielpersonen in eine der vorgenannten Listen aufgenommen worden, und wenn ja, in welche, und auf wessen Vorschlag?
Wie bewertet die Bundesregierung die rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes vor dem Hintergrund der veröffentlichten Informationen?
Welche Gefahren für Projekte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und der auf diesem Gebiet vor Ort arbeitenden Personen sieht die Bundesregierung in Folge der öffentlich gewordenen Informationen?