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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Beteiligung der Europäischen Investitionsbank und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung an der Finanzierung des Baus einer Autobahntrasse von Moskau nach St. Petersburg

Haltung der Bundesregierung vor dem Hintergrund der geplanten Trassenführung durch ein Naherholungsgebiet und der Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben, Bewertung der Umweltprüfungen, Vereinbarkeit mit Aufgaben und Grundsätzen von EBWE und EIB hinsichtlich Umwelt- und Sozialstandards, mögliche Alternativlösungen<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

31.08.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/275816. 08. 2010

Beteiligung der Europäischen Investitionsbank und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung an der Finanzierung des Baus einer Autobahntrasse von Moskau nach St. Petersburg

der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel, Volker Beck (Köln), Ulrike Höfken, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Ute Koczy, Tom Koenigs, Agnes Malczak, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Europäische Investitionsbank (EIB) und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) planen laut Medienberichten eine Beteiligung an der Finanzierung des Baus einer Autobahntrasse von Moskau nach St. Petersburg. Nach Planung der russischen Zentralregierung und der örtlichen Verwaltung soll eine 3 Kilometer breite Autobahntrasse durch den Wald von Chimki, ein beliebtes – nur 5 Kilometer von Moskau entferntes – Naherholungsgebiet, führen. Das Vorhaben ist in den letzten Jahren auf Opposition unterschiedlicher politischer Parteien, staatlicher Agenturen und Organisationen der Zivilgesellschaft gestoßen. Eine Gruppe von Umweltaktivisten protestiert gegen die Abholzungen. Die Waldschützer wurden mehrfach bedrängt, der Vorsitzende der Initiative wurde von Unbekannten so schwer verletzt, dass er fortan im Rollstuhl sitzt und nicht mehr lesen oder schreiben kann. Das Camp der Umweltaktivisten wurde am 23. Juli 2010 durch vermummte Schläger gewaltsam überfallen, wobei mehrere Aktivisten und Journalisten verletzt wurden (SPIEGEL ONLINE, 23. Juli 2010).

Die Beteiligung der EIB und der EBWE an der Finanzierung des Baus erfordert die Zustimmung der EU-Kommission und der Bundesregierung, die – wie alle EU-Mitgliedstaaten – Mitglied der EIB und Anteilseigner der EBWE ist. Bei der Vergabe durch die EBWE ist das Übereinkommen zur Errichtung der EBWE von Relevanz, das es als ihre Aufgabe bezeichnet, „im Rahmen ihrer gesamten Tätigkeiten eine ökologisch auch langfristig unbedenkliche Entwicklung zu fördern“ (Artikel 2 Absatz 1 Unterabsatz vii des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung – EBWE). Auch die EIB verpflichtet sich laut der Grundsätze ihrer Umwelt- und Sozialprinzipien und -standards darauf, dass sie „bei allen Finanzierungsoperationen angemessene Standards“ anwendet und so sicherstellt, „dass alle von ihr finanzierten Projekte in ökologischer und sozialer Hinsicht akzeptabel sind“ (Artikel 1 der Umwelt- und Sozialprinzipien und -standards der EIB). Sie finanziert laut Artikel 6 der zitierten Grundsätze „keine Projekte, die den umweltbezogenen und sozialen Anforderungen gemäß dem […] Grundsatzpapier nicht genügen. Hierunter fallen auch Projekte, die nicht dem auf nationaler und EU-Ebene aktuell geltenden Umwelt- und Sozialrecht entsprechen. Die Auflagen der EIB können jedoch über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Die Bank finanziert keine Projekte, die zu Menschenrechtsverletzungen führen.“

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Unterstützt die Bundesregierung die Beteiligung der EIB und der EBWE an der Finanzierung des Baus einer Autobahntrasse von Moskau nach St. Petersburg, und wie begründet sie ihre Haltung vor dem Hintergrund des geplanten Baus der Autobahntrasse durch das Naherholungsgebiet Chimki?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die Umweltprüfungen der EIB und der EBWE für die Beteiligung an der Finanzierung des Baus der Autobahntrasse von Moskau nach St. Petersburg, besonders hinsichtlich der Trassenführung durch das Naherholungsgebiet Chimki (bitte detailliert beschreiben)?

3

Unterstützt die Bundesregierung eine Finanzierung des geplanten Autobahnbaus durch die EIB und die EBWE vor dem Hintergrund der massiven Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben?

4

Hält die Bundesregierung eine Beteiligung der EBWE an der Finanzierung des Baus der Autobahntrasse durch das Naherholungsgebiet Chimki mit dem Übereinkommen zur Errichtung der EBWE vereinbar, das es als ihre Aufgabe bezeichnet, „im Rahmen ihrer gesamten Tätigkeiten eine ökologisch auch langfristig unbedenkliche Entwicklung zu fördern“ (Artikel 2 Absatz 1 Unterabsatz vii des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung – EBWE)?

5

Hält die Bundesregierung eine Beteiligung der EIB an der Finanzierung des Baus der Autobahntrasse durch das Naherholungsgebiet Chimki mit den Grundsätzen der Umwelt- und Sozialprinzipien und -standards der EIB vereinbar, die festlegen, „dass alle von ihr finanzierten Projekte in ökologischer und sozialer Hinsicht akzeptabel sind“ (Artikel 1) und keine Projekte finanziert werden, „die zu Menschenrechtsverletzungen führen“ (Artikel 6)?

6

Hat die Prüfung der EIB nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß Artikel 16 der Umwelt- und Sozialprinzipien und -standards der EIB aufgrund der mit dem Bau der Autobahntrasse durch das Naherholungsgebiet Chimki verbundenen erheblichen ökologischen und sozialen Auswirkungen Alternativlösungen, wie etwa den Vorschlag der Umweltaktivisten für eine alternative Trassenführung, erwogen?

Wenn ja, mit welcher Begründung wurde diese Alternative abgelehnt?

Wenn nein, warum nicht?

7

Wann wird im Rat der Gouverneure der EIB und im Gouverneursrat der EBWE über eine Beteiligung der Bank an der Finanzierung des Baus der Autobahntrasse entschieden?

8

Ist die Bundesregierung, sofern sie die Beteiligung generell befürwortet, gewillt, sich für einen Aufschub der Entscheidung einzusetzen, um den Bedenken der Umweltaktivisten Rechnung zu tragen?

Berlin, den 16. August 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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