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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Entwicklung der Ausgaben im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Hartz IV) - Zeitraum 2010 bis 2022

(insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

19.07.2022

Aktualisiert

22.07.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/231921.06.2022

Entwicklung der Ausgaben im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Hartz IV) – Zeitraum 2010 bis 2022

der Abgeordneten René Springer, Jürgen Pohl, Gerrit Huy, Jörg Schneider und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit ist die Zahl der Regelleistungsberechtigten (RLB) von 6,5 Millionen im Januar 2010 auf 5 Millionen im Januar 2022 gesunken. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich, dass die Zahl der deutschen Staatsangehörigen im Regelleistungsbezug um 2,18 Millionen zurückgegangen ist, während sich die Zahl der ausländischen Regelleistungsbezieher um 640 000 erhöht hat. Der Anteil der deutschen Regelleistungsbezieher ist im genannten Zeitraum von 81 auf 62 Prozent gefallen, der Anteil der ausländischen Regelleistungsbezieher von 20 auf 38 Prozent gestiegen (alle genannten Daten: https://statistik.arbeitsagentur.de/Statistikdaten/Detail/Aktuell_tmp/migrationsmonitor/migrationsmonitor/migrationsmonitor-d-0-xlsx.xlsx?__blob=publicationFile&v=3, Tabelle 1.2).

Die monatlichen Zahlungsansprüche der Regelleistungsberechtigten sind im Zeitraum von 2010 bis 2020 dagegen weitgehend konstant geblieben. Sie reduzierten sich von 3,02 Mrd. Euro im Jahr 2010 auf 2,94 Mrd. Euro im Jahr 2020 (Dezember 2019 bis November 2020). Auch hier zeigt sich die veränderte Zusammensetzung der Regelleistungsberechtigten: Während sich die Zahlungsansprüche der deutschen Regelleistungsberechtigten im genannten Zeitraum um 597 Mio. Euro/Monat reduzierten, erhöhte sich der Zahlungsanspruch der ausländischen Regelleistungsberechtigten um 510 Mio. Euro/Monat. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich, dass sich der Anstieg zu 86 Prozent (440 Mio. Euro/ Monat) auf die gestiegene Zahl der Regelleistungsbezieher aus den Top-8-Asylherkunftsländern zurückführen lässt (alle Daten vgl. Bundestagsdrucksache 19/28247, Tabelle 6).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Wie haben sich in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2021 sowie 2022 (bzw. letzter verfügbarer Stand) die Anzahl und der Anteil von Regelleistungsberechtigten insgesamt sowie mit Staatsangehörigkeit a) Deutsche, b) Ausländer (insgesamt), c) EU-Ausländer, d) Drittstaatsangehörige, e) Westbalkanstaaten (insgesamt), f) Top-8-Asylherkunftsländer (insgesamt), g) Afghanistan, h) Eritrea, i) Irak, j) Iran, k) Nigeria, l) Pakistan, m) Somalia, n) Syrien jeweils entwickelt (bitte auch die absolute und relative Veränderung von 2010 auf 2022 angeben)?

2

Wie haben sich in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2021 sowie 2022 (bzw. letzter verfügbarer Stand) die Anzahl und der Anteil der Zugänge von Regelleistungsberechtigten ohne Vorbezug insgesamt sowie mit Staatsangehörigkeit a) Deutsche, b) Ausländer (insgesamt), c) EU-Ausländer, d) Drittstaatsangehörige, e) Westbalkanstaaten (insgesamt), f) Top-8-Asylherkunftsländer (insgesamt), g) Afghanistan, h) Eritrea, i) Irak, j) Iran, k) Nigeria, l) Pakistan, m) Somalia, n) Syrien jeweils entwickelt?

3

Wie hat sich in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2021 sowie 2022 (bzw. letzter verfügbarer Stand) der Zahlungsanspruch von Regelleistungsberechtigten insgesamt sowie im Durchschnitt für die Staatsangehörigkeiten a) Deutsche, b) Ausländer (insgesamt), c) EU-Ausländer, d) Drittstaatsangehörige, e) Westbalkanstaaten (insgesamt), f) Top-8-Asylherkunftsländer (insgesamt), g) Afghanistan, h) Eritrea, i) Irak, j) Iran, k) Nigeria, l) Pakistan, m) Somalia, n) Syrien jeweils entwickelt (bitte auch die absolute und relative Veränderung von 2010 auf 2022 angeben)?

4

Wie hat sich in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2021 sowie 2022 (bzw. letzter verfügbarer Stand) der Zahlungsanspruch von Regelleistungsberechtigten auf Kosten der Unterkunft (KdU) insgesamt sowie im Durchschnitt für die Staatsangehörigkeiten a) Deutsche, b) Ausländer (insgesamt), c) EU-Ausländer, d) Drittstaatsangehörige, e) Westbalkanstaaten (insgesamt), f) Top-8-Asylherkunftsländer (insgesamt), g) Afghanistan, h) Eritrea, i) Irak, j) Iran, k) Nigeria, l) Pakistan, m) Somalia, n) Syrien jeweils entwickelt (bitte auch die absolute und relative Veränderung von 2010 auf 2022 angeben)?

5

Wie hat sich in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2021 sowie 2022 (bzw. letzter verfügbarer Stand) der Zahlungsanspruch von Regelleistungsberechtigten auf Sozialversicherungsleistungen insgesamt sowie im Durchschnitt für die Staatsangehörigkeiten a) Deutsche, b) Ausländer (insgesamt), c) EU-Ausländer, d) Drittstaatsangehörige, e) Westbalkanstaaten (insgesamt), f) Top-8-Asylherkunftsländer (insgesamt), g) Afghanistan, h) Eritrea, i) Irak, j) Iran, k) Nigeria, l) Pakistan, m) Somalia, n) Syrien jeweils entwickelt (bitte auch die absolute und relative Veränderung von 2010 auf 2022 angeben)?

6

Wie hat sich in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2021 sowie 2022 (bzw. letzter verfügbarer Stand) der Zahlungsanspruch von Regelleistungsberechtigten hinsichtlich Mehrbedarfe insgesamt sowie im Durchschnitt für die Staatsangehörigkeiten a) Deutsche, b) Ausländer (insgesamt), c) EU-Ausländer, d) Drittstaatsangehörige, e) Westbalkanstaaten (insgesamt), f) Top-8-Asylherkunftsländer (insgesamt), g) Afghanistan, h) Eritrea, i) Irak, j) Iran, k) Nigeria, l) Pakistan, m) Somalia, n) Syrien jeweils entwickelt (bitte auch die absolute und relative Veränderung von 2010 auf 2022 angeben)?

7

Wie hat sich in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2021 sowie 2022 (bzw. letzter verfügbarer Stand) der Zahlungsanspruch von Regelleistungsberechtigten hinsichtlich weiterer Zahlungsansprüche (sonstige Leistungen, unabweisbarer Bedarf, Sozialversicherungsleistungen zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit, Leistungen für Auszubildende) insgesamt sowie im Durchschnitt für die Staatsangehörigkeiten a) Deutsche, b) Ausländer (insgesamt), c) EU-Ausländer, d) Drittstaatsangehörige, e) Westbalkanstaaten (insgesamt), f) Top-8-Asylherkunftsländer (insgesamt), g) Afghanistan, h) Eritrea, i) Irak, j) Iran, k) Nigeria, l) Pakistan, m) Somalia, n) Syrien jeweils entwickelt (bitte auch die absolute und relative Veränderung von 2010 auf 2022 angeben)?

8

Wie haben sich in den Jahren 2010 bis 2022 (bzw. letzter verfügbarer Stand) die Ausgaben nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bezüglich der Kosten der Unterkunft (KdU) jeweils entwickelt (bitte insgesamt sowie getrennt nach Unterkunftskosten, laufenden Betriebskosten sowie Heizkosten ausweisen)?

9

Wie haben sich in den Jahren 2010 bis 2022 (bzw. letzter verfügbarer Stand) die Ausgaben nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) bezüglich der Kosten der Unterkunft (KdU) jeweils entwickelt (bitte insgesamt sowie getrennt nach Unterkunftskosten, laufenden Betriebskosten sowie Heizkosten ausweisen)?

10

Wie haben sich in den Jahren 2010 bis 2022 (bzw. letzter verfügbarer Stand) die Ausgaben hinsichtlich einmaliger Kosten der Unterkunft jeweils entwickelt, und wie setzen sich die Kosten der Jahre 2010, 2015 sowie 2021 im Einzelnen zusammen?

11

Wie hat sich in den Jahren 2010 bis 2022 (bzw. letzter verfügbarer Stand) der Bestand der Bedarfsgemeinschaften nach Wohnfläche jeweils entwickelt (bitte getrennt nach unter 20 qm, 20 bis unter 40 qm, 40 bis unter 60 qm, 60 bis unter 80 qm, 80 bis unter 100 qm sowie 100 qm und mehr ausweisen)?

12

Wie hat sich in den Jahren 2010 bis 2022 (bzw. letzter verfügbarer Stand) die durchschnittliche Wohnfläche pro Bedarfsgemeinschaft sowie pro Peron in der Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II jeweils entwickelt?

13

Wie hat sich in den Jahren 2010 bis 2022 (bzw. letzter verfügbarer Stand) die Zahl der Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II jeweils entwickelt?

14

Wie hat sich in den Jahren 2010 bis 2022 (bzw. letzter verfügbarer Stand) die Zahl der Haushaltsgemeinschaften nach dem SGB II jeweils entwickelt?

15

Wie hat sich in den Jahren 2010 bis 2022 (bzw. letzter verfügbarer Stand) die durchschnittliche Zahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften jeweils entwickelt?

16

Wie hat sich in den Jahren 2010 bis 2022 (bzw. letzter verfügbarer Stand) die durchschnittliche Zahl der Personen in Haushaltsgemeinschaften jeweils entwickelt?

17

In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2021 die Leistung nach dem SGB II sowie SGB XII versagt, weil die Angemessenheitskriterien der Wohnimmobilie (selbstgenutztes Haus bzw. selbstgenutzte Eigentumswohnung) überschritten wurden (bitte nach Bund und Bundesländern getrennt ausweisen)?

Berlin, den 17. Juni 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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