Zum Tode verurteilte deutsche Staatsangehörige
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Tom Koenigs, Marieluise Beck (Bremen), Viola von Cramon-Taubadel, Ulrike Höfken, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Ute Koczy, Agnes Malczak, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Weltweit haben 139 Staaten die Todesstrafe aus ihren Strafgesetzen gestrichen oder wenden sie in der Praxis nicht mehr an. Aber 58 Staaten halten immer noch an der Todesstrafe fest.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie viele Deutsche, die zum Tode verurteilt wurden, befinden sich derzeit weltweit in Haft, und wie lauten ihre Namen?
In welchen Ländern (mit Ort und Namen der Haftanstalt) sind sie seit wann, und aus welchen Gründen inhaftiert?
Inwieweit findet eine konsularische Betreuung statt, und wenn ja, seit wann und in welchem Umfang?
Gegen wie viele Deutsche laufen weltweit Gerichtsverfahren, die mit der Todesstrafe enden könnten? Wie und in welchem Umfang werden diese Inhaftierten konsularisch betreut?
Inwieweit setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die Todesstrafe von verurteilten Inhaftierten nicht vollzogen wird?
Wie viele Deutsche wurden in den vergangenen 20 Jahren weltweit hingerichtet (nach Jahren und Land aufschlüsseln)? Gab es im Vorfeld der Hinrichtungen eine Betreuung durch die zuständige Botschaft?
Wurden die konsularischen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika seit dem LaGrande-Fall (Internationaler Gerichtshof, LaGrande Case, 27. Juni 2010) in Bezug auf die Inhaftierung deutscher Staatsangehöriger in den USA verbessert, und wenn ja, wie?