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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Verhältnismäßigkeit bei Maßnahmen des Militärischen Abschirmdienstes

(insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

15.07.2022

Aktualisiert

13.10.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/247527.06.2022

Verhältnismäßigkeit bei Maßnahmen des Militärischen Abschirmdienstes

der Abgeordneten Jan Ralf Nolte, Rüdiger Lucassen, Gerold Otten, Hannes Gnauck, Joachim Wundrak, Dietmar Friedhoff und Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist ein Fundament des Rechtsstaatsprinzips. Er begrenzt die Ausübung staatlicher Gewalt gegenüber den Bürgern und hilft dabei, Übermaß zu verhindern. Freiheits- und Bürgerrechte des Einzelnen schützt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, indem er den Staat und seine Akteure dazu anhält, eine Abwägung der Mittel durchzuführen. Die Prüfung der Verhältnismäßigkeit (vgl. https://www.gesetze-im-internet.de/uzwbwg/BJNR007960965.html) erfolgt nach vier Punkten und die gewählte Maßnahme ist demnach erst dann verhältnismäßig, wenn sie einen legitimen Zweck hat, geeignet, erforderlich und angemessen ist (vgl. https://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/der-verhaeltnismaessigkeitsgrundsatz/).

In einem Artikel der „WELT(+)“ vom 12. Juni 2022 wird berichtet, dass der Militärische Abschirmdienst eine „einstellige Zahl von Soldaten“ im Raum Hannover identifiziert hat, die Kontakte in das „rechtsextremistische Milieu und die gewaltbereite Rockerszene“ pflegen sollen (vgl. https://www.welt.de/politik/deutschland/plus239286577/Bundeswehr-Bewaffnet-und-mit-Sturmhauben-So-laesst-Lambrecht-Rechtsextreme-jagen.html).

Für die Befragung der verdächtigten Soldaten wurden in diesem speziellen Fall Feldjäger der Bundeswehr herangezogen, die laut Aussage des MAD lediglich zum „Eigenschutz“ (s. o.) bei den Befragungen dabei waren und die betroffenen Soldaten sogar auf die Toilette und zum Essen in die Kantine begleiten mussten. Zusätzlich waren die Feldjäger mit Sturmhauben maskiert und bewaffnet.

Für die Fragesteller stellen sich in diesem Zusammenhang mehrere Fragen hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahmen, des genauen Ablaufs und der genauen Rechtsgrundlagen, auf die sich der MAD in dieser Sache beruft.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Welche konkreten Hinweise hatte der MAD bezüglich der Bedrohungslage vor Ort bzw. der Gefahr, die von den betroffenen Soldaten ausging? Ging der MAD davon aus, dass die verdächtigten Soldaten zum Befragungszeitpunkt bewaffnet sind?

2

Gibt es Präzedenzfälle in der Vergangenheit, bei denen der MAD in gleicher oder ähnlicher Weise vorgegangen ist? Wenn ja, wann, und bei welcher Art von Vorfällen?

3

Bestand konkrete Fluchtgefahr, die eine Begleitung von maskierten Feldjägern beim Toilettengang oder bei dem Kantinenbesuch erforderlich machten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

4

Wie wurde nach den Befragungen mit den betroffenen Soldaten verfahren, deren vornehmliche Gefährlichkeit einen Einsatz der Feldjäger rechtfertigen sollte? Befinden sie sich weiter im Dienst, obwohl von ihrer vornehmlichen Gefährlichkeit ausgegangen wird (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

5

Wenn von den Soldaten, die verdächtigt werden, gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu kämpfen, eine substanzielle Gefahr für Leib und Leben ausging, weshalb wurden weder Polizei noch Staatsanwaltschaft informiert?

6

Wie viele Soldaten waren direkt von dem Einsatz betroffen?

7

Was war der konkrete Verdacht gegen die entsprechenden Soldaten?

8

Welcher Schaden für die Bundeswehr wurde erwartet?

9

War eine spezielle, für solche Zugriffe besonders ausgebildete Feldjägereinheit an dem Einsatz beteiligt?

10

Ist die entsprechende Einheit der hinzugezogenen Feldjäger mit den SEK-Kräften der Polizei vergleichbar?

11

Wie war die entsprechende Einheit bei dem Einsatz ausgerüstet?

12

Warum trug die Einheit Sturmhauben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

13

Welche Kasernen wurden konkret durchsucht?

14

Welche Verdachtsmomente konnten bestätigt werden und welche nicht?

a) Sind die entsprechenden Soldaten suspendiert oder sind andere Maßnahmen gegen sie verhängt worden?

b) Gegen wie viele Soldaten wurden Verfahren eingeleitet?

15

Wie sehen die in dem Artikel der „WELT“ genannten Kontakte in die Rockerszene konkret aus?

16

Um welche Rockervereinigung handelt es sich?

17

Wie oft wurden in den vergangenen Jahren Feldjäger mit Sturmhauben gegen Bundeswehrsoldaten eingesetzt, und auf Grundlage welcher tatsächlichen oder vermuteten Gefahrenlagen geschah dies?

18

Wie viel Prozent der gemeldeten Extremismus-Verdachtsfälle in der Bundeswehr führten in den vergangenen drei Jahren jeweils zu tatsächlichen Extremisten?

19

Wie lange dauerte die Befragung der Soldaten insgesamt?

20

Verlegten die Soldaten während der Dauer der Befragungen diese regulär in den Dienstschluss und damit auf die Stube oder in die private Wohnung?

21

Wurden die zu vernehmenden Soldaten während des gesamten Zeitraums der Vernehmungen von Feldjägerkräften begleitet?

22

In welchen Einheiten der Bundeswehr leisten die befragten Soldaten ihren Dienst?

23

Auf welche exakten Rechtsgrundlagen beruft sich der MAD bei der Befragung der Soldaten im Raum Hannover und bei der Begleitung dieser Befragungen durch die Feldjäger?

Berlin, den 24. Juni 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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