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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Auswirkungen der geplanten Beitragserhöhungen in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie der geplanten Veränderung der Zusatzbeiträge auf das Steueraufkommen

Erwartete Steuermindereinnahmen aufgrund der steuerlich absetzbaren geplanten Erhöhung des Beitragssatzes zur GKV, erwartete Mehreinnahmen der GKV, stärkere Nettobelastung von Personen mit geringem Einkommen im Widerspruch zu der von Minister Rösler in Aussicht gestellten Lastenverteilung nach Leistungsfähigkeit<br /> (insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

08.09.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/278320. 08. 2010

Auswirkungen der geplanten Beitragserhöhungen in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie der geplanten Veränderung der Zusatzbeiträge auf das Steueraufkommen

der Abgeordneten Birgitt Bender, Fritz Kuhn, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe, Katrin Göring-Eckardt, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Christine Scheel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Beiträge zur Krankenversicherung mindern das zu versteuernde Einkommen. Daher ist bei steigenden Krankenversicherungsbeiträgen bzw. Zusatzbeiträgen mit Steuerausfällen zu rechnen.

Das Bundesministerium für Gesundheit stellt, basierend auf den Eckpunkten der Bundesregierung für die geplante Gesundheitsreform vom 6. Juli 2010 dar, dass ab Januar 2011 der Beitragssatz von jetzt 14,9 Prozent (Anteil der Versicherten 7,9 Prozent) auf 15,5 Prozent (Anteil der Versicherten 8,2 Prozent) angehoben werden soll.

0,6 Beitragssatzpunkte bedeuten überschlägig etwa 6 Mrd. Euro zusätzliche Einnahmen bei den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Davon können insgesamt etwa 3 Mrd. Euro von den Versicherten zur Reduktion des zu versteuernden Einkommens geltend gemacht werden.

Den Zusatzbeitrag will die Bundesregierung weiterentwickeln. Er soll ausschließlich als absoluter Eurobetrag erhoben werden. Er wird in Zukunft stetig steigen, da der bisher verankerte Mindestanteil des prozentualen Beitrages an der Erbringung der Gelder des Gesundheitsfonds aufgehoben werden soll. In den Eckpunkten vom 6. Juli 2010 heißt es: „Nach jetzigen Berechnungen wird der vom Bundesversicherungsamt errechnete durchschnittliche Zusatzbeitrag bis 2014 16 Euro nicht übersteigen.“

In der Presse wird von durchschnittlichen Zusatzbeiträgen in Höhe von 8 Euro für das Jahr 2012, von 12 Euro im Jahr 2013 sowie von 16 Euro im Jahr 2014 ausgegangen.

Nach überschlägigen Berechnungen des „Handelsblattes“ vom 19. Juli 2010, („Rösler s Gesundheitspläne reißen Haushaltsloch“) würde das steuerliche Geltendmachen eines monatlichen durchschnittlichen Zusatzbeitrages von 14 Euro mit Steuermindereinnahmen von 2,1 Mrd. Euro jährlich verbunden sein. Jede Steigerung des Zusatzbeitrages um einen Euro würde zu steuerlichen Mindereinnahmen von 100 Mio. Euro jährlich führen.

Drucksache 17/2783 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Mit welchen Steuermindereinnahmen rechnet die Bundesregierung aufgrund der geplanten Erhöhung des Beitragssatzes zur GKV von 14,9 Prozent auf 15,5 Prozent ab Januar 2011 für die Jahre 2011, 2012, 2013 und 2014? Wie verteilen sich diese Steuermindereinnahmen auf die persönliche Einkommensteuer und die betriebliche Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer?

2

a) Wie viele der in der GKV Versicherten sind einkommensteuerpflichtig und können von der Abzugsfähigkeit der Krankenversicherungsbeiträge und der damit verbundenen sinkenden Steuerlast profitieren?

b) Falls hierzu keine detaillierten Daten vorliegen, wie hoch schätzt die Bundesregierung diesen Anteil?

c) Wie viele GKV-Versicherte sind nur in geringem Umfang steuerpflichtig und profitieren deshalb kaum von dieser Abzugsfähigkeit, und um welche Bevölkerungsgruppen handelt es sich dabei?

3

Wie viele Steuerpflichtige profitieren deswegen nicht von der Abzugsfähigkeit, weil sie Vorsorgeaufwendungen haben, die die Vorsorgepauschale nicht übersteigen?

4

Welche Steuererstattungen ergeben sich für Steuerpflichtige mit unterschiedlich hohem zu versteuernden Einkommen, und bei wie vielen dieser Fälle wurden nach Einkommensgruppen in den vergangenen Jahren tatsächlich Einkommensteuererklärungen abgegeben?

5

Rechnet die Bundesregierung damit, dass aufgrund der höheren Erstattungsansprüche mehr Steuerpflichtige eine Einkommensteuererklärung abgeben, und wenn ja, mit welchen Befolgungskosten seitens der Steuerpflichtigen und mit welchen Verwaltungskosten bei der Finanzverwaltung rechnet die Bundesregierung?

6

Mit welchen zusätzlichen Einnahmen der GKV (ohne Berücksichtigung des Problems, dass Versicherte den eingeforderten Zusatzbeitrag nicht entrichten) rechnet die Bundesregierung bei einem durchschnittlichen monatlichen Zusatzbeitrag von

a) 8 Euro,

b) 12 Euro,

c) 16 Euro?

7

Mit welcher Reduktion der gesamten zu versteuernden Einkommen rechnet die Bundesregierung, wenn ein durchschnittlicher monatlicher Zusatzbeitrag von

a) 8 Euro,

b) 12 Euro,

c) 16 Euro

von den in der GKV Versicherten bei ihrer Steuererklärung als abzugsfähig geltend gemacht wird?

8

Mit welcher Reduktion des Steueraufkommens rechnet die Bundesregierung, wenn ein durchschnittlicher monatlicher Zusatzbeitrag von

a) 8 Euro,

b) 12 Euro,

c) 16 Euro

von den in der GKV Versicherten bei ihrer Steuererklärung als abzugsfähig geltend gemacht wird, und wie verteilen sich diese Steuermindereinnahmen auf die persönliche Einkommensteuer und die betriebliche Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer?

9

a) Sind nach Ansicht der Bundesregierung Berechnungen des Bundes der Steuerzahler zutreffend, dass bei einem Zusatzbeitrag von monatlich 20 Euro ein allein lebender Versicherter/eine allein lebende Versicherte mit einem Bruttoeinkommen von 40 000 Euro im Jahr, durch die steuerliche Absetzbarkeit nur mit einem Betrag von 1,80 Euro netto belastet wird?

Falls nicht, wieso nicht?

Wenn nein, warum sind die Berechnungen unrichtig?

b) Wie sieht die Belastung des Nettoeinkommens durch einen monatlichen Zusatzbeitrag von 20 Euro für Versicherte mit einem Bruttoeinkommen von 9 600 Euro jährlich (800 Euro monatlich) aus?

10

Wie verträgt sich die stärkere absolute und prozentuale Nettobelastung (Berücksichtigung von Zusatzbeitrag, steuerliche Absetzbarkeit und vorgesehener Sozialausgleich) von Personen mit geringem Einkommen gegenüber Personen mit höherem Einkommen, mit dem Versprechen des Bundesministers für Gesundheit, Dr. Philipp Rösler, dass durch diese Reform starke Schultern mehr tragen sollen als schwache Schultern?

Berlin, den 20. August 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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