Fragen zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz der Bundesregierung
der Abgeordneten Martin Reichardt, Mariana Iris Harder-Kühnel, Thomas Ehrhorn, Gereon Bollmann, Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im mit dem Titel ,,Mehr Fortschritt wagen“ überschriebenen Koalitionsvertrag (https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertra g _ 2 0 2 1 - 2 0 2 5 .pdf, zuletzt abgerufen am 15. Juni 2022) zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP hat die Bundesregierung ihre Agenda für die Jahre bis zur Bundestagswahl 2025 dokumentiert. Der Vertrag wurde im Dezember 2021 veröffentlicht (https://www.deutschlandfunk.de/ampel-koalitio nsvertrag-100.html, zuletzt abgerufen am 15. Juni 2022). Hierin findet sich unter der Überschrift ,,VI. Freiheit und Sicherheit, Gleichstellung und Vielfalt in der modernen Demokratie“ (S. 82) auch ein mit ,,Queeres Leben“ (S. 95) überschriebenes Kapitel, in dem die Abschaffung des 1980 verabschiedeten Transsexuellengesetzes angekündigt wird. Dieses soll ferner durch ein sogenanntes ,Selbstbestimmungsrecht ersetzt werden.
In der vergangenen Legislaturperiode hatten sowohl FDP als auch BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN als damalige Oppositionsfraktionen jeweils einen Gesetzentwurf zur ,,Stärkung der geschlechtlichen Selbstbestimmung“ (Bundestagsdrucksache 19/20048) und zur ,,Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes“ (Bundestagsdrucksache 19/19755) vorgelegt. Beide Gesetzentwürfe wurden im November 2020 im Rahmen einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat verhandelt sowie im Mai 2021 im Plenum des Deutschen Bundestages debattiert. Anschließend wurden beide Gesetzesanträge im Rahmen einer namentlichen Abstimmung votiert und mehrheitlich abgelehnt (vgl. Plenarprotokoll auf Bundestagsdrucksache 19/229, S. 29332 C und S. 29335 C).
Es nimmt nach Auffassung der Fragesteller nicht wunder, dass sich seit der Veröffentlichung des Koalitionsvertrages unter Experten, Journalisten, persönlich Betroffenen und Beobachtern eine gespannte Aufmerksamkeit in puncto geplantes Selbstbestimmungsgesetz breitmacht (vgl. etwa https://www.zeit.de/2 022/05/transsexualitaet-gesellschaftspolitik-ampel-regierung-tessa-ganserer, zuletzt abgerufen am 15. Juni 2022; Transsexualität. Was ist eine Frau? Was ist ein Mann? Eine Streitschrift, hrsg. von Alice Schwarzer und Chantal Louis, Köln 2022). Der Umstand, dass mit FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gleich zwei Fraktionen, die 2021 noch mit ihren Gesetzentwürfen einer weiteren Liberalisierung des Personenstandsgesetzes und der ,,geschlechtlichen Selbstbestimmung“ (s. o.) gescheitert waren, nunmehr die Regierungspolitik bestimmen, lässt es nach Auffassung der Fragesteller naheliegend erscheinen, dass viele der damals fixierten konkreten Forderungen auch in das neue, angekündigte Selbstbestimmungsgesetz eingehen werden.
Das Lebensfeld der Sexualität und, spezieller, das Phänomen der Transsexualität, die verschiedenen sexuellen Orientierungen sowie der Umgang von Bürgergesellschaft, Medien und Gesetzgeber mit diesen erregen nach wie vor die Gemüter einer breiteren Öffentlichkeit. Zuletzt sorgte ein in der Zeitung „DIE WELT“ veröffentlichter Meinungsbeitrag von Biologen und Medizinern, die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorwarfen, Kinder bewusst sexualisieren und umerziehen zu wollen (https://www.mediagnose.de/wp-content/uploads/20 22/06/Oeffentlich-rechtlicher-Rundfunk_-Wie-ARD-und-ZDF-Kinder-sexualis ieren-und-umerziehen-WELT.pdf, zuletzt abgerufen am 15. Juni 2022), für Aufregung und führte u. a. zum Ausschluss des Springer-Verlags von der diesjährigen „queeren“ Jobmesse Sticks & Stones (https://www.welt.de/debatte/arti cle239180477/Mathias-Doepfner-Unser-Haus-steht-fuer-Vielfalt-und-Freihei t.html, zuletzt abgerufen am 15. Juni 2022). Einmal mehr entspannte sich daraufhin eine Debatte zu den benannten Themenkomplexen (https://www.tagess piegel.de/gesellschaft/medien/dieser-text-ist-ein-alptraum-heftige-debatte-um-tr ansgender-beitrag-in-der-welt/28402208.html, zuletzt abgerufen am 15. Juni 2022). In diesem Zusammenhang warf der Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt und Abgeordnete Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) den Autoren des „WELT“- Meinungsbeitrages nicht nur Menschenfeindlichkeit vor, sondern wies ihre Paraphrasierungen der politischen Planungen zur Reform des Transsexuellengesetzes als ,,Falschbehauptungen“ zurück (https://www.welt.de/debatte/kommentar e/article239209511/Transfeindlichkeit-ist-keine-Meinung-sondern-Menschenfe indlichkeit.html, zuletzt abgerufen am 15. Juni 2022). In seinem Artikel, der national wie international gleichfalls breite wie grundsätzliche Kritik hervorrief (https://www.welt.de/debatte/kommentare/plus239263525/Andreas-Roedder-zu r-Transgender-Debatte-Die-Schweigespirale-dreht-sich.html, zuletzt abgerufen am 15. Juni 2022; https://www.tichyseinblick.de/tichys-einblick/identitaet-die-z erstoerung-des-geschlechts-ist-die-zerstoerung-des-privaten/, zuletzt abgerufen am 15. Juni 2022; https://www.die-tagespost.de/kultur/sven-fuehrt-einen-ideolo gischen-angriff-gegen-wissenschaftler-art-229367, zuletzt abgerufen am 15. Juni 2022; https://www.nzz.ch/meinung/der-andere-blick/trans-debatte-der-queer- beauftragte-lehmann-trifft-den-ton-nicht-ld.1687571?reduced=true, zuletzt abgerufen am 15. Juni 2022), verblüffte Sven Lehmann kundige Beobachter zudem mit der öffentlich bislang offenbar nicht weiter replizierten Aussage, es sei nicht geplant und auch nie geplant gewesen, dass ,,künftig 14-Jährige ,gegen den Willen ihrer Eltern über eine hormonelle und operative Anpassung entscheiden können‘ sollen“ (https://www.welt.de/debatte/kommentare/article239 209511/Transfeindlichkeit-ist-keine-Meinung-sondern-Menschenfeindlichkei t.html, zuletzt abgerufen am 15. Juni 2022). Dabei hatte doch der von Sven Lehmann selbst als Erstzeichner seiner Fraktion von BÜNDNIS 90/- DIE GRÜNEN 2020/2021 eingebrachte ,,Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes und Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes“ (s. o.) vorgesehen, einen genitalverändernden chirurgischen Eingriff an einem Kind, das das 14. Lebensjahr vollendet hat, im Falle der Einwilligungserweigerung der Eltern dem Familiengericht eine verbindliche Einwilligung einzuräumen und die Entscheidungshoheit darüber zuzugestehen, ob der Eingriff dem Wohl des Kindes entspräche (vgl. Bundestagsdrucksache 19/19755, S. 7). Diese Regelung war damit begründet worden, dass so ,,der wachsenden Autonomie des Kindes in Fragen der eigenen Körperlichkeit und Geschlechtlichkeit Rechnung“ getragen werde (vgl. Bundestagsdrucksache 19/19755, S. 18). Auch der Gesetzentwurf der Fraktion der FDP hatte vorgesehen, dass im Falle der elterlichen Ablehnung eines mit dem Ziel des Geschlechtswechsels durchgeführten operativen Eingriffs, am Willen der Eltern vorbei das Familiengericht unter bestimmten Bedingungen einem solchen Eingriff hätte zustimmen können (vgl. Bundestagsdrucksache 19/20048, S. 19). Ferner war im Gesetzentwurf der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sogar explizit festgehalten worden, dass ein zum Geschlechtswechsel entschlossenes Kind, das das 14. Lebensjahr vollendet hat, im Falle einer Ablehnung eines operativen Eingriffs durch das Familiengericht, vom Gesetzgeber nicht daran gehindert werde, sich einer ,,hormonellen Therapie“ zu unterziehen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/19755, S. 18). Diese Pläne waren zeitnah medial wie fachwissenschaftlich rezipiert worden und hatten hier ebenfalls ein z. T. äußerst kritisches Echo hervorgerufen (https://www.praxis-foersterling.de/Stellungnahme%20zu um%20Entwurf%20des%20Selbstbestimmungsgesetz,%20Dr.%20med.%20Ren ate%20Foersterling.pdf, zuletzt abgerufen am 10. Juni 2022; https://www.fa z.net/aktuell/feuilleton/debatten/abschaffung-des-koerperlichen-geschlechts-dar um-wird-geschwiegen-17169758.html, zuletzt abgerufen am 10. Juni 2022; https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/gruene-und-fdp-wollen-das-koer perliche-geschlecht-per-gesetz-aufloesen-17345452.html, zuletzt abgerufen am 10. Juni 2022; https://www.pro-medienmagazin.de/liberale-und-gruene-saegen- am-geschlecht/, zuletzt abgerufen am 10. Juni 2022).
Vor diesem Hintergrund werden im Folgenden neben Fragen zum aktuellen Stand der Planungen der Bundesregierung zum Selbstbestimmungsgesetz auch Fragen zum Kenntnisstand der Bundesregierung zu den diese tangierenden Phänomenen der Transsexualität sowie zu den in den letzten Jahren drastisch gestiegenen Zahlen der an Geschlechtsdysphorien leidenden Personen – also Personen, die sich nicht mit ihrem angeborenen biologischen Geschlecht identifizieren können – und hier v. a. den dieses Phänomen betreffenden Kindern und Jugendlichen gestellt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen32
Hat die 2015 in Resolution 2048 ausgesprochene Empfehlung des Europarates, ,,Transgendern“ eine ,,schnelle, transparente“ (https://www.lsvd.de/f ileadmin/pics/Dokumente/Recht3/Europarat-Resolution2048.pdf, zuletzt abgerufen am 15. Juni 2022) Änderung der Geschlechtsangabe und des Namens in offiziellen Dokumenten vornehmen lassen zu können, für die Pläne der Bundesregierung, das Transsexuellengesetz (TSG) abzuschaffen eine Bedeutung, und wenn ja, welche?
Plant die Bundesregierung, noch im Jahr 2022 dem Deutschen Bundestag ein Selbstbestimmungsgesetz zur Abstimmung vorzulegen, und wenn nein, plant die Bundesregierung, noch vor der parlamentarischen Sommerpause 2023 ein Selbstbestimmungsgesetz dem Deutschen Bundestag zur Abstimmung vorzulegen?
Plant die Bundesregierung im neuen Selbstbestimmungsgesetz, dass eine Person wiederholt von der Möglichkeit der Änderung der geschlechtsspezifischen Eintragungen im Personenstandsregister Gebrauch machen können soll, und wenn ja, ist für eine erneute Änderung eine bedingende Voraussetzung, etwa in Form eines zeitlichen Mindestabstands zur letzten Änderung, vorgesehen?
Auf welchem Wege plant die Bundesregierung, im neuen Selbstbestimmungsgesetz festzulegen, dass ein beliebiger und nicht ernsthaft gewünschter Personenstandswechsel verhindert werden kann?
Plant die Bundesregierung, im neuen Selbstbestimmungsgesetz ein Offenbarungsverbot einzuführen, d. h. also die Nennung des früheren Geschlechtseintrags und des früheren Vornamens bzw. der früheren Vornamen der betreffenden Person zu verbieten?
Wenn ja, plant sie, den Verstoß gegen ein solches Offenbarungsverbot als Ordnungswidrigkeit zu klassifizieren und ggf. für diesen Fall die Einführung einer Geldbuße vorzusehen?
Plant die Bundesregierung, im neuen Selbstbestimmungsgesetz auch Minderjährigen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, die Abgabe einer Erklärung gegenüber dem Standesamt, welche die Angabe zu ihrem Geschlecht in einem deutschen Personenstandseintrag durch eine andere in § 22 Absatz 3 des Personenstandsgesetzes vorgesehene Bezeichnung ersetzt oder streicht, ohne Einwilligung der Eltern und ohne Begutachtungsverfahren zu ermöglichen?
Plant die Bundesregierung, im neuen Selbstbestimmungsgesetz auch Minderjährigen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, eine hormonelle Therapie mit dem Ziel eines Geschlechtswechsels auch ohne Zustimmung der Eltern und ohne Zustimmung des Familiengerichts zuzubilligen?
Plant die Bundesregierung, im neuen Selbstbestimmungsgesetz Minderjährigen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, eine hormonelle Therapie mit dem Ziel eines Geschlechtswechsels auch ohne Zustimmung der Eltern, nach Zustimmung des Familiengerichts, zu erlauben?
Wenn ja, ist es vorgesehen, dass das entscheidende Familiengericht in einem solchen Falle die Eltern des Kindes anzuhören hat?
Wenn ja, inwieweit, wie häufig und über welchen Zeitraum hinweg muss das Kind beraten worden sein, bevor das Familiengericht seine Zustimmung erteilen kann?
Plant die Bundesregierung im neuen Selbstbestimmungsgesetz Minderjährigen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, einen operativen Eingriff mit dem Ziel eines Geschlechtswechsels auch ohne Zustimmung der Eltern, nach Zustimmung des Familiengerichts, zu erlauben?
Wenn ja, ist es vorgesehen, dass das entscheidende Familiengericht in einem solchen Falle die Eltern des Kindes anzuhören hat?
Wenn ja, inwieweit, wie häufig und über welchen Zeitraum hinweg muss das Kind beraten worden sein, bevor das Familiengericht seine Zustimmung erteilen kann?
Plant die Bundesregierung, im neuen Selbstbestimmungsgesetz Minderjährigen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, einen operativen Eingriff mit dem Ziel eines Geschlechtswechsels auch ohne Zustimmung des Familiengerichts zuzubilligen, und wenn ja, unter welchen Bedingungen?
Sehen die Planungen der Bundesregierung vor, den Eltern eines Kindes, das das 14. Lebensjahr vollendet hat und das einen Geschlechtswechsel durch operativen Eingriff oder durch hormonale Therapie vornehmen lassen will, ein Vetorecht zuzubilligen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des am 2. November 2020 im Ausschuss des Innern und für Heimat geladenen Sachverständigen Dr. Alexander Korte, nach der zwischen den Phänomenen der Intersexualität (auch DSD genannt) und der Transsexualität ein erheblicher Unterschied besteht (vgl. https://www.bundestag.de/resource/blob/802752/8fe15 5e6f019c4734ae2aa92efe2f505/A-Drs-19-4-626-C-neu-data.pdf, zuletzt abgerufen am 10. Juni 2022), und falls ja, wird sie diesen Umstand in ihrem geplanten Selbstbestimmungsgesetz auch berücksichtigen?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob, und wenn ja, wie viele an Geschlechtsdysphorie leidende Jugendliche in Deutschland sich ohne das Einverständnis von Ärzten gegengeschlechtliche Hormone auf illegalem Wege, etwa über das Internet, beschafft haben, und wenn ja, welche?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele der in Deutschland lebenden Personen, die sich seit der 1981 erfolgten Einführung des Transsexuellengesetzes für eine operative Geschlechtsumwandlung entschieden, inzwischen eine Detransition vornehmen ließen, und wenn ja, welche?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie hoch die Suizidzahlen in der Gruppe derjenigen Personen sind, die eine operative Geschlechtsumwandlung an sich haben vornehmen lassen, und wenn ja, welche?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2020 und 2021 die Zahl der Fälle, in denen Transfrauen in Deutschland Frauen in Schutzräumen wie Frauentoiletten und Frauenhäusern bedrängten?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Aussage des Beauftragten für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt Sven Lehmann, nach der transgeschlechtliche Frauen Frauen seien und jede andere Benennung dieses Personenkreises als ,,transfeindlich“ (vgl. https://www.welt.de/politik/ deutschland/plus236661095/Queer-Beauftragter-Transgeschlechtliche-Fra uen-sind-Frauen.html, zuletzt abgerufen am 15. Juni 2022) einzustufen sei?
Was sind bzw. wo liegen nach Kenntnis der Bundesregierung die Ursachen für den Umstand, dass die Zahl derjenigen Personen, die sich als transsexuell bezeichnen und eine Personenstandsänderung vornehmen lassen, in den letzten Jahren stark zugenommen hat (vgl. https://taz.de/Debatte-ums- Selbstbestimmungsgesetz/!5857771/, zuletzt abgerufen am 15. Juni 2022), hat sich die Bundesregierung zu diesem Umstand eine eigene Positionierung erarbeitet, und welche politische Reaktion auf diese Entwicklung hält sie ggf. für angemessen (bitte ausführen)?
Stellt die Bundesregierung gegenwärtig Mittel für die Erforschung der psychischen, physischen und sozialen Folgen geschlechtsangleichender, hormoneller Behandlungen zur Verfügung, wenn ja, welche, und plant sie, so die Frage bejaht wurde, diese im Verlauf der laufenden Legislaturperiode zu erhöhen, und wenn nein, weshalb nicht?
Stellt die Bundesregierung gegenwärtig Mittel für die Erforschung der psychischen, physischen und sozialen Folgen geschlechtsangleichender, operativer Behandlungen zur Verfügung, wenn ja, welche, und plant sie, so die Frage bejaht wurde, diese im Verlauf der laufenden Legislaturperiode zu erhöhen, und wenn nein, weshalb nicht?
Was sind bzw. wo liegen nach Kenntnis der Bundesregierung die Ursachen für den Umstand, dass die Zahl der an Geschlechtsdysphorien leidenden Kinder und Jugendlichen in den letzten Jahren stark zugenommen hat (vgl. Bernd Ahrbeck/Marion Felder [Hrsg.], Geboren im falschen Körper. Genderdysphorien bei Kindern und Jugendlichen, Stuttgart 2022, S. 7; https:// www.ethikrat.org/mitteilungen/mitteilungen/2020/deutscher-ethikrat-veroe ffentlicht-ad-hoc-empfehlung-zu-trans-identitaet-bei-kindern-und-jugendli chen/, zuletzt abgerufen am 15. Juni 2022), hat sich die Bundesregierung zu diesem Umstand eine eigene Positionierung erarbeitet, und welche politische Reaktion auf diese Entwicklung hält sie ggf. für angemessen (bitte ausführen)?
Sind der Bundesregierung jüngere Aussagen von Wissenschaftlern, nach denen über das biologische Geschlecht nicht frei bis in die Keimzellen und Chromosomen hinein verfügt werden kann und es somit keine vollständigen Geschlechtsumwandlungen, sondern nur eine begrenzte, ,,mehr oder weniger gelungene Annäherung an das gewünschte Ziel“ der Geschlechtsumwandlung geben kann (vgl. Bernd Ahrbeck/Marion Felder [Hrsg.], Geboren im falschen Körper. Genderdysphorien bei Kindern und Jugendlichen, Stuttgart 2022, S. 9) bekannt, und wenn ja, bezieht die Bundesregierung diese mit in ihre Überlegungen der Abschaffung des Transsexuellengesetzes und der Einführung eines Selbstbestimmungsgesetzes mit ein?
Wenn ja, inwieweit?
Wenn nein, warum nicht?
Sind der Bundesregierung die Ergebnisse empirischer Studien bekannt, nach denen eine deutliche Mehrheit derjenigen Jugendlichen, die unter Geschlechtsdysphorien leiden, daneben ebenfalls unter psychischen Erkrankungen oder neurologisch bedingten Entwicklungsstörungen leiden (vgl. Bernd Ahrbeck/Marion Felder [Hrsg.], Geboren im falschen Körper. Genderdysphorien bei Kindern und Jugendlichen, Stuttgart 2022, S. 30 f.), und wenn ja, inwieweit bezieht die Bundesregierung diese Erkenntnisse ggf. in ihre Planungen zum Selbstbestimmungsgesetz mit ein?
Sind der Bundesregierung die Ergebnisse empirischer Studien bekannt, nach denen sich bei einer deutlichen Mehrheit derjenigen Kinder und Jugendlichen, die vorübergehend unter Geschlechtsdysphorien leiden, im Fall der Nichteinnahme von Pubertätsblockern das Problem der Geschlechtsdysphorie zu einem späteren Zeitpunkt wieder auflöst (vgl. Bernd Ahrbeck/Marion Felder [Hrsg.], Geboren im falschen Körper. Genderdysphorien bei Kindern und Jugendlichen, Stuttgart 2022, S. 31), und wenn ja, inwieweit bezieht die Bundesregierung diese Erkenntnisse ggf. in ihre Planungen zum Selbstbestimmungsgesetz mit ein?
Ist der Bundesregierung die Einschätzung bekannt, dass nicht soziale Erschwernisse und mangelnde gesellschaftliche Anerkennung die entscheidende Größe für die schwierige psychische Situation sind, in denen sich Personen, die sich einer Geschlechtstransition unterzogen haben oder eine solche anstreben, empirischen Untersuchungen zufolge häufig befinden (vgl. Bernd Ahrbeck/Marion Felder [Hrsg.], Geboren im falschen Körper. Genderdysphorien bei Kindern und Jugendlichen, Stuttgart 2022, S. 33), und wenn ja, hat sich die Bundesregierung dazu eine eigene Auffassung gebildet (wenn ja, bitte ausführen)?
Plant die Bundesregierung, die Anzahl der wegen des Phänomens der Geschlechtsdysphorie in Deutschland behandelten Kinder und Jugendlichen künftig zentral erfassen zu lassen, und wenn nein, weshalb nicht?
Stellt die Bundesregierung gegenwärtig Mittel für die Erforschung der Ursachen für die Entstehung, des Verlaufs sowie der Persistenz des in jüngerer Zeit öfter auftretenden Phänomens der Geschlechtsdysphorie unter Kindern und Jugendlichen zur Verfügung, wenn ja, welche, und plant sie ggf., diese im Verlauf der laufenden Legislaturperiode zu erhöhen, und wenn nein, weshalb nicht?
Stellt die Bundesregierung gegenwärtig Mittel für die Erforschung der Wirkung von Pubertätsblockern auf Kinder und Jugendliche zur Verfügung, wenn ja, welche, und plant sie ggf., diese im Verlauf der laufenden Legislaturperiode zu erhöhen, und wenn nein, weshalb nicht?
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, wie hoch die Anzahl derjenigen Kinder und Jugendlichen in Deutschland ist, die nach bzw. seit dem 30. Juni 2017 mit Pubertätsblockern behandelt worden sind bzw. werden?
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, wie hoch der Anteil derjenigen Kinder und Jugendlichen in Deutschland ist, die nach bzw. seit dem 30. Juni 2017 mit Pubertätsblockern behandelt worden sind und die hiernach in einem zweiten Schritt auch mit gegengeschlechtlichen Hormonen behandelt worden sind bzw. werden?
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, wie hoch der Anteil derjenigen Kinder und Jugendlichen in Deutschland ist, die nach bzw. seit dem 30. Juni 2017 mit Pubertätsblockern behandelt worden sind und die hiernach in einem zweiten Schritt auch geschlechtsverändernde Operationen an sich vornehmen ließen?
Fließen in die Planungen der Bundesregierung zum ,, Selbstbestimmungsgesetz“ auch Erfahrungen und Entwicklungen in europäischen Partnerländern mit ein, insbesondere die inzwischen in Finnland und Schweden erfolgte Suspendierung der Behandlung von geschlechtsdysphorischen Kindern mit Pubertätsblockern (vgl. Bernd Ahrbeck/Marion Felder [Hrsg.], Geboren im falschen Körper. Genderdysphorien bei Kindern und Jugendlichen, Stuttgart 2022, S. 74) oder das Urteil des Londoner High Courts, nach dem Jugendliche ,,mit größter Wahrscheinlichkeit“ nicht in der Lage sind, die Tragweite und die Risiken der Einnahme von Pubertätsblockern zu erfassen (vgl. Transsexualität. Was ist eine Frau? Was ist ein Mann? Eine Streitschrift, hrsg. von Alice Schwarzer und Chantal Louis, Köln 2022, S. 39 f.), wenn ja, inwieweit?