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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Stiftungsgründungen durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

(insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

01.08.2022

Aktualisiert

15.08.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/261606.07.2022

Stiftungsgründungen durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff, Edgar Naujok, Stefan Keuter, Dr. Malte Kaufmann und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Der Bundesrechnungshof (BRH) kritisiert die vermehrte Gründung von privatrechtlichen Stiftungen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (vgl. Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2021 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes auf Bundestagsdrucksache 20/180, S. 257 ff.). Die Fragesteller interessieren sich daher für die bisherige, aktuelle und zukünftige Praxis des BMZ, privatrechtliche Stiftungen zu errichten und zu unterhalten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wie viele privatrechtliche Stiftungen wurden durch Veranlassung des BMZ im Zeitraum von 2010 bis 2019 gegründet (bitte nach Namen, Geschäftssitz, Durchführer und Gründungsdatum aufschlüsseln)?

2

Wie viele privatrechtliche Stiftungen wurden durch Veranlassung des BMZ seit dem Jahr 2020 gegründet (bitte nach Namen, Geschäftssitz, Durchführer und Gründungsdatum aufschlüsseln)?

3

Welche Stiftungszwecke verfolgen die durch Veranlassung des BMZ gegründeten Stiftungen jeweils?

4

Wann wurde das sogenannte Stiftungsmodell im BMZ beschlossen (vgl. Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2021 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes auf Bundestagsdrucksache 20/180, S. 258)?

5

Wie sind die jeweiligen Stiftungssatzungen konkret ausgestaltet, und inwiefern sind das BMZ oder der Durchführer (beispielsweise die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)) an den entsprechenden Stiftungsgremien beteiligt?

6

Befinden sich weitere privatrechtliche Stiftungen auf Veranlassung des BMZ in Planung oder Gründung, und wenn ja, wie viele, und mit welchem Stiftungszweck?

7

Welche Rechtsform wurde für die jeweilige Stiftung gewählt (bitte ggf. unterschiedliche Rechtsformen der jeweiligen Stiftung zuordenbar angeben)?

8

Wie hoch sind die aus dem Einzelplan 23 ausgezahlten Zuschüsse an die jeweiligen Stiftungen (bitte nach Stiftung, Jahr der Auszahlung, Kapitel und Titel des Einzelplans 23 und Höhe der Auszahlung aufschlüsseln)?

9

Wie hoch ist das Stiftungsvermögen der jeweiligen Stiftungen zum aktuellen Zeitpunkt nach Kenntnis der Bundesregierung?

10

Sind der Bundesregierung private Zustiftungen in das jeweilige Stiftungsvermögen bekannt, und wenn ja, wann, und in welcher Höhe sind diese erfolgt?

11

Sind der Bundesregierung sonstige private Spenden in das jeweilige Stiftungsvermögen bekannt, und wenn ja, wann, und in welcher Höhe sind diese erfolgt?

12

Welche weiteren finanziellen Beiträge anderer öffentlicher Geber erwartet das BMZ an die jeweilige Stiftung, und welche wurden bereits erbracht?

13

Nach welchen Regelungen und Vorschriften richtet sich die Bezuschussung der durch Veranlassung des BMZ gegründeten Stiftungen?

14

Wie hoch sind die Personal-, Verwaltungs- und Betriebskosten der jeweiligen Stiftung nach Berechnungen der KfW, und auf welchen Zeiträumen basieren diese Berechnungen?

15

In welcher Höhe sind Personal-, Verwaltungs- und Betriebskosten der jeweiligen Stiftung nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich entstanden (bitte nach Kostenart und Jahren aufschlüsseln)?

16

Wonach richten sich die Entgelte des Stiftungspersonals, und wie ist das Entgeltsystem konkret ausgestaltet?

17

Nach welchen Kriterien sind die an die jeweilige Stiftung ausgezahlten Zuschüsse ODA-fähig (Official Development Assistance – Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit)?

18

Wann, und wie wurde der Bundesrechnungshof an den Prozessen zur Errichtung der jeweiligen Stiftungen beteiligt?

19

Beabsichtigt das BMZ, weiterhin am sogenannten Stiftungsmodell (s. o.) festzuhalten?

20

Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus den Feststellungen des BRH (vgl. Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2021 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes auf Bundestagsdrucksache 20/180, S. 257 ff.) im Hinblick auf die Haushaltsberatungen zum Bundeshaushaltsplan 2022, speziell bezüglich des Einzelplanes 23?

21

Wurden Stiftungen auf Veranlassung des BMZ im Ausland gegründet, und wenn ja, welchen Stiftungszweck verfolgen diese, und aus welchen Beweggründen wurden diese im Ausland gegründet?

Berlin, den 21. Juni 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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